Als Vermieter:in ist es zwar nicht verpflichtend, eine Versicherung für Ihre vermietete Immobilie abzuschließen, doch angesichts des erheblichen finanziellen Wertes Ihrer Immobilie ist eine Absicherung durchaus sinnvoll. Besonders empfehlenswert sind dabei die Wohngebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung, die Ihnen Schutz vor unvorhergesehenen Schäden und Haftungsansprüchen bieten. Ebenso kann eine Rechtsschutzversicherung mit Wohnrechtsschutz von großem Vorteil sein, da sie Sie im Falle eines Rechtsstreits vor hohen Kosten bewahrt. Sollten Sie Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus möbliert vermieten, ist zudem der Abschluss einer Hausratversicherung ratsam, um das Inventar entsprechend abzusichern.
Wichtige Versicherungen für Vermieter:innen
Sind Versicherungen für Vermieter:innen vorgeschrieben?
Nein. Vermieter:innen sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudeversicherung oder Haus-Haftpflicht für ihre Immobilien abzuschließen. Welche Versicherungen Sie als Vermieter oder Vermieterin für Ihre Eigentumswohnung abschließen, ist Ihnen überlassen.
Umfangreicher Versicherungsschutz ist für Vermieter:innen trotzdem sinnvoll. Denn vermietete Immobilien sind eine teure Wertanlage und sollen eine zuverlässige Einkommensquelle darstellen. Diese Wertanlage kann für vermietende Personen ohne Versicherungsschutz aber zur finanziellen Herausforderung werden. Wird die von Ihnen vermietete Wohnung zum Beispiel bei einem Brand zerstört und ist nicht versichert, zahlen Sie die entstandenen Schäden aus eigener Tasche. Im schlimmsten Fall kommen Kosten im hohen sechsstelligen Bereich auf Sie zu. Auch ein Streitfall mit Ihrem Mieter oder Ihrer Mieterin vor Gericht kann kostspielig werden. Um Ihre Immobilie und Ihr privates Vermögen zu schützen, sollten Sie sich daher finanziell absichern. Sie entscheiden sich dazu, die Wohnung oder das Haus, das Sie vermieten, nicht zu versichern? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Mieter:innen vor Unterzeichnung des Mietvertrags darüber zu informieren.
Wohngebäudeversicherung für Vermieter:innen
Eine Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer:innen – ob für Vermieter:innen oder Eigenheimbewohner:innen. Für einen geringen monatlichen Betrag sind Bausubstanz, Dach und Anbauten Ihrer Immobilie vor Schäden durch Brand, Leitungswasser und Sturm geschützt, die schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Im Schadensfall erstattet die Gebäudeversicherung die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis zum kompletten Wiederaufbau des Gebäudes. Je nach Tarif sind in einer Wohngebäudeversicherung auch Photovoltaik- und Solaranlagen mitversichert. Mit dem Zusatzbaustein Haus-Haftpflicht schützen Sie sich zudem, wenn Dritte sich auf Ihrem Grundstück verletzen und Schadensersatz fordern.
Elementarversicherung: Zusatzschutz für vermietete Gebäude
Immer häufiger kommt es in Deutschland zu Hochwasser, Überschwemmungen infolge von Starkregen oder Erdrutschen. Damit Ihre Immobilie auch bei extremen Wetterereignissen abgesichert ist, schließen Sie als Ergänzung zu Ihrer Gebäudeversicherung eine Elementarversicherung wie unseren Extremwetterschutz ab.
Glasversicherung für Vermieter:innen
Bauen mit Glas liegt im Trend: Sie haben eine vermietete Immobilie mit viel Glasfläche? Dann ist eine ergänzende Glasversicherung sinnvoll. Damit sind Schäden durch Bruch an Gebäudeverglasungen mitversichert.
Notfallservice Zuhause entlastet Vermieter und Vermieterin
Der Notfallservice Zuhause ist für Vermieter:innen, Mieter und Mieterinnen und Eigenheimbewohner:innen ein sinnvoller Zusatzschutz. Mit dem Baustein kümmert sich die Allianz im Notfall um einen Handwerker. Zum Beispiel bei verstopften Abflussrohren in Ihrer vermieteten Wohnung. Vermieter können den Zusatzschutz mit ihrer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung hinzufügen.
Diese Gefahren sichert die Wohngebäudeversicherung ab
Ob Brand, Sturm oder Schnee – mit unserer Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihre vermietete Immobilie gegen eine Reihe von Risiken ab.
Was ist bei Eigentümergemeinschaften in Bezug auf Versicherungen zu beachten?
Besitzen Sie eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), schließen Sie die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht selbst ab. Normalerweise schließt die Hausverwaltung eine Versicherung für die gesamte WEG ab. Das gilt übrigens auch für alle Versicherungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen – zum Beispiel die Grundbesitz- und Haushaftpflichtversicherung.
Haftpflichtversicherungen für Vermieter:innen
Während Eigenheimbewohner:innen über die Privat-Haftpflichtversicherung geschützt sind, reicht der Schutz für Vermieter:innen nicht aus. Bei vermieteten Häusern benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und für vermietete Eigentumswohnungen eine separate Vermieter-Haftpflichtversicherung für vermietete Wohnungen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Damit Schäden versichert sind, die Dritten (z. B. Passanten und Passantinnen, Mieter:innen) entstehen, schließen Sie oder die Eigentümergemeinschaft für die vermietete Immobilie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab. Sie greift, wenn auf Gemeinschaftseigentum (z. B. im Treppenhaus, auf dem Gehweg) andere Personen oder fremde Gegenstände zu Schaden kommen. Die Haus-Haftpflicht schließen Sie ergänzend zur Gebäudeversicherung ab.
Vermieter-Haftpflichtversicherung für vermietete Wohnungen
Eine Haftpflichtversicherung für Vermieter:innen schützt Sie, wenn sich andere Personen durch Ihr Verschulden innerhalb Ihrer vermieteten Wohnung verletzen. Sie sind damit zum Beispiel abgesichert, wenn der von Ihnen mitvermietete Herd die Wohnung in Brand steckt und den Besitz Ihres Mieters zerstört. Die Vermieterhaftpflicht können Sie als Ergänzung Ihrer Privat-Haftpflicht abschließen.
Haftpflicht-Absicherung speziell für Vermieter:innen
Eine Privat-Haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen für Ihre private Absicherung. Als Vermieter oder Vermieterin ist es sinnvoll, sich und Ihre Immobilie mit speziellen Haftpflichtversicherungen zu schützen.
Sie haben noch Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung?
Nehmen Sie gerne unsere unverbindliche und persönliche Beratung in Anspruch und erfahren Sie mehr über Ihre individuellen Möglichkeiten zur privaten Haftpflichtversicherung der Allianz. Füllen Sie das unten stehende Formular aus und ein:e Berater:in der Allianz wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Rechtsschutz für Vermieter:innen
Damit Sie geschützt sind
Benötige ich eine Hausratversicherung als Vermieter:innen?
Für Mieter:innen sowie Eigentümer:innen ist eine Hausratversicherung sehr sinnvoll und empfehlenswert, denn sie schützt Möbel und das eigene Hab und Gut in Ihrem Zuhause.
Als Vermieter:in einer privaten Wohnung benötigen Sie in der Regel keine Hausratversicherung für die vermietete Immobilie. Die Hausratversicherung deckt den persönlichen Besitz und die Einrichtung innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses ab, und ist daher für Mieter:innen oder Eigentümer:innen relevant, die in der Immobilie wohnen und ihren eigenen Hausrat versichern möchten.
Anders ist es, wenn Sie möblierte Apartments oder Ferienwohnungen gewerblich vermieten. Für diesen Zweck gibt es spezielle Vermieter-Hausrat- bzw. Inhaltsversicherungen, die ausschließlich für den gewerblichen Bereich angeboten werden – nicht für private Vermietungen. Wenden Sie sich hierfür an die Allianz Firmen- und Gewerbeversicherungen.
Versicherungen für Ihre Mieter:innen
Nicht nur für Sie als Vermieter oder Vermieterin lohnt sich umfassender Versicherungsschutz – auch Ihr Mieter oder Ihre Mieterin sollten ausreichend abgesichert sein. Bitten Sie sie daher um den Abschluss einer Privat-Haftpflicht.
Eine private Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz, wenn man anderen Personen oder deren Besitz Schaden zufügt. Verursacht Ihr Mieter oder Ihre Mieterin zum Beispiel versehentlich einen großen Schaden in Ihrer Mietwohnung, springt in der Regel seine Privat-Haftpflicht ein. Hat Ihr: Mieter:in keinen entsprechenden Schutz und kann den Schaden nicht bezahlen, bleiben Sie als Vermieter:in im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.
Zwar sind Sie als Vermieter:in nicht dazu berechtigt, von Ihren Mieter:innen eine Privat-Haftpflicht oder andere Versicherungen zu fordern – Sie können aber darum bitten und auf die möglichen finanziellen Folgen aufmerksam machen, wenn Ihr Mieter:in darauf verzichtet.
Was möchten Sie zu Versicherungen für Vermietende noch wissen?
Welche Versicherungen können Vermieter:innen auf die Mieter:innen umlegen?
Vermieter:innen können Sach- und Haftpflichtversicherungen, die ihre vermietete Immobilie betreffen, über die Betriebs- und Nebenkosten an die Mieterin oder den Mieter weitergeben. Für eine möbliert vermietete Wohnung können Sie die Kosten der dafür abgeschlossenenen Hausratversicherung auf den Mietenden umlegen.
Versicherungen, mit denen Vermieter:innen ihr Vermögen schützen (z. B. Mietausfallversicherung, Vermieterrechtsschutz oder private Haftpflichtversicherungen von vermietenden Personen) sind dagegen nicht umlagefähig. Diese Policen können aber häufig steuerlich abgesetzt werden.
Benötige ich für die Vermietung gewerblicher Immobilien andere Versicherungen als für die Vermietung von Wohnungen?
Nein, für die gewerbliche Vermietung einer Immobilie benötigen Sie keine besonderen Versicherungen. Sie schließen genau wie für private Vermietungen eine Gebäude- und Haus-Haftpflichtversicherung ab. Die Allianz bietet dafür spezielle gewerbliche Gebäudeversicherungen an. Zum Beispiel schützt die gewerbliche Haus-Haftpflicht Sie und Ihre Mitarbeiter:innen, wenn sich Dritte in Ihrer Immobilie oder auf dem Firmengelände verletzen.
Je nach Versicherer können die Kosten für gewerblich vermietete Immobilien etwas höher sein als für Immobilien, die zu Wohnzwecken vermietet werden. Grund ist das höhere Schadensrisiko.
Benötigen Vermieter:innen eine Öltankversicherung?
Wann macht für Vermieter:innen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung Sinn?
Sie planen, Ihre vermietete Wohnung zu sanieren? Haben Sie zusätzlich zu Ihrer Allianz Privat-Haftpflichtversicherung den Baustein Wohnungs-Haftpflichtschutz (auch Vermieter-Haftpflicht genannt) abgeschlossen, ist Ihre Immobilie während der Umbauphase automatisch mitversichert.
Anders sieht es aus, wenn Sie einen Neubau für die spätere Vermietung bauen: In diesem Fall ist während der Bauphase eine Bauherrenhaftpflicht wichtig.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%