Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss durch die Private Krankenversicherung, wenn Sie in Kur gehen möchten. Diese Regelung gilt neben Kuren auch für klassische Reha-Maßnahmen. Allerdings bieten private Krankenversicherer den Zuschuss für Kuren in leistungsstarken Tarifen. Überlegen Sie deshalb schon beim Abschluss eines Volltarifs der Privaten Krankenversicherung, ob eine Kurbehandlung oder Reha-Maßnahme für Sie infrage kommt. Und ob Sie für diesen Leistungsbaustein ein paar Euro mehr an Beitrag zahlen möchten.
Kurz erklärt in 30 Sekunden
Mit der PKV auf Kur oder Reha
- Die Private Krankenversicherung (PKV) ist bei Kuren und Reha-Maßnahmen grundsätzlich nicht in der Leistungspflicht. Das unterscheidet sie von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Ihre PKV ist nur dann leistungspflichtig, wenn Kuren und Reha-Maßnahmen in der Vollversicherung integriert oder über eine Zusatzversicherung extra abgesichert sind.
- Als Versicherter können Sie eineKostenübernahme jedoch gut abdecken. Beispielsweise mit den vielen möglichen Tarifen der Allianz Private Krankenversicherung oder den umfassenden Leistungen unserer Krankenzusatzversicherung.
- Auch als gesetzlich Versicherter lohnt sich eine Zusatzversicherung für Kurmaßnahmen: Sie sparen sich damit den Eigenanteil pro Kurtag.
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Vertrag prüfen
Leistungen der PKV: Formulierungen
Achten Sie im Wortlaut Ihres PKV-Versicherungsvertrages darauf, welche Kosten- und Behandlungsarten im Detail abgesichert sind. Denn nicht jeder Kurtarif der Privaten Krankenversicherung umfasst alle relevanten Formulierungen für eine Kostenübernahme über den klassischen Kuraufenthalt hinaus.
Umso wichtiger ist, den Versicherungsvertrag Ihres PKV-Tarifs auf Ihre individuell gewünschten Leistungen zu prüfen und zu ergänzen. Folgende Formulierungen werden üblicherweise in Voll- oder Zusatzverträgen verwendet:
- Ambulante bzw. stationäre Vorsorgekur: Medizinische Vorsorgeleistungen, die der Vorbeugung von Erkrankungen dienen. Bei der Kur gibt es kein konkretes Krankheitsbild – vielmehr können verschiedene Anzeichen eine Kur befürworten.
- Medizinische Rehabilitation (Reha): Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nach einer Krankheit, die ambulant oder stationär erfolgen können, wie Reha Sport oder Physiotherapie.
- Anschluss-Heilbehandlung: Eine medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Weiterführung der Behandlung (Anschlussbehandlung) nach einer Operation oder einem stationären Aufenthalt. Beispielsweise nach einem Herzinfarkt, einer Hüftoperation oder Tumorerkrankung.
Weitere Informationen zu Ihren Vorteilen mit einer Privaten Krankenversicherung finden Sie in unserem Ratgeber.
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Schritt für Schritt zur Kostenübernahme
Wie beantrage ich Kuren oder Rehas?
Sie möchten eine Kur beantragen oder sich nach einer Operation die Kosten für Reha Sport erstatten lassen? So gehen Sie für Ihren Kur Antrag vor:
01
Notwendigkeit bestätigen
Wichtigste Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Kostenübernahme für Kur oder Reha ist die medizinische Notwendigkeit. Sie muss gegeben und durch einen Arztbesuch bestätigt sein.


02

Antrag einreichen
In einem ersten Schritt reichen Sie den Antrag für Kur oder Reha in der Regel beim Deutschen Rentenversicherungsträger für eine Kostenübernahme ein. Fügen Sie Ihrem Antragsformular alle relevanten Arzt- und Krankenhausberichte bei.

03
Antrag prüfen lassen
Lehnt die Deutsche Rentenversicherung Ihren Antrag für einen Kuraufenthalt oder eine Rehabilitation ganz oder teilweise ab, lassen Sie diesen Antrag über Ihre Krankenversicherung prüfen.


04

Leistungen abrechnen
Sollten die Leistungen ganz oder teilweise von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt werden, haben Sie folgende Möglichkeit: Sie können die Kosten im tariflich abgesicherten Umfang über eine bereits bestehende private Kurkostenzusatzversicherung abrechnen. Sofern diese Leistung in Ihrer privaten Vollversicherung integriert ist.

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