Bei Fahrerflucht zahlt Ihre Vollkasko alle Kosten, wenn der oder die Täter:in nicht gefunden wird – dagegen übernehmen Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko den Schaden nicht. Wenn der oder die Täter:in bekannt ist, übernimmt die Versicherung der gegnerischen Seite die Schadensregulierung.
Wenn Sie Fahrerflucht begehen und von Zeugen oder Zeuginnen identifiziert werden (z.B. Aufschreiben des Kfz-Kennzeichens) oder sich nachträglich selbst stellen, kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden der Unfallopfer auf.