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Sinnvoll abgesichert als Vermieter:in

Wichtige Versicherungen für Vermieter:innen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Vermieter:in sind Sie nicht verpflichtet, eine Versicherung für Ihre vermietete Immobilie abzuschließen.
  • Da Ihre vermietete Immobilie einen großen finanziellen Wert hat, ist eine Absicherung trotzdem sinnvoll. Empfehlenswert für Vermieter:innen sind Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung.
  • Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie im Falle eines Rechtsstreits vor hohen Kosten.
  • Eine Hausratversicherung schließen Sie als Vermieter oder Vermieterin nur ab, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus möbliert vermieten.
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Gut zu wissen: Vorgaben 
Nein, Vermieter:innen sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudeversicherung oder Haus-Haftpflicht für ihre Immobilien abzuschließen. Welche Versicherungen Sie als Vermieter oder Vermieterin für Ihre Eigentumswohnung abschließen, ist Ihnen überlassen.

Umfassender Versicherungsschutz ist für Vermieter:innen trotzdem sinnvoll. Denn vermietete Immobilien sind eine teure Wertanlage und sollen eine zuverlässige Einkommensquelle darstellen. Diese Wertanlage kann für vermietende Personen ohne Versicherungsschutz aber zur finanziellen Herausforderung werden.

Wird die von Ihnen vermietete Wohnung zum Beispiel bei einem Brand zerstört und ist nicht versichert, zahlen Sie die entstandenen Schäden aus eigener Tasche. Im schlimmsten Fall kommen Kosten im hohen sechsstelligen Bereich auf Sie zu. Auch ein Streitfall mit Ihrem Mieter oder Ihrer Mieterin vor Gericht kann sehr teuer werden. Um Ihre Immobilie und Ihr privates Vermögen zu schützen, sollten Sie sich daher finanziell absichern.

Sie entscheiden sich dazu, die Wohnung oder das Haus, das Sie vermieten, nicht zu versichern? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Mieter:innen darüber vor Unterzeichnung des Mietvertrags zu informieren.

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Schutz für Immobilien
Eine Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer – ob für Vermieter:in oder Eigenheimbewohner:in. Für einen geringen monatlichen Betrag sind Bausubstanz, Dach und Anbauten Ihrer Immobilie vor Schäden durch Brand, Leitungswasser und Sturm geschützt, die schnell in den sechsstelligen Bereich gehen.
Im Schadensfall erstattet die Gebäudeversicherung die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau des Gebäudes. Je nach Tarif sind in einer Wohngebäudeversicherung auch Photovoltaik- und Solaranlagen mitversichert. Mit dem Zusatzbaustein Haus-Haftpflicht schützen Sie sich zudem, wenn Dritte sich auf Ihrem Grundstück verletzen und Schadensersatz fordern. 
Immer häufiger kommt es in Deutschland zu Hochwasser, Überschwemmungen infolge von Starkregen oder Erdrutschen. Damit Ihre Immobilie auch bei extremen Wetterereignissen abgesichert ist, schließen Sie als Ergänzung zu Ihrer Gebäudeversicherung einen Extremwetterschutz ab. 
 
Bauen mit Glas liegt im Trend: Sie haben eine vermietete Immobilie mit viel Glasfläche? Dann ist eine ergänzende Glasversicherung sinnvoll. Damit sind Schäden an Gebäudeverglasungen mitversichert. 
 
Der Notfallservice Zuhause ist für Vermieter:innen, Mieter und Mieterinnen und Eigenheimbewohner:innen ein sinnvoller Zusatzschutz. Mit dem Baustein kümmert sich die Allianz im Notfall um einen Handwerker. Zum Beispiel bei verstopften Abflussrohren in Ihrer vermieten möblierten (Ferien-)Wohnung. Vermieter können den Zusatzschutz zu ihrer Wohngebäudeversicherung  oder Hausratversicherung  hinzubuchen.
 
Tipp: Für einen individuellen Versicherungsschutz können Sie bei der Allianz verschiedene Zusatzbausteine zur Wohngebäudeversicherung Ihrer versicherten Immobilie hinzubuchen. Im Premiumtarif sind die Bausteine Extremwetterschutz, Glasschutz Gebäude und Notfallservice Zuhause bereits inbegriffen. 
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Gut zu wissen: Mehrere Vermieter:innen
Besitzen Sie eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), schließen Sie die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht selbst ab. 
Normalerweise schließt die Hausverwaltung eine Versicherung für die gesamte WEG ab. Das gilt übrigens auch für alle Versicherungen, die das Gemein­schafts­eigen­tum betreffen – zum Beispiel die Grundbesitz- und Haus­haftpflicht­versicherung.
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Schadensansprüche Dritter
Als Immobilienbesitzer haben Sie eine Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht. Wird zum Beispiel durch Glatteis oder herabfallende Ziegel eine Person auf Ihrem Grundstück verletzt, sind Sie als Besitzer oder Besitzerin haftbar. Eine Haftpflichtversicherung sichert Sie in diesem Fall finanziell ab.
Während Eigenheimbewohner:innen über die Privat-Haftpflichtversicherung geschützt sind, reicht der Schutz für Vermieter:innen nicht aus. Bei vermieteten Häusern benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und für vermietete Eigentumswohnungen eine separate Vermieter-Haftpflichtversicherung für vermietete Wohnungen. 
Damit Schäden versichert sind, die Dritten (z.B. Passanten und Passantinnen, Mieter:innen) entstehen, schließen Sie oder die Eigentümer­gemeinschaft für die vermietete Immobilie eine Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht ab. Sie greift, wenn auf Gemein­schafts­eigentum (z.B. im Treppenhaus, auf dem Gehweg) andere Personen oder fremde Gegenstände zu Schaden kommen. Die Haus-Haftpflicht schließen Sie ergänzend zur Gebäudeversicherung ab.
Eine Haftpflichtversicherung für Vermieter:innen schützt Sie, wenn sich andere Personen durch Ihr Verschulden innerhalb Ihrer vermieteten Wohnung verletzen. Sie sind damit zum Beispiel abgesichert, wenn der von Ihnen mitvermietete Herd die Wohnung in Brand steckt und den Besitz Ihres Mieters zerstört. Die Vermieterhaftpflicht können Sie als Ergänzung Ihrer Privat-Haftpflicht abschließen. 
Gut zu wissen: Tipp
Nicht nur für Sie als Vermieter oder Vermieterin lohnt sich umfassender Versicherungsschutz – auch Ihr Mieter oder Ihre Mieterin sollten ausreichend abgesichert sein. Bitten Sie sie daher um den Abschluss einer Privat-Haftpflicht.

Eine private Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz, wenn man anderen Personen oder deren Besitz Schaden zufügt. Verursacht Ihr Mieter oder Ihre Mieterin zum Beispiel versehentlich einen großen Schaden in Ihrer Mietwohnung, springt in der Regel seine Privat-Haftpflicht ein. Hat Ihr Mietender keinen entsprechenden Schutz und kann den Schaden nicht bezahlen, bleiben Sie als Vermieter im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.

Zwar sind Vermieter;in nicht dazu berechtigt, von Ihren Mieter:innen eine Privat-Haftpflicht oder andere Versicherungen zu fordern. Sie können aber darum bitten und auf die möglichen finanziellen Folgen aufmerksam machen, wenn Ihr Mieter:in darauf verzichtet.

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Konflikte mit Mieter:innen und Nachbarschaft
Nebenkostenabrechnung, Mietrückstände oder Schäden beim Auszug – die Auslöser für Konflikte zwischen vermietenden und mietenden Parteien sind vielfältig.
Können Streitigkeiten nicht außergerichtlich beigelegt werden, kommt es häufig zu einem Prozess. Damit Sie als Vermieter in diesem Fall Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zwangsräumungen oder Gutachten für Sachverständige nicht selbst bezahlen müssen, ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung sinnvoll. Diese sichert Sie bei Rechtsstreitigkeiten rund um Ihre vermietete Eigentumswohnung oder Ihr vermietetes Haus ab. 
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Sonderfall: Möblierte Vermietung
Für Mieter:innen ist eine  Hausratversicherung sehr sinnvoll und empfehlenswert, denn sie schützt Möbel und das eigene Hab und Gut in einer Mietwohnung. Wenn Sie als Vermieter oder Vermieterin eine Immobilie unmöbliert vermieten, besteht kein Grund eine Hausratversicherung abzuschließen.

Anders sieht es aus, wenn Sie möblierte Apartments oder Wohnungen vermieten. Eine Versicherung für vermietete möblierte Wohnungen oder Ferienwohnungen ist sinnvoll. So sind Ihre Möbel im Falle eines Schadens durch Leitungswasser, Brand, Explosion oder Diebstahl versichert.

Küchen, Einbauschränke und Fußböden zählen als fest verbautes Inventar zur Immobilie und sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

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Häufige Fragen

Welche Versicherungen können Vermieter:innen auf die Mieter:innen umlegen?

Vermieter:innen können Sach- und Haftpflichtversicherungen, die ihre vermietete Immobilie betreffen, über die Betriebs- und Nebenkosten an die Mieterin oder den Mieter weitergeben. Für eine möbliert vermietete Wohnung können Sie die Kosten der dafür abgeschlossenenen Hausratversicherung auf den Mietenden umlegen. 

Versicherungen, mit denen Vermieter:innen ihr Vermögen schützen (z.B. Mietausfallversicherung, Vermieterrechtsschutz oder private Haftpflichtversicherungen von vermietenden Personen) sind dagegen nicht umlagefähig. Diese Policen können aber häufig steuerlich abgesetzt werden.

Benötige ich für die Vermietung gewerblicher Immobilien andere Versicherungen als für die Vermietung von Wohnungen?

Nein, für die gewerbliche Vermietung einer Immobilie benötigen Sie keine besonderen Versicherungen. Sie schließen genau wie für private Vermietungen eine Gebäude- und Haus-Haftpflichtversicherung ab. Die Allianz bietet dafür spezielle gewerbliche Gebäudeversicherungen an. Zum Beispiel schützt die gewerbliche Haus-Haftpflicht Sie und Ihre Mitarbeiter:innen, wenn sich Dritte in Ihrer Immobilie oder auf dem Firmengelände verletzen.

Je nach Versicherer können die Kosten für gewerblich vermietete Immobilien etwas höher sein als für Immobilien, die zu Wohnzwecken vermietet werden. Grund ist das höhere Schadensrisiko.

Benötigen Vermieter:innen eine Öltankversicherung?

Wenn Sie eine Ölheizung haben, ist eine Öltankversicherung sinnvoll. Zu Ihrer Instandhaltungspflicht als Vermieter:in gehört auch, dass Sie für Schäden haften, die durch Ihre Immobilie an Natur und Grundwasser entstehen. Haben Sie beispielsweise einen Öltank im Haus und dieser verunreinigt das Grundwasser, sind Sie haftbar und müssen für den entstanden Schaden aufkommen. Bei der Allianz können Sie den Öltank-Haftpflichtschutz und den Haus-Haftpflichtschutz als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abschließen.

Wann macht für Vermieter:innen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung Sinn?

Sie planen, Ihre vermietete Wohnung zu sanieren? Haben Sie zusätzlich zu Ihrer Allianz Privat-Haftpflichtversicherung den Baustein Wohnungs-Haftpflichtschutz (auch Vermieter-Haftpflicht genannt) abgeschlossen, ist Ihre Immobilie während der Umbauphase automatisch mitversichert.

Anders sieht es aus, wenn Sie einen Neubau für die spätere Vermietung bauen: In diesem Fall ist während der Bauphase eine Bauherrenhaftpflicht wichtig.

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