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Feuer­ver­sicherung: Wichtiger Schutz für Hausbesitzer:innen

Sicher vor finanziellen Folgen von Brandschäden
Feuerversicherung: Feuerwehr steht vor einem Haus
Eine Feuerversicherung, auch Brandschutzversicherung oder Brandschadenversicherung genannt, schützt Eigentümer:innen und Mieter:innen vor den finanziellen Folgen von Brandschäden. Die Absicherung ist vor allem für Immo­bilien­eigentümer:innen sinnvoll, da ein Gebäudebrand meist hohe Kosten nach sich zieht. Die Feuerversicherung sichert dieses finanzielle Risiko ab, indem sie im Schadenfall die Kosten für Brand- und Folgeschäden übernimmt. Üblicherweise sind Schäden am Haus durch Feuer durch die Wohn­ge­bäudeversicherung abgedeckt. Neben Schäden am Gebäude sollten Sie auch Ihr Inventar über die Hausrat­ver­sich­erung gegen Feuer absichern. Feuer- oder Brandschäden, die Sie versehentlich bei Dritten verursachen, über­nimmt in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung.
Ein Brand kann verheerende Folgen haben – für Gebäude, Hausrat und vor allem für die finanzielle Sicherheit der Betroffenen. Genau hier greift die Feuerversicherung. Sie schützt Eigentümer:innen und Mieter:innen vor den finanziellen Folgen von Brandschäden und kommt für Kosten auf, wenn beispielsweise ein Haus in Flammen aufgeht, Einrichtungsgegenstände durch Feuer oder Rauch beschädigt werden oder Löschwasser Folgeschäden im Zuhause verursacht. Sie übernimmt zudem die Kosten für die Schadensbehebung und alle damit verbundenen Aufwendungen wie Schadens­gutachten. Die Feuerversicherung ist meist ein Bestandteil der Wohngebäude- oder Hausratversicherung, kann aber auch – je nach Versicherer – als separate Police abgeschlossen werden. Wenn Sie sich umfangreich absichern möchten, sollten Sie wissen, welche Leistungen eine Feuerversicherung bietet und worauf beim Abschluss zu achten ist.
Ein Feuer in Ihrem Zuhause kann schwere Schäden am und im Gebäude verursachen und sogar das Nachbarhaus in Mitleidenschaft ziehen. Je nach Schadensart greifen bei einem Brand­schaden Wohn­gebäude­versicherung, Haus­rat­versicherung und private Haft­pflicht­versicherung.

Eine Wohngebäudeversicherung mit Absicherung gegen Feuer- und Brandschäden kostet bei der Allianz ab 14,34 Euro im Monat. Wie hoch die Beitragskosten konkret sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Haustyp (Ein­familien­haus, Zweifamilienhaus)
  • Baujahr und Bauweise
  • Ausstattung
  • Größe der Wohnfläche
  • Leistungs­umfang und versicherte Gefahren

Eine Hausratversicherung mit Absicherung gegen Brandschäden, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden kostet bei der Allianz ab 3,21 Euro im Monat.

Der Preis richtet sich nach verschiedenen Risikofaktoren. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Versicherungssumme, bzw. der Wert Ihres Hausrats (bei der Allianz ist die empfohlene Versicherungssumme 650 Euro / m2)
  • Wohnort
  • gewählte Selbstbeteiligung
  • Leistungen: Wollen Sie beispielsweise "Grobe Fahrlässigkeit" mit in Ihren Vertrag einschließen, erhalten Sie diese ab Tarif Smart. Damit sind u. a. Brand- oder Sengschäden, die Ihnen durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, wie das Vergessen des eingeschalteten Bügeleisens, versichert.

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • PLZ: 17424 Ostseebad Heringsdorf, bzw. Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63 Jahre
  • Baujahr Haus: 2024
  • Gesamtwohnfläche: 100 m² ohne ausgebauten Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Tarif Basis
  • Laufzeit 1 Jahr
  • monatliche Zahlweise
  • 150 Euro Selbstbeteiligung

Information zur Berechnungsgrundlage:

  • Tarif: Basis 
  • Alter: 25 Jahre
  • Wohnort: 80797 München 
  • 40 m² Wohnfläche, ständig bewohnt
  • 150 Euro Selbstbehalt
  • Versicherungssumme: 26.000 Euro
  • Vertragslaufzeit: 3 Jahre 
  • Zahlweise: monatlich
Tarif für Ihre Wohngebäudeversicherung ermitteln und  auf Wunsch auch gleich abschließen.
Tarif für Ihre Hausratversicherung ermitteln und auf Wunsch auch gleich abschließen.
Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne zur Absicherung Ihres Gebäudes vor Feuer- und Brandschäden.
Sie haben Fragen zur Feuerversicherung über die Hausversicherung? Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne.
Hier einige Beispiele, wann Wohngebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung im Falle eines Feuerschadens einspringen:
  • Ein Kurzschluss verursacht einen Brand im Dachstuhl: Die Wohn­gebäude­ver­sicherung bezahlt für die Reparatur des Daches, der Wände und anderer Gebäudeteile.
  • Beim Brand des Dachstuhls wurden durch Ruß die Außenwände und Fenster des Hauses stark verschmutzt und müssen aufwendig gereinigt und neu gestrichen werden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt hier die Kosten.
  • Der Brand in Ihrem Haus konnte schnell gelöscht werden. Löschwasser und -schaum haben allerdings die Böden stark beschädigt und Möbel zerstört. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt hier die Kosten für die Instandsetzung der Böden und ggf. für die Haustrocknung. Die Hausratversicherung kommt für die durch die Löscharbeiten beschädigten oder zerstörten Möbel auf. 
  • Bei einem Wohnungsbrand wird Ihre gesamte Wohnzimmereinrichtung zerstört. Sofa, Regale, Elektrogeräte müssen ersetzt werden. Alle entstandenen Kosten übernimmt hier die Hausrat­versicherung. Möbel und Inventar ersetzen wir Ihnen zum Neuwert.
  • Sie sind bei Freunden zum Grillabend eingeladen. Sie hantieren mit Grillanzündern und es kommt versehentlich zu einer Stichflamme, die die Markise und Teile der Terrassenmöbel Ihrer Freunde in Brand setzt. Hier greift Ihre Privat-Haftpflichtversicherung und kommt für den Schaden, der Ihren Freunden entstanden ist, auf.
  • Verlassen Sie Ihr Zuhause und vergessen, eine brennende Kerze zu löschen, handeln Sie grob fahrlässig. Entsteht dadurch ein Brand in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, greifen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nur, wenn "grobe Fahr­lässigkeit" im Versicherungs­vertrag eingeschlossen ist. Bei der Allianz ist diese sowohl bei der Hausrat- als auch der Wohngebäude­versicherung ab dem Tarif Smart eingeschlossen.
  • Bei Brandstiftung greift, je nach entstandenem Schaden, die Wohngebäude- und / oder Hausrat­versicherung. Sofern der oder die Täter:in ermittelt werden kann, werden die entstandenen Kosten von ihm oder ihr von der Versicherung zurückgefordert.
  • Wenn der Schaden nachweislich durch vorsätzliche Brandstiftung des Ver­sich­er­ungs­nehm­ers oder der Versicherungsnehmerin entstanden ist, springt keine Versicherung ein.
  • Wenn durch grobe Fahrlässigkeit, wie das Vergessen einer brennenden Kerze oder eines eingeschalteten Bügeleisens, ein Brand entsteht und Klausel "grobe Fahrlässigkeit" nicht in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist. In dem Fall wird die Entschädigung gemäß dem Verschulden gekürzt.
  • Für Schäden durch Feuer an Ihrem Gartenhäuschen oder Garten­lauben, die nicht auf dem Versicherungs­grundstück stehen, kommt die Wohngebäudeversicherung nicht auf.
Versicherungen kombinieren und Vorteile nutzen
Eine umfangreiche Feuerversicherung ist Ihre finanzielle Absicherung bei unvorhersehbaren Brand- und Feuerschäden an und in Ihrem Zuhause. Die Kombination aus Wohngebäude- und Hausratversicherung schützt sowohl Ihr Haus als auch Ihr persönliches Hab und Gut vor den verheerenden Folgen eines Brands. Um im Ernstfall geschützt zu sein, sollten Sie bei Vertragsabschluss besonders auf folgende wichtige Aspekte achten:
  • Versicherungsbedingungen genau prüfen: Ausschlüsse können im Schadensfall zu bösen Überraschungen führen – beispielsweise, wenn Seng­schäden ohne offene Flamme nicht abgedeckt sind. Aber auch eine Gefahrenerhöhung, wie Regelungen bei längerer Abwesenheit oder Leerstand, kann den Versicherungsschutz einschränken.
  • Auf Neuwertentschädigung achten: Durch diese Klausel erhalten Sie im Schadensfall den Betrag für einen gleichwertigen Neukauf ohne Abzüge für Alterung und Abnutzung.
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichern lassen: Diese Klausel schützt Sie auch dann, wenn der Brandschaden durch eigenes Verschulden entstanden ist, etwa durch eine vergessene Kerze.
  • Deckung für Hotelkosten: Bei Unbewohnbarkeit Ihres Zuhauses nach einem Brand sollten die Kosten für eine Übergangsunterkunft für mindestens 100 Tage übernommen werden.
  • Selbstbeteiligung abwägen: Bei Auswahl einer Selbstbeteiligung verringert sich zwar der Beitrag, im Schadenfall wird die Selbstbeteiligung allerdings von der Schadenzahlung abgezogen.

Eine Feuerversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Brandes. Noch besser ist es aber, wenn ein Feuer gar nicht erst aus­bricht. Mit diesen Brand­schutzmaß­nahmen können Sie das Risiko für einen Haus- oder  Wohnungs­brand deutlich reduzieren:

  • Rauchmelder installieren und warten: Sie sind gesetz­lich vor­geschrieben und retten Leben, indem sie frühzeitig vor Feuer und gefährlichem Rauch warnen – besonders nachts. Prüfen Sie regel­mäßig die Funktion der Geräte. Moderne Smart-Home-Rauchmelder warnen Sie auch über Ihr Smartphone, wenn Sie nicht zu Hause sind.
  • Feuerlöscher bereithalten: Für kleinere Haushaltsbrände sollten Sie einen Feuer­löscher oder eine Löschdecke immer griffbereit haben. Platzieren Sie die Löschhelfer an einer gut erreichbaren, zentralen Stelle in Ihrem Zuhause und machen Sie sich mit der Handhabung vertraut.
  • Küchenbrände verhindern: Lassen Sie den Herd beim Kochen nie un­be­aufsichtigt. Ein sogenannter "Herd­wächter" bietet zusätz­lichen Schutz und kann von jedem Elektrobetrieb installiert werden: Der Sensor erkennt gefähr­liche Hitze oder eine vergessene, eingeschaltete Herdplatte. Der Herdwächter warnt Sie akustisch und schaltet den Herd bei Gefahr auto­matisch ab. Halten Sie brenn­bare Materialien wie Küchen­tücher stets vom Kochfeld fern.
  • Elektrizität überprüfen: Laut Deutschem Feuer­wehr­verband sind defekte Elektro­geräte und ver­altete Installationen die Brand­ursache Nummer eins. Lassen Sie die Elektrik in Ihrem Zuhause regel­mäßig von Fach­personal kontrollieren. Empfohlen wird eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb alle 5 - 10 Jahre.
  • Mehrfachsteckdosen nicht überlasten: Vermeiden Sie das System "Steckdosenleisten an Steckdosenleisten".
  • Elektrogeräte ausschalten: Schalten Sie Herd, Bügeleisen und andere Wärmegeräte nach Gebrauch vollständig aus.
  • Defekte Kabel sofort ersetzen: Beschädigte Kabel sind häufige Brandursachen und sollten sofort ausgetauscht und nie provisorisch repariert werden.
  • Heizgeräte auf Abstand halten: Achten Sie bei Heizgeräten, Kaminen und Kerzen auf ausreichend Abstand zu Vorhängen, Möbeln und anderen brennbaren Materialien.
  • Kaminofen und Schornstein warten: Lassen Sie diese regelmäßig vom Schornsteinfeger reinigen und prüfen.
  • Asche richtig entsorgen: Bewahren Sie heiße Asche oder Kohle nur in feuerfesten Metallbehältern außerhalb des Hauses auf.
  • Aufmerksam mit Feuer und Glut umgehen: Lassen Sie Kerzen nie un­be­auf­sichtigt brennen und seien Sie stets umsichtig im Umgang mit offenem Feuer an Grill oder Kamin und beim Rauchen. Halten Sie kleine Kinder von brennenden Kerzen oder offenem Feuer fern und lassen Sie sie nie in der Nähe von Feuerquellen unbeaufsichtigt.

Durch die konsequente Umsetzung dieser Präventionsmaßnahmen können Sie das Brandrisiko in Ihrem Zuhause erheblich reduzieren und sich sowie Ihre Familie schützen.

Das hängt von Ihrer Versicherungs­police ab. In Deutsch­land sind Haus- und Wohn­ungseigen­tümer:innen gesetz­lich verpflichtet, Rauch­melder zu installieren. Bei fehlen­den Rauch­meldern kann der Gebäude­versicherer im Schaden­fall die Zahlung kürzen oder sogar verweigern. Bei der Allianz ist das nicht der Fall.

Hintergrund: Immobilien­eigen­tümer:innen sind zur Ein­haltung aller gesetz­lichen, behörd­lichen und vertrag­lich vereinbarten Sicher­heits­vorschriften verpflichtet. Dazu gehört auch die Installation, der Betrieb und die Wartung von Rauch­warn­meldern. Einen Verstoß kann der Ver­sicherer als grobe Fahr­lässigkeit werten und die Leistung entsprechend verweigern.

Viele Versicherungen verzichten jedoch auf den Einwand der groben Fahr­lässig­keit und übernehmen den Brand­schaden trotz fehlendem Rauchmelder – so auch die Allianz. Die Begründung: Ein Rauch­melder soll Menschen­leben schützen und nicht Sach­schäden ver­hindern.

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Häufige Fragen zur Feuer­versicherung

Ist die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung?

Nein, eine Feuerversicherung ist in Deutschland nicht mehr verpflichtend. Das war früher anders: Bis Mitte der 1990er-Jahre gab es in einigen Regionen noch eine staatliche Pflichtversicherung für Wohngebäude gegen Feuerschäden. Mittlerweile ist die Feuerversicherung in der Regel Teil der Wohn­gebäude­versicherung.

Brand durch Kerzen: Welche Versicherung zahlt?

Welche Versicherung zuständig ist, hängt von der Schadensart ab. Brandschäden am Mobiliar sind über die Haus­rat­ver­sicherung abgesichert. Bei Schäden am Gebäude springt die Wohn­gebäude­versicherung ein. Personen- und Ver­mö­gens­schä­den, die unbeabsichtigt Dritten entstehen, übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung.

Wichtig: Lassen Sie brennende Kerzen lange unbeaufsichtigt, handeln Sie grob fahrlässig. Das kann negative Folgen für die Schadensregulierung haben. Denn bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherungsgesellschaft ihre Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern.

Wann brauche ich eine Feuer-Rohbauversicherung?

Dem Rohbau droht während der Bauphase ein hohes Risiko u. a. durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Bauversicherungen schließen Sie idealerweise vor Baubeginn ab. Ist das Gebäude bezugsfertig, geht die Feuer-Rohbauversicherung meist in eine reguläre Wohn­ge­bäu­de­versicherung über. Die meisten Banken vergeben keinen Baukredit, wenn Sie keine Feuer-Rohbau­versicherung nach­wei­sen können.

Tipp: Bei der Allianz sind Schäden durch alle vereinbarte Gefahren wie Feuer und Blitzschlag, aber auch Leitungswasser und Rohrbruch, sowie Sturm und Hagel auch während der Bauphase in der Wohngebäudeversicherung mit abgesichert.

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