Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss durch die Private Krankenversicherung, wenn Sie in Kur gehen möchten. Diese Regelung gilt neben Kuren auch für klassische Reha-Maßnahmen. Allerdings bieten private Krankenversicherer den Zuschuss für Kuren in leistungsstarken Tarifen. Überlegen Sie deshalb schon beim Abschluss eines Volltarifs der Privaten Krankenversicherung, ob eine Kurbehandlung oder Reha-Maßnahme für Sie infrage kommt. Und ob Sie für diesen Leistungsbaustein ein paar Euro mehr an Beitrag zahlen möchten.
Mit der PKV auf Kur oder Reha
- Die Private Krankenversicherung (PKV) ist bei Kuren und Reha-Maßnahmen grundsätzlich nicht in der Leistungspflicht. Das unterscheidet sie von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Ihre PKV ist nur dann leistungspflichtig, wenn Kuren und Reha-Maßnahmen in der Vollversicherung integriert oder über eine Zusatzversicherung extra abgesichert sind.
- Als Versicherter können Sie eineKostenübernahme jedoch gut abdecken. Beispielsweise mit den vielen möglichen Tarifen der Allianz Private Krankenversicherung oder den umfassenden Leistungen unserer Krankenzusatzversicherung.
- Auch als gesetzlich Versicherter lohnt sich eine Zusatzversicherung für Kurmaßnahmen: Sie sparen sich damit den Eigenanteil pro Kurtag.
Kann ich als Privatpatient eine Kur beantragen?
Wer zahlt die Kur bei Privatversicherten?

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) besteht für eine PKV keine Leistungspflicht für Kuraufenthalte oder Reha-Maßnahmen. Je nach Versicherungsgesellschaft und den jeweiligen Tarifleistungen werden entweder
- die gesamten Kosten erstattet,
- gar keine Leistungen abgedeckt oder
- nur anteilig die Kosten übernommen.
Bevor Sie eine Kur beantragen oder in eine Reha Klinik gehen, sollten sich privat Versicherte daher in jedem Fall informieren: Sind diese Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt? Und wenn nicht: Welche Kosten müssten Sie bei einem Kuraufenthalt bzw. Reha-Maßnahmen unter Umständen selbst übernehmen?

Kostenübernahme: Wann zahlt die Private Krankenversicherung eine Kur?
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Grundsätzliches zur Kostenübernahme von Kuren und Reha-Maßnahmen
Neue Kräfte tanken, Körper und Seele entspannen: Ein Kuraufenthalt ist für die meisten Arbeitnehmer attraktiv und wird wenigstens einmal im Laufe des Arbeitslebens genutzt. Doch welche Kosten kommen auf Sie zu? Welche Voraussetzungen sind für einen Zuschuss in beiden Versicherungssystemen (gesetzlich und privat) zu erfüllen? -
Welche Voraussetzungen müssen für eine Kur erfüllt sein?
Damit die Private Krankenversicherung die Kosten einer Kur oder Reha erstattet, wird zunächst geprüft, welche Kosten ein Sozialversicherungsträger übernimmt. Zu einer Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger kommt es in folgenden Fällen:
- Unfall oder Berufskrankheit: Sie sind als Versicherter aufgrund eines Unfalls im Berufsleben oder einer Berufskrankheit auf Kur oder Reha angewiesen. Zugleich sind Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft.
- Gesetzlich Versicherte: Sie haben als Versicherter Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung Bund eingezahlt und die Kur/Reha fördert Ihre Arbeitsfähigkeit.
- Selbstständige: Zahlen Sie als Selbstständiger freiwillig Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Reha- und Kurmaßnahmen.
- Beamte mit Beihilfe: Privatversicherte und beihilfeberechtigte Beamte erhalten über Ihren Dienstherrn unter bestimmten Voraussetzungen anteilig die Kostenübernahme entsprechend Ihres Beihilfebemessungssatzes.
Es liegt keiner der genannten Fälle vor oder die Beihilfe erstattet nur anteilig die Kosten? Dann kommt die (Rest-)Kostenübernahme durch eine private Voll- oder Zusatzversicherung infrage. Jedoch hängt es wesentlich von Ihrer Tarifwahl ab, welche Arten von Kuren und Reha-Maßnahmen abgesichert sind.
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Was zahlt die Beihilfe bei einer Kur?
Für Beamte und Richter mit Amts- oder Dienstbezügen sowie Beamte mit Anwärterbezügen sind die Aufwendungen für Heilkuren grundsätzlich beihilfefähig. Das bedeutet: Beihilfeleistungen werden für Kuren übernommen, die unter ärztlicher Leitung nach einem medizinisch verordneten Kurplan durchgeführt werden. Der Kurort muss in einem Heilkurorteverzeichnis enthalten sein, die Unterkunft sich im Kurort befinden. Unter diesen Voraussetzungen sind folgende Aufwendungen beihilfefähig:
- An- und Abreise
- Kurtaxe vor Ort
- ein bestimmter Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung
- der ärztliche Schlussbericht
Auch Müttergenesungskuren bzw. Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Maßnahmen in Form einer Rehabilitationskur sind für Beihilfeberechtigte beihilfefähig.
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Ergänzungstarife zur Absicherung von Kuren
Neben der Möglichkeit der Kostenübernahme für Kuren durch den PKV-Tarif (soweit für Sie als privat Vollversicherter vereinbart) gibt es unterschiedliche Ergänzungstarife. Die beiden wichtigsten Leistungsmodelle für solche Zusatzversicherungen sind die Kurtagegeldversicherung und die Kurkostenversicherung:
- Bei der Kurtagegeldversicherung zahlt Ihnen Ihr Versicherer für jeden Tag Ihres Kuraufenthaltes einen Tagessatz in Euro aus. Maximal werden dabei die nachweislich entstandenen Kosten erstattet.
- Bei der Kurkostenversicherung ist der Zuschuss nicht an die Anzahl Ihrer Kurtage gekoppelt. Stattdessen ist im Vertrag ein Höchstsatz festgelegt, den Sie pro Kuraufenthalt für die nachweislich entstandenen Kosten verwenden können.
Leistungen der PKV: Formulierungen
Umso wichtiger ist, den Versicherungsvertrag Ihres PKV-Tarifs auf Ihre individuell gewünschten Leistungen zu prüfen und zu ergänzen. Folgende Formulierungen werden üblicherweise in Voll- oder Zusatzverträgen verwendet:
- Ambulante bzw. stationäre Vorsorgekur: Medizinische Vorsorgeleistungen, die der Vorbeugung von Erkrankungen dienen. Bei der Kur gibt es kein konkretes Krankheitsbild – vielmehr können verschiedene Anzeichen eine Kur befürworten.
- Medizinische Rehabilitation (Reha): Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nach einer Krankheit, die ambulant oder stationär erfolgen können, wie Reha Sport oder Physiotherapie.
- Anschluss-Heilbehandlung: Eine medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Weiterführung der Behandlung (Anschlussbehandlung) nach einer Operation oder einem stationären Aufenthalt. Beispielsweise nach einem Herzinfarkt, einer Hüftoperation oder Tumorerkrankung.
Weitere Informationen zu Ihren Vorteilen mit einer Privaten Krankenversicherung finden Sie in unserem Ratgeber.
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Beispielrechnung: Was kostet ein dreiwöchiger Kuraufenthalt?
Rechenbeispiel Kur
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Größte Rechnungsposten
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Kosten pro Tag
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Unterbringung und Verpflegung | 90 € - 200 € |
Medizinische Behandlungen | 100 € |
Gesamtkosten | 190 € - 300 € |
Hinzu kommen Ausgaben für An- und Abfahrt sowie die tägliche Kurtaxe vor Ort. Ausgehend von einer gängigen Aufenthaltsdauer von drei Wochen (21 Tage) können folgende Gesamtkosten für Ihren Kuraufenthalt anfallen:
Gesamtkosten pro Tag (190 € - 300 €) x Aufenthaltsdauer (21 Tage) = 3.990 € - 6.300 €
Wie läuft die Erstattung von Kuren und Rehas bei der PKV ab?
Die häufigsten Gründe für Rehabilitationsmaßnahmen


- Probleme des Muskel-Skelett-Apparats (Hüfte, Knie), Bindegewebsstörungen
- Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
- psychische Störungen, Verhaltensstörungen
- äußere Ursachen, wie Verletzungen oder Vergiftungen
- Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma)
- Erkrankungen des Nervensystems
- Hormonstörungen, Schilddrüsenerkrankungen (Endokrinologie)
- Stoffwechselerkrankungen (Diabetes), Ernährungsmedizin
Was möchten Sie gerne zu Kuraufenthalt und Reha wissen?
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Was zahlt die PKV bei einer Mutter-Kind-Kur?
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur in voller Höhe. Dies ist allerdings nur in größeren Abständen (z. B. alle vier Jahre) und nach Attestierung der medizinischen Notwendigkeit durch den Hausarzt möglich. Privatversicherte beantragen Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kurmaßnahmen direkt bei Ihrer Privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle. Wie hoch die Zuschüsse Ihrer PKV für eine solche Eltern-Kind-Maßnahme im Einzelnen ausfallen, erfahren Sie bei den jeweiligen Ansprechpartnern. -
Was unterscheidet eine Reha für Familien von Mutter-Kind-Kuren?
Mutter-Kind-Kuren oder auch Vater-Kind-Kuren zählen zu den am häufigsten beantragten Kuren. Dabei werden dem Elternteil, der unter Stress, Überlastung oder einer (chronischen) Krankheit leidet, von den Krankenkassen mit dem Kind/den Kindern eine mehrwöchige Maßnahme in einer Reha- oder Kurklinik genehmigt. Eine Reha für Familien ist dann sinnvoll, wenn:
- mehrere oder alle Familienmitglieder krank bzw. im Alltag mit stressigen Situationen/(psychischen) Problemen konfrontiert sind.
- beide Eltern chronisch erkrankt sind und ihr(e) Kind(er) während einer Reha nicht anderweitig betreuen lassen können.
- ein Kind erkrankt/therapiebedürftig ist und die gesamte Familie durch diese Situation belastet ist.
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Was zahlt die Krankenkasse bei einer Kur oder Reha?
Ob und welche Leistungen von Ihrer Privaten Krankenversicherung für eine Kur oder Reha übernommen werden, ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Meist sind diese Leistungen vertraglich gesondert festgehalten. In der Regel müssen Sie sich allerdings selbst an den Kosten beteiligen und/oder zumindest in Vorleistung gehen. Eine Kostenerstattung findet nur bei ärztlicher Notwendigkeit statt und beinhaltet im Normalfall Unterbringung, Verpflegung sowie medizinische Behandlung oder smaßnahmen. -
Worauf müssen Sie bei einer Kur oder Reha in der PKV achten?
Bevor Privat Versicherte eine Kur oder Rehamaßnahmen beantragen, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag genau prüfen. Jeder Wortlaut könnte für eine spätere Kostenübernahme entscheidend sein. Fragen Sie bei Unklarheiten in jedem Fall bei Ihrem Versicherer nach, welche Leistungen in Ihrem jeweilige Tarif inkludiert sind. Auch sind für die Kostenübernahme bei Kuren oder Rehas meist verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen in Bezug auf: Diagnose/Krankheitsbild, Wahl des Kurortes, Art des Aufenthalts (Unterbringung vor Ort) oder Behandlungs- und Rehamaßnahmen. -
Erhalten Sie bei Kuren oder einer Reha Krankengeld?
Kuraufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen werden in erster Linie beim Sozialversicherungsträger beantragt. Im Normalfall bei der Deutschen Rentenversicherung. Genehmigt dieser eine Kur oder Reha, werden die entsprechenden Leistungen auch über die Rentenversicherung abgerechnet. Meist erfolgt die finanzielle Unterstützung dann in Form eines sogenannten "Übergangsgeldes". Daher sind die Krankenkassen während der Reha auch nicht in der Pflicht. Sollten Sie nach einer Kur oder Reha allerdings noch bzw. wieder arbeitsunfähig werden oder bleiben, haben Sie nach dem Übergangsgeld Reha erneut Anspruch auf Krankengeld.



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