Private Krankenversicherung und Kuraufenthalte: Kostenübernahme, Zusatzleistungen und Regelungen
Kosten­übernahme, Zusatz­versicherung und Regelungen

Private Kranken­versicherung: Reha- und Kur­aufenthalte

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die private Kranken­versicherung (PKV) ist bei Kuren und Reha-Maßnahmen grund­sätzlich nicht in der Leistungs­pflicht. Das unterscheidet sie von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV).
  • Ihre PKV ist nur dann leistungs­pflichtig, wenn Kuren und Reha-Maß­nahmen in der Voll­versicherung integriert oder über eine Zusatz­versicherung extra abgesichert sind.
  • Als versicherte Person können Sie eine Kosten­übernahme jedoch gut abdecken. Beispiels­weise mit den vielen möglichen Tarifen der Allianz Private Kranken­versicherung oder den umfassenden Leistungen unserer Kranken­zusatz­versicherung.
  • Auch als gesetzlich versicherte Person lohnt sich eine Zusatz­versicherung für Kur­maßnahmen: Sie sparen sich damit den Eigen­anteil pro Kurtag.
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Kuren in der PKV
Privat Versicherte können grund­sätzlich bei ihrer privaten Kranken­versicherung (PKV) eine Kur oder Reha beantragen. Ob die Kosten hierfür erstattet werden, hängt jedoch vom gewählten Tarif und dem jeweiligen Versicherer ab.

Im Gegen­satz zur Gesetzlichen Kranken­kasse (GKV) besteht für eine PKV keine Leistungs­pflicht für Kur­aufenthalte oder Reha-Maß­nahmen. Je nach Versicherungs­gesellschaft und den jeweiligen Tarif­leistungen werden entweder

  • die gesamten Kosten erstattet,
  • gar keine Leistungen abgedeckt oder
  • nur anteilig die Kosten übernommen.

Wann kann man eine Kur beantragen?

Bevor Sie eine Kur beantragen oder in eine Reha Klinik gehen, sollten sich privat Versicherte in jedem Fall informieren: Sind diese Leistungen in Ihrem Versicherungs­vertrag abgedeckt Und wenn nicht: Welche Kosten müssten Sie bei einem Kur­aufenthalt bzw. Reha-Maßnahmen unter Umständen selbst übernehmen?

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Voraus­setzungen, Bewilligung & Zuschüsse 
Nach Jahren im Berufs­leben ist eine Auszeit manchmal unverzichtbar, um neue Energie zu schöpfen. Doch den Kur­aufenthalt komplett aus eigener Tasche zahlen? Unter bestimmen Voraussetzungen ist eine Bezu­schussung durch die private Kranken­versicherung oder gesetzliche Kranken­kasse denkbar.
  • Grund­sätzliches zur Kosten­übernahme von Kuren und Reha-Maßnahmen

    Neue Kräfte tanken, Körper und Seele entspannen: Ein Kur­aufenthalt ist für die meisten Arbeit­nehmer:innen attraktiv und wird wenigstens einmal im Laufe des Arbeits­lebens genutzt. Doch welche Kosten kommen auf Sie zu? Welche Voraus­setzungen sind für einen Zuschuss in beiden Versicherungs­systemen (gesetzlich und privat) zu erfüllen?

    Anders als bei der gesetzlichen Kranken­kasse haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss durch die private Kranken­versicherung, wenn Sie in Kur gehen möchten. Diese Regelung gilt neben Kuren auch für klassische Reha-Maßnahmen. Allerdings bieten private Kranken­versicherer den Zuschuss für Kuren in leistungs­starken Tarifen. Überlegen Sie deshalb schon beim Abschluss eines Voll­tarifs der privaten Kranken­versicherung, ob eine Kur­behandlung oder Reha-Maßnahme für Sie infrage kommt. Und ob Sie für diesen Leistungs­baustein ein paar Euro mehr an Beitrag zahlen möchten.

  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Kur erfüllt sein?

    Damit die private Kranken­versicherung die Kosten einer Kur oder Reha erstattet, wird zunächst geprüft, welche Kosten ein Sozial­versicherungs­träger übernimmt. Zu einer Kosten­über­nahme durch den Sozial­versicherungs­träger (Kosten­übernahme­erklärung) kommt es in folgenden Fällen:

    • Unfall oder Berufs­krankheit: Sie sind als versicherte Person aufgrund eines Unfalls im Berufs­leben oder einer Berufs­krankheit auf Kur oder Reha angewiesen. Zugleich sind Sie Mitglied einer Berufs­genossenschaft.
    • Gesetzlich Versicherte: Sie haben als Versicherter oder Versicherte Beiträge in die Deutsche Renten­versicherung Bund eingezahlt und die Kur/Reha fördert Ihre Arbeits­fähigkeit.
    • Selbst­ständige: Zahlen Sie als selbst­ständige Person freiwillig Beiträge in die Deutsche Renten­versicherung ein, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Reha- und Kur­maßnahmen.
    • Beamt:innen mit Beihilfe: Privat­ Versicherte und beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen erhalten über Ihren Dienst­herrn unter bestimmten Voraus­setzungen anteilig die Kosten­übernahme entsprechend Ihres Beihilfe­bemessungs­satzes.

    Es liegt keiner der genannten Fälle vor, Sie erhalten nur eine Zu­zahlung zur Reha oder die Beihilfe erstattet nur anteilig die Kosten? Dann kommt die (Rest-)Kosten­übernahme durch eine private Voll- oder Zusatz­versicherung infrage. Jedoch hängt es wesentlich von Ihrer Tarif­wahl ab, welche Arten von Kuren und Reha-Maß­nahmen abgesichert sind.

  • Was zahlt die Beihilfe bei einer Kur?

    Für Beamt:innen und Richter:innen mit Amts- oder Dienst­bezügen sowie Beamte und Beamtinnen mit Anwärter­bezügen sind die Auf­wendungen für Heil­kuren grund­sätzlich beihilfe­fähig. Das bedeutet: Beihilfe­leistungen werden für Kuren übernommen, die unter ärztlicher Leitung nach einem medizinisch ver­ordneten Kur­plan durchgeführt werden. Der Kurort muss in einem Heil­kurorte­verzeichnis enthalten sein, die Unter­kunft sich im Kurort befinden. Unter diesen Voraus­setzungen sind folgende Auf­wendungen beihilfe­fähig:

    • An- und Abreise
    • Kurtaxe vor Ort
    • ein bestimmter Tages­satz für Unter­kunft und Verpflegung
    • der ärztliche Schluss­bericht

    Auch Mütter­genesungs­kuren bzw. Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Maßnahmen in Form einer Rehabilitations­kur sind für Beihilfe­berechtigte beihilfe­fähig.

  • Ergänzungstarife zur Absicherung von Kuren

    Neben der Möglichkeit der Kosten­übernahme für Kuren durch den PKV-Tarif (soweit für Sie als privat Voll­versicherter vereinbart) gibt es unterschiedliche Ergänzungs­tarife. Die beiden wichtigsten Leistungs­modelle für solche Zusatz­versicherungen sind die Kur­tagegeld­versicherung und die Kur­kosten­versicherung:

    • Bei der Kur­tagegeld­versicherung zahlt Ihnen Ihr Versicherer für jeden Tag Ihres Kur­aufenthaltes einen Tages­satz in Euro aus. Maximal werden dabei die nach­weislich entstandenen Kosten erstattet.
    • Bei der Kur­kosten­versicherung ist der Zuschuss nicht an die Anzahl Ihrer Kur­tage gekoppelt. Statt­dessen ist im Vertrag ein Höchst­satz festgelegt, den Sie pro Kur­aufenthalt für die nach­weislich ent­standenen Kosten verwenden können.
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Vertrag prüfen
Achten Sie im Wort­laut Ihres PKV-Versicherungs­vertrages darauf, welche Kosten- und Behandlungs­arten im Detail ab­gesichert sind. Denn nicht jeder Kurtarif der privaten Kranken­versicherung umfasst alle relevanten Formulierungen für eine Kosten­übernahme über den klassischen Kur­aufenthalt hinaus.

Umso wichtiger ist, den Versicherungs­vertrag Ihres PKV-Tarifs auf Ihre individuell gewünschten Leistungen zu prüfen und zu ergänzen. Folgende Formulierungen werden üblicherweise in Voll- oder Zusatz­verträgen verwendet:

  • Ambulante bzw. stationäre Vorsorgekur: Medi­zinische Vorsorge­leistungen, die der Vorbeugung von Erkrankungen dienen. Bei der Kur gibt es kein konkretes Krankheits­bild – vielmehr können verschiedene Anzeichen eine Kur befürworten.
  • Medizinische Reha­bilitation (Reha): Leistungen zur Wieder­herstellung der Gesundheit und Arbeits­fähigkeit nach einer Krankheit, die ambulant oder stationär erfolgen können, wie Reha Sport oder Physiotherapie.
  • Anschluss-Heil­behandlung: Eine medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Weiter­führung der Behandlung (Anschluss­behandlung) nach einer Operation oder einem stationären Aufenthalt. Beispielsweise nach einem Herzinfarkt, einer Hüft­operation oder Tumor­erkrankung.

Weitere Informationen zu Ihren Vorteilen mit einer privaten Kranken­versicherung finden Sie in unserem Ratgeber.

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Schritt für Schritt zur Kosten­übernahme
Sie möchten eine Kur be­antragen oder sich nach einer Operation die Kosten für Reha Sport erstatten lassen? So gehen Sie für Ihren Kur Antrag vor:
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Wichtigste Voraus­setzung für die Inanspruch­nahme einer Kosten­übernahme für Kur oder Reha ist die medizinische Notwendigkeit. Sie muss gegeben und durch einen Arzt­besuch bestätigt sein.
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In einem ersten Schritt reichen Sie den Antrag für Kur oder Reha in der Regel beim Deutschen Renten­versicherungs­träger für eine Kosten­übernahme ein. Fügen Sie Ihrem Antrags­formular alle relevanten Arzt- und Krankenhaus­berichte bei.
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Lehnt die Deutsche Renten­versicherung Ihren Antrag für einen Kur­aufenthalt oder eine Reha­bilitation ganz oder teilweise ab, lassen Sie diesen Antrag über Ihre Kranken­versicherung prüfen.  
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Sollten die Leistungen ganz oder teilweise von der Deutschen Renten­versicherung abgelehnt werden, haben Sie folgende Möglich­keit: Sie können die Kosten im tariflich abgesicherten Umfang über eine bereits bestehende private Kurkosten­zusatz­versicherung abrechnen. Sofern diese Leistung in Ihrer privaten Voll­versicherung integriert ist.
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Erstattung von Kur oder Reha bei der PKV
Neben der Wahl der Kur­klinik sind die Kosten für Ihren Aufent­halt abhängig von verschiedenen Faktoren. Unsere Beispiel­rechnung zeigt Ihnen, mit welchen Ausgaben für Behandlungen, Unter­bringung und Verpflegung Sie rechnen sollten.
Die konkreten Kosten für einen Kur­aufenthalt hängen in erster Linie von den jeweiligen Behandlungs­maßnahmen und der gewählten Kur­klinik ab. Der Großteil der Ausgaben fällt für medizinische Be­handlungen, Unter­bringung und Ver­pflegung an:

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Größte Rechnungsposten
Kosten pro Tag
Unterbringung und Verpflegung 90 € - 200 €
Medizinische Behandlungen 100 €
Gesamtkosten 190 € - 300 €

Hinzu kommen Aus­gaben für An- und Ab­fahrt sowie die tägliche Kur­taxe vor Ort. Ausgehend von einer gängigen Aufenthalts­dauer von drei Wochen (21 Tage) können folgende Gesamt­kosten für Ihren Kur­aufenthalt anfallen:

Gesamt­kosten pro Tag (190 € - 300 €) x Aufenthalts­dauer (21 Tage) = 3.990 € - 6.300 €

Sie wickeln die Kur­kosten nicht über einen Versorgungs­träger ab und erhalten keinen Zuschuss? Dann sollte Ihr PKV-Tarif die genannten Tages­kosten ganz oder größten­teils abdecken. Vor allem Tarife im Bereich Kur­tagegeld bilden ein breites Spektrum zwischen 40 Euro bis zu 200 Euro pro Tag ab. Leistungs­höhe und Beitrag hängen natürlich zusammen und machen einen ausführlichen Preis-Leistungs-Vergleich sinnvoll.
Sie wünschen eine persönliche Be­ratung?
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz-Team vor Ort wird sich um­gehend bei Ihnen melden.
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Kur­aufenthalt oder Reha­bilitation
Im allgemeinen Sprach­gebrauch werden die Begriffen "Kur" und "Reha" oft synonym verwendet. Dabei gibt es wichtige Unter­schiede zwischen dem eher präventiv aus­gerichteten Kur­aufenthalt und au­fbauenden Reha­bilitations­maßnahmen.
  • Vor­beugende ambulante oder stationäre Präventiv-"Maßnahme zur Festigung der Gesundheit" (Vorsorge­kur) und Stärkung der Resilienz (Selbst­hilfe)
  • Geeignet für gesunde Menschen mit ersten Symptomen einer Überlastung/­Erkrankung
  • Be­handlung: Vorsorge­maßnahmen mit Urlaubs­charakter, das heißt eher Ent­spannung und Wellness mit Bädern, Massagen, Moor­packungen und Spaziergängen
  • Kosten­übernahme: Unter bestimmten Umständen Erstattung von den (privaten) Kranken­kassen, ansonsten als Selbst­zahler möglich
  • Ambulante oder stationäre Maß­nahme (Reha Klinik) zur Wieder­herstellung der Gesund­heit nach Erkrankung
  • Für bereits erkrankte Menschen, zur Ver­besserung von Beschwerden – beispiels­weise nach einer Operation, einem Unfall, Herz­infarkt oder Schlag­anfall
  • Behandlung: Ergo- und Physio­therapie, Sport- und Bewegungs­therapie, spezielle Trainings­einheiten zur Stress­bewältigung oder zur Erhaltung der wieder­erlangten Gesund­heit im Alltag; Entwöhnungs­behandlungen
  • Kosten­übernahme: Kann generell von allen Kosten­trägern bewilligt werden, z. B. dem jeweiligen Renten­versicherungs­träger
Auf der Suche nach einer geeigneten Einrichtung für Ihre Kur oder Reha? Wir unterstützen Sie dabei.
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Gut zu wissen
Patienten und Patient­innen nehmen Auf­enthalte in Reha Kliniken, Kur­anstalten und Heil­bädern aus den verschiedensten Gründen wahr. Die häufigsten Beschwerden und Diagnosen im Überblick:
  • Probleme des Muskel-­Skelett-­Apparats (Hüfte, Knie), Binde­gewebs­störungen
  • Erkrankungen des Herz-­Kreislauf-­Systems
  • psychische Störungen, Verhaltens­störungen
  • äußere Ursachen, wie Ver­letzungen oder Ver­giftungen
  • Atemwegs­erkrankungen (z. B. Asthma)
  • Erkrankungen des Nerven­systems
  • Hormon­störungen, Schilddrüsen­erkrankungen (Endokrinologie)
  • Stoffwechsel­erkrankungen (Diabetes), Ernährungs­medizin
Die passende Versicherung
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Häufige Fragen
  • Was zahlt die PKV bei einer Mutter-Kind-Kur?

    Unter bestimmten Voraus­setzungen übernehmen gesetzliche Kranken­versicherungen die Kosten für eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur in voller Höhe.  Dies ist allerdings nur in größeren Abständen (z. B. alle vier Jahre) und nach Attestierung der medizinischen Not­wendigkeit durch den Haus­arzt oder die Hausärztin möglich. Privat­ Versicherte beantragen Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur­maßnahmen direkt bei Ihrer privaten Kranken­versicherung bzw. Beihilfe­stelle. Wie hoch die Zuschüsse Ihrer PKV für eine solche Eltern-Kind-Maßnahme im Einzelnen ausfallen, erfahren Sie bei den jeweiligen Ansprech­partner:innen.
  • Was unterscheidet eine Reha für Familien von Mutter-Kind-Kuren?

    Mutter-Kind-Kuren oder auch Vater-Kind-Kuren zählen zu den am häufigsten beantragten Kuren. Dabei werden dem Eltern­teil, der unter Stress, Über­lastung oder einer (chronischen) Krank­heit leidet, von den Kranken­kassen mit dem Kind/den Kindern eine mehr­wöchige Maß­nahme in einer Reha- oder Kur­klinik genehmigt. Eine Reha für Familien ist dann sinnvoll, wenn:

    • mehrere oder alle Familien­mitglieder krank bzw. im Alltag mit stressigen Situationen/(psychischen) Problemen konfrontiert sind.
    • beide Eltern chronisch erkrankt sind und ihr(e) Kind(er) während einer Reha nicht ander­weitig betreuen lassen können.
    • ein Kind erkrankt/therapie­bedürftig ist und die gesamte Familie durch diese Situation belastet ist.
  • Was zahlt die Krankenkasse bei einer Kur oder Reha?

    Ob und welche Leistungen von Ihrer privaten Kranken­versicherung für eine Kur oder Reha über­nommen werden, ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Meist sind diese Leistungen vertraglich gesondert fest­gehalten. In der Regel müssen Sie sich allerdings selbst an den Kosten beteiligen und/oder zumindest in Vor­leistung gehen. Eine Kosten­erstattung findet nur bei ärztlicher Not­wendigkeit statt und beinhaltet im Normal­fall Unter­bringung, Verpflegung sowie medizinische Behandlung oder Maß­nahmen.
  • Worauf müssen Sie bei einer Kur oder Reha in der PKV achten?

    Bevor privat Versicherte eine Kur oder Reha­maßnahmen beantragen, sollten Sie Ihren Versicherungs­vertrag genau prüfen. Jeder Wort­laut könnte für eine spätere Kosten­übernahme entscheidend sein. Fragen Sie bei Unklar­heiten in jedem Fall bei Ihrem Versicherer nach, welche Leistungen in Ihrem jeweilige Tarif inkludiert sind. Auch sind für die Kosten­übernahme bei Kuren oder Rehas meist verschiedene Voraus­setzungen zu erfüllen in Bezug auf: Diagnose/Krankheits­bild, Wahl des Kurortes, Art des Aufenthalts (Unter­bringung vor Ort) oder Behandlungs- und Reha­maßnahmen.
  • Erhalten Sie bei Kuren oder einer Reha Krankengeld?

    Kur­aufenthalte oder Rehabilitations­maßnahmen werden in erster Linie beim Sozial­versicherungs­träger beantragt. Im Normal­fall bei der Deutschen Renten­versicherung. Genehmigt dieser eine Kur oder Reha, werden die entsprechenden Leistungen auch über die Renten­versicherung abgerechnet. Meist erfolgt die finanzielle Unterstützung dann in Form eines sogenannten "Übergangs­geldes". Daher sind die Kranken­kassen während der Reha auch nicht in der Pflicht. Sollten Sie nach einer Kur oder Reha allerdings noch bzw. wieder arbeits­unfähig werden oder bleiben, haben Sie nach dem Übergangs­geld Reha erneut Anspruch auf Kranken­geld. 
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