Unser Verständnis als Allianz Lebensversicherung von Nachhaltigkeitsrisiken umfasst Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögenswerte, Rentabilität oder Reputation der Allianz Gruppe oder eines ihrer Unternehmen haben könnte. Beispiele für ESG-Risiken umfassen den Klimawandel, Biodiversitätsverlust, einen Verstoß gegen anerkannte Arbeitsstandards und Korruption.
Die Allianz Lebensversicherung hat die Verwaltung für ihre Kapitalanlage an die Allianz Investment Management SE (AIM) ausgelagert. AIM SE berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken über den gesamten Investitionsentscheidungsprozess hinweg, einschließlich Asset-Liability-Management, Investitionsstrategie, Betreuung und Kontrolle der Vermögensverwalter, Investitionskontrolle und Risikomanagement. Die Investitionen werden von ausgewählten Vermögensverwaltern durchgeführt, wobei die AIM SE klare Anforderungen an die Vermögensverwalter in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken stellt (weitere Einzelheiten siehe unten).
Die Allianz Lebensversicherung verfolgt einen umfassenden und fundierten ESG-Integrationsansatz in Bezug auf die Investition von Sicherungsvermögen, welcher folgende Elemente umfasst:
- Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern:
Wir berücksichtigen neben wirtschaftlichen Aspekten auch Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Alle Vermögensverwalter, die im Auftrag von uns Investitionen tätigen, müssen ESG-Aspekte in ihren Investitionsprozess miteinbeziehen. Vermögensverwalter können diese Anforderungen erfüllen, indem sie die Grundsätze für verantwortungsvolles Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) unterzeichnen (mit einem PRI-Assessment-Rating von mindestens „B“) oder wenn sie eine eigene ESG-Richtlinie haben. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, alle von der Allianz definierten Ausschlusskriterien einzuhalten (mehr dazu unter Punkt 4). Wir überwachen sehr genau, ob Vermögensverwalter die entsprechenden Ausschlusskriterien erfüllen und ihre eigenen ESG-Richtlinien einhalten. Für Vermögenswerte, die von uns intern verwaltet werden, gilt die Allianz ESG „Functional Rule for Investments“, welche die ESG-Integration in unseren Vermögensverwaltungsprozess beschreibt.
- Potenzielle ESG-Risiken erkennen, analysieren und abwenden:
Anlagegeschäfte in nicht börsennotierte Anlageklassen wie Immobilien, Infrastruktur oder nicht gehandelte Schuldverschreibungen (Private Placements) werden von uns in Kooperation mit AIM und konzerninternen Vermögensverwaltern auf die Einhaltung der ESG-Richtlinien überprüft. Diese ESG-Richtlinien basieren auf internationalen Best-Practice-Standards und umfassen Aspekte wie Risiken für die Biodiversität, Schutzgebiete, Arbeitskräfte und regionale Kommunen. Wenn im Rahmen der Bewertung ein ESG-Risiko erkannt wird, entscheiden ESG- und Risikoexperten auf Allianz-Gruppenebene, ob mit einer Transaktion fortgefahren wird, ob unter der Voraussetzung, dass es eine Minimierung und ein Management der ESG-Risiken gibt, fortgefahren wird oder ob eine Transaktion aus ESG-Gründen abgelehnt wird.
Bei Investitionen in börsennotierte Anlageklassen wie Staatsanleihen, Unternehmensanleihen oder Aktien verwenden wir ESG-Daten von einem externen Datenprovider, MSCI ESG Research, in Kombination mit unseren eigenen Recherchen, um wesentliche ESG-Risiken zu bewerten und bei der Portfoliosteuerung zu berücksichtigen.
- Engagement:
Engagement: Die Allianz SE tritt im Namen all ihrer Tochtergesellschaften im Versicherungssektor in einen Dialog mit ausgewählten Beteiligungsgesellschaften, bei denen die Allianz systematische ESG-Risiken erkennt. Diese Mitwirkung zielt darauf ab, das ESG-Risikomanagement der Unternehmen zu stärken und Verbesserungen der gesamten Nachhaltigkeitsleistung voranzutreiben. Eine bedeutsame Veränderung kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Wir betrachten unser Engagement als einen fortlaufenden Prozess, der wirkungsvoll sein und beiden Seiten Nutzen bringen soll. Die Allianz könnte zu diesem positiven Wandel nichts beitragen, wenn sie ihre Investitionen automatisch zurückziehen würde. Wenn sich jedoch herausstellt, dass unser Engagement vergeblich ist, kann es dazu kommen, dass wir uns von bestimmten Emittenten trennen. Außerdem vertreten unsere internen Vermögensverwalter AllianzGI und PIMCO auch im Bereich ESG die Interessen des Sicherungsvermögens der Allianz Lebensversicherung.
Mitbestimmung: Stimmrechte werden von AllianzGI oder von externen Vermögensverwaltern ausgeübt, die Aktienmandate im Namen der Allianz Gruppe betreuen. Nähere Informationen zur Abstimmungspolitik von AllianzGI sowie Abstimmungsunterlagen finden Sie hier.
- Bestimmte Branchen und Unternehmen sind konsequent ausgeschlossen:
Dies umfasst: (1) den Ausschluss von Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen oder damit in Verbindung stehen, (2) den Ausschluss von kohlebasierten Geschäftsmodellen und (3) Emittenten von Staatsanleihen prüfen wir unter anderem anhand von MSCI ESG Ratings und anderen Quellen sowie Informationen auf schwere Menschenrechtsverletzungen oder andere erhebliche Nachhaltigkeitsrisiken und schließen Investitionen in deren Anleihen aus (4) Einzelne Emittenten mit hohen ESG-Risiken, bei denen unser Engagement nicht erfolgreich war, können ebenfalls ausgeschlossen werden.
- Risiken des Klimawandels und der Dekarbonisierung:
Die Begrenzung der globalen Erderwärmung und die Bekämpfung des Klimawandels haben für die Allianz höchste Priorität. Wir sehen uns dazu verpflichtet, dabei zu helfen, dass das Pariser Klimaabkommen von 2015 eingehalten wird, und glauben, dass zum Erreichen der Ziele eine zügige Dekarbonisierung der Weltwirtschaft in Richtung eines Netto-Null-Emissionsniveaus bis 2050 notwendig ist. Die Allianz erkennt klimabedingte Risiken und Chancen und begegnet ihnen wie folgt:
- Wir verpflichten uns, kohlebasierte Geschäftsmodelle im gesamten Versicherungsanlagevermögen bis spätestens 2040 nach und nach vollständig abzubauen. Die Schwellenwerte von aktuell 25 % werden wir bis spätestens 2040 auf 0 % reduzieren.
- Die Allianz ist ein Gründungsmitglied der UN-gestützten Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) und hat sich dazu verpflichtet, ihr Portfolio auf eine Temperaturerhöhung von maximal 1,5°C auszurichten, d.h. Netto-Null-Treibhausgasemissionen aus unserem Portfolio bis 2050. Als ersten Meilenstein auf dem Weg zu unserem Netto-Null-Ziel wollen wir bis 2025 die Treibhausgasemissionen bei Aktien und Unternehmensanleihen im Vergleich zu 2019 um 25 % reduzieren. Zusätzlich werden bis 2025 alle von der Allianz investierten Immobilien in der Summe ihrer Emissionen in Übereinstimmung mit wissenschaftlich fundierten 1,5-Grad-Pfaden sein.
Außerdem sind wir am Auswahlprozess für fondsgebundene Versicherungsprodukte beteiligt, bei denen die Kunden das Anlagerisiko tragen und damit das Nachhaltigkeitsrisiko der Fonds oder anderer Anteile, in die Versicherungsprämie investiert wird. Wir erwarten, dass die Vermögensverwalter der Fonds die Grundsätze für verantwortungsvolles Investieren (PRI) unterzeichnen oder eine eigene ESG-Richtlinie haben. Auf Fondsebene berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken basierend auf dem Morningstar Sustainability Rating, welches die Höhe der ungesteuerten Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Peergroup des Fonds bewertet.
Weitere Informationen zum ESG-Risikomanagement in den Investitionsprozessen der Allianz Gruppe finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht der Gruppe (Abschnitt 02.2) und imESG Integration Framework. Näheres zum ESG-Ansatz von AllianzGI finden Sie hier. Näheres zum ESG-Ansatz von PIMCO finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass der folgende Ansatz nicht bei zugrundeliegenden Investitionen fondsgebundener Produkte angewendet wird.
Waffen, die in den Anwendungsbereich der folgenden internationalen Übereinkommen fallen: die Ottawa-Konvention (Antipersonenminen), das Übereinkommen über Streumunition (Streumunition/Bomben), das Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen (biologische Waffen) sowie die Chemiewaffenkonvention (chemische Waffen) und Atomwaffen.
Unternehmen, die 25 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Förderung von Kraftwerkskohle generieren; Unternehmen, deren Strom zu 25 % oder mehr aus Kraftwerkskohle erzeugt wird und/oder die planen, die Kraftwerkskohleleistung um mehr als 0,3 Gigawatt (GW) zu erhöhen; unter Ausschluss verstehen wir, dass Eigenkapitalinstrumente in solche Unternehmen abgestoßen und abgewickelt werden und keine Wiederanlage von festverzinslichen Instrumenten erfolgt.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier
Unternehmen, die 25 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Förderung von Kraftwerkskohle generieren; Unternehmen, deren Strom zu 25 % oder mehr aus Kraftwerkskohle erzeugt wird und/oder die planen, die Kraftwerkskohleleistung um mehr als 0,3 Gigawatt (GW) zu erhöhen; unter Ausschluss verstehen wir, dass Eigenkapitalinstrumente in solche Unternehmen abgestoßen und abgewickelt werden und keine Wiederanlage von festverzinslichen Instrumenten erfolgt.
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