Gemeinsam vorsorgen. Für ein lebenswertes Morgen.

Nachhaltigkeit

  • In den vergangenen Jahrzehnten erlebte die Gesellschaft einen kulturellen Wandel. Früher sahen viele sich hauptsächlich als „Konsumenten“ ihrer Welt. Heute verstehen sie, dass alle ihr Umfeld und Leben aktiv mitgestalten müssen. Denn das Handeln jedes Einzelnen hat Folgen – im Positiven wie im Negativen.
  • Übernimmt man Verantwortung und setzt sich das Ziel, etwas zu verändern, ist es am besten, man tut sich mit anderen zusammen. Dadurch lässt sich die Wirkung des eigenen Engagements potenzieren. 
  • Auch große Unternehmen – wie etwa die Allianz – haben erkannt, dass sie eine wichtige Rolle als ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Gestalter spielen.
  • Als führendes Unternehmen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche nimmt die Allianz ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Kunden wahr. Dazu verfolgt sie einen gesamtheitlichen Nachhaltigkeitsansatz und berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte auch in der Kapitalanlage.
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Allianz - Icon: 17 bunte Segmente symbolisieren die SDG Ziele der UN
Für eine gemeinsame Lösung
Allianz - Icon: 17 bunte Segmente symbolisieren die SDG Ziele der UN

Die UN-Nachhaltigkeitsziele – Sustainable Development Goals (SDG) – sind ein breit angelegter Aufruf zum Handeln: zur Beendigung von Armut, zum Schutz des Planeten und zur Verbesserung der globalen politischen und wirtschaftlichen Stabilität.

Mit 17 Zielen will die SDG-Agenda globale Aktivitäten zur Lösung gesellschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Entwicklungsfragen bis 2030 entscheidend vorantreiben.

Der Anspruch der Allianz: Wir wollen eine Verbindung schaffen zwischen unseren Investitionen und den SDGs. Nur gemeinsam mit dem privaten Sektor wird eine Umsetzung der Ziele realistisch.

United Nations Development Programme: Sustainable Development Goals

Sustainable Development Goals
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Die ESG-Strategie
Unsere ESG-Strategie verbindet langfristige ökonomische Wertschöpfung mit einem Konzept für soziale Verantwortung, ökologische Selbstverpflichtung und gute Unternehmensführung.
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Die Allianz als Investor
Als eines der finanzstärksten deutschen Wirtschaftsunternehmen orientieren sich die Investitionsentscheidungen der Allianz an einem gesamtheitlichen ESG-Ansatz. Bei der Umsetzung der ESG-Strategie arbeitet die Allianz konsequent mit folgenden sechs Hebeln:
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Kapitalanlagen, die überraschen
Nachhaltigkeitssiegel: ESG. Gemeinsam vorsorgen. Für ein lebenswertes Morgen.

Sie profitieren von einer professionellen, weltweit ausgerichteten und breit gestreuten Kapitalanlage. Durch unsere Struktur- und Kostenvorteile legen wir besonders effizient an. Wir investieren in viele Objekte, die Sie bestimmt kennen, wie z.B. in Bürokomplexe, Infrastrukturprojekte und Wind- und Solarparks auf der ganzen Welt. 

Neben der finanziellen Rendite achten wir aber auch auf unsere realwirtschaftlichen Auswirkungen. Seit 2005 hat die Allianz Lebensversicherung bereits 2,7 Mrd. Euro in erneuerbare Energien, 4,1 Mrd. Euro in nachhaltige Immobilien und 8,9 Mrd. Euro in nachhaltige Unternehmensaktivitäten (Green Bonds, Social Bonds, Sustainability Bonds) investiert.

Seit 2019 hat die AZL eine eigene Impact Investing Strategie, bei der neben finanziellen Zielgrößen für diese Investments auch realwirtschaftliche Ziele gemessen und gesteuert werden. So wird der positive Effekt sichtbar gemacht, indem z. B. geprüft wird, wie viele Tonnen Plastik recycelt oder wie viele CO2-Emissionen eingespart wurden.

Stand: 30.06.2022

Nachhaltigkeitssiegel: ESG. Gemeinsam vorsorgen. Für ein lebenswertes Morgen.
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Nachhaltig­keit bei Allianz Leben

Dieser Film (mit Dr. Volker Priebe, Vorstand von Allianz Leben) beschreibt, wie wichtig das Thema Nachhaltigkeit bei Allianz Leben war, ist und bleibt.

Jetzt ist die Zeit, nachhaltig etwas zu ändern und „Gemeinsam vorzusorgen. Für ein lebenswertes Morgen“.

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Informationen nach der Offenlegungs­verordnung

Zum 21.12.2022 wurden die Zwischen­ziele zur Kohle­reduktion aktualisiert.

  • Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Investitionsentscheidungsprozesse (gemäß Artikel 3)

    Unser Verständnis als Allianz Lebensversicherung von Nachhaltigkeitsrisiken umfasst Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögenswerte, Rentabilität oder Reputation der Allianz Gruppe oder eines ihrer Unternehmen haben könnte. Beispiele für ESG-Risiken umfassen den Klimawandel, Biodiversitätsverlust, einen Verstoß gegen anerkannte Arbeitsstandards und Korruption.

    Die Allianz Lebensversicherung hat die Verwaltung für ihre Kapitalanlage an die Allianz Investment Management SE (AIM) ausgelagert. AIM SE berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken über den gesamten Investitionsentscheidungsprozess hinweg, einschließlich Asset-Liability-Management, Investitionsstrategie, Betreuung und Kontrolle der Vermögensverwalter, Investitionskontrolle und Risikomanagement. Die Investitionen werden von ausgewählten Vermögensverwaltern durchgeführt, wobei die AIM SE klare Anforderungen an die Vermögensverwalter in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken stellt (weitere Einzelheiten siehe unten).

    Die Allianz Lebensversicherung verfolgt einen umfassenden und fundierten ESG-Integrationsansatz in Bezug auf die Investition von Sicherungsvermögen, welcher folgende Elemente umfasst:

    1. Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern:

      Wir berücksichtigen neben wirtschaftlichen Aspekten auch Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Alle Vermögensverwalter, die im Auftrag von uns Investitionen tätigen, müssen ESG-Aspekte in ihren Investitionsprozess miteinbeziehen. Vermögensverwalter können diese Anforderungen erfüllen, indem sie die Grundsätze für verantwortungsvolles Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) unterzeichnen (mit einem PRI-Assessment-Rating von mindestens „B“) oder wenn sie eine eigene ESG-Richtlinie haben. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, alle von der Allianz definierten Ausschlusskriterien einzuhalten (mehr dazu unter Punkt 4). Wir überwachen sehr genau, ob Vermögensverwalter die entsprechenden Ausschlusskriterien erfüllen und ihre eigenen ESG-Richtlinien einhalten. Für Vermögenswerte, die von uns intern verwaltet werden, gilt die Allianz ESG „Functional Rule for Investments“, welche die ESG-Integration in unseren Vermögensverwaltungsprozess beschreibt.

    2. Potenzielle ESG-Risiken erkennen, analysieren und abwenden:

      Anlagegeschäfte in nicht börsennotierte Anlageklassen wie Immobilien, Infrastruktur oder nicht gehandelte Schuldverschreibungen (Private Placements) werden von uns in Kooperation mit AIM und konzerninternen Vermögensverwaltern auf die Einhaltung der ESG-Richtlinien überprüft. Diese ESG-Richtlinien basieren auf internationalen Best-Practice-Standards und umfassen Aspekte wie Risiken für die Biodiversität, Schutzgebiete, Arbeitskräfte und regionale Kommunen. Wenn im Rahmen der Bewertung ein ESG-Risiko erkannt wird, entscheiden ESG- und Risikoexperten auf Allianz-Gruppenebene, ob mit einer Transaktion fortgefahren wird, ob unter der Voraussetzung, dass es eine Minimierung und ein Management der ESG-Risiken gibt, fortgefahren wird oder ob eine Transaktion aus ESG-Gründen abgelehnt wird.

      Bei Investitionen in börsennotierte Anlageklassen wie Staatsanleihen, Unternehmensanleihen oder Aktien verwenden wir ESG-Daten von einem externen Datenprovider, MSCI ESG Research, in Kombination mit unseren eigenen Recherchen, um wesentliche ESG-Risiken zu bewerten und bei der Portfoliosteuerung zu berücksichtigen.

    3. Engagement:

      Engagement: Die Allianz SE tritt im Namen all ihrer Tochtergesellschaften im Versicherungssektor in einen Dialog mit ausgewählten Beteiligungsgesellschaften, bei denen die Allianz systematische ESG-Risiken erkennt. Diese Mitwirkung zielt darauf ab, das ESG-Risikomanagement der Unternehmen zu stärken und Verbesserungen der gesamten Nachhaltigkeitsleistung voranzutreiben. Eine bedeutsame Veränderung kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Wir betrachten unser Engagement als einen fortlaufenden Prozess, der wirkungsvoll sein und beiden Seiten Nutzen bringen soll. Die Allianz könnte zu diesem positiven Wandel nichts beitragen, wenn sie ihre Investitionen automatisch zurückziehen würde. Wenn sich jedoch herausstellt, dass unser Engagement vergeblich ist, kann es dazu kommen, dass wir uns von bestimmten Emittenten trennen. Außerdem vertreten unsere internen Vermögensverwalter AllianzGI und PIMCO auch im Bereich ESG die Interessen des Sicherungsvermögens der Allianz Lebensversicherung.

      Mitbestimmung: Stimmrechte werden von AllianzGI oder von externen Vermögensverwaltern ausgeübt, die Aktienmandate im Namen der Allianz Gruppe betreuen. Nähere Informationen zur Abstimmungspolitik von AllianzGI sowie Abstimmungsunterlagen finden Sie hier.

    4. Bestimmte Branchen und Unternehmen sind konsequent ausgeschlossen:

      Dies umfasst: (1) den Ausschluss von Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen oder damit in Verbindung stehen, (2) den Ausschluss von kohlebasierten Geschäftsmodellen und (3) Emittenten von Staatsanleihen prüfen wir unter anderem anhand von MSCI ESG Ratings und anderen Quellen sowie Informationen auf schwere Menschenrechtsverletzungen oder andere erhebliche Nachhaltigkeitsrisiken und schließen Investitionen in deren Anleihen aus (4) Einzelne Emittenten mit hohen ESG-Risiken, bei denen unser Engagement nicht erfolgreich war, können ebenfalls ausgeschlossen werden.

    5. Risiken des Klimawandels und der Dekarbonisierung:

      Die Begrenzung der globalen Erderwärmung und die Bekämpfung des Klimawandels haben für die Allianz höchste Priorität. Wir sehen uns dazu verpflichtet, dabei zu helfen, dass das Pariser Klimaabkommen von 2015 eingehalten wird, und glauben, dass zum Erreichen der Ziele eine zügige Dekarbonisierung der Weltwirtschaft in Richtung eines Netto-Null-Emissionsniveaus bis 2050 notwendig ist. Die Allianz erkennt klimabedingte Risiken und Chancen und begegnet ihnen wie folgt:

      • Wir verpflichten uns, kohlebasierte Geschäftsmodelle im gesamten Versicherungsanlagevermögen bis spätestens 2040 nach und nach vollständig abzubauen. Die Schwellenwerte von aktuell 25 % werden wir bis spätestens 2040 auf 0 % reduzieren.
      • Die Allianz ist ein Gründungsmitglied der UN-gestützten Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) und hat sich dazu verpflichtet, ihr Portfolio auf eine Temperaturerhöhung von maximal 1,5°C auszurichten, d.h. Netto-Null-Treibhausgasemissionen aus unserem Portfolio bis 2050. Als ersten Meilenstein auf dem Weg zu unserem Netto-Null-Ziel wollen wir bis 2025 die Treibhausgasemissionen bei Aktien und Unternehmensanleihen im Vergleich zu 2019 um 25 % reduzieren. Zusätzlich werden bis 2025 alle von der Allianz investierten Immobilien in der Summe ihrer Emissionen in Übereinstimmung mit wissenschaftlich fundierten 1,5-Grad-Pfaden sein.

      Außerdem sind wir am Auswahlprozess für fondsgebundene Versicherungsprodukte beteiligt, bei denen die Kunden das Anlagerisiko tragen und damit das Nachhaltigkeitsrisiko der Fonds oder anderer Anteile, in die Versicherungsprämie investiert wird. Wir erwarten, dass die Vermögensverwalter der Fonds die Grundsätze für verantwortungsvolles Investieren (PRI) unterzeichnen oder eine eigene ESG-Richtlinie haben. Auf Fondsebene berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken basierend auf dem Morningstar Sustainability Rating, welches die Höhe der ungesteuerten Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Peergroup des Fonds bewertet.

      Weitere Informationen zum ESG-Risikomanagement in den Investitionsprozessen der Allianz Gruppe finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht der Gruppe (Abschnitt 02.2) und im ESG Integration Framework. Näheres zum ESG-Ansatz von AllianzGI finden Sie hier. Näheres zum ESG-Ansatz von PIMCO finden Sie hier.

    Environment Social Governance

    Bitte beachten Sie, dass der folgende Ansatz nicht bei zugrundeliegenden Investitionen fondsgebundener Produkte angewendet wird.

    Waffen, die in den Anwendungsbereich der folgenden internationalen Übereinkommen fallen: die Ottawa-Konvention (Antipersonenminen), das Übereinkommen über Streumunition (Streumunition/Bomben), das Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen (biologische Waffen) sowie die Chemiewaffenkonvention (chemische Waffen) und Atomwaffen.

    Unternehmen, die 25 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Förderung von Kraftwerkskohle generieren; Unternehmen, deren Strom zu 25 % oder mehr aus Kraftwerkskohle erzeugt wird und/oder die planen, die Kraftwerkskohleleistung um mehr als 0,3 Gigawatt (GW) zu erhöhen; unter Ausschluss verstehen wir, dass Eigenkapitalinstrumente in solche Unternehmen abgestoßen und abgewickelt werden und keine Wiederanlage von festverzinslichen Instrumenten erfolgt.

    Nähere Informationen dazu finden Sie hier

    Unternehmen, die 25 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Förderung von Kraftwerkskohle generieren; Unternehmen, deren Strom zu 25 % oder mehr aus Kraftwerkskohle erzeugt wird und/oder die planen, die Kraftwerkskohleleistung um mehr als 0,3 Gigawatt (GW) zu erhöhen; unter Ausschluss verstehen wir, dass Eigenkapitalinstrumente in solche Unternehmen abgestoßen und abgewickelt werden und keine Wiederanlage von festverzinslichen Instrumenten erfolgt.

    Nähere Informationen dazu finden Sie hier
  • Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (gemäß Artikel 4)

    Zum 19.07.2022 wurde die „Strategie zur­ Berück­sichtigung der wichtigsten nachteiligen Aus­wirkungen auf Nach­haltigkeits­faktoren (ge­mäß Artikel 4)“ aktualisiert. Den Stand vom 19.07.2022 können Sie hier ein­sehen:

    Strategie zur Berück­sichtigung nach­teiliger Nach­haltigkeits­aus­wirkung ge­mäß Artikel 4 der Offen­legungs­ver­ordnung, Stand 19.07.2022

    Folgende Änderungen wurden mit dem Up­date vor­ge­nommen: Umfang­reiche Über­arbeitung, detailliertere Dar­stellung an­hand der neu geltenden technischen Regulierungs­standards in Form des Templates mit quantitativen Daten.

    Zum 10.03.2021 wurde die  „Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (gemäß Artikel 4)“ aktualisiert. Den Stand vom 10.03.2021 können Sie hier ein­sehen:

    Strategie zur Berück­sichtigung nach­teiliger Nach­haltig­keits­aus­wirkung ge­mäß Artikel 4 der Offen­legungs­ver­ordnung, Stand 10.03.2021

    Folgende Punkte wurden mit dem Up­date an­gepasst: Die Offen­legung wurde um detailliertere Informationen zu der Identifikation, Be­wertung und Berück­sichtigung von den wichtigsten nach­teiligen Aus­wirkungen (Principal Adverse Impact, PAI) er­gänzt. Eben­falls wurde die Offen­legung aktualisiert mit Zahlen aus dem Berichts­jahr 2021. Eine Aktualisierung er­folgte eben­falls in Ab­schnitten wo wir unseren Nach­haltigkeits­ansatz in 2021 ver­stärkt haben, beispiels­weise durch die Öl- und Gas­politik der Allianz. Unter Punkt C wird in dem Up­date detaillierte Aus­kunft gegeben über die Initiativen und Grundsätze im Bereich Nachhaltigkeit der Allianz. Im Besonderen wird der An­satz in Be­zug auf Menschen­rechte und Klima­wandel aus­geführt.

  • Strategie zu Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik (gemäß Artikel 5)

    Die Vergütungspolitik der Allianz Gruppe, die für alle Allianz Gesellschaften gilt, behandelt die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in mehrfacher Hinsicht:

    1. Grundsätze der Zielsetzung:

      Ausgewählte Leistungskennzahlen bilden die Grundlage für die finanziellen und operativen Ziele für die variable Vergütung auf Gesellschaftsebene. Diese Ziele enthalten gegebenenfalls ESG-Leistungskennzahlen und sind so angelegt, dass das Eingehen unverhältnismäßig hoher ESG-Risiken verhindert wird.

    2. Variable Vergütung von Vorstandsmitgliedern der Allianz Lebensversicherung:

      Die variable Komponente der Vergütung von Vorstandsmitgliedern der Allianz Lebensversicherung berücksichtigt die Leistung im Hinblick auf Umweltziele, die in der Unternehmensstrategie der Allianz SE festgelegt wurden. Für jedes Vorstandsmitglied wird die Erreichung des finanziellen Konzernziels mit einem individuellen Beitragsfaktor multipliziert. Seit dem 01.01.2021 fließt in die Berechnung des individuellen Beitragsfaktors eines jeden Vorstandsmitglieds die Erreichung bestimmter Umweltziele ein, gemessen an definierten Zielwerten zu Treibhausgasemissionen und erneuerbaren Energien.

    3. Variable Vergütung von Vorstandsmitgliedern der Allianz – Malus-Regelung:

      Im Fall einer erheblichen Verletzung von Standards und Grundsätzen der Allianz, einschließlich des Allianz „Standard for Reputational Risk and Issues Management“ und der ESG Functional Rule for Investments, kann es dazu kommen, dass variable Vergütungskomponenten nicht ausgezahlt werden oder dass deren Auszahlung eingeschränkt wird. Diese beiden internen Richtlinien regeln das ESG-Risikomanagement für Anlagegeschäfte. Nähere Informationen zum ESG-Risikomanagement finden Sie unter „Offenlegung gemäß Artikel 3“ und im ESG Integration Framework.

    Individueller Beitragsfaktor (Individual Contribution Factor, ICF): Der ICF basiert auf einer Gesamtbewertung im Ermessen des Aufsichtsrats der Allianz SE sowie auf KPIs, die den konkreten Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds und den persönlichen Beitrag des Vorstandsmitglieds berücksichtigen. Er ist beschränkt auf den Bereich von 0,8 bis 1,2.

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