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Vermieterhaftpflicht: Ein Mann sitzt auf einem Stuhl und telefoniert mit einem Smartphone.
Der Baustein Wohnungs-Haftpflichtschutz

Vermieter­haft­pflicht

Berechnen Sie in nur drei Schritten Ihre Privathaftpflicht inklusive Wohnungs-Haftpflichtschutz:
Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine sogenannte "Vermieterhaftpflicht" sichert Immobilienbesitzer:innen gegen Schäden ab, die Dritten durch ihre vermietete oder leerstehende Eigentumswohnung entstehen.
  • Eine Vermieterhaftpflicht für Eigentumswohnungen ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll. Denn sie sichert Vermieter:innen in Millionenhöhe ab.
  • Bei der Allianz können Sie im Rahmen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung den Zusatzbaustein "Wohnungs-Haftpflichtschutz" abschließen, der einer solchen Vermieterhaftpflicht entspricht.
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Drei besondere Vorteile
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Der Baustein Wohnungs-Haftpflichtschutz
Die Vermieterhaftpflicht bzw. den Zusatzbaustein Wohnungs-Haftpflichtschutz können Sie innerhalb der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung abschließen – und zwar mit allen Tarifen.
  • Gut geschützt: Eine Vermieterhaftpflicht schützt Sie bei Schadensersatzforderungen, die im Zusammenhang mit Ihrer vermieteten oder auch leerstehenden Eigentumswohnung entstehen.
  • Preis-Leistung-Verhältnis: Die Kosten für so eine Vermieterhaftpflicht sind im Verhältnis sehr gering. Für nur einen kleinen Zusatzbetrag von wenigen Euro zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung können Sie sich gegen hohe Forderungen absichern. 
  • Versicherungssumme: Bei der Allianz sind Schäden bis zu 75 Millionen Euro versichert – welche Sie ohne den Zusatzschutz aus eigener Tasche bezahlen müssten. 
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Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Gut zu wissen: Sinnvoller Zusatzbaustein
Eine Vermieterhaftpflicht ist sinnvoll, wenn Sie Vermieter:in von Eigentumswohnungen sind. Denn: als Eigentümer:in haben Sie sogenannte Verkehrssicherungspflichten.

Das heißt, Sie müssen dafür sorgen, dass Sie die Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflichten gegenüber anderen (zum Beispiel Ihren Mietern und Mieterinnen oder deren Besuchern und Besucherinnen) nicht fahrlässig vernachlässigen und diese zu Schaden kommen. 

Eine solche Vermieterhaftpflicht ist insbesondere dann für Vermieter:innen sinnvoll, wenn sich die ggf. mitvermieteten Einrichtungen in keinem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Sie sichern sich damit ab, wenn etwa Ihr:e Mieter:in durch einen Stromschlag verletzt wird.

Sie sind auch geschützt, wenn Sie als Eigentümer:in von anderen Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen oder von der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Schäden in Anspruch genommen werden, die Ihre Mieter:innen verursacht haben (und diese Mieter:innen, etwa nach einem Auszug, nicht mehr belangt werden können).

Damit ist der Wohnungs-Haftpflichtschutz für Vermieter:innen von Eigentums­wohnungen die perfekte Ergänzung zur Privat-Haftpflichtversicherung.

Haftpflichtschutz für Grundbesitzer:innen

Sie haben keine Eigentumswohnung, sondern vermieten ein Haus? Dann brauchen Sie stattdessen eine Haus-HaftpflichtversicherungDenn auch als Haus- und Grundbesitzer:in besteht für Sie Verkehrssicherungspflicht.

Das heißt, Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, dass von Ihrem Eigentum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Etwa wenn die Gehwege nicht geräumt werden und sich ein Passant oder eine Passantin verletzt. Wenn Sie Ihr Eigenheim dagegen selbst bewohnen und bereits privat-haftpflichtversichert sind, ist keine zusätzliche Haus-Haftpflicht notwendig. 

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Klarheit im Schadensfall
Bei welchen Schäden zahlt die Vermieterhaftpflicht? Die Schadensbeispiele zeigen, wann Sie über den Allianz Wohnungs-Haftpflichtschutz versichert sind. 
Der Wohnungs-Haftpflichtschutz zahlt, wenn...
  • ... sich eine mangelhaft abgehängte Holzdecke löst und ein Familienmitglied Ihres Mieters oder Ihrer Mieterin verletzt.
  • ... ein mit der Wohnung vermietetes Küchengerät durch Kurzschluss einen Brand und in Folge erhebliche Sachschäden verursacht.
  • ... ein schadhaftes Abflussrohr Ihrer Wohnung zum Überlaufen des Waschbeckens führt und die darunter liegende Wohnung unter Wasser setzt.
  • ... Ihr Mieter oder Ihre Miterin den Wohnungsschlüssel verliert und das Hauptschließsystem aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden muss.
Der Wohnungs-Haftpflichtschutz zahlt nicht, wenn...
  • ... Sie Ihre Eigentumswohnung zur gewerblichen Nutzung vermieten oder anderweitig überlassen.
  • ... Schäden aus dem Halten oder Hüten von Tieren resultieren.
Optimal abgesichert
Die Allianz Privat-Haftpflicht
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Häufige Fragen
Was möchten Sie zur Vermieter­haft­pflicht wissen?

Wer zahlt die Vermieterhaftpflicht – Mieter:innen oder Vermieter:innen?

Als Vermieter:in zahlen Sie die Beiträge. Sie können die Kosten einer Vermieterhaftpflicht auf Ihre Mieter:innen umlegen. Das ist möglich, indem Sie die Versicherung in der Betriebskostenabrechnung als Nebenkosten angeben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie die Versicherung bereits im Mietvertrag als Nebenkosten aufführen.

Was zahlt die Vermieterhaftpflicht?

Eine Vermieterhaftpflicht schützt Vermieter:innen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihr Eigentum verursacht wurden. Sie sichert Sie ab, wenn jemand Schadensersatzansprüche gegen Sie als Vermieter:in stellt. 

Durch den optionalen Baustein der Allianz Wohnungs-Haftpflichtschutz können Sie sich absichern, wenn Sie eine leerstehende oder vermietete Eigentumswohnung besitzen. Vermieten Sie jedoch ein Haus, dann benötigen Sie eine Haus-Haftpflichtversicherung.

Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich eine Wohnung vermiete?

Als Vermieter:in von Eigentumswohnungen ist es wichtig, sich gut abzusichern. Folgende Versicherungen sind deshalb sinnvoll, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten:

Eine spezielle Öltank bzw. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung dagegen, sowie die Wohngebäudeversicherung und die Haus-Haftpflichtversicherung schließt normalerweise die Hausverwaltung für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft ab.

Service und Kontakt
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