Ihr Arbeitgeber bestimmt den Anbieter – zum Beispiel die Allianz – und schließt den Vertrag für Sie ab. Ihr Arbeitgeber ist dadurch der Versicherungsnehmer und der Beitragszahler, das heißt: Er überweist die Beiträge für Sie. Wie die Beiträge finanziert werden, hängt von Ihrer Vereinbarung mit dem Unternehmen ab:
- Entweder Sie finanzieren die Beiträge selbst aus Ihrem Bruttogehalt (durch die sogenannte Entgeltumwandlung).
- Oder der Arbeitgeber finanziert die Beiträge in Ihre Direktversicherung alleine – zum Beispiel statt einer Gehaltserhöhung. Das Modell ist für beide Seiten finanziell interessant.
- Seit dem 1. Januar 2019 gilt zudem für neue, ab dem 1. Januar 2022 für bestehende Vereinbarungen: Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss i. H. v. bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der BBG West verpflichtet.
Wichtig: Ihnen gehören alle Leistungen, die Ihnen für das Alter zugesagt wurden und unverfallbar sind. Sie haben darauf einen Rechtsanspruch. Das bedeutet konkret: Zu Rentenbeginn zahlen wir die Rente oder das Kapital direkt an Sie aus und – soweit vereinbart – die Todesfall-Leistung an Ihre Hinterbliebenen.