0800 4 720 112 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr

Vandalismus – wie versichern?

Wie Sie Ihr Eigentum gegen mutwillige Beschädigung absichern.
Vandalismus: Graffiti an Scheibe

Unter Vandalismus versteht man die mutwillige Beschädigung von Eigentum – zum Beispiel an Haus, Garten, Auto oder durch einen Einbruch. Schäden durch Vandalismus am Gebäude übernimmt, je nach Tarif, die Wohngebäudeversicherung. Werden innerhalb der Wohnung Gegenstände durch randalierende Einbrecher:innen beschädigt, greift die Hausratversicherung. Für mutwillige Beschädigung an Ihrem Fahrzeug ist die Kfz‑Vollkaskoversicherung zuständig. Um Vandalismusschäden vorzubeugen, können Bewegungsmelder, Kameras oder Alarmanlagen helfen. Kommt es dennoch zu einem Schaden, sollten Sie diesen sofort der Polizei melden und anschließend unverzüglich Ihrer Versicherung mitteilen.

Unter Vandalismus versteht man die bewusste, sinnlose und unerlaubte Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum. Es handelt sich meist um anonyme Sachbeschädigung, nicht selten aus reiner Zerstörungswut heraus. Vandalismus ist laut § 303 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Beschmierte Hauswände, zerstochene Autoreifen, demolierte Blumenkübel, eingeworfene Fenster und verwüstete Wohnungen sind nur einige Beispiele für Vandalismus – oft in Verbindung mit Hausfriedensbruch.

Von Vandalismus betroffen sind weniger Großstädte als vielmehr kleine und mittelgroße Städte sowie Gemeinden. Anders bei Graffiti: Die meisten "Kunstwerke" werden im großstädtischen Umfeld an die Wand gesprüht. Rund 95.000 Schadenfälle gab es im Jahr 2024 alleine durch Graffiti.

Kurze historische Exkursion: "Vandalismus" geht auf den ostgermanischen Volksstamm der Vandalen zurück. Die Vandalen sind im fünften Jahrhundert vor allem mit dem Überfall und der Plünderung Roms in Erinnerung geblieben. Höchstwahrscheinlich geht auf dieses Ereignis auch die Redensart "Wie die Vandalen hausen" zurück.

2024 wurden 94.519 Fälle von Sachbeschädigungen durch Graffiti in Deutschland polizeilich erfasst. (Quelle: Bundeskriminalamt)

Graffiti am Haus zählt zu den häufigsten Vandalismusschäden. Auch beschädigte Carports, zerstörte Lampen und Zäune gehören dazu. Immer wieder ärgern sich Haus­besitzer:innen und Mieter:innen über herausgerissene Gartenpflanzen oder explodierende Böller im Briefkasten. Die blinde Zerstörungs­wut geht ins Geld. Wenn Sie sich vor den finanziellen Risiken infolge eines Vandalismusschadens absichern wollen, sollten Sie die passende Versicherung abschließen.

Nicht jede Wohn­gebäude­versicherung deckt Sach­beschädigung durch mutwillige Zerstörung automatisch ab. Eine Wohngebäudeversicherung kommt nur dann für Kosten von Vandalismusschäden auf, wenn die Versicherungspolice den Vandalismus­schutz ausdrücklich enthält.

  • Graffiti-Reinigung: Kann, je nach Verfahren und Untergrund, zwischen 40 und 100 Euro pro Quadratmeter kosten. Hinzu kommen Folgekosten, wenn etwa die Fenster­rahmen ausgetauscht werden müssen oder Tür und Hauswand einen neuen Anstrich benötigen.
  • Eingetretener Gartenzaun: Die Reparatur ist oft aufwendig oder ein komplett neuer Zaun muss her. Das kann – inklusive Handwerkskosten – zwischen 40 Euro bei einem Holzzaun und 200 Euro bei einem Natursteinzaun pro Meter kosten.
  • Gesprengter Briefkasten: Ein anonymer "Scherz" in der Silvesternacht ist für den oder die Geschädigte weniger lustig. Alleine ein neuer Standard-Briefkasten, inklusive Montage, kann zwischen 200 Euro und 400 Euro kosten.

Vandalismus innerhalb des Hauses, der Mietwohnung oder Eigentums­wohnung tritt meist in Verbindung mit Einbruch auf. Auf der Suche nach Wert­gegenständen beschädigen die Kriminellen oft Türen, Schränke und Tresore. Nicht selten gehen auch Einrichtungs- und Dekorations­gegenstände kaputt. Werden die Diebe oder Diebinnen nicht fündig, kann es auch vorkommen, dass sie ihre Wut am Inventar auslassen.

  • Aufgebrochenes Fenster: Ein neues Fenster kann inklusive Einbau zwischen 500 und 1.000 Euro kosten.
  • Zerstörte Geräte: Ein umgeworfener Fernseher oder heruntergefallener Laptop können zusammen schnell um die 5.000 Euro Schaden verursachen. Meist sind sie in der Eile des Gefechts Kollateralschäden oder gehen beim Versuch, sie aus dem Haus oder der Wohnung zu schleppen, zu Bruch, und bleiben beschädigt zurück.
  • Beschädigte Möbel und Einrichtung: Auf der Suche nach Beute, kommt es bei einem Einbruch nicht selten vor, dass die Täter:innen ein Bücherregal umwerfen, das Sofa aufschlitzen, mit Gewalt Schränke öffnen oder sogar mit voller Absicht randalieren. Für Reparaturen durch etwa einen Schreinereibetrieb oder für die Neuanschaffung der unbrauchbaren Einrichtung können – je nach Ausmaß des Vandalismus – schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen.

Zerkratzter Lack, eingetretene Schein­werfer oder zerstochene Reifen sind typische Schäden bei mutwilliger Zerstörung am Auto. Wer in so einem Fall eine Vollkaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, ist in der Regel gut geschützt, da diese auch die Kosten für Vandalismus­schäden am Kfz übernimmt. Schäden durch Vandalismus am Auto zu reparieren, kann spür­bar ins Geld gehen. Bereits für die Behebung kleinerer Schön­heits­fehler am Pkw fallen schnell mehrere Hundert Euro an.

Gut zu Wissen Illustration: Weibliche Person mit langen brauen Haaren hält ein Informationsschild vor sich und zeigt darauf. Im Hintergrund Charts und Diagramme als Bilder
Gut zu Wissen Illustration: Weibliche Person mit langen brauen Haaren hält ein Informationsschild vor sich und zeigt darauf. Im Hintergrund Charts und Diagramme als Bilder

Bei unserer Wohngebäudeversicherung können Sie zwischen vier verschiedenen Tarifen wählen und den Versicherungsschutz passend zu Ihrem individuellen Bedarf mit Zusatzbausteinen ergänzen.

Schäden durch Vandalismus an Ihrem Haus sind im Tarif Komfort in Kombination mit dem Zusatzbaustein "Haus- und Technikschutz" bis zu 50.000 Euro abgesichert. Auch Ihre Photovoltaik- und Wärmepumpenanlage ist mit bis zu 50.000 EUR gegen Beschädigung und Diebstahl abgesichert. Im Tarif Premium sind die Schäden bis zu 100.000 Euro versichert.

  • Jetzt Tarife der Wohngebeäudeversicherung vergleichen und online abschließen.

  • Sie haben noch Fragen und wünschen eine individuelle Beratung? Wir sind gerne persönlich für Sie da.

Vandalismus am Eigentum ist für die betroffenen Menschen meist sehr belastend und es ist verständlich, dass man den Schaden so schnell wie möglich beseitigt haben möchte. Wichtig ist aber: Nicht überstürzt handeln, sondern Schritt für Schritt vorgehen.

  • Beseitigen Sie den Schaden oder die Verwüstungen zunächst nicht eigenhändig.
  • Kontaktieren Sie die Polizei und schildern Sie den Beamten oder Beamtinnen das Ausmaß der Beschädigung möglichst genau.
  • Erstatten Sie Anzeige.
  • Dokumentieren Sie den Schaden genau – am besten aus verschiedenen Blick­winkeln fotografieren oder filmen.
  • Erstellen Sie eine Inventarliste der beschädigten Gegenstände.
  • Halten Sie die Rechnungen von beschädigten Gegenständen bereit (falls vorhanden).
  • Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und meden Sie den Fall – am besten noch am selben Tag.
  • Leiten Sie Inventarliste, Rechnungen sowie Fotos und Videos an die Versicherung weiter.
  • Leiten Sie die Anzeige bei der Polizei an die Versicherung weiter.
  • Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer Versicherung.
Schaden der Allianz melden – wir sind für Sie da.
Ob Unwetter, Wasserrohrbruch, Einbruchdiebstahl, ein Unfall mit dem Auto oder ein Rechtsstreit: Melden Sie uns Ihren Schaden – ganz gleich, was passiert ist. Wir kümmern uns schnell und unkompliziert um alles Weitere.
Gut zu Wissen Illustration: Weibliche Person mit langen brauen Haaren hält ein Informationsschild vor sich und zeigt darauf. Im Hintergrund Charts und Diagramme als Bilder

Vandalismus ist eine Straftat, und wer das Eigentum anderer mutwillig beschädigt, ist schaden­ersatz­pflichtig. Wird der Täter oder die Täterin ermittelt, kann er oder sie auch noch Jahre später zur Kasse gebeten werden – der Anspruch auf Schadensersatz verjährt erst nach 30 Jahren. Im besten Fall erwischen Sie die Vandalin oder den Vandalen auf frischer Tat, rufen die Polizei und erstatten sofort Anzeige. Die meisten Betroffenen entdecken das Graffiti oder den verwüsteten Garten allerdings erst am nächsten Morgen – und die Täter:innen bleiben unerkannt. Eine Anzeige gegen Unbekannt sollten Sie bei der Polizei dennoch stellen, da Sie sonst Ihre Schadenersatzansprüche verlieren, falls die Täterin oder der Täter später noch ermittelt werden können.

Gut zu Wissen Illustration: Weibliche Person mit langen brauen Haaren hält ein Informationsschild vor sich und zeigt darauf. Im Hintergrund Charts und Diagramme als Bilder

Hundert­prozentigen Schutz vor illegalem Graffiti gibt es vor allem in Großstädten nicht – aber Sie können Ihre Hauswand für Sprayende unattraktiv machen:

  • Installieren Sie eine Beleuchtung mit Bewegungs­melder oder eine Alarmanlage.
  • Bringen Sie eine sichtbare Kamera in einiger Höhe an der Mauer oder Wand an. Die Kamera darf allerdings nur das eigene Grundstück überwachen.
  • Pflanzen Sie eine Hecke oder Kletterpflanzen vor die Wand.
  • Hausfassaden mit grobem Putz sind für Sprayer:innen eher unattraktiv. Sprayende bevorzugen einfarbige, relativ glatte Untergründe.
  • Es gibt spezielle Anti-Graffiti-Beschichtungen für Hauswände. Diese halten zwar Graffitis nicht fern, damit beschichtete Wände lassen sich allerdings einfacher und schneller reinigen.
Was möchten Sie noch gerne zum Thema Vandalismus versichern wissen?

Wird Vandalismus immer von der Versicherung bezahlt?

Nein, denn nicht jeder Versicherer und jeder Versicherungstarif bieten Schutz bei Vandalismus. Prüfen Sie daher genau die Bedingungen Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, wenn Sie sich gegen Vandalismus versichern möchten. Bei vorsätzlichen Schäden am Auto durch Dritte übernimmt in der Regel nur eine Vollkaskodeckung die Kosten. Fehlt Ihnen der entsprechende Vandalismus­schutz und ist die Täterin oder der Täter unbekannt, zahlen Sie den Schaden aus eigener Tasche.

Deckt meine Wohngebäudeversicherung auch Einbruchschäden ab?

Ja, wenn Sie bei der Allianz versichert sind und den Wohngebäude-Tarif Komfort in Kombination mit dem Zusatzbaustein "Haus und Technikschutz" oder den Tarif Premium gewählt haben, übernehmen wir bei einem Einbruch entstandene Schäden am Gebäude, an Türen, Fenstern oder Schlössern. Bei Einbruchsschäden an Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder Elektronikgeräten würde die Hausratversicherung greifen.

Wenn Täter:in bekannt: Wer zahlt bei Vandalismus?

Wurden der oder die Täter:in der mutwilligen Beschädigung ermittelt, ist sie oder er Ihnen gegenüber verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen und Ihnen Schadenersatz zu leisten.

Kann ich der Versicherung auch Schäden melden, die durch randalierende Gäste entstanden sind?

Ja. Die Allianz Hausratversicherung bezahlt – ab dem Tarif Smart – auch "Schäden aller Art". Das heißt: Je nach gewähltem Tarif übernehmen wir bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten, wenn beispielsweise ein Gast auf Ihrer Party Getränke umstößt und das Sofa ruiniert oder Ihren Garderobenschrank im Flur beschädigt.

Haben Sie Fragen dazu, was die Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Vandalismus leistet? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

Haben Sie Fragen dazu, was die Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Vandalismus leistet? Wir freuen uns auf ein Gespräch!
Haben Sie noch Fragen zur Wohngebäude­versicherung?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Wohngebäudeversicherung.