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Feuerwehr steht vor einem Haus
Abgesichert gegen Brandschäden

Feuer­versicherung: Wichtiger Schutz für Hausbesitzer

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ein Hausbrand verursacht meist große Schäden und hohe Kosten. Um das finanzielle Risiko abzusichern, ist eine Feuerversicherung für Immo­bilien­eigentümer sinnvoll. Im Schadenfall übernimmt sie die Kosten für Brand- und Folgeschäden.
  • Üblicherweise ist die Feuerversicherung Bestandteil einer sogenannten verbundenen Wohn­ge­bäudeversicherung.
  • Neben Schäden am Gebäude können Sie über die Hausrat­ver­sich­erung auch Ihr Inventar absichern. Schäden, die Sie bei Dritten verursachen, über­nimmt Ihre private Haftpflichtversicherung.
  • Zu den versicherten Gefahren zählen unter anderem Schäden durch Feuer, Brand, Explosion und Blitzschlag. Überspannungsschäden infolge eines Gewitters sind mitversichert, sofern dies vereinbart ist.
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Definition

Eine Feuerversicherung sichert Immobilien gegen Schäden ab, die durch das Feuer selbst, die Brand­be­kämpf­ung (z.B. Löschwasser) oder als Folge davon entstehen. Sie übernimmt die Kosten für die Scha­dens­be­heb­ung und alle damit verbundenen Aufwendungen (z.B. Schadens­gutachten). Die Brand­ver­sicherung ist eine freiwillige Sachversicherung für Hausbesitzer.

Meist ist die Feuerversicherung Teil einer verbundenen Wohngebäudeversicherung. Diese kom­bi­niert die Absicherung einzelner Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm in einer Police.

Illustration Info: Gut zu wissen
Gut zu wissen
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Das finanzielle Risiko eines Gebäudebrands ist sehr hoch und kann zur Existenz­be­drohung werden. Daher ist es für jeden Immobilien­besitzer sinnvoll, sich gegen Feuer­schäden abzusichern.

Auch Bauherren sollten ihr künftiges Eigenheim bereits während der Bauphase gegen Brandschäden mit einer (Feuer-)Rohbauversicherung absichern. Haben Sie für den Hausbau eine Grundschuld oder Hypothek aufgenommen, fordern die meisten Banken aus Sicherheits­gründen eine Feuer­versicherung für das zu finanzierende Gebäude.

Da der Hauseigentümer die Wohn­gebäude­versicherung für das Haus ab­schließt, benötigt der Mieter keine eigene Brandversicherung. Er kann sein Inventar jedoch über eine Hausratversicherung zusätzlich gegen Brand­schä­den ab­sichern.

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Zuständigkeit
Ein Feuer kann unterschiedlichste Schäden am Haus verursachen und sogar den Hausrat des Nachbarn zerstören. Je nach Schadensart greifen bei einem Brand­schaden Wohn­gebäude­versicherung, Haus­rat­versicherung und private Haft­pflicht­versicherung.
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Leistungen im Überblick
  • … vertraglich vereinbarte Schäden durch Feuer, Brand, Explosion und Blitzschlag.
  • … Schäden an Nebengebäuden wie Garagen, Carports und Geräteschuppen – sofern vereinbart.
  • … Schäden an der Bausubstanz (unter anderem an Mauerwerk, Fenstern, Türen und Dach).
  • … Gebäudebestandteile, die fest mit der Immobilie verbunden sind, wie zum Beispiel Einbauküchen, Parkettfußböden und Heizungsanlagen.
  • … Zubehör wie Markisen und Antennen, die von außen fest an das Gebäude montiert sind. 
  • Rauch- und Rußschäden oder Folgeschäden durch Löschwasser.
  • Brandstiftung: Sobald der Täter ermittelt ist, fordert der Versicherer entstandene Kosten von ihm ein. Einzige Ausnahme: Der Ver­sich­er­ungs­neh­mer verursacht das Feuer vorsätzlich selbst. Bei Vorsatz ist die Kosten­über­nahme durch die Brand­versicherung ausgeschlossen.
  • … Schäden durch Kriegs­ereignisse jeder Art (ausgenommen Schäden durch Explosion kon­ventioneller Kampf­mittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg), Kern­energie, nukleare Strahlung oder radio­aktive Sub­stanzen.
  • vorsätzliche Brandstiftung und grobe Fahrlässigkeit des Ver­sich­er­ungs­nehm­ers. Grob fahrlässiges Handeln ist allerdings in vielen Tarifen eingeschlossen.
  • … Schäden, die an im Gebäude befindlichen Möbeln, Kleidung und Elektro­geräten ent­stand­en sind.
  • … Gartenhäuschen oder Garten­lauben, die nicht auf dem Versicherungs­grundstück stehen.
Gut zu wissen
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Das hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Wohneigentümer in Deutsch­land sind gesetzlich verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Bei fehl­en­den Rauchmeldern kann der Gebäude­versicherer die Zahlung im Schaden­fall kürzen oder sogar verweigern.

Der Grund: Immobilieneigentümer sind zur Einhaltung aller gesetzlichen, be­hörd­lichen und vertraglich vereinbarten Sicher­heits­vor­schriften ver­pflich­tet. Dazu gehören auch Installation, Betrieb und Wartung von Rauch­warn­mel­dern. Einen Verstoß kann der Versicherer als grobe Fahr­lässigkeit einstufen und seine Leistung entsprechend verweigern.

Viele Versich­er­ungs­gesell­schaften verzichten allerdings auf den Einwand grober Fahrlässigkeit und übernehmen den Brand­schaden trotz Fehlen eines Rauch­melders. Die Begründung: Ein Rauch­melder soll Menschen­le­ben schützen und nicht Sach­­schäden ver­hindern.

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Vergleich & Abschluss
Je nach Anbieter gibt es bei Feuer­versicherungen mitunter deutliche Preisunterschiede. Lassen Sie sich nicht von einem günstigen Versicherungs­beitrag blenden. Dieser ist oft mit einem reduzierten Leistungs­umfang verbunden. Mit diesen Tipps finden Sie die passende Brand­ver­sicherung:
Paar sitzt im Wohnzimmer auf der Couch und schaut auf ein Tablet

 

  • Angebote vergleichen: Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss sorgfältig die angebotenen Tarife. Für einen aussagekräftigen Preis-Leistungs-Vergleich legen Sie immer die gleichen Angaben zugrunde.
  • Vertragsdetails checken: Prüfen Sie genau, welche Leistungen die jeweiligen Feuerversicherungen ein- bzw. ausschließen. Einige Anbieter decken Sengschäden mit ab, andere wiederum nicht. Prüfen Sie außerdem, ob Fahrlässigkeit bei Ihrer Wunschpolice ausgeschlossen ist.
  • Unterversicherung vermeiden: Durch einen Gebäudebrand entstehen schnell Kosten von mehreren hunderttausend Euro. Achten Sie daher auf die Höhe der Absicherung. Bei Neubauten sollte der Versicherer mindestens den Neuwert des Objekts erstatten. Wichtig: Da die Kosten für Reparatur und Wiederaufbau von Gebäuden kontinuierlich steigen, sollten Sie den Versicherungsschutz regelmäßig anpassen lassen.

Tipp: Schließen Sie eine verbundene Wohn­gebäude­versicherung als Gesamtpaket ab, ist die Feuer­ver­sich­er­ung im Leistungs­umfang enthalten. Darüber hinaus ist ein Zusatzbaustein gegen Schäden durch Naturgefahren empfehlenswert. So erhalten Sie mit einer Police alle Leistungen aus einer Hand und sparen sich bürokratischen Aufwand durch verschiedene Verträge.

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Wie hoch die Beitrags­kosten der Wohngebäudeversicherung ausfallen, hängt von verschiedenen, individuellen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Haustyp (Ein­familien­haus, Zweifamilienhaus)
  • Baujahr und Bauweise 
  • Ausstattung (ausgebautes Dach, Flach­dach)
  • Größe der Wohnfläche 
  • Leistungs­umfang und Gefahren
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Häufige Fragen
  • Wie hoch sind die Kosten für eine Feuerversicherung?

    Wie hoch die Beitragskosten konkret ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtige Kriterien sind unter anderem Haustyp, Bauweise und Standort des Gebäudes.
  • Ist die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung?

    Nein, eine Feuerversicherung ist in Deutschland nicht mehr verpflichtend. Das war früher anders: Bis Mitte der 1990er-Jahre gab es in einigen Regionen noch eine staatliche Pflichtversicherung gegen Feuerschäden und weitere Elementarschäden. Mittlerweile ist die Feuerversicherung meist Teil der Wohn­gebäude­versicherung.
  • Brand durch Kerzen: Welche Versicherung zahlt?

    Welche Versicherung zuständig ist, hängt von der Schadensart ab. Brandschäden am Mobiliar sind über die Haus­rat­ver­sicherung abgesichert. Bei Schäden am Gebäude springt die Wohn­gebäude­versicherung ein. Personen- und Ver­mö­gens­schä­den, die Dritten entstehen, übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung.

    Wichtig: Lassen Sie brennende Kerzen lange unbeaufsichtigt, handeln Sie grob fahrlässig. Das kann negative Folgen für die Schadensregulierung haben. Denn bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherungsgesellschaft ihre Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern.

  • Wann brauche ich eine Feuer-Rohbauversicherung?

    Dem Rohbau droht während der Bauphase ein besonders hohes Risiko durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Bauversicherungen schließen Sie vor Baubeginn ab. Ist der Hausbau abgeschlossen, geht die Feuer-Rohbauversicherung meist in eine reguläre Wohn­ge­bäu­de­versicherung über. Die meisten Banken vergeben keinen Baukredit, wenn Sie keine Feuer-Rohbauversicherung nach­wei­sen können.

    Die fertige Immobilie ist zusätzlichen Gefahren ausgesetzt, zum Beispiel durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Starkregen oder Überschwemmung. Gegen diese Schäden sichern Sie sich idealerweise gleich zu Baubeginn mit der Wohngebäudeversicherung umfassend ab. Übrigens: Die Allianz bietet von Baubeginn an vollumfänglichen Versicherungsschutz.

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