Unwetter, die insbesondere mit Sturm oder Hagel einhergehen, verursachen in Deutschland Schäden an Wohngebäuden oder Hausrat in Milliardenhöhe. Eine herkömmliche Hausrat- oder Gebäudeversicherung deckt möglicherweise nicht alle Arten von Schäden ab, insbesondere wenn es um spezifische Elementarschäden geht. Wir geben einen Überblick, welche Versicherung Sie bei Flut-, Sturm-, Hagel- oder Schneelastschäden absichert. Wenn es um den Schutz Ihres Eigentums geht, trägt die passende Unwetterversicherung dazu bei, Ihnen bei folgenreichen Wetterereignissen ein Stück finanzielle Sicherheit zu verschaffen.
Unwetterschäden absichern – die passende Versicherung im Überblick
Welche Versicherung zahlt bei welchem Unwetterschaden?
Nicht jede Unwetterart wird automatisch von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung übernommen. Die wichtigste Unterscheidung: Sturm- und Hagelschäden gehören normalerweise zum Standardumfang einer Wohngebäude- und Hausratversicherung, Schäden durch Überschwemmung durch Starkregen oder Rückstau hingegen in der Regel nur mit einer Zusatzabsicherung gegen Elementarschäden. Diesen können Sie bei uns mit dem Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" sowohl zusammen mit der Wohngebäude- als auch mit der Hausratversicherung abschließen.
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Schadenursache
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Wohngebäudeversicherung
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Hausratversicherung
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Extremwetterschutz
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|---|---|---|---|
| Sturm | ✓ | ✓ | – |
| Hagel | ✓ | ✓ | – |
| Blitzschlag und Überspannung | ✓ | ✓ | – |
| Starkregen und Überschwemmung | – | – | ✓ |
| Rückstau aus der Kanalisation | – | – | ✓ |
| Hochwasser | – | – | ✓ |
| Erdrutsch | – | – | ✓ |
| Schneelast und Lawinen | – | – | ✓ |
Wichtig: Ohne eine Elementarversicherung, wie unseren Zusatzbaustein Extremwetterschutz, besteht in vielen Verträgen keine Absicherung gegen Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau – obwohl genau diese Ereignisse durch den Klimawandel stark zunehmen. Prüfen Sie daher genau Ihren Versicherungsvertrag, um nicht im Schadensfall eine zusätzlich böse Überraschung zu erleben.
Typische Unwetterschäden an Haus und Eigentum
Unwetter treffen Gebäude, Hausrat und Fahrzeuge auf unterschiedliche Weise – und je nach Schaden greift eine andere Versicherung. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Schäden nach Naturgefahr.
- Beschädigte Dächer, Fenster oder Wintergärten: Schäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung.
- Wasser in der Wohnung: Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regen ein und beschädigt Möbel oder Einrichtung, zahlt die Hausratversicherung.
- Beschädigte Photovoltaikanlagen: Fest mit dem Haus verbundene PV-Anlagen sind über die Wohngebäudeversicherung mitversichert – Voraussetzung ist, dass sie dem Versicherer gemeldet wurden.
- Dellen am Auto: Hagelschäden am Fahrzeug deckt die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
- Beschädigtes Hausdach: Reparaturkosten und Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser übernimmt die Wohngebäudeversicherung.
- Umgestürzter Baum auf das Nachbargrundstück: Schäden am fremden Eigentum deckt bei Eigennutzung die private Haftpflichtversicherung, bei vermieteten Immobilien die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
- Beschädigte Gartenmöbel oder Spielgeräte: Möbel, Trampolin oder Dekoration auf Balkon, Terrasse und im Garten ersetzt die Hausratversicherung.
- Beschädigtes Auto: Schäden durch herabfallende Äste oder umherfliegende Gegenstände übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung.Schäden am Hausdach: Wird das Dach durch Sturm beschädigt oder dringt Regenwasser ins Haus ein, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Reparaturkosten auf.
- Überspannungsschaden an Elektronik: Defekte an Fernseher, Laptop oder Haushaltsgeräten durch eine Spannungsspitze ersetzt die Hausratversicherung zum Neuwert.
- Dachstuhlbrand: Schäden am Gebäude einschließlich Löschwasser- und Rauchschäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung.
- Brand im Gartenhaus: Wenn das Gartenhaus im Vertrag mitversichert ist, zahlt die Wohngebäudeversicherung.
- Personen- oder Sachschäden bei Dritten: Greift ein Brand auf das Nachbarhaus über oder verletzt sich eine Person auf Ihrem Grundstück, schützt die private Haftpflicht (bei Eigennutzung) oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (bei Vermietung) vor finanziellen Forderungen.
- Dach bricht unter Schneelast ein: Wenn Ihr Dach wegen zu viel Schnee einstürzt, greift die Wohngebäudeversicherung – aber nur, wenn Elementargefahren abgesichert sind.
- Hausrat wird durch das einstürzende Dach beschädigt: Wird Ihr Eigentum im Haus, wie etwa Möbel, Elektrogeräte oder persönliche Gegenstände, durch das eingestürzte Dach zerstört, hilft die Hausratversicherung. Voraussetzung: Auch hier müssen die Elementargefahren abgesichert sein.
- Schäden an Dritten durch Dachlawine: Rutscht Schnee oder Eis von Ihrem Dach auf geparkte Autos oder trifft Passanten, haften Sie als Eigentümer:in. Die private Haftpflichtversicherung (bei selbst genutztem Haus) oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (bei vermieteten Immobilien) schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
- Wassereintritt ins Gebäude: Schäden an Mauerwerk, Estrich, Heizung, Elektrik und Bodenbelägen durch eindringendes Wasser deckt die Wohngebäudeversicherung – nur in Kombination mit dem Baustein Extremwetterschutz.
- Beschädigter Hausrat: Möbel, Elektronik, Kleidung und persönliche Gegenstände, die durch eingedrungenes Wasser unbrauchbar werden, ersetzt die Hausratversicherung – ebenfalls nur mit Extremwetterschutz.
- Rückstau aus der Kanalisation: Wasser, das durch Bodenabläufe oder Toilette ins Haus drückt, ist über den Extremwetterschutz für Wohngebäude und Hausrat abgedeckt – im Standardumfang besteht kein Schutz.
- Erdrutsch nach Starkregen: Werden Außenwände, Fundament, Stützmauern oder Gartenanlagen durch abrutschende Erd- und Gesteinsmassen beschädigt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Schaden – in Kombination mit dem Baustein Extremwetterschutz. Beschädigter Hausrat ist über die Hausratversicherung mit Extremwetterschutz mitversichert.
- Ausgetretenes Heizöl nach Hochwasser: Wenn ein Heizöltank durch eindringendes Wasser beschädigt wird und Öl in Gebäude oder Erdreich gelangt, sind die Sanierungskosten meist hoch. Abgesichert sind sie über den Zusatzbaustein Öltank-Haftpflichtschutz der Wohngebäudeversicherung.
Weiterführende Ratgeber zu Unwetterschäden
Wohngebäudeversicherung – Schutz für Haus und Immobilie
Die Wohngebäudeversicherung ist die Basisabsicherung für Eigentümer:innen. Sie kommt für Schäden am Gebäude selbst auf – also an Dach, Fassade, Fenstern, fest verbauten Bauteilen und Nebengebäuden wie Garage oder Carport.
Versichert sind unter anderem:
- Sturmschäden ab Windstärke 8 (ca. 62 km/h) – abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden, umgestürzte Bäume, die das Haus treffen
- Hagelschäden an Dach, Fenstern, Rollläden, Photovoltaikanlagen und Außenwänden
- Blitzschlag und daraus resultierende Brand-, Überspannungs- und Folgeschäden
- Schneedruckschäden, eingestürzte Dachkonstruktionen, Dachlawinen
- Aufräum-, Abbruch- und Wiederherstellungskosten
- Hotelkosten, wenn das Haus vorübergehend unbewohnbar ist
Nicht abgedeckt sind ohne Zusatzbaustein:
- Schäden durch eindringendes Oberflächenwasser bei Starkregen
- Überschwemmung und Hochwasser
- Rückstau aus der Kanalisation
- Erdrutsch, Erdsenkung
- Schneelast und Lawinen
Diese Risiken übernimmt der Extremwetterschutz als optionaler Zusatzbaustein.
Hausratversicherung – Schutz für Ihr Eigentum
Während die Wohngebäudeversicherung das Gebäude absichert, schützt die Hausratversicherung alles, was sich darin befindet – also Möbel, Elektronik, Kleidung, Wertgegenstände und Haushaltswaren. Bei Unwetterschäden greift sie immer dann, wenn der Hausrat durch ein versichertes Ereignis beschädigt wurde.
Versichert sind unter anderem:
- Hausrat, der durch Sturm oder Hagel beschädigt wurde (z. B. wenn Regen durch ein abgedecktes Dach in die Wohnung eindringt)
- Elektronik nach Blitzschlag oder Überspannung
- Beschädigte Möbel und Kleidung infolge eines versicherten Gebäudeschadens
- Kosten für Reinigung, Trocknung und vorübergehende Unterbringung des Hausrats
Beachten Sie: Schäden am Hausrat durch eindringendes Wasser bei Starkregen oder Überschwemmung sind nur mit dem Extremwetterschutz für Hausrat abgedeckt – nicht im Standardvertrag.
Extremwetterschutz (Elementarversicherung) – der Zusatzbaustein für Naturgefahren
Der Extremwetterschutz ist die wichtigste Ergänzung zu Wohngebäude- und Hausratversicherung in Zeiten zunehmender Wetterextreme. Nach Daten des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) sind in Deutschland weniger als die Hälfte aller Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert – obwohl rund 99 % aller Adressen versicherbar sind.
Versichert sind Schäden durch:
- Überschwemmung durch Witterungsniederschläge oder Ausuferung von Gewässern
- Rückstau aus der Kanalisation, etwa wenn Wasser durch Bodenabläufe oder Toiletten ins Haus drückt
- Erdrutsch und Erdsenkung, auch bei Bergbaufolgeschäden
- Schneedruck und Lawinen in Risikoregionen
- Erdbeben und vulkanische Ereignisse
- Sturmflut in Küstennähe (regional eingeschlossen)
Warum der Baustein immer wichtiger wird: Die durchschnittliche Schadenssumme bei Starkregenereignissen hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Mit dem Extremwetterschutz schließen Sie die Lücke zwischen klassischem Versicherungsschutz und den realen Risiken des Klimawandels.
Kfz-Versicherung – wenn das Auto betroffen ist
Wird Ihr Fahrzeug durch ein Unwetter beschädigt, greift die Teilkasko. Sie übernimmt Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und herabfallende Äste. Wichtig: Die Versicherung leistet nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt – wer trotz Warnung durch eine überflutete Straße fährt, riskiert den Schutz.
Was kostet die Unwetterversicherung?
Die Allianz Wohngebäudeversicherung ist ab 13,40 €/Monat verfügbar, der Baustein Extremwetterschutz kommt je nach Standort als Zusatzbeitrag dazu. Der individuelle Preis hängt von mehreren Faktoren ab:
- Wohngebäude: Wohnfläche, Baujahr, Bauweise, Lage, Leistungsumfang
- Hausrat: Versicherungssumme, Wohnort, Zusatzbausteine
- Extremwetterschutz: ZÜRS-Gefährdungsklasse (1–4), Selbstbeteiligung
Beitrag senken: Sie können Ihre Beiträge senken, indem Sie die Selbstbeteiligung erhöhen, also den Betrag, den Sie im Falle eines Schadens selbst bezahlen. Wenn Sie die Wohngebäude- und Hausratversicherung zusammen abschließen, erhalten Sie zusätzlichen Bündel-Rabatt – je nachdem, wie viele Versicherungen Sie zusammen kombinieren – bis zu 20 % Rabatt.
Was tun bei einem Unwetterschaden?
Nach einem Unwetter kommt es darauf an, schnell und besonnen zu reagieren. Sorgen Sie zuerst für Ihre Sicherheit und betreten Sie keine beschädigten Räume oder Dachbereiche. Dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos, bevor Sie etwas verändern, aufräumen oder entsorgen. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und besprechen Sie das weitere Vorgehen.
So handeln Sie bei einem Unwetterschaden richtig und vermeiden weitere Folgeschäden:
Schritt für Schritt zur Schadensregulierung:
- Dokumentation des Schadens: Machen Sie Fotos, Videos und Skizzen und markieren Sie bei Hochwasser die erreichten Wasserstände. Die Versicherung benötigt eine möglichst genaue Dokumentation der Lage. Werfen Sie zerstörte oder beschädigte Sachen nicht weg, sondern heben Sie sie auf. Erstellen Sie eine Liste von allem, was durch das Unwetter beschädigt wurde. Heben Sie Rechnungen und Belege, von etwa einer (Notfall-)Reparatur, auf.
- Schaden melden: online über unser Schaden-Formular, über unser Online-Portal Meine Allianz oder über Ihre Allianz Vertretung
- Belege sammeln: Rechnungen, Kaufnachweise, ggf. Polizeiprotokoll bei Folgeunfällen
- Ggf. auf den Gutachter warten: größere Reparaturen erst nach Freigabe oder Abstimmung beauftragen
Wichtig:
Bei Hagelschaden: Nach einem Unwetter mit schwerem Hagel sind meist mehrere Menschen in einer Region oder einem Ort betroffen. Dafür gibt es oft Sammelbesichtigungen von Schadengutachtern oder Schadengutachterinnen. Melden Sie Ihren Hagelschaden der Versicherung. Diese setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und informiert Sie über die nächsten Schritte.
Windstärken-Nachweis: Bei Sturmschäden benötigen Sie gegebenenfalls einen Windstärken-Nachweis. Der Grund: Häufig werden Sturmschäden von Versicherern erst ab einer Windstärke von 8, also 62 km/h, übernommen. Diesen Nachweis können Sie einfach beim örtlichen Wetteramt oder dem Deutschen Wetterdienst erfragen. Die Allianz leistet bereits ab Windstärke 7.
Bevor das Unwetter kommt – Schäden vermeiden
Die beste Versicherung ist die, die Sie nicht in Anspruch nehmen müssen. Mit ein paar einfachen Maßnahmen reduzieren Sie das Schadensrisiko erheblich – etwa durch regelmäßige Dachinspektionen, gereinigte Dachrinnen, Rückstauklappen im Keller und gesicherte Gartenmöbel.
Ausführliche Präventionstipps, Videos und Checklisten finden Sie auf unserer Seite zur Unwetter-Prävention:
Häufige Fragen zur Unwetterversicherung
Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung Sturmschäden?
Sturmschäden werden in der Regel ab Windstärke 8 nach Beaufort (ca. 62 km/h) übernommen. Liegt die gemessene Windstärke unterhalb dieses Wertes, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass tatsächlich ein Sturm den Schaden verursacht hat – etwa durch Schäden in der unmittelbaren Nachbarschaft.
Brauche ich den Extremwetterschutz, wenn ich nicht in Hochwassernähe wohne?
Es ist auf jeden Fall sinvoll, einen Elementarversicherung abzuschließen. Starkregen kann überall in Deutschland auftreten – auch fernab von Flüssen. Rückstau aus der Kanalisation, vollgelaufene Keller oder Hangwasser betreffen viele Standorte, die nicht offiziell als hochwassergefährdet gelten.
Was kostet die Wohngebäudeversicherung mit Extremwetterschutz?
Die Wohngebäudeversicherung der Allianz ist ab 13,40 Euro pro Monat verfügbar. Der Baustein Extremwetterschutz schlägt mit einem zusätzlichen Beitrag zu Buche, der sich vor allem nach ZÜRS-Gefährudungsklasses Ihres Standorts richtet – also danach, wie stark Ihre Immobilie statistisch für Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdrutsch betroffen sein kann. Den exakten Beitrag für Ihre Immobilie ermitteln Sie mit unserem Tarifrechner in wenigen Minuten.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Extremwetterschutz?
Der Selbstbehalt beim Allianz Extremwetterschutz ist nicht zwingend identisch mit dem gewählten Grund‑Selbstbehalt der Wohngebäudeversicherung.
Die Eigenbeteiligung ist hier vor allem abhängig von der jeweiligen Risikozone (ZÜRS-Zone), in der der sich Ihr Wohngebäude befindet. Je nach Einstufung sind die Selbstbehalte gestaffelt.
Beispiele:
- ZÜRS Zone 1: Selbsthehalt beginnt bei 500 Euro
- ZÜRS Zone 2: Selbsthehalt beginnt bei 1.000 Euro
- ZÜRS Zone 3: Selbsthehalt beginnt bei 4.000 Euro
- ZÜRS Zone 4: Selbsthehalt beginnt bei 4.000 Euro
Wer zahlt, wenn ein umgestürzter Baum mein Auto beschädigt?
Steht der Baum auf dem eigenen Grundstück oder ist die Ursache ein Sturm, greift in der Regel die Teilkasko. Fällt der Baum vom Nachbargrundstück und liegt dort eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor, kommt die private Haftpflicht des Nachbarn oder der Nachbarin in Betracht.
Werden Schäden durch Klimaanlagen, Solaranlagen oder Photovoltaik mitversichert?
Fest verbaute Solar- und Photovoltaikanlagen sind in der Regel im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mitversichert – häufig ist jedoch ein gesonderter Einschluss erforderlich. Prüfen Sie daher Ihre Police im Detail.