- Wenn ein Unfall passiert und der oder die Täter:in Fahrerflucht begeht, bleiben Geschädigte oft auf ihren Schadenskosten sitzen. Die Vollkasko deckt alle Schäden an Ihrem eigenen Auto ab – auch solche, die unbekannte Dritte bei Fahrerflucht verursachen.
- Sind Sie Opfer von Fahrerflucht, fotografieren Sie den Schaden und verständigen Sie die Polizei. Melden Sie sich dort auch, wenn Sie selbst schuld am Unfall sind. Mehr zum richtigen Verhalten erfahren Sie hier.
- Als Strafen drohen bei Fahrerflucht unter anderem Freiheitsentzug und hohe Bußgelder.
Fahrerflucht und Versicherung
Fahrerflucht: Kurz erklärt
Zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht?
Bei Fahrerflucht zahlt Ihre Vollkasko alle Kosten, wenn der oder die Täter:in nicht gefunden wird – dagegen übernehmen Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko den Schaden nicht. Wenn der oder die Täter:in bekannt ist, übernimmt die Versicherung der gegnerischen Seite die Schadensregulierung.
Wenn Sie Fahrerflucht begehen und von Zeugen oder Zeuginnen identifiziert werden (z.B. Aufschreiben des Kfz-Kennzeichens) oder sich nachträglich selbst stellen, kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden der Unfallopfer auf.
Kein Versicherungsschutz bei Fahrerflucht
Werden Sie als Unfallflüchtige:r vor Gericht schuldig gesprochen, hat Ihr Versicherer das Recht, Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen. Bei Fahrerflucht darf die Versicherung Sie zudem in Regress nehmen und bis zu 5.000 Euro der Schadenskosten zurückfordern.
Ausnahme:
Erfolgt vor Gericht keine Verurteilung, zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht die Kosten. Bei Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist aber ein Regress im Einzelfall trotzdem möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall bemerkt werden musste.
Leistet Verkehrsrechtsschutz bei Unfallflucht?
Ja, wenn dem oder der Versicherungsnehmer:in der Vorwurf einer Unfallflucht gemacht wird. Dann greift der Verkehrsrechtsschutz. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie in diesem Fall insbesondere durch Übernahme der Kosten für Ihre Verteidigung. Dazu gehören Gebühren für Anwälte und Anwältinnen, Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Kosten für sachverständige Personen oder Gutachten.
Erfolgt jedoch eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Unfallflucht, kann der Versicherungsschutz rückwirkend entfallen. Wird der oder die Versicherungsnehmer:in hingegen selbst Opfer einer Unfallflucht, besteht kein Versicherungsschutz für eine aktive Strafverfolgung. Das liegt beispielsweise vor, wenn eine Person Ihr Fahrzeug beschädigte und flüchtete.
Richtiges Verhalten bei Fahrerflucht
- Fotografieren Sie den Unfallort sowie das eigene Fahrzeug mit allen Schäden.
- Verständigen Sie die Polizei.
- Lassen Sie den Schaden von einem oder einer unabhängigen Gutachter:in prüfen. Dieses Vorgehen ist auch empfehlenswert, falls Sie den Schaden erst später bemerken.
- Haben Zeugen oder Zeuginnen die Unfallflucht beobachtet, können ihre Aussagen zur Aufklärung beitragen. Notieren Sie ihre Personalien sowie Details zum Unfallhergang.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht und sind zunächst weitergefahren, melden Sie sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei, um dem Vorwurf der Fahrerflucht zu entgehen. Bei kleineren Sachschäden hat dies oft eine strafmildernde Wirkung. Aber auch bei schwerwiegenderen Verstößen sollten Unfallflüchtige sich stellen – selbst wenn es verspätet ist. Die Wahrscheinlichkeit für mildernde Umstände ist allerdings geringer.
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Hilfe für Geschädigte
Fahrerflucht: Definition & Arten
Folgende Arten von Fahrerflucht gibt es:
- Fahrerflucht mit Sachschaden: Beim Einparken streifen Sie ein fremdes Auto und verursachen einen kleinen Kratzer oder eine minimale Beule. Trotzdem dürfen Sie sich nicht vom Unfallort entfernen. Denn auch nach einem Bagatellschaden begehen Sie Fahrerflucht.
- Fahrerflucht mit Personenschaden: Verletzen Sie bei einem Verkehrsunfall jemanden und entfernen sich anschließend vom Unfallort, begehen Sie laut StGB nicht nur Fahrerflucht mit Personenschaden. Sie machen sich auch fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung schuldig.
- Unbemerkte Fahrerflucht: Wer einen selbst verschuldeten Unfall nicht bemerkt und weiterfährt, begeht laut StGB keine Unfallflucht. Ein oder eine Kfz-Gutachter:in muss das "Nichtbemerken" jedoch für plausibel halten. Bei größeren Beschädigungen ist dies in der Regel unrealistisch.
Strafen & Folgen bei Fahrerflucht
Wischen um mehr anzuzeigen
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Verstoß
(laut StGB) |
Geldstrafe
|
Punkte in Flensburg
|
Fahrverbot /
Entzug der Fahrerlaubnis |
Freiheitsstrafe
|
|---|---|---|---|---|
|
Sachschaden unter |
Geldauflage (Zahlung an gemeinnützige Einrichtung) |
0 |
X |
X |
|
Sachschaden unter 1.300 € |
Strafe richtet sich nach Höhe eines Monatsgehalts |
2 |
max. 3 Monate Fahrverbot |
X |
|
Sachschaden über 1.300 € |
Geldstrafe, die höher als ein Monatsgehalt ausfallen kann |
3 |
Entzug der Fahrerlaubnis |
X |
|
Personenschaden durch fahrlässige Körperverletzung |
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe |
3 |
max. 3 Monate Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis |
bis zu 3 Jahre |
|
Personenschaden durch fahrlässige Tötung |
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe |
3 |
Entzug der Fahrerlaubnis |
bis zu 5 Jahre |
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Was genau ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschaden gilt zum Beispiel ein geringfügiger Blechschaden nach einem Verkehrsunfall. Darunter fällt etwa ein kleiner, kaum erkennbarer Kratzer im Autolack. Die Polizei rufen Sie bei Bagatellschäden nicht zwingend. Eine angemessene Wartezeit (ca. 15 bis 30 Minuten) ist jedoch einzuhalten. Kommt der Halter oder die Halterin des betroffenen Fahrzeugs in dieser Zeit nicht zurück, hinterlassen Sie Ihre Personalien. Anschließend melden Sie den Bagatellschaden umgehend der Polizei.
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