Damit die private Krankenversicherung die Kosten einer Kur oder Reha erstattet, wird zunächst geprüft, welche Kosten ein Sozialversicherungsträger übernimmt. Zu einer Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger (Kostenübernahmeerklärung) kommt es in folgenden Fällen:
- Unfall oder Berufskrankheit: Sie sind als versicherte Person aufgrund eines Unfalls im Berufsleben oder einer Berufskrankheit auf Kur oder Reha angewiesen. Zugleich sind Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft.
- Gesetzlich Versicherte: Sie haben als Versicherter oder Versicherte Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung Bund eingezahlt und die Kur/Reha fördert Ihre Arbeitsfähigkeit.
- Selbstständige: Zahlen Sie als selbstständige Person freiwillig Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Reha- und Kurmaßnahmen.
- Beamte und Beamtinnen mit Beihilfe: Privat Versicherte und beihilfeberechtigte Beamte und Beamtinnen erhalten über Ihren Dienstherrn unter bestimmten Voraussetzungen anteilig die Kostenübernahme entsprechend Ihres Beihilfebemessungssatzes.
Es liegt keiner der genannten Fälle vor, Sie erhalten nur eine Zuzahlung zur Reha oder die Beihilfe erstattet nur anteilig die Kosten? Dann kommt die (Rest-)Kostenübernahme durch eine private Voll- oder Zusatzversicherung infrage. Jedoch hängt es wesentlich von Ihrer Tarifwahl ab, welche Arten von Kuren und Reha-Maßnahmen abgesichert sind.