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Haus-Haft­pflicht­versicherung

Absicherung bei Haftungsschäden rund um Ihr Eigentum
Haus-Haftpflichtversicherung: Ein Paar sitzt entspannt mit einer Tasse Kaffee in der Hand auf der Terrasse vor seinem Haus

Wer seine Immobilie vollständig vermietet oder anderen überlässt, sollte sich mit einer Haus-Haftpflichtversicherung absichern – da Sie als Eigentümer:in haften, wenn Dritte durch Ihr Eigentum zu Schaden kommen. Wenn etwa Ihre Mieterin im Treppenhaus stürzt, weil das Licht kaputt war, oder ein Dachziegel Ihres Hauses auf ein fremdes Auto fällt, sind Sie als Hausbesitzer:in für die Folgen verantwortlich. Die Haus-Haftpflichtversicherung bewahrt Sie in diesen Fällen vor finanziellen Folgen des Schadens und deckt auch weitere Risiken wie Schäden durch häusliche Abwässer oder Mängel bei der Gebäudeinstandhaltung ab. Wer selbst in seinem Eigen­heim wohnt, ist in der Regel mit einer Privathaft­pflicht ausreichend abgesichert. Bei der Allianz schließen Sie den Haus-Haft­pflicht­schutz als Zusatz­baustein zur Wohn­gebäude­versicherung ab.

Die Haus-Haftpflichtversicherung ist für Grundbesitzer:innen und Hauseigentümer:innen sinnvoll, die ihre Immobilie vollständig vermieten oder Dritten überlassen. Die Haus-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor unkalkulierbaren finanziellen Folgen, wenn andere durch Ihr Haus oder Grundstück einen Schaden erleiden. Von jedem Gebäude bzw. Grundstück gehen potenzielle Gefahren aus, die Sie als Eigentümer:in kaum alle im Blick behalten können.

Als Hausbesitzer:in sind Sie für den sicheren Zustand Ihres Hauses, des dazugehörigen Grundstücks und der Gehwege verantwortlich. Diese Verkehrssicherungspflichten umfassen beispielsweise:

  • Ausreichende Beleuchtung von Fluren, Treppen und Zugangswegen
  • Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege, insbesondere im Winter
  • Regelmäßige Kontrolle der Dachdeckung und des baulichen Zustands
  • Unverzügliche Beseitigung aufgetretener Mängel

Verletzt sich etwa ein:e Passant:in, weil der Gehweg nicht ausreichend gestreut war, oder stürzt ein Dachziegel auf ein parkendes Auto vor Ihrem Haus, werden Sie als Eigentümer:in zur Verantwortung gezogen. Ohne eine entsprechende Versicherung können im Falle eines Schadens sehr hohe Kosten auf Sie zukommen.

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Der Zusatzbaustein unserer Wohngebäude­versicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögens­schäden ab, die durch Gefahrenquellen auf Ihrem Grundstück entstehen. Schutz besteht zum Beispiel auch bei Schäden durch Umbauarbeiten oder Abwasser.

Geschieht fremden Personen oder deren Eigen­tum etwas auf Ihrem Grund­stück, schützt der Allianz Haus-Haft­pflicht­schutz Sie vor hohen Folge­kosten. Die Allianz prüft, ob und in welcher Höhe Schadens­ersatz­pflicht gegenüber geschädigten Personen besteht. Ist der Anspruch berechtigt, über­nimmt Ihr Haus-Haft­pflicht­schutz den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungs­summe. Un­be­rechtigte Ansprüche wehrt die Allianz für Sie ab – notfalls vor Gericht.

Unser Haus-Haftpflichtschutz greift auch bei Schäden, die häusliche Abwässer im Gebäude selbst oder durch Rück­stau im Straßen­kanal verursachen. Kommen Dritte durch Abwasser zu Schaden, deckt die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung Kosten für etwaige Reparaturen oder medizinische Behandlungen ab.

Renovieren Sie oder bauen Sie Ihre Immobilie um, sichert der Haus-Haft­pflicht­schutz Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie als Bauherr:in für Schäden an Dritten haftbar gemacht werden, z. B., wenn ein:e Nachbar:in durch herabfallende Bauteile verletzt wird – ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle, Dienstunfälle und Berufskrankheiten handelt.

Voraus­setzung ist, dass die fest­gelegte Eigen­schaft des Gebäudes (z. B. Ein- oder Zwei­familien­haus) trotz der Bau­maß­nahmen erhalten bleibt oder durch den Um­bau erreicht wird. Für Neubauten ist eine separate Bauherren-Haftpflicht erforderlich, da diese nicht über die Haus-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Der Allianz Haus-Haftpflichtschutz sichert nicht nur Sie selbst als Grund- und Hausbesitzer:in ab. Sondern auch Personen, die Sie per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Wartung und sonstigen Betreuung Ihrer Immobilie beauftragt haben, wie Reinigungskräfte oder Hausmeister:innen.

Als Eigenheimbesitzer:in beschränkt sich Ihre Instandhaltungspflicht nicht nur auf das Wohngebäude. Sie umfasst auch dazugehörige Anlagen, Plätze und Wege. Der Haus-Haftpflichtschutz übernimmt daher die Absicherung aller Haftpflichtrisiken, die mit Ihrer Immobilie verbunden sind.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Nebengebäude (z. B. Garagen, Gartenhäuser)
  • Gemeinschaftsanlagen (z. B. Kinderspiel-, Wäschetrocken- und Mülltonnenstellplätze)
  • Schwimmbecken, Teiche und Biotope
  • Versitz- oder Sickergruben bzw. Hauskläranlagen
  • selbst genutzte Antennenanlagen und Flüssiggastanks
  • Zugänge und Wege

Nein. Eine Haus­haft­pflicht- oder Grundstückshaftpflichtversicherung ist nicht notwendig, wenn Sie selbst in Ihrem Eigenheim wohnen und eine private Haftpflichtversicherung haben. Das gilt auch, wenn Sie als Eigentümer:in eines Zwei­familien­hauses eine Einheit selbst bewohnen. In diesen Fällen übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung in der Regel die Schäden, die durch Ihr Haus entstehen.

Bereits ab 13,40 Euro im Monaterhalten Sie bei der Allianz eine Wohn­gebäude­versicherung. Ergänzen Sie Ihren Gebäudeschutz um den Baustein Haus‑Haftpflichtschutz, fällt der Beitrag aufgrund des zusätzlichen Haftpflichtrisikos höher aus. Für die Beitragskosten der Wohngebäudeversicherung selbst sind hingegen unter anderem Faktoren wie Alter, Zustand oder Lage des Gebäudes ausschlaggebend.

Mit unserem Online-Tarifrechner können Sie Ihre individuellen Kosten für die Wohngebäudeversicherung inklusive Haus-Haftpflichtschutz sofort errechnen und auf Wunsch auch gleich abschließen.

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • PLZ: 17424 Ostseebad Heringsdorf, bzw. Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63 Jahre
  • Baujahr Haus: 2024
  • Gesamtwohnfläche: 100 m² ohne ausgebauten Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Tarif Basis
  • Laufzeit 1 Jahr
  • monatliche Zahlweise
  • 500 Euro Selbstbeteiligung

Ja. Für Vermieter:innen sind Kosten einer Haus­-Haft­pflicht­versicherung auf Mieter:innen umleg­bar. Das bedeutet: Vermieten Sie Ihre Immobilie, dürfen Sie die Beiträge Ihrer Haus-Haftpflichtversicherung als Neben­kosten angeben und somit an Ihre Mieter:innen weiter­reichen.

Ja. Vermieter:innen können die Haus-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machenDetails zur steuerlichen Absetzbarkeit klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.

Wann brauche ich eine Haus-Haftpflichtversicherung?

Sobald Sie als private:r Grund- oder Hausbesitzer:in Ihre Immobilie vollständig vermieten bzw. anderen überlassen, ist eine Haus-Haftpflichtversicherung sinnvoll. Die Haushaftpflicht ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber als Schutz vor finanziellen Folgen zu empfehlen, wenn jemand durch Ihre Immobilie zu Schaden kommt. Heizen Sie Ihre Immobilie mit Öl, ist zusätz­lich eine Heizöltank-Haftpflichtversicherung zu empfehlen.

Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein unbebautes Grundstück?

Für ein unbebautes Grundstück bis 3.000 Quadratmeter ist kein separater Haus-Haftpflichtschutz notwendig. Vorausgesetzt, Sie haben bei der Allianz bereits eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Was deckt die Haus-Haftpflicht­versicherung ab?

Der Haus-Haftpflichtschutz deckt mit seinen Leistungen unter anderem Sach-, Personen- und Vermögens­schäden ab, die anderen in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grund­stück entstehen.

In welchen Fällen springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht­versicherung ein?

Ihre Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung greift, wenn Dritten auf Ihrem Grund und Boden Schäden entstehen. Ihre Haushaftpflicht springt unter anderem ein, wenn ...

  • Sie im Winter Ihre Räum- und Streu­pflicht ver­nach­lässigen und ein:e Fuß­gänger:in vor Ihrem Haus ausrutscht.
  • jemand auf der Kellertreppe Ihrer Immobilie stürzt, weil Sie nicht für aus­reichende Be­leuchtung gesorgt haben.
  • bei Sanierungsarbeiten Ihrer Immobilie herabfallende Bauteile ein vor Ihrem Haus geparktes Auto beschädigen.

Wo gilt der Versicherungsschutz durch meine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht­versicherung?

In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert sind Besitz und Vermietung Ihres Hauses in Deutschland.

Wer ist in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert?

In unserem Haus-Haftpflichtschutz-Baustein sind neben Ihnen als Grund­besitzer:in auch Per­sonen mitversichert, die Sie im Zusammen­hang mit der ver­sicherten Immobilie beauftragen. Dazu zählen zum Beispiel Haus­meister:innen, Angestellte der Haus­verwaltung oder des Winter­dienstes.

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