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Unwetterschäden absichern – die passende Versicherung im Überblick

Sicher bei Stark­regen, Hagel, Sturm und Schnee
Unwetter: Eine Frau schaut sich ein Unwetter durch ein verregnetes Fenster an

Unwetter, die insbesondere mit Sturm oder Hagel einhergehen, verursachen in Deutschland Schäden an Wohngebäuden oder Hausrat in Milliardenhöhe. Eine herkömmliche Hausrat- oder Gebäudeversicherung deckt möglicherweise nicht alle Arten von Schäden ab, insbesondere wenn es um spezifische Elementarschäden geht. Wir geben einen Überblick, welche Versicherung Sie bei Flut-, Sturm-, Hagel- oder Schneelastschäden absichert. Wenn es um den Schutz Ihres Eigentums geht, trägt die passende Unwetterversicherung dazu bei, Ihnen bei folgenreichen Wetterereignissen ein Stück finanzielle Sicherheit zu verschaffen.

Nicht jede Unwetterart wird automatisch von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung übernommen. Die wichtigste Unterscheidung: Sturm- und Hagelschäden gehören normalerweise zum Standardumfang einer Wohngebäude- und Hausratversicherung, Schäden durch Überschwemmung durch Starkregen oder Rückstau hingegen in der Regel nur mit einer Zusatzabsicherung gegen Elementarschäden. Diesen können Sie bei uns mit dem Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" sowohl zusammen mit der Wohngebäude- als auch mit der Hausratversicherung abschließen.

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Schadenursache
Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
Extremwetterschutz
Sturm
Hagel
Blitzschlag und Überspannung
Starkregen und Überschwemmung
Rückstau aus der Kanalisation
Hochwasser
Erdrutsch
Schneelast und Lawinen

Wichtig: Ohne eine Elementarversicherung, wie unseren Zusatzbaustein Extremwetterschutz, besteht in vielen Verträgen keine Absicherung gegen Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau – obwohl genau diese Ereignisse durch den Klimawandel stark zunehmen. Prüfen Sie daher genau Ihren Versicherungsvertrag, um nicht im Schadensfall eine zusätzlich böse Überraschung zu erleben.

Unwetter treffen Gebäude, Hausrat und Fahrzeuge auf unterschiedliche Weise – und je nach Schaden greift eine andere Versicherung. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Schäden nach Naturgefahr.

Die Wohngebäudeversicherung ist die Basisabsicherung für Eigentümer:innen. Sie kommt für Schäden am Gebäude selbst auf – also an Dach, Fassade, Fenstern, fest verbauten Bauteilen und Nebengebäuden wie Garage oder Carport.

Versichert sind unter anderem:

  • Sturmschäden ab Windstärke 8 (ca. 62 km/h) – abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden, umgestürzte Bäume, die das Haus treffen
  • Hagelschäden an Dach, Fenstern, Rollläden, Photovoltaikanlagen und Außenwänden
  • Blitzschlag und daraus resultierende Brand-, Überspannungs- und Folgeschäden
  • Schneedruckschäden, eingestürzte Dachkonstruktionen, Dachlawinen
  • Aufräum-, Abbruch- und Wiederherstellungskosten
  • Hotelkosten, wenn das Haus vorübergehend unbewohnbar ist

Nicht abgedeckt sind ohne Zusatzbaustein:

  • Schäden durch eindringendes Oberflächenwasser bei Starkregen
  • Überschwemmung und Hochwasser
  • Rückstau aus der Kanalisation
  • Erdrutsch, Erdsenkung
  • Schneelast und Lawinen

Diese Risiken übernimmt der Extremwetterschutz als optionaler Zusatzbaustein.

  • In nur wenigen Minuten Beitrag berechnen – ohne Anmeldung.

  • Unverbindliche und kostenlose Beratung durch unsere Allianz Experten und Expertinnen.

Während die Wohngebäudeversicherung das Gebäude absichert, schützt die Hausratversicherung alles, was sich darin befindet – also Möbel, Elektronik, Kleidung, Wertgegenstände und Haushaltswaren. Bei Unwetterschäden greift sie immer dann, wenn der Hausrat durch ein versichertes Ereignis beschädigt wurde.

Versichert sind unter anderem:

  • Hausrat, der durch Sturm oder Hagel beschädigt wurde (z. B. wenn Regen durch ein abgedecktes Dach in die Wohnung eindringt)
  • Elektronik nach Blitzschlag oder Überspannung
  • Beschädigte Möbel und Kleidung infolge eines versicherten Gebäudeschadens
  • Kosten für Reinigung, Trocknung und vorübergehende Unterbringung des Hausrats

Beachten Sie: Schäden am Hausrat durch eindringendes Wasser bei Starkregen oder Überschwemmung sind nur mit dem Extremwetterschutz für Hausrat abgedeckt – nicht im Standardvertrag.

  • Individuellen Beitrag sofort berechnen und online abschließen.

  • Sie haben noch Fragen? Unsere Berater:innen sind gerne persönlich für Sie da.

Der Extremwetterschutz ist die wichtigste Ergänzung zu Wohngebäude- und Hausratversicherung in Zeiten zunehmender Wetterextreme. Nach Daten des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) sind in Deutschland weniger als die Hälfte aller Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert – obwohl rund 99 % aller Adressen versicherbar sind.

Versichert sind Schäden durch:

  • Überschwemmung durch Witterungsniederschläge oder Ausuferung von Gewässern
  • Rückstau aus der Kanalisation, etwa wenn Wasser durch Bodenabläufe oder Toiletten ins Haus drückt
  • Erdrutsch und Erdsenkung, auch bei Bergbaufolgeschäden
  • Schneedruck und Lawinen in Risikoregionen
  • Erdbeben und vulkanische Ereignisse
  • Sturmflut in Küstennähe (regional eingeschlossen)

Warum der Baustein immer wichtiger wird: Die durchschnittliche Schadenssumme bei Starkregenereignissen hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Mit dem Extremwetterschutz schließen Sie die Lücke zwischen klassischem Versicherungsschutz und den realen Risiken des Klimawandels.

Wird Ihr Fahrzeug durch ein Unwetter beschädigt, greift die Teilkasko. Sie übernimmt Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und herabfallende Äste. Wichtig: Die Versicherung leistet nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt – wer trotz Warnung durch eine überflutete Straße fährt, riskiert den Schutz.

 

Die Allianz Wohngebäudeversicherung ist ab 13,40 €/Monat verfügbar, der Baustein Extremwetterschutz kommt je nach Standort als Zusatzbeitrag dazu. Der individuelle Preis hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wohngebäude: Wohnfläche, Baujahr, Bauweise, Lage, Leistungsumfang
  • Hausrat: Versicherungssumme, Wohnort, Zusatzbausteine
  • Extremwetterschutz: ZÜRS-Gefährdungsklasse (1–4), Selbstbeteiligung

Beitrag senken: Sie können Ihre Beiträge senken, indem Sie die Selbstbeteiligung erhöhen, also den Betrag, den Sie im Falle eines Schadens selbst bezahlen. Wenn Sie die Wohngebäude- und Hausratversicherung zusammen abschließen, erhalten Sie zusätzlichen Bündel-Rabatt – je nachdem, wie viele Versicherungen Sie zusammen kombinieren – bis zu 20 % Rabatt.

Die Höhe von Unwetterschäden wird oft unterschätzt. Diese Beispiele zeigen typische Größenordnungen und welche Versicherung jeweils zahlt:

Hinweis: Die genannten Beträge sind Erfahrungswerte aus der Schadensregulierung. Die tatsächliche Leistung Ihrer Versicherung richtet sich nach dem individuellen Vertrag, der Versicherungssumme und einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

Nach einem Unwetter kommt es darauf an, schnell und besonnen zu reagieren. Sorgen Sie zuerst für Ihre Sicherheit und betreten Sie keine beschädigten Räume oder Dachbereiche. Dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos, bevor Sie etwas verändern, aufräumen oder entsorgen. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und besprechen Sie das weitere Vorgehen.

So handeln Sie bei einem Unwetterschaden richtig und vermeiden weitere Folgeschäden:

  • Flutschaden (Hochwasser/Überschwemmung): Stellen Sie den Strom ab, bevor Sie überflutete Räume betreten. Nassen Hausrat, Teppiche und Polstermöbel sollten Sie so bald wie möglich ausräumen oder trocknen, um Schimmelbildung zu vermeiden. Entfernen Sie stehendes Wasser und lüften Sie die betroffenen Räume ausreichend.
  • Hagelschaden: Untersuchen Sie Fenster, Dachflächen und Fahrzeuge auf Einschläge oder Risse. Beschädigte Fenster oder Scheiben in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus sowie Kfz vorsichtig mit Planen abdecken, damit kein Wasser eindringt. Kontaktieren Sie einen Fachbetrieb. Lassen Sie zerbrochene Windschutz- oder Seitenscheiben an Ihrem Wagen umgehend reparieren, beispielsweise über Allianz Glaspartner. Der Vorteil: Hier rechnet der Glaspartner direkt und unkompliziert mit der Allianz ab.
  • Sturmschaden: Sichern Sie lose Teile wie Dachziegel oder heruntergewehte Gegenstände, soweit das gefahrlos möglich ist. Entfernen Sie keine großen umgestürzten Bäume oder Äste selbst – hier sollten Sie Profis engagieren.
  • Blitz- und Überspannungsschaden: Entsteht nach einem Blitzeinschlag in Ihrem Zuhause Rauch oder Feuer, rufen Sie sofort die Feuerwehr. Vermuten Sie Schäden an der Elektrik, prüfen Sie elektronische Geräte auf ihre Funktion – trennen Sie defekte Geräte sofort vom Strom.
  • Schaden durch Schneelast: Falls das Dach einsturzgefährdet ist oder bereits eingestürzt ist, verlassen Sie das Gebäude sofort. Beschädigte Räume nur betreten, wenn keine Einsturzgefahr besteht. Kontaktieren Sie einen Dachdeckerbetrieb für eine Notreparatur. Sind durch abrutschenden Schnee an Ihrem Haus Passanten oder Passantinnen gefährdet, stellen Sie auf dem Gehweg Warnhinweise auf.
  1. Dokumentation des Schadens: Machen Sie Fotos, Videos und Skizzen und markieren Sie bei Hochwasser die erreichten Wasserstände. Die Versicherung benötigt eine möglichst genaue Dokumentation der Lage. Werfen Sie zerstörte oder beschädigte Sachen nicht weg, sondern heben Sie sie auf. Erstellen Sie eine Liste von allem, was durch das Unwetter beschädigt wurde. Heben Sie Rechnungen und Belege, von etwa einer (Notfall-)Reparatur, auf.
  2. Schaden melden: online über unser Schaden-Formular, über unser Online-Portal Meine Allianz oder über Ihre Allianz Vertretung
  3. Belege sammeln: Rechnungen, Kaufnachweise, ggf. Polizeiprotokoll bei Folgeunfällen
  4. Ggf. auf den Gutachter warten: größere Reparaturen erst nach Freigabe oder Abstimmung beauftragen

Wichtig: 

Bei Hagelschaden: Nach einem Unwetter mit schwerem Hagel sind meist mehrere Menschen in einer Region oder einem Ort betroffen. Dafür gibt es oft Sammelbesichtigungen von Schadengutachtern oder Schadengutachterinnen. Melden Sie Ihren Hagelschaden der Versicherung. Diese setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und informiert Sie über die nächsten Schritte.

Windstärken-Nachweis: Bei Sturmschäden benötigen Sie gegebenenfalls einen Windstärken-Nachweis. Der Grund: Häufig werden Sturmschäden von Versicherern erst ab einer Windstärke von 8, also 62 km/h, übernommen. Diesen Nachweis können Sie einfach beim örtlichen Wetteramt oder dem Deutschen Wetterdienst erfragen. Die Allianz leistet bereits ab Windstärke 7.

Die beste Versicherung ist die, die Sie nicht in Anspruch nehmen müssen. Mit ein paar einfachen Maßnahmen reduzieren Sie das Schadensrisiko erheblich – etwa durch regelmäßige Dachinspektionen, gereinigte Dachrinnen, Rückstauklappen im Keller und gesicherte Gartenmöbel.

 Ausführliche Präventionstipps, Videos und Checklisten finden Sie auf unserer Seite zur Unwetter-Prävention:

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung Sturmschäden?

Sturmschäden werden in der Regel ab Windstärke 8 nach Beaufort (ca. 62 km/h) übernommen. Liegt die gemessene Windstärke unterhalb dieses Wertes, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass tatsächlich ein Sturm den Schaden verursacht hat – etwa durch Schäden in der unmittelbaren Nachbarschaft. 

Brauche ich den Extremwetterschutz, wenn ich nicht in Hochwassernähe wohne?

Es ist auf jeden Fall sinvoll, einen Elementarversicherung abzuschließen. Starkregen kann überall in Deutschland auftreten – auch fernab von Flüssen. Rückstau aus der Kanalisation, vollgelaufene Keller oder Hangwasser betreffen viele Standorte, die nicht offiziell als hochwassergefährdet gelten.

Was kostet die Wohngebäudeversicherung mit Extremwetterschutz?

Die Wohngebäudeversicherung der Allianz ist ab 13,40 Euro pro Monat verfügbar. Der Baustein Extremwetterschutz schlägt mit einem zusätzlichen Beitrag zu Buche, der sich vor allem nach ZÜRS-Gefährudungsklasses Ihres Standorts richtet – also danach, wie stark Ihre Immobilie statistisch für Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdrutsch  betroffen sein kann. Den exakten Beitrag für Ihre Immobilie ermitteln Sie mit unserem Tarifrechner in wenigen Minuten.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Extremwetterschutz?

Der Selbstbehalt beim Allianz Extremwetterschutz ist nicht zwingend identisch mit dem gewählten Grund‑Selbstbehalt der Wohngebäudeversicherung.

Die Eigenbeteiligung ist hier vor allem abhängig von der jeweiligen Risikozone (ZÜRS-Zone), in der der sich Ihr Wohngebäude befindet. Je nach Einstufung sind die Selbstbehalte gestaffelt.

Beispiele:

  • ZÜRS Zone 1: Selbsthehalt beginnt bei 500 Euro
  • ZÜRS Zone 2: Selbsthehalt beginnt bei 1.000 Euro
  • ZÜRS Zone 3: Selbsthehalt beginnt bei 4.000 Euro
  • ZÜRS Zone 4: Selbsthehalt beginnt bei 4.000 Euro

Wer zahlt, wenn ein umgestürzter Baum mein Auto beschädigt?

Steht der Baum auf dem eigenen Grundstück oder ist die Ursache ein Sturm, greift in der Regel die Teilkasko. Fällt der Baum vom Nachbargrundstück und liegt dort eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor, kommt die private Haftpflicht des Nachbarn oder der Nachbarin in Betracht.

Werden Schäden durch Klimaanlagen, Solaranlagen oder Photovoltaik mitversichert?

Fest verbaute Solar- und Photovoltaikanlagen sind in der Regel im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mitversichert – häufig ist jedoch ein gesonderter Einschluss erforderlich. Prüfen Sie daher Ihre Police im Detail.

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