Gemeinsam vorsorgen. Für ein lebenswertes Morgen.

Nachhaltigkeit

  • In den vergangenen Jahrzehnten erlebte die Gesellschaft einen kulturellen Wandel. Früher sahen viele sich hauptsächlich als „Konsumenten“ ihrer Welt. Heute verstehen sie, dass alle ihr Umfeld und Leben aktiv mitgestalten müssen. Denn das Handeln jedes Einzelnen hat Folgen – im Positiven wie im Negativen.
  • Übernimmt man Verantwortung und setzt sich das Ziel, etwas zu verändern, ist es am besten, man tut sich mit anderen zusammen. Dadurch lässt sich die Wirkung des eigenen Engagements potenzieren. 
  • Auch große Unternehmen – wie etwa die Allianz – haben erkannt, dass sie eine wichtige Rolle als ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Gestalter spielen.
  • Als führendes Unternehmen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche nimmt die Allianz ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Kunden wahr. Dazu verfolgt sie einen gesamtheitlichen Nachhaltigkeitsansatz und berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte auch in der Kapitalanlage.
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Allianz - Icon: 17 bunte Segmente symbolisieren die SDG Ziele der UN
Für eine gemeinsame Lösung
Allianz - Icon: 17 bunte Segmente symbolisieren die SDG Ziele der UN

Die UN-Nachhaltigkeitsziele – Sustainable Development Goals (SDG) – sind ein breit angelegter Aufruf zum Handeln: zur Beendigung von Armut, zum Schutz des Planeten und zur Verbesserung der globalen politischen und wirtschaftlichen Stabilität.

Mit 17 Zielen will die SDG-Agenda globale Aktivitäten zur Lösung gesellschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Entwicklungsfragen bis 2030 entscheidend vorantreiben.

Der Anspruch der Allianz: Wir wollen eine Verbindung schaffen zwischen unseren Investitionen und den SDGs. Nur gemeinsam mit dem privaten Sektor wird eine Umsetzung der Ziele realistisch.

United Nations Development Programme: Sustainable Development Goals

Sustainable Development Goals
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Die ESG-Strategie
Unsere ESG-Strategie verbindet langfristige ökonomische Wertschöpfung mit einem Konzept für soziale Verantwortung, ökologische Selbstverpflichtung und gute Unternehmensführung.
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Die Allianz als Investor
Als eines der finanzstärksten deutschen Wirtschaftsunternehmen orientieren sich die Investitionsentscheidungen der Allianz an einem gesamtheitlichen ESG-Ansatz. Bei der Umsetzung der ESG-Strategie arbeitet die Allianz konsequent mit folgenden sechs Hebeln:
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Kapitalanlagen, die überraschen
Nachhaltigkeitssiegel: ESG. Gemeinsam vorsorgen. Für ein lebenswertes Morgen.

Sie profitieren von einer professionellen, weltweit ausgerichteten und breit gestreuten Kapitalanlage. Durch unsere Struktur- und Kostenvorteile legen wir besonders effizient an. Wir investieren in viele Objekte, die Sie bestimmt kennen, wie z.B. in Bürokomplexe, Infrastrukturprojekte und Wind- und Solarparks auf der ganzen Welt. 

Neben der finanziellen Rendite achten wir aber auch auf unsere realwirtschaftlichen Auswirkungen. Seit 2005 hat die Allianz Lebensversicherung bereits 2,7 Mrd. Euro in erneuerbare Energien, 4,1 Mrd. Euro in nachhaltige Immobilien und 8,9 Mrd. Euro in nachhaltige Unternehmensaktivitäten (Green Bonds, Social Bonds, Sustainability Bonds) investiert.

Seit 2019 hat die AZL eine eigene Impact Investing Strategie, bei der neben finanziellen Zielgrößen für diese Investments auch realwirtschaftliche Ziele gemessen und gesteuert werden. So wird der positive Effekt sichtbar gemacht, indem z. B. geprüft wird, wie viele Tonnen Plastik recycelt oder wie viele CO2-Emissionen eingespart wurden.

Stand: 30.06.2022

Nachhaltigkeitssiegel: ESG. Gemeinsam vorsorgen. Für ein lebenswertes Morgen.
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Nachhaltig­keit bei Allianz Leben

Dieser Film (mit Dr. Volker Priebe, Vorstand von Allianz Leben) beschreibt, wie wichtig das Thema Nachhaltigkeit bei Allianz Leben war, ist und bleibt.

Jetzt ist die Zeit, nachhaltig etwas zu ändern und „Gemeinsam vorzusorgen. Für ein lebenswertes Morgen“.

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Informationen nach der Offenlegungs­verordnung

Zum 21.12.2022 wurden die Zwischenziele zur Kohlereduktion aktualisiert. Zum 19.07.2022 wurde die „Strategie zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (gemäß Artikel 4)“ aktualisiert. Den Stand vom 10.03.2021 können Sie hier einsehen: 

Strategie zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkung gemäß Artikel 4 der Offenlegungsverordnung, Stand 10.03.2021

Folgende Punkte wurden mit dem Update angepasst: Die Offenlegung wurde um detailliertere Informationen zu der Identifikation, Bewertung und Berücksichtigung von den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact, PAI) ergänzt. Ebenfalls wurde die Offenlegung aktualisiert mit Zahlen aus dem Berichtsjahr 2021. Eine Aktualisierung erfolgte ebenfalls in Abschnitten wo wir unseren Nachhaltigkeitsansatz in 2021 verstärkt haben, beispielsweise durch die Öl- und Gaspolitik der Allianz. Unter Punkt C wird in dem Update detaillierte Auskunft gegeben über die Initiativen und Grundsätze im Bereich Nachhaltigkeit der Allianz. Im Besonderen wird der Ansatz in Bezug auf Menschenrechte und Klimawandel ausgeführt.

  • Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Investitionsentscheidungsprozesse (gemäß Artikel 3)

    Unser Verständnis als Allianz Lebensversicherung von Nachhaltigkeitsrisiken umfasst Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögenswerte, Rentabilität oder Reputation der Allianz Gruppe oder eines ihrer Unternehmen haben könnte. Beispiele für ESG-Risiken umfassen den Klimawandel, Biodiversitätsverlust, einen Verstoß gegen anerkannte Arbeitsstandards und Korruption.

    Die Allianz Lebensversicherung hat die Verwaltung für ihre Kapitalanlage an die Allianz Investment Management SE (AIM) ausgelagert. AIM SE berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken über den gesamten Investitionsentscheidungsprozess hinweg, einschließlich Asset-Liability-Management, Investitionsstrategie, Betreuung und Kontrolle der Vermögensverwalter, Investitionskontrolle und Risikomanagement. Die Investitionen werden von ausgewählten Vermögensverwaltern durchgeführt, wobei die AIM SE klare Anforderungen an die Vermögensverwalter in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken stellt (weitere Einzelheiten siehe unten).

    Die Allianz Lebensversicherung verfolgt einen umfassenden und fundierten ESG-Integrationsansatz in Bezug auf die Investition von Sicherungsvermögen, welcher folgende Elemente umfasst:

    1. Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern:

      Wir berücksichtigen neben wirtschaftlichen Aspekten auch Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Alle Vermögensverwalter, die im Auftrag von uns Investitionen tätigen, müssen ESG-Aspekte in ihren Investitionsprozess miteinbeziehen. Vermögensverwalter können diese Anforderungen erfüllen, indem sie die Grundsätze für verantwortungsvolles Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) unterzeichnen (mit einem PRI-Assessment-Rating von mindestens „B“) oder wenn sie eine eigene ESG-Richtlinie haben. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, alle von der Allianz definierten Ausschlusskriterien einzuhalten (mehr dazu unter Punkt 4). Wir überwachen sehr genau, ob Vermögensverwalter die entsprechenden Ausschlusskriterien erfüllen und ihre eigenen ESG-Richtlinien einhalten. Für Vermögenswerte, die von uns intern verwaltet werden, gilt die Allianz ESG „Functional Rule for Investments“, welche die ESG-Integration in unseren Vermögensverwaltungsprozess beschreibt.

    2. Potenzielle ESG-Risiken erkennen, analysieren und abwenden:

      Anlagegeschäfte in nicht börsennotierte Anlageklassen wie Immobilien, Infrastruktur oder nicht gehandelte Schuldverschreibungen (Private Placements) werden von uns in Kooperation mit AIM und konzerninternen Vermögensverwaltern auf die Einhaltung der ESG-Richtlinien überprüft. Diese ESG-Richtlinien basieren auf internationalen Best-Practice-Standards und umfassen Aspekte wie Risiken für die Biodiversität, Schutzgebiete, Arbeitskräfte und regionale Kommunen. Wenn im Rahmen der Bewertung ein ESG-Risiko erkannt wird, entscheiden ESG- und Risikoexperten auf Allianz-Gruppenebene, ob mit einer Transaktion fortgefahren wird, ob unter der Voraussetzung, dass es eine Minimierung und ein Management der ESG-Risiken gibt, fortgefahren wird oder ob eine Transaktion aus ESG-Gründen abgelehnt wird.

      Bei Investitionen in börsennotierte Anlageklassen wie Staatsanleihen, Unternehmensanleihen oder Aktien verwenden wir ESG-Daten von einem externen Datenprovider, MSCI ESG Research, in Kombination mit unseren eigenen Recherchen, um wesentliche ESG-Risiken zu bewerten und bei der Portfoliosteuerung zu berücksichtigen.

    3. Engagement:

      Engagement: Die Allianz SE tritt im Namen all ihrer Tochtergesellschaften im Versicherungssektor in einen Dialog mit ausgewählten Beteiligungsgesellschaften, bei denen die Allianz systematische ESG-Risiken erkennt. Diese Mitwirkung zielt darauf ab, das ESG-Risikomanagement der Unternehmen zu stärken und Verbesserungen der gesamten Nachhaltigkeitsleistung voranzutreiben. Eine bedeutsame Veränderung kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Wir betrachten unser Engagement als einen fortlaufenden Prozess, der wirkungsvoll sein und beiden Seiten Nutzen bringen soll. Die Allianz könnte zu diesem positiven Wandel nichts beitragen, wenn sie ihre Investitionen automatisch zurückziehen würde. Wenn sich jedoch herausstellt, dass unser Engagement vergeblich ist, kann es dazu kommen, dass wir uns von bestimmten Emittenten trennen. Außerdem vertreten unsere internen Vermögensverwalter AllianzGI und PIMCO auch im Bereich ESG die Interessen des Sicherungsvermögens der Allianz Lebensversicherung.

      Mitbestimmung: Stimmrechte werden von AllianzGI oder von externen Vermögensverwaltern ausgeübt, die Aktienmandate im Namen der Allianz Gruppe betreuen. Nähere Informationen zur Abstimmungspolitik von AllianzGI sowie Abstimmungsunterlagen finden Sie hier.

    4. Bestimmte Branchen und Unternehmen sind konsequent ausgeschlossen:

      Dies umfasst: (1) den Ausschluss von Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen oder damit in Verbindung stehen, (2) den Ausschluss von kohlebasierten Geschäftsmodellen und (3) Emittenten von Staatsanleihen prüfen wir unter anderem anhand von MSCI ESG Ratings und anderen Quellen sowie Informationen auf schwere Menschenrechtsverletzungen oder andere erhebliche Nachhaltigkeitsrisiken und schließen Investitionen in deren Anleihen aus (4) Einzelne Emittenten mit hohen ESG-Risiken, bei denen unser Engagement nicht erfolgreich war, können ebenfalls ausgeschlossen werden.

    5. Risiken des Klimawandels und der Dekarbonisierung:

      Die Begrenzung der globalen Erderwärmung und die Bekämpfung des Klimawandels haben für die Allianz höchste Priorität. Wir sehen uns dazu verpflichtet, dabei zu helfen, dass das Pariser Klimaabkommen von 2015 eingehalten wird, und glauben, dass zum Erreichen der Ziele eine zügige Dekarbonisierung der Weltwirtschaft in Richtung eines Netto-Null-Emissionsniveaus bis 2050 notwendig ist. Die Allianz erkennt klimabedingte Risiken und Chancen und begegnet ihnen wie folgt:

      • Wir verpflichten uns, kohlebasierte Geschäftsmodelle im gesamten Versicherungsanlagevermögen bis spätestens 2040 nach und nach vollständig abzubauen. Die Schwellenwerte von aktuell 25 % werden wir bis spätestens 2040 auf 0 % reduzieren.
      • Die Allianz ist ein Gründungsmitglied der UN-gestützten Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) und hat sich dazu verpflichtet, ihr Portfolio auf eine Temperaturerhöhung von maximal 1,5°C auszurichten, d.h. Netto-Null-Treibhausgasemissionen aus unserem Portfolio bis 2050. Als ersten Meilenstein auf dem Weg zu unserem Netto-Null-Ziel wollen wir bis 2025 die Treibhausgasemissionen bei Aktien und Unternehmensanleihen im Vergleich zu 2019 um 25 % reduzieren. Zusätzlich werden bis 2025 alle von der Allianz investierten Immobilien in der Summe ihrer Emissionen in Übereinstimmung mit wissenschaftlich fundierten 1,5-Grad-Pfaden sein.

      Außerdem sind wir am Auswahlprozess für fondsgebundene Versicherungsprodukte beteiligt, bei denen die Kunden das Anlagerisiko tragen und damit das Nachhaltigkeitsrisiko der Fonds oder anderer Anteile, in die Versicherungsprämie investiert wird. Wir erwarten, dass die Vermögensverwalter der Fonds die Grundsätze für verantwortungsvolles Investieren (PRI) unterzeichnen oder eine eigene ESG-Richtlinie haben. Auf Fondsebene berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken basierend auf dem Morningstar Sustainability Rating, welches die Höhe der ungesteuerten Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber der Peergroup des Fonds bewertet.

      Weitere Informationen zum ESG-Risikomanagement in den Investitionsprozessen der Allianz Gruppe finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht der Gruppe (Abschnitt 02.2) und im ESG Integration Framework. Näheres zum ESG-Ansatz von AllianzGI finden Sie hier. Näheres zum ESG-Ansatz von PIMCO finden Sie hier.

    Environment Social Governance

    Bitte beachten Sie, dass der folgende Ansatz nicht bei zugrundeliegenden Investitionen fondsgebundener Produkte angewendet wird.

    Waffen, die in den Anwendungsbereich der folgenden internationalen Übereinkommen fallen: die Ottawa-Konvention (Antipersonenminen), das Übereinkommen über Streumunition (Streumunition/Bomben), das Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen (biologische Waffen) sowie die Chemiewaffenkonvention (chemische Waffen) und Atomwaffen.

    Unternehmen, die 25 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Förderung von Kraftwerkskohle generieren; Unternehmen, deren Strom zu 25 % oder mehr aus Kraftwerkskohle erzeugt wird und/oder die planen, die Kraftwerkskohleleistung um mehr als 0,3 Gigawatt (GW) zu erhöhen; unter Ausschluss verstehen wir, dass Eigenkapitalinstrumente in solche Unternehmen abgestoßen und abgewickelt werden und keine Wiederanlage von festverzinslichen Instrumenten erfolgt.

    Nähere Informationen dazu finden Sie hier

    Unternehmen, die 25 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Förderung von Kraftwerkskohle generieren; Unternehmen, deren Strom zu 25 % oder mehr aus Kraftwerkskohle erzeugt wird und/oder die planen, die Kraftwerkskohleleistung um mehr als 0,3 Gigawatt (GW) zu erhöhen; unter Ausschluss verstehen wir, dass Eigenkapitalinstrumente in solche Unternehmen abgestoßen und abgewickelt werden und keine Wiederanlage von festverzinslichen Instrumenten erfolgt.

    Nähere Informationen dazu finden Sie hier
  • Strategie zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkung (gemäß Artikel 4)

    A. Richtlinien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und -indikatoren; eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie aller in diesem Zusammenhang ergriffenen oder gegebenenfalls geplanten Maßnahmen.

    Die Allianz Lebensversicherung berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen in Bezug auf das Sicherungsvermögen und verfügt über ein robustes Rahmenwerk, um diese Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten. Zentrale interne Grundsatzdokumente definieren und regeln diesen Ansatz. Dabei werden die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen wie Treibhausgasemissionen (THG), Biodiversitätsverlust, Wasserstress, Behandlung von gefährlichen Abfällen und toxischen Emissionen, Menschenrechtsverletzungen, Gesundheit und Sicherheit, negative Auswirkungen auf das Gemeinwesen, Bestechung und Korruption durch verschiedene Methoden wie Ausschlüsse, detaillierte Investitionsrichtlinien, kurz- und langfristige Reduktionsziele und Engagement berücksichtigt (siehe Abschnitt B unten). Um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten, berücksichtigen wir mehrere Indikatoren in Abhängigkeit von ihrer Wesentlichkeit für die jeweilige Investition. Darüber hinaus hat sich die Allianz Gruppe zu mehreren strategischen Initiativen verpflichtet, unter anderem im Zusammenhang mit dem Klimawandel, die unseren Ansatz zur Abschwächung potenzieller nachteiliger Auswirkungen stärken.

    Insbesondere unterstützt die Allianz den Wandel zu einer klimafreundlichen Wirtschaft mit einem ehrgeizigen Nachhaltigkeitsansatz für unsere Geschäftssegmente und Geschäftsvorgänge. Als Gründungsmitglied der von den Vereinten Nationen einberufenen Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) setzt sich die Allianz Gruppe für ehrgeizige Dekarbonisierungsstrategien und die Finanzierung der Transformation ein. Wir verpflichten uns, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen innerhalb unseres Eigengeschäftsportfolios auf Netto-Null zu reduzieren. Die Allianz arbeitet kontinuierlich mit der AOA zusammen, um Methoden zur Messung der klimawandelbedingten Auswirkungen und zur Festlegung angemessener Ziele für verschiedene Anlageklassen und Sektoren zu definieren.

    Die Allianz Lebensversicherung hat eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu vermeiden oder abzuschwächen, beispielsweise:

    • Einschränkung von Investitionen in bestimmte Sektoren und Emittenten: Dies umfasst: (1) den Ausschluss von Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen oder damit in Verbindung stehen, (2) den Ausschluss von kohlebasierten Geschäftsmodellen, (3) den Ausschluss von Geschäftsmodellen , die auf Ölsand basieren, (4) Einschränkungen bei der Finanzierung von Projekten im Einklang mit der Öl- und Gaspolitik der Allianz, (5) die Einschränkung bestimmter Staatsanleihen von Ländern, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht werden, (6) einzelne Emittenten mit hohen ESG-Risiken, bei denen unser Engagement nicht erfolgreich war, können ebenfalls ausgeschlossen werden.
    • Die Allianz Lebensversicherung verpflichtet sich, kohlebasierte Geschäftsmodelle im gesamten Sicherungsvermögen bis spätestens 2040 nach und nach vollständig abzubauen.
    • Die Allianz Lebensversicherung verpflichtet sich, bis 2050 ein Portfolio mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Das bedeutet, dass wir als Eigentümer von Vermögenswerten unsere Portfoliounternehmen dabei unterstützen, Anreize für sie schaffen und von ihnen verlangen, dass sie im Einklang mit dem 1,5° C-Ziel des Pariser Abkommens Wege zur Dekarbonisierung einschlagen. Die Allianz Lebensversicherung und andere Tochtergesellschaften arbeitet eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen. Hierdurch ist eine effizientere und effektivere Zielerreichung möglich. Die Festlegung und Berichterstattung zu einigen der nachfolgenden Ziele erfolgt daher auf aggregierter Gruppenebene, obwohl jede operative Einheit zu den unten genannten Zielen beiträgt.
    • Als ersten Meilenstein auf dem Weg zu unserem Netto-Null-Ziel streben wir bis 2025 die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei Aktien und Industrieanleihen um 25 % gegenüber 2019 an.
    • Darüber hinaus wird unser Immobilienportfolio bis 2025 mit einer 1,5-Grad-Strategie in Einklang sein. Obwohl unser Hauptaugenmerk auf Kohlenstoffemissionen und Energieeffizienz liegt, achten wir auch auf Governance sowie auf soziale Standards und Standards hinsichtlich Wohlergehen. Jede neue Eigenkapitalanlage muss über eine Umwelt- oder Nachhaltigkeitszertifizierung verfügen (z. B. BREEAM oder LEED). Wir möchten unsere Partner und Mieter dazu bewegen, unserem Beispiel zu folgen und eine aktive Rolle bei der Einleitung von Veränderungen zu übernehmen, indem wir beispielsweise „grüne Mietverträge“ fördern, die Bestimmungen zur Verringerung der Umweltauswirkungen enthalten. Durch die Verbesserung der Energieeffizienz und den Ersatz herkömmlicher Energiequellen durch kohlenstoffarme Alternativen machen wir unsere Gebäude zukunftsfähig.
    • Im Jahr 2022 haben wir neue Ziele für unsere Eigenkapital- und Fremdkapital-Infrastrukturinvestitionen eingeführt. Diese Ziele sehen Folgendes vor: a) vollständige Transparenz über die finanzierten Emissionen bis spätestens Ende 2023 für alle Investitionen, b) für direkte Eigenkapitalinvestitionen eine absolute Kohlenstoffreduzierung von 28 Prozent bis Ende 2025, c) neue Direktinvestitionen (Eigenkapital und Fremdkapital) in stark emittierende Vermögenswerte nur dann, wenn ein auf 1,5° C ausgerichteter Dekarbonisierungsplan vorliegt, und d) die schrittweise Einführung von Netto-Null-Zielen für neue Fondsinvestitionen bis Ende 2024.
    • Engagement auf Industrieebene: Um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu unterstützen, sind wir auch auf der Ebene der Industriebranchen aktiv. Unsere Zwischenziele für Ende 2024 konzentrieren sich auf zwei der emissionsstärksten Branchen: Versorgungsunternehmen sowie Öl und Gas. Dies beinhaltet, dass wir mit Unternehmen zusammenarbeiten, um Netto-Null-Ziele bis 2050 für Scope 1- und 2-Emissionen zu setzen. Bis 2025 möchten wir erreichen, dass bei mindestens 50 Prozent der von uns verwalteten Vermögenswerte im Öl- und Gassektor diese Ziele gesetzt wurden. Außerdem werden wir unsere Beteiligung an kollaborativen Engagements wie der CA100+ erhöhen und Engagement-Aktivitäten im Sektor und bei Vermögensverwaltern im Rahmen der AOA vorantreiben.
    • Investitionen in eine Netto-Null-Wirtschaft: Wir verfügen über ein wachsendes globales Portfolio von Klimalösungen, einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien, Energieinnovationen und die Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft. Die Allianz hat sich verpflichtet, unser Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien in Einklang mit den Prognosen der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien pro Jahr im Schnitt um 5,85 Prozent zu erhöhen.
    • Engagement mit ausgewählten Unternehmen, um ein besseres Management von ESG-Risiken und -Auswirkungen zu erreichen: Im Jahr 2021 haben wir unser ESG-Regelwerk erweitert, um Emittenten in unserem börsennotierten Investitionsportfolio besonders zu berücksichtigen, die von unseren externen Anbietern für Nachhaltigkeitsdaten als problematisch in Bezug auf Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (z. B. Verstöße gegen die UN-GC-Grundsätze, Menschenrechte und gute Unternehmensführung) eingestuft werden. Das Ziel ist es, die bilateralen Engagement-Aktivitäten für das Eigengeschäftsportfolio der Allianz bis Ende 2024 um mindestens 100 Prozent zu erhöhen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt B.

    Zusätzlich zu diesen Maßnahmen hat die Allianz Lebensversicherung weitere Ansätze zur Identifizierung, Bewertung, Gewichtung sowie zur Vermeidung oder Abschwächung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die die breite Palette von Anlageklassen, in die die Allianz Lebensversicherung investiert, und die unterschiedlichen Investitionsprozesse, die die Allianz Lebensversicherung anwendet, erfasst:

    • Auswahl, Beauftragung und Überwachung von Vermögensverwaltern: Für den Großteil unseres Sicherungsvermögens beauftragen wir Vermögensverwalter (z. B. AllianzGI und PIMCO) mit der Durchführung der Investitionen. Unsere Portfolio-Ziele können ohne die enge Zusammenarbeit und Unterstützung der Vermögensverwalter nicht erreicht werden. Wir wählen und beauftragen Vermögensverwalter, die ihre Aktivitäten mit unseren langfristigen Nachhaltigkeitsinteressen in Einklang bringen. Um dies zu fördern, haben wir Mindesterwartungen und systematische Verpflichtungs- und Überwachungspraktiken für Vermögensverwalter definiert. Wir verlangen von allen Vermögensverwaltern, die in unserem Auftrag investieren, dass sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Investitions- und Verwaltungsverfahren, sowohl bei öffentlichen als auch bei nicht börsennotierten Anlagen, integrieren. Die Vermögensverwalter müssen die Mindestverpflichtung erfüllen, dass sie die Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (PRI) unterzeichnet haben oder über eine eigene qualifizierte Richtlinie hinsichtlich Nachhaltigkeit, verantwortungsbewusstem Investieren und/oder ESG verfügen. Mehr als 99 Prozent unserer Vermögenswerte werden von Vermögensverwaltern verwaltet, die diese Mindestanforderung erfüllen. Die Allianz Investment Management (AIM) SE überprüft und bewertet systematisch die Nachhaltigkeitsansätze externer Vermögensverwalter, einschließlich ihrer klimawandelbezogenen Strategien und ihres Dekarbonisierungsansatzes. Für bestehende Mandate werden ESG-spezifische halbjährliche Review-Meetings mit Vermögensverwaltern abgehalten. Zweck dieser Kontrollgespräche ist es, die ESG-Richtlinien der Vermögensverwalter, deren Anwendung sowie damit verbundene Prozesse zu bewerten. Der Fokus der Gespräche über das Engagement liegt auf Governance-Strukturen, um klare Verantwortlichkeiten für die Überwachung von Nachhaltigkeitsangelegenheiten zu gewährleisten sowie auf systematischen Überwachungsansätzen für Nachhaltigkeitsrisiken und –chancen. Sie konzentrieren sich darüber hinaus auch, auf Verwaltungsaktivitäten, um sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsambitionen mit unseren Interessen übereinstimmen, und auf Engagement-Ansätze zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in Beteiligungsgesellschaften. Wenn wir mit Vermögensverwaltern zusammenarbeiten, die in einem Bereich ihres Ansatzes zurückbleiben, aber unsere Gesamterwartungen erfüllen, setzen wir Ziele für Verbesserungen und überwachen ihren Fortschritt. Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel, eine positive realwirtschaftliche Veränderung zu erzielen und strategische Nachhaltigkeitsthemen proaktiv anzugehen.
    • ESG-Scoring-Ansatz für börsennotierte Vermögenswerte: Basierend auf den ESG-Ratings von MSCI ESG Research haben wir einen Ansatz entwickelt, um Nachhaltigkeitsfaktoren systematisch in unseren Investitionsentscheidungsprozess zu integrieren. Die ESG-Ratings von Unternehmen basieren auf der Analyse der Schlüsselfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die für jeden Sektor als wesentlich erachtet werden. Dazu gehören Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Menschenrechte, Arbeitsrichtlinien und Corporate Governance. Unternehmen mit einem niedrigen ESG-Score werden mit hohen, ungesteuerten ESG-Risiken und gravierenden nachteiligen Auswirkungen in Verbindung gebracht. Um diese Unternehmen zu identifizieren, nutzt das Scoringverfahren eine ESG-Mindestschwelle. Ein Vermögensverwalter muss bei der Analyse aktueller Investitionen in einem Portfolio und bei der Auswahl neuer Investitionen den ESG-Score und den maßgeblichen Schwellenwert der Investition berücksichtigen. Das bedeutet, dass Investitionen in Emittenten unter dem festgelegten Schwellenwert zu vermeiden sind. Dies gilt für bestehende Investitionen, Reinvestitionen und neue Investitionen. Falls ein Vermögensverwalter Investitionen unter dem festgelegten Schwellenwert hält, tritt eine „Comply or Explain“-Klausel in Kraft. Die Vermögensverwalter müssen diese Investitionen in halbjährlich stattfindenden ESG-Review-Meetings mit AIM begründen. Außerdem unterzieht die Allianz Emittenten unter dem festgelegten Schwellenwert in ihrem Portfolio einem systematischen, zielgerichteten und zeitlich begrenzten Engagementprozess. Ein solches Engagement wird von Fall zu Fall entweder von AIM und/oder dem jeweiligen Vermögensverwalter durchgeführt. Einzelheiten zum Engagementansatz werden weiter unten unter B beschrieben. Nähere Einzelheiten zum ESG-Scoring finden Sie im ESG Integration Framework in Kapitel 3.6.
    • ESG-Richtlinien und Weiterleitungsprozess für nicht börsennotierte Anlagen: Anlagegeschäfte in nicht börsennotierte Anlageklassen wie Immobilien, Infrastruktur oder Privatplatzierungen werden von AIM und konzerninternen Vermögensverwaltern auf die Einhaltung der ESG-Richtlinien überprüft. Diese Richtlinien wurden 2013 für sensible Geschäftsbereiche, die von uns als besonders exponiert gegenüber potenziellen ESG-Risiken und nachteiligen Auswirkungen eingestuft wurden, verfasst. Zu diesen Geschäftsbereichen zählen beispielsweise Öl und Gas, Bergbau und Landwirtschaft. Die Allianz Gruppe hat im Dialog mit Nichtregierungsorganisationen sowie in einem fortwährenden Prozess zur Einbeziehung interner Interessengruppen entsprechende Richtlinien erarbeitet. Diese basieren auf internationalen Best-Practice-Standards und umfassen Aspekte nachteiliger Auswirkungen wie Auswirkungen auf die Biodiversität, Schutzgebiete und lokale Kommunen sowie Menschenrechtsverletzungen. Die verpflichtende Anwendung der ESG-Richtlinien bei allen Anlagegeschäften in den definierten Geschäftsbereichen gewährleistet, dass potenzielle nachteilige Auswirkungen erkannt und weiter geprüft werden. Wird im Rahmen der Bewertung ein ESG-Problem erkannt, entscheiden ESG- und Risikoexperten auf Allianz-Gruppenebene, ob mit einer Transaktion fortgefahren wird, ob die Transaktion unter der Voraussetzung, dass eine Minimierung und ein Management der ESG-Risiken und -Auswirkungen erfolgt, fortgesetzt wird, oder ob eine Transaktion aus ESG-Gründen abgelehnt wird. Nähere Informationen zu den ESG-Richtlinien und zu den behandelten Themen nach Geschäftsbereich finden Sie im ESG Integration Framework in Kapitel 3.4.

    In Anbetracht der sehr unterschiedlichen Datenverfügbarkeit bei den Metriken der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (gemäß Definition der EU-Regulierungsbehörden) und der verschiedenen Anlageklassen sind wir in ständigem Austausch mit unseren Vermögensverwaltern und suchen nach neuen Datenquellen, um Datenlücken zu schließen und unser Verständnis der potenziellen nachteiligen Auswirkungen zu erweitern. Trotz aller Bemühungen schränkt die Datenverfügbarkeit das Ausmaß der Berücksichtigung bestimmter Metriken der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ein. In diesen Fällen berücksichtigen wir die zugrunde liegenden nachteiligen Nachhaltigkeitsindikatoren (wie etwa Abfall oder soziale und Arbeitnehmeraspekte).

    B. Kurze Zusammenfassung der Engagementpolitik

    Engagement: Die Allianz SE tritt im Namen all ihrer Tochtergesellschaften im Versicherungssektor in einen Dialog mit ausgewählten Unternehmen, bei denen die Allianz systematische ESG-Risiken und/oder wichtige nachteilige Auswirkungen erkennt. Dieses Engagement zielt darauf ab, das ESG-Risikomanagement der Unternehmen zu stärken und Verbesserungen der gesamten Nachhaltigkeitsleistung voranzutreiben. Die Themenfelder im Bereich Engagement umfassen CO2-Emissionen und -Management, Gesundheit und Sicherheit, Schadstoffemissionen und Giftmüll, Biodiversität und Flächennutzung. Jedes Engagement wird überwacht, um die Reaktionsfähigkeit des Unternehmens und die Fortschritte bei den identifizierten Nachhaltigkeitsthemen zu verfolgen. Sollten sich die Antworten eines Unternehmens weiterhin als unzureichend erweisen, keine Bereitschaft zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung gezeigt werden oder nicht auf unsere Engagement Mitteilungen reagiert werden, empfiehlt das AIM ESG-Team die Einschränkung aller Investitionen in das Unternehmen. Diese Empfehlung wird vom Vorsitzenden des Group Sustainability Board entgegengenommen und geprüft, der anschließend die Einschränkung des Unternehmens in allen Eigengeschäftsportfolios genehmigt.

    Unsere Engagement-Gemeinschaft entwickelt sich weiter, da die Notwendigkeit, die realen Auswirkungen auf systemische Themen wie den Klimawandel verstärkt in Betracht zu ziehen, einen neuen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit Investoren legt. Wir haben unsere kollaborativen Engagements erweitert, um die positiven Auswirkungen unserer Bemühungen zu verstärken. Kollaboratives Engagement kann in Form von mehreren Investoren erfolgen, die sich mit einem einzigen Unternehmen befassen, oder sich gleichzeitig mit mehreren Unternehmen und ihrer Wertschöpfungskette in einem einzigen Sektor befassen. Durch die Zusammenarbeit werden die Bemühungen der beteiligten Parteien gebündelt, was effizientere und lösungsorientierte Diskussionen auf einer höheren Detailebene ermöglicht. Im Jahr 2021 nahmen wir als Teil der Allianz Gruppe weiterhin eine aktive Rolle in der Initiative Climate Action 100+ ein, indem die Allianz Gruppe eine Führungsrolle bei Engagements übernahm und die Engagement-Aktivitäten für den Sektor und die Vermögensverwalter im Rahmen der AOA weiter vorantrieb.

    Weitere Details finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht der Allianz Gruppe für 2022 in Abschnitt 02.2.

    Die Allianz internen Vermögensverwalter AllianzGI und PIMCO führen zusätzlich ESG-spezifische Engagements für ihr verwaltetes Vermögen durch, einschließlich des Sicherungsvermögens der Allianz Lebensversicherung, Näheres zu Engagements von AllianzGI finden Sie hier. Näheres zu Engagements von PIMCO finden Sie hier.

    Abstimmung: Stimmrechte werden von AllianzGI oder von externen Vermögensverwaltern ausgeübt, die Aktienmandate im Namen der Allianz Gruppe betreuen. Nähere Informationen zur Abstimmungspolitik von AllianzGI sowie Abstimmungsunterlagen finden Sie hier.

    Das Konzept der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact, PAI) wird in den technischen Regulierungsstandards der EU-Verordnung über die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) beschrieben: „Bei den wichtigsten nachteilige Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.”

    Bitte beachten Sie, dass sich dies nicht auf die Investitionsentscheidungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Investitionen von fondsgebundenen Produkten erstreckt.

    Waffen, die in den Anwendungsbereich der folgenden internationalen Übereinkommen fallen: die Ottawa-Konvention (Antipersonenminen), das Übereinkommen über Streumunition (Streumunition/Bomben), das Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen (biologische Waffen) sowie die Chemiewaffenkonvention (chemische Waffen) und Atomwaffen.

    Unternehmen, die 25% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Förderung von Kraftwerkskohle generieren; Unternehmen, deren Strom zu 25% oder mehr aus Kraftwerkskohle erzeugt wird und/oder die planen, die Kraftwerkskohleleistung um mehr als 0,3 Gigawatt (GW) zu erhöhen; um den Übergang zu diesen strengeren Wegen zu erleichtern, wurden Emittenten, die die neuen Schwellenwerte voraussichtlich ab 2023 überschreiten werden, im Jahr 2021 eingefroren, was bedeutet, dass neue Investitionen nicht mehr zulässig sind; unter Ausschluss verstehen wir, dass Eigenkapitalinstrumente in solche Unternehmen abgestoßen und abgewickelt werden und keine Wiederanlage von festverzinslichen Instrumenten erfolgt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

    Keine Finanzierung für Unternehmen mit mehr als 20 % der Einnahmen aus Ölsanden in allen Geschäftsbereichen (10 % ab 31. Dezember 2024).

    Keine Finanzierung von Projekten in den Bereichen i) Erforschung und Erschließung neuer Erdöl- und Erdgasfelder (Upstream), ii) Bau neuer Midstream-Infrastrukturen im Zusammenhang mit Erdöl, iii) Bau neuer Erdölkraftwerke, Verfahren im Zusammenhang mit der Arktis (gemäß AMAP-Definition, mit Ausnahme von Betriebsvorgängen in norwegischen Gebieten) und iv) Antarktis, Kohleflözmethan, Schwerstöl und Ölsand sowie Ultratiefsee. Dies gilt sowohl für neue als auch für bestehende Projekte/Betriebsvorgänge. Wir werden unsere Richtlinie im Jahr 2025 weiter verschärfen.

    Bei der Kategorisierung des CO2-Fußabdrucks ist besonders die Einteilung der Emissionen in drei sogenannte "Scopes" relevant. Diese werden vom meist benutzten internationalen Berechnungstool, dem Greenhouse Gas (GHG)-Protocol, folgend definiert: Scope 1 deckt alle direkten Emissionen ab - das heißt aus eigenen oder kontrollierten Quellen wie durch Verbrennung in eigenen Anlagen erzeugte Emissionen. Scope 2 umfasst dagegen alle indirekten Emissionen, die mit der Erzeugung eingekaufter Energie (z.B. Elektrizität, Fernwärme, Kühlunh) verbunden sind. Scope 3 beschreibt alle weiteren indirekten Treibhausgas-Emissionen aus der Wertschöpfungskette eines Unternehmens (z.B. durch Geschäftsreisen oder durch gekaufte Waren und Dienstleistungen).

    Quelle:  http://www.allianz-entwicklung-klima.de/

    ESG Functional Rule = applicable for AZ Group / AZ SE, incl. AZL

    Gemäß den PRI-Grundsätzen verpflichten sich die Unterzeichner unter anderem dazu, „ESG-Aspekte in die Investitionsanalyse und die Entscheidungsfindungsprozesse miteinzubeziehen“. Näheres zu den ESG-Aspekten gemäß PRI-Definition finden Sie hier (Seite 48).

    C. Bezugnahme auf die Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards

    Wir glauben, dass Zusammenarbeit und langfristige Partnerschaften entscheidend sind, um einen positiven Wandel herbeizuführen. Die Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel und Menschenrechte erfordert ein gemeinsames Handeln von Unternehmen, Regierungen und der Zivilgesellschaft. Die Allianz Lebensversicherung ist Teil der Allianz Gruppe, die im Namen ihrer operativen Einheiten Mitglied in einer Vielzahl von Initiativen und Grundsätzen im Bereich der Nachhaltigkeit ist. Die Allianz (Die Allianz SE und Allianz Investment Management SE erstellen gemeinsam den PRI-Offenlegungsbericht der Allianz als Eigentümer von Vermögenswerten, während die AllianzGI und PIMCO jeweils einen PRI-Bericht als Vermögensverwalter erstellen) ist seit 2011 den Grundsätzen für Verantwortungsbewusstes Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) verpflichtet. Die PRI sind Wegweiser für unseren Ansatz des verantwortungsbewussten Investierens und tragen zu kontinuierlichen Verbesserungen in unseren Geschäftsbereichen bei. Als Eigentümer von Vermögenswerten berichten wir jährlich an die PRI. Unsere aktuellen und früheren PRI-Transparenzberichte finden Sie in unserem Profil auf der PRI-Internetseite.

    In den folgenden Abschnitten stellen wir unseren Ansatz in Bezug auf Menschenrechte und Klimawandel vor.

    Eine vollständige Liste aller Mitgliedschaften und Partnerschaften kann Abschnitt 05.3 des Nachhaltigkeitsbericht der Allianz Gruppe für 2022 entnommen werden.

    Menschenrechte

    Die Allianz Gruppe hat sich zur Einhaltung der Menschenrechte in Übereinstimmung mit verschiedenen Menschenrechtsstandards wie den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (UN) für Menschenrechte, der International Bill of Human Rights und den Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verpflichtet. Die Allianz ist sich der Bedeutung der Menschenrechte sowohl als wertebasierte Aufgabe als auch als geschäftliche Aufgabe bewusst. Daher hat die Allianz Gruppe Menschenrechtsaspekte auf der Grundlage der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen integriert und ist seit 2002 Teilnehmer des UN Global Compact (UNGC). Die Allianz Gruppe berichtet jedes Jahr in ihrem Nachhaltigkeitsbericht und in der UNGC-Fortschrittsmitteilung über die Umsetzung der zehn Grundsätze der UNGC. Nähere Einzelheiten finden Sie im Profil der Allianz SE auf der UNGC-Internetseite. Menschenrechte sind für die Allianz in ihren verschiedenen Rollen relevant: als Versicherer und Investor, als Arbeitgeber, als Unternehmen (auch in unserer Lieferkette) und als Corporate Citizen. Die Allianz verfügt über verschiedene Prozesse für jede dieser Dimensionen und ist stets bestrebt, die Berücksichtigung der Menschenrechte in ihrem Unternehmen zu verbessern. Im Jahr 2021 führte die Allianz Gruppe in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen eine Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung auf der Grundlage der UNGP-Methodik durch, um Lücken in unserem Ansatz zu identifizieren und die Integration der Menschenrechte in unser Kerngeschäft und unsere Organisation weiter zu verbessern. Des Weiteren wurde unser Ansatz durch die Veröffentlichung des Allianz Menschenrechtsansatzes im Rahmen des ESG Integration Framework gestärkt.

    Integration von Menschenrechten in unser Kerngeschäft

    Als Versicherer und Investor hat die Allianz Gruppe einen Due-Diligence-Prozess für Menschenrechte als Teil ihres allgemeinen ESG-Ansatzes entwickelt, der in unser allgemeines Risikomanagementsystem integriert ist. Wir verwenden eine Kombination aus sektor- und länderspezifischen Ansätzen, um Risiken im Bereich Menschenrechte zu identifizieren. Die Allianz hat ESG-Richtlinien für sensible Geschäftsbereiche entwickelt, die auch eine sektorspezifische Menschenrechtsrichtlinie beinhalten (siehe ESG Integration Framework in Abschnitt 03.4.7). So werden relevante Menschenrechtsaspekte als Teil der allgemeinen Risikobewertung für alle Investitionen in nicht börsennotierte Anlageklassen im jeweiligen Sektor geprüft.

    Darüber hinaus hat die Allianz Gruppe eine Beobachtungsliste für sensible Länder entwickelt, in denen systematische Menschenrechtsverletzungen vorkommen. Bei Geschäftstransaktionen in diesen Ländern führen wir eine explizite Due-Diligence-Prüfung in Übereinstimmung mit unserer Menschenrechtsrichtlinie durch, die verschiedene Menschenrechtsverletzungen abdeckt. Wenn wir in unserem börsennotierten Investitionsportfolio Emittenten identifizieren, die von unseren externen Anbietern für Nachhaltigkeitsdaten im Bereich Menschenrechte als problematisch eingestuft werden, priorisiert AIM diese Emittenten für eine systematische Engagement (siehe Nachhaltigkeitsbericht der Allianz Gruppe für 2022 in Abschnitt 02.2).

    Klimawandel

    Die Allianz Gruppe berücksichtigt Klimakriterien strategisch in all ihren Geschäftsbereichen. Die Allianz ist aktives Mitglied in verschiedenen klimabezogenen Industrieverbänden und -initiativen und setzt sich für ehrgeizige Dekarbonisierungsstrategien und die Finanzierung der Transformation ein. Als Unterstützer der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) berichtet die Allianz in ihrer umfassenden TCFD-Offenlegung speziell über die Kohlenstoffindikatoren und -strategien für das Portfolio der Gruppe (siehe Nachhaltigkeitsbericht der Allianz Gruppe für 2022 in Abschnitt 03.3).

    Als AOA-Gründungsmitglied besteht unsere langfristige Verpflichtung darin, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen innerhalb unseres Eigengeschäftsportfolios nach dem AOA-Zielsetzungsprotokoll auf Netto-Null zu reduzieren. Das bedeutet, dass wir als Eigentümer von Vermögenswerten unsere Portfoliounternehmen unterstützen, anregen und dazu verpflichten, Dekarbonisierungspfade einzuschlagen, die mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen. Im Einklang mit dieser Verpflichtung ist die Allianz aktives Mitglied der Climate Action 100+ (CA100+), die sich die Ziele gesetzt hat mit den 167 weltweit größten Treibhausgasemittenten durch Engagements zusammenzuarbeiten, um Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen festzulegen, die klimabezogene Finanzberichterstattung zu verbessern und die Governance im Bereich des Klimawandels zu optimieren. Die Allianz ist federführend bei zwei der CA100+-Zielunternehmen und bei drei weiteren Engagements arbeiten wir mit. Zu diesen Bemühungen gehört die Einführung in die CA100+ Netto-Null-Benchmark bei den Unternehmen, mit denen Allianz über Engagements im Dialog ist, und die Unterstützung der Initiative bei der breiteren Bereitstellung dieses Mess- und Tracking-Tools. Die Benchmark umfasst wichtige Indikatoren, um die Fortschritte der Unternehmen im Hinblick auf das 1,5° C-Ziel zu messen und transparent über darüber zu berichten.

    Wir verwenden führende akademische Klimaszenarien wie die, die für die Berichte des Intergovernmental Panel on Climate Change (Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen, IPCC) verwendet werden, um die Übereinstimmung mit unserem Ziel zu ermitteln.

    Die Zielvorgaben beruhen auf Szenarien, die eine rasche Emissionssenkung vorsehen und davon ausgehen, dass das 1,5° C-Ziel nicht oder nur geringfügig überschritten wird. Sie belasten die Emissionsreduzierung nicht mit der Annahme, dass die Welt in großem Umfang Kohlenstoff aus der Atmosphäre entfernen kann, indem sie Technologien einsetzt, die derzeit nicht verfügbar oder in großem Maßstab nicht erprobt sind. Für den Immobiliensektor ist es unser Ziel, uns an den vom Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM) veröffentlichten 1,5° C-Dekarbonisierungszielen für den globalen Immobiliensektor zu orientieren.

    Zu den Bemühungen der AOA gehört es, die Verfügbarkeit operationalisierbarer Szenarien und Wege voranzutreiben, indem sie in allem, was sie unternimmt, vollumfänglich wissenschaftlich fundiert ist und das OECM-Modell (One Earth Climate Model, im Auftrag der UN-convened Net-Zero Asset Owner Alliance und der European Climate Foundation), die IPCC-Szenarien des nicht vorhandenen/geringfügigen Überschreitens und das Net Zero by 2050 (NZE2050) der International Energy Agency (IEA) fördert.

    Darüber hinaus leistet die Allianz einen aktiven Beitrag zu Open Source Climate, einer Gruppe von Unternehmen, die gemeinsam eine „vorwettbewerbliche Ebene“ von Modellen und Daten aufbauen, die weltweit gemeinsam genutzt werden und zugänglich sind. Über AIM und die Allianz Gruppe beteiligen wir uns auch aktiv an speziellen Initiativen, die sich auf die Dekarbonisierung konzentrieren, darunter die Science Based Targets Initiative (SBTi) und die Transition Pathway Initiative (TPI). Eine der wichtigsten Bemühungen dieser Initiativen und der Allianz ist die Entwicklung von (vorausschauenden) Klima-Leistungskennzahlen über alle Anlageklassen hinweg sowie von Bewertungsinstrumenten zur Überwachung der Ausrichtung von Portfolios auf das 1,5° C-Ziel des Pariser Abkommens. Weitere Details finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht der Allianz Gruppe für 2022 in den Abschnitten 02.2.2 und 03.2.

  • Strategie zu Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik (gemäß Artikel 5)

    Die Vergütungspolitik der Allianz Gruppe, die für alle Allianz Gesellschaften gilt, behandelt die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in mehrfacher Hinsicht:

    1. Grundsätze der Zielsetzung:

      Ausgewählte Leistungskennzahlen bilden die Grundlage für die finanziellen und operativen Ziele für die variable Vergütung auf Gesellschaftsebene. Diese Ziele enthalten gegebenenfalls ESG-Leistungskennzahlen und sind so angelegt, dass das Eingehen unverhältnismäßig hoher ESG-Risiken verhindert wird.

    2. Variable Vergütung von Vorstandsmitgliedern der Allianz Lebensversicherung:

      Die variable Komponente der Vergütung von Vorstandsmitgliedern der Allianz Lebensversicherung berücksichtigt die Leistung im Hinblick auf Umweltziele, die in der Unternehmensstrategie der Allianz SE festgelegt wurden. Für jedes Vorstandsmitglied wird die Erreichung des finanziellen Konzernziels mit einem individuellen Beitragsfaktor multipliziert. Seit dem 01.01.2021 fließt in die Berechnung des individuellen Beitragsfaktors eines jeden Vorstandsmitglieds die Erreichung bestimmter Umweltziele ein, gemessen an definierten Zielwerten zu Treibhausgasemissionen und erneuerbaren Energien.

    3. Variable Vergütung von Vorstandsmitgliedern der Allianz – Malus-Regelung:

      Im Fall einer erheblichen Verletzung von Standards und Grundsätzen der Allianz, einschließlich des Allianz „Standard for Reputational Risk and Issues Management“ und der ESG Functional Rule for Investments, kann es dazu kommen, dass variable Vergütungskomponenten nicht ausgezahlt werden oder dass deren Auszahlung eingeschränkt wird. Diese beiden internen Richtlinien regeln das ESG-Risikomanagement für Anlagegeschäfte. Nähere Informationen zum ESG-Risikomanagement finden Sie unter „Offenlegung gemäß Artikel 3“ und im ESG Integration Framework.

    Individueller Beitragsfaktor (Individual Contribution Factor, ICF): Der ICF basiert auf einer Gesamtbewertung im Ermessen des Aufsichtsrats der Allianz SE sowie auf KPIs, die den konkreten Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds und den persönlichen Beitrag des Vorstandsmitglieds berücksichtigen. Er ist beschränkt auf den Bereich von 0,8 bis 1,2.

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