- Die meisten privaten Krankenversicherungen (PKV) leisten grundsätzlich nicht für ambulante oder stationäre Kuren. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die die Kosten für eine Kur in der Regel übernehmen.
- Als privat Versicherter erhalten Sie Kuren und Reha-Maßnahmen nur erstattet, wenn diese in der Vollversicherung integriert oder über eine Zusatzversicherung extra abgesichert sind.
- Tipp: Als privat Krankenversicherter der Allianz profitieren Sie je nach Tarif von diesen Leistungen für Kur und Reha-Maßnahmen.
- Auch als gesetzlich versicherte Person lohnt sich eine Zusatzversicherung für Kurmaßnahmen: Sie sparen sich damit den Eigenanteil pro Kurtag.
Private Krankenversicherung: Reha- und Kuraufenthalte

Kur oder Reha in der PKV kurz erklärt
Kann ich als Privatpatient:in eine Kur beantragen?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) besteht für eine PKV keine Verpflichtung, die Leistungen für Kuraufenthalte oder Reha-Maßnahmen zu übernehmen. Deshalb sollten Sie genau prüfen, welche Tarifleistungen Ihre Private Krankenversicherung anbietet. Entweder werden
- die gesamten Kosten erstattet,
- gar keine Leistungen abgedeckt oder
- nur anteilig die Kosten übernommen.
- Top Leistungen der Allianz: Die MeinGesundheitsschutz Tarife für Arbeitnehmer und Selbstständige übernehmen anteilig die Kosten für Kur und Rehamaßnahmen. Lesen Sie hier, was genau erstattet wird und was Beamte und Beamtinnen und Ärzte bzw. Ärztinnen beachten sollten.

Kostenübernahme: Wann zahlt die private Krankenversicherung eine Kur?
Welche Voraussetzungen müssen für eine Kur erfüllt sein?
Damit die private Krankenversicherung die Kosten einer Kur oder Reha erstattet, wird zunächst geprüft, welche Kosten ein Sozialversicherungsträger übernimmt. Zu einer Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger (Kostenübernahmeerklärung) kommt es in folgenden Fällen:
- Unfall oder Berufskrankheit: Sie sind als versicherte Person aufgrund eines Unfalls im Berufsleben oder einer Berufskrankheit auf Kur oder Reha angewiesen. Zugleich sind Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft.
- Gesetzlich Versicherte: Sie haben als Versicherter oder Versicherte Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung Bund eingezahlt und die Kur/Reha fördert Ihre Arbeitsfähigkeit.
- Selbstständige: Zahlen Sie als selbstständige Person freiwillig Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Reha- und Kurmaßnahmen.
- Beamte und Beamtinnen mit Beihilfe: Privat Versicherte und beihilfeberechtigte Beamte und Beamtinnen erhalten über Ihren Dienstherrn unter bestimmten Voraussetzungen anteilig die Kostenübernahme entsprechend Ihres Beihilfebemessungssatzes.
Es liegt keiner der genannten Fälle vor, Sie erhalten nur eine Zuzahlung zur Reha oder die Beihilfe erstattet nur anteilig die Kosten? Dann kommt die (Rest-)Kostenübernahme durch eine private Voll- oder Zusatzversicherung infrage. Jedoch hängt es wesentlich von Ihrer Tarifwahl ab, welche Arten von Kuren und Reha-Maßnahmen abgesichert sind.
Grundsätzliches zur Kostenübernahme von Kuren und Reha-Maßnahmen
Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss durch die private Krankenversicherung, wenn Sie in Kur gehen möchten. Diese Regelung gilt neben Kuren auch für klassische Reha-Maßnahmen. Allerdings bieten private Krankenversicherer den Zuschuss für Kuren in leistungsstarken Tarifen. Überlegen Sie deshalb schon beim Abschluss eines Volltarifs der privaten Krankenversicherung, ob eine Kurbehandlung oder Reha-Maßnahme für Sie infrage kommt. Und ob Sie für diesen Leistungsbaustein ein paar Euro mehr an Beitrag zahlen möchten.
Was zahlt die Beihilfe bei einer Kur?
Für Beamte bzw. Beamtinnen und Richter:innen mit Amts- oder Dienstbezügen sowie Beamte und Beamtinnen mit Anwärterbezügen sind die Aufwendungen für Heilkuren grundsätzlich beihilfefähig. Das bedeutet: Beihilfeleistungen werden für Kuren übernommen, die unter ärztlicher Leitung nach einem medizinisch verordneten Kurplan durchgeführt werden. Der Kurort muss in einem Heilkurorteverzeichnis enthalten sein, die Unterkunft sich im Kurort befinden. Unter diesen Voraussetzungen sind folgende Aufwendungen beihilfefähig:
- An- und Abreise
- Kurtaxe vor Ort
- ein bestimmter Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung
- der ärztliche Schlussbericht
Auch Müttergenesungskuren bzw. Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Maßnahmen in Form einer Rehabilitationskur sind für Beihilfeberechtigte beihilfefähig.
Ergänzungstarife zur Absicherung von Kuren
Neben der Möglichkeit der Kostenübernahme für Kuren durch den PKV-Tarif (soweit für Sie als privat Vollversicherter vereinbart) gibt es unterschiedliche Ergänzungstarife. Die beiden wichtigsten Leistungsmodelle für solche Zusatzversicherungen sind die Kurtagegeldversicherung und die Kurkostenversicherung:
- Bei der Kurtagegeldversicherung zahlt Ihnen Ihr Versicherer für jeden Tag Ihres Kuraufenthaltes einen Tagessatz in Euro aus. Maximal werden dabei die nachweislich entstandenen Kosten erstattet.
- Bei der Kurkostenversicherung ist der Zuschuss nicht an die Anzahl Ihrer Kurtage gekoppelt. Stattdessen ist im Vertrag ein Höchstsatz festgelegt, den Sie pro Kuraufenthalt für die nachweislich entstandenen Kosten verwenden können.
Worauf ist zu achten, bevor eine Kur oder Reha bei der PKV beantragt wird?
Bevor Sie eine Kur beantragen oder in eine Reha Klinik gehen, sollten privat Versicherte ihren Versicherungsvertrag genau prüfen und sich gut informieren:
- Sind diese Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt?
- Wenn die Leistungen nicht versichert sind: Welche Kosten müssten Sie bei einem Kuraufenthalt bzw. Reha-Maßnahmen unter Umständen selbst übernehmen?
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Kur?
Hier einige Beispiele für Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen: Diagnose/Krankheitsbild, Wahl des Kurortes, Art des Aufenthalts (Unterbringung vor Ort) oder Behandlungs- und Rehamaßnahmen. Fragen Sie bei Unklarheiten bei Ihrem Versicherer nach, welche Leistungen inkludiert sind und welche Voraussetzungen es gibt.
Kur- und Rehaleistungen der Allianz
- Für Beamte und Beamtinnen gibt es spezielle Tarife bei der Allianz Privaten Krankenversicherung. Diese leisten für ambulante Kuraufenthalte, nicht für stationäre. Details dazu finden Sie auf der Produktseite. Durch eine zusätzliche Absicherung mit einer Kurtagegeldversicherung können Sie die Leistungen erhöhen und müssen weniger aus eigener Tasche bezahlen.
- Für Ärzte und Ärztinnen sind ambulante und stationäre Kurleistungen im Tarif ÄrzteBest abgesichert.
- Privat Versicherte der Allianz können durch eine zusätzliche Absicherung mit einer Kurtagegeldversicherung die Leistungen individuell erhöhen.
- Gesetzlich Versicherte können die Kurleistungen der GKV oder Rentenversicherung aufstocken durch den Abschluss einer Kurtagegeldversicherung. Bei der Allianz können Sie diese in Verbindung mit einer stationären Zusatzversicherung (z.B. Krankenhauszusatzversicherung) abschließen.
Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Allianz Agentur gerne weiter.
Kurleistungen für Arbeitnehmer & Selbstständige
Wischen um mehr anzuzeigen
Leistungen in den Tarifen
|
MeinGesundheitsschutzPlus
|
MeinGesundheitsschutzBest
|
---|---|---|
Reha ambulant und stationär innerhalb von 36 Monaten | bis 150% GKV-Niveau | bis 150% GKV-Niveau |
Kur ambulant und stationär innerhalb von 36 Monaten | 1.500 Euro | 3.000 Euro |
Kurleistungen für Ärzte und Ärtzinnen
Wischen um mehr anzuzeigen
Leistungen in den Tarifen
|
ÄrztePlus
|
ÄrzteBest
|
---|---|---|
Kur ambulant und stationär innerhalb von 24 Monaten | keine Leistungen | 100 % maximal 1.000 € |
Kurleistungen für Beamte und Beamtinnen
Wischen um mehr anzuzeigen
Leistungen in den Tarifen
|
für Beamtenanwärter:innen
|
für Beamte und Beamtinnen*
|
---|---|---|
Kur ambulant innerhalb von 24 Monaten | keine Leistungen | versichert |
*Bei Beamten und Beamtinnen leisten wir gemäß versichertem Beihilfetarif |
Auf diese Formulierungen sollten Sie achten
Umso wichtiger ist, den Versicherungsvertrag Ihres PKV-Tarifs auf Ihre individuell gewünschten Leistungen zu prüfen und zu ergänzen. Folgende Formulierungen werden üblicherweise in Voll- oder Zusatzverträgen verwendet:
- Ambulante bzw. stationäre Vorsorgekur: Medizinische Vorsorgeleistungen, die der Vorbeugung von Erkrankungen dienen. Bei der Kur gibt es kein konkretes Krankheitsbild – vielmehr können verschiedene Anzeichen eine Kur befürworten.
- Medizinische Rehabilitation (Reha): Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nach einer Krankheit, die ambulant oder stationär erfolgen können, wie Reha Sport oder Physiotherapie.
- Anschluss-Heilbehandlung: Eine medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Weiterführung der Behandlung (Anschlussbehandlung) nach einer Operation oder einem stationären Aufenthalt. Beispielsweise nach einem Herzinfarkt, einer Hüftoperation oder Tumorerkrankung.
- Bei der Allianz gibt es keine versteckten Formulierungen. Arbeitnehmer und Selbstständige erhalten je nach Tarif 1.500 Euro (MeinGesundheitsschutzPlus) bzw. 3.000 Euro (MeinGesundheitsschutzBest) für Kur- oder Reha Maßnahmen. Wie viel Beamte, Beamtinnen und Ärzte, Ärztinnen bekommen sowie weitere Details finden Sie hier bei den Leistungen der Allianz.
Weitere Informationen zu Ihren Vorteilen mit einer privaten Krankenversicherung finden Sie in unserem Ratgeber.
Wie beantrage ich Kuren oder Rehas?
Notwendigkeit bestätigen



Antrag einreichen

Antrag prüfen lassen



Leistungen abrechnen

Beispielrechnung: Was kostet ein dreiwöchiger Kuraufenthalt?
Rechenbeispiel Kur
Wischen um mehr anzuzeigen
Größte Rechnungsposten
|
Kosten pro Tag
|
Beispielrechnung für 3 Wochen
|
---|---|---|
Unterbringung und Verpflegung | 90 € | 1.890 € |
Medizinische Behandlungen | 100 € | 2.100 € |
Gesamtkosten | 190 € | 3.990 € |
Wie läuft die Erstattung von Kuren und Rehas bei der PKV ab?
Sie wickeln die Kurkosten nicht über einen Versorgungsträger ab und erhalten keinen Zuschuss? Dann sollte Ihr PKV-Tarif die genannten Tageskosten ganz oder größtenteils abdecken. Vor allem Tarife im Bereich Kurtagegeld bilden ein breites Spektrum zwischen 40 Euro bis zu 200 Euro pro Tag ab. Leistungshöhe und Beitrag hängen natürlich zusammen und machen einen ausführlichen Preis-Leistungs-Vergleich sinnvoll.
Was möchten Sie gerne zu Kuraufenthalt und Reha wissen?
Was zahlt die PKV bei einer Mutter-Kind-Kur?
Was unterscheidet eine Reha für Familien von Mutter-Kind-Kuren?
Mutter-Kind-Kuren oder auch Vater-Kind-Kuren zählen zu den am häufigsten beantragten Kuren. Dabei werden dem Elternteil, der unter Stress, Überlastung oder einer (chronischen) Krankheit leidet, von den Krankenkassen mit dem Kind/den Kindern eine mehrwöchige Maßnahme in einer Reha- oder Kurklinik genehmigt. Eine Reha für Familien ist dann sinnvoll, wenn:
- mehrere oder alle Familienmitglieder krank bzw. im Alltag mit stressigen Situationen bzw. psychischen Problemen konfrontiert sind.
- beide Eltern chronisch erkrankt sind und ihr(e) Kind(er) während einer Reha nicht anderweitig betreuen lassen können.
- ein Kind erkrankt/therapiebedürftig ist und die gesamte Familie durch diese Situation belastet ist.
Was zahlt die Krankenversicherung bei einer Kur oder Reha?
Erhalten Sie bei Kuren oder einer Reha Krankengeld?
Die häufigsten Gründe für Rehabilitationsmaßnahmen
Patienten und Patientinnen nehmen Aufenthalte in Reha Kliniken, Kuranstalten und Heilbädern aus den verschiedensten Gründen wahr. Die häufigsten Beschwerden und Diagnosen im Überblick:
- Probleme des Muskel-Skelett-Apparats (Hüfte, Knie), Bindegewebsstörungen
- Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
- psychische Störungen, Verhaltensstörungen
- äußere Ursachen, wie Verletzungen oder Vergiftungen
- Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma)
- Erkrankungen des Nervensystems
- Hormonstörungen, Schilddrüsenerkrankungen (Endokrinologie)
- Stoffwechselerkrankungen (Diabetes), Ernährungsmedizin


