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Bis zu 36 Monate Neu-/Kaufpreis-Erstattung In den Produkten Komfort und Direct Plus bieten wir 24 Monate, im Produkt Premium sogar 36 Monate Entschädigung für den Neupreis. Dieser Zeitraum lässt sich durch eine optional abschließbare WerterhaltGarantie um weitere 24 Monate verlängern (in Komfort und Premium).

Vollkasko Kfz-Versicherung

Was zahlt sie und wie lange ist sie sinnvoll?
Bis zu 36 Monate Neu-/Kaufpreis-Erstattung In den Produkten Komfort und Direct Plus bieten wir 24 Monate, im Produkt Premium sogar 36 Monate Entschädigung für den Neupreis. Dieser Zeitraum lässt sich durch eine optional abschließbare WerterhaltGarantie um weitere 24 Monate verlängern (in Komfort und Premium).
Vollkasko: Mann sitzt am Steuer eines Autos und konzentriert sich auf die Straße

Unsere Auszeichnung

Die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs AG wird von der Zeitschrift Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Ausgabe 11/2026 mit "Sehr gut" ausgezeichnet. Bewertet wurden 28 Kfz-Serviceversicherer in Deutschland, wovon neun weitere Anbieter ebenfalls die Note "Sehr Gut" erhalten.
  • Vollkasko bedeutet Rund­um­schutz für Ihr eigenes Auto. Die Vollkasko-Leistungen decken alle Teil­kasko­schäden plus Vanda­lismus und selbst ver­schuldete Schäden an Ihrem Pkw ab.
  • Bei der Allianz profitieren Sie von besonderen Vorteilen, zum Beispiel bis zu 36 Monate Neupreiserstattung (in Premium).
  • Die Allianz bietet Vollkasko in vier Produkt­linien an: Direct, Direct Plus, Komfort und Premium.
  • Bei der Allianz beginnen die Kosten für eine Vollkasko-Deckung bei 225 Euro im Jahr.
  • Die Vollkasko ist eine frei­willige Ver­sicherung. Hier erfahren Sie, wann und wie lange Vollkasko sinnvoll ist.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1975, Führerscheinerwerbsjahr 1993, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2024, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2024, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

Umfang: Vollkasko (VK) mit Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 28, SF-Klasse VK 28, mit Werkstattbindung, Teilkasko Selbstbeteiligung 150€, Vollkasko Selbstbeteiligung 500€

Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2026, jährliche Zahlungsweise

Angebotsdatum ab 01.10.2025

Preis gerundet

Die Vollkasko­versicherung übernimmt Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, unab­hängig davon, wer für den Unfall verant­wortlich ist. Im Gegen­satz zur Teilkasko­versiche­rung schützt die Vollkasko­ auch bei einem selbst verschul­deten Unfall. Bei der Vollkasko der Allianz gibt es keine versteckten Kosten – Sie wissen vorher, was gedeckt ist.

Diese Schäden übernimmt die Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung übernimmt alle Schäden, die auch die Teilkasko abdeckt. Dazu gehören z. B. Diebstahl, Wildunfälle, Sturmschäden, Glasbruch, Brand, Steinschlag oder Tierbiss. Zusätzlich deckt die Vollkasko folgende Schäden ab:

  • Selbstverschuldete Schäden: Die Vollkasko deckt Unfallschäden ab, die Sie selbst verursacht haben. Dazu zählen beispielsweise Parkrempler.
  • Schäden durch Vandalismus: Die Vollkasko übernimmt Schäden, die durch mutwillige Beschädigung durch Unbekannt entstehen (z. B. zerkratzter Lack oder zerstochene Reifen).
  • Schäden durch unbekannte Dritte: Die Vollkasko leistet bei Schäden, die unbekannte Dritte verursachen (wie z. B. Fahrerflucht).

Das zahlt die Vollkasko bei Motorschaden

Die Voll­kasko greift bei jedem Motor­schaden, egal, ob er durch einen selbst verschul­deten Unfall oder durch zum Beispiel Marderschaden entstanden ist.  Schäden durch Tierbiss fallen zwar in den Bereich der Teilkasko, doch diese ist in einer Vollkasko stets mit enthalten. Der Abschluss einer speziellen Motor­schaden-Versicherung ist nicht nötig.

Was zahlt die Allianz Vollkasko? Bei einem Motor­schaden sind Reparatur­kosten abgedeckt. Bei Total­schaden erhalten Sie den Kauf­preis oder Wieder­be­schaf­fungs­wert abzüglich des Rest­werts. Einzige Ausnahme sind Schäden durch technische Mängel, Betriebs­fehler oder Verschleiß. Dann zahlt die Voll­kasko den Motor­schaden nicht.

Das zahlt die Vollkasko bei Hagelschäden

Erleiden Sie Hagelschäden am Auto oder an den Fenster­scheiben, über­nimmt die Voll­kasko die Reparatur­kosten. Wird Ihr Auto vollständig zerstört, ersetzt die Allianz Ihnen unter Berück­sichtigung entspre­chender Fristen Kaufpreis oder Wieder­beschaf­fungs­wert. Bei kredit­finanzierten oder ­Leasing­fahrzeugen gleicht sie außerdem den entstan­denen Wert­verlust aus (GAP-Deckung). Hagel­schäden sind nicht nur in der Voll­kasko, sondern auch über Teilkasko-Versicherungen abgedeckt.

Vollkasko zahlt bei Diebstahl und Totalschaden

Bei Autodiebstahl oder Total­schaden Ihres Neu­wagens bietet Ihnen die Allianz in den Produkt­linien Direct Plus, Komfort und Premium eine Neu­wert­entschä­digung. Bei Gebraucht­wagen erhalten Sie als Geschä­digte:r unter Berück­sichtigung ent­sprechen­der Fristen eine Kauf­preis­entschä­digung. Diese kann höher als der Wieder­beschaffungs­wert sein. Erleiden Sie einen Wert­verlust, greift die GAP-Deckung. Auto­diebstahl wird als Leistung auch von Teilkasko-Versiche­rungen übernommen.

Weitere Kosten-Übernahmen der Vollkasko

  • Austausch alter Auto­teile: Werden bei der Reparatur eines Schadens an Ihrem Pkw alte gegen neue Fahr­zeug­teile ausge­tauscht, über­nimmt die Allianz Voll­kasko die Kosten – selbst bei älteren Autos.
  • Vandalismus und Fahrerflucht: Beschädigen oder zerstören Un­be­kannte Ihr Auto mut­willig, ent­steht oft ein großer finan­zieller Schaden. Die Kfz-Voll­kasko­versiche­rung schützt Sie vor diesem Risiko und haftet für Schäden durch unbe­kannte Dritte (z. B. Van­da­lis­mus­schäden). Begeht Ihre Unfall­gegnerin oder Ihr Unfall­gegner Fahrer­flucht und wird nicht gefunden, kommt die Voll­kasko für Ihren Schaden auf.
  • Schaden an Sonder­aus­stattung: Bei der Allianz ersetzt die Vollkasko im Schadens­fall alle Teile, die fest in Ihrem Auto verbaut sind, bis zu einem Wert von 20.000 Euro. Sonder­zubehör ist übrigens auch über die Teil­kasko mit­versichert.
  • Vollkasko-Leistungen selbst bei grober Fahr­lässig­keit: Sie überfahren eine rote Ampel und verursachen einen Unfall? Bei der Regu­lierung verzichtet die Allianz auf den Einwand grober Fahr­lässig­keit und kürzt Ihre Vollkasko-Leistungen nicht. Ausnahme: Fahren Sie alkoho­lisiert oder stiehlt jemand Ihr Auto, weil der Schlüssel noch steckte, gilt das nicht. Solche selbst­ ver­ursachten Schäden zahlen Sie aus eigener Tasche.
  • Wechselprämie bei Umstieg auf E-Auto: In Komfort und Premium erhalten Sie von der Allianz 2.500 Euro Wechsel­prämie, wenn Sie bei Total­schaden oder Dieb­stahl Ihres Ver­brenners oder Plug-in-Hybriden als Ersatz ein reines Elektro­auto wählen. Wir leisten, wenn das E-Mobil zulassungs­pflichtig ist und sich der Schaden inner­halb des Zeitraums der Neu­preis­entschä­digung ereig­net.
  • Nachhaltige Zusatz­leistungen: Die Allianz informiert Sie, wenn der Kasko­schaden an Ihrem Fahrzeug für eine nach­haltige Reparatur in einer unserer Partner­werk­stätten zuge­lassen ist. Den Schaden können Sie natürlich auch fiktiv abrechnen – zum Beispiel, wenn bei kleinen optischen Mängeln (z. B. Kratzer am Auto) Ihre Voll­kasko für den ent­standenen Scha­den zahlt, Sie aber auf eine Reparatur verzichten.
  • Sie suchen nach einer persönlichen Beratung? Unsere Team der Allianz hilft Ihnen gerne.
  • Berechnen Sie Ihren individuellen Versicherungstarif in nur vier einfachen Schritten.
Haben Sie Fragen zur Absicherung Ihres Fahrzeugs? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

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Kosten für eine Vollkasko­versicherung starten bei der Allianz bei 225 Euro im Jahr. Sie variieren je nachdem, ob Ihre Vollkasko Selbst­beteili­gung enthält oder nicht. Weitere Faktoren sind Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse) und jährliche Fahr­leistungSie sparen unter anderem, wenn Sie eine Voll­kasko mit Selbst­beteiligung verein­baren oder bestimmte Bausteine hinzu­fügen.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1975, Führerscheinerwerbsjahr 1993, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2024, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2024, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

Umfang: Vollkasko (VK) mit Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 28, SF-Klasse VK 28, mit Werkstattbindung, Teilkasko Selbstbeteiligung 150€, Vollkasko Selbstbeteiligung 500€

Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2026, jährliche Zahlungsweise

Angebotsdatum ab 01.10.2025

Preis gerundet

Informationen zum Wettbewerbsvergleich

Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich mit ausgewählten Anbietern für den Beispielfall:

Škoda Kamiq 1.0 TSI (HSN 8004 / AVS); Erstzulassung 20.09.2022; Zulassung auf Halter:in 14.04.2023; Fahrzeughalter:in ist Erstbesitzer:in; Finanzierung: eigenfinanziert; versicherungsnehmende Person ist Fahrzeughalter:in, geboren 15.01.1986, Wohnort Forchheim (PLZ 91301); Familienstand: ---, weitere Fahrer:innen: ja (Kind); Erwerbstätigkeitsstatus: Angestellte:r;  Führerscheinerwerb: 14.12.2004; Fahrzeugnutzung: privat; Stellplatz: Einzel-/Doppelgarage; Fahrleistung: 17.000 Kilometer pro Jahr; Kennzeichen: normal; Zahlungsweise: jährlich per Lastschrift; Versicherungsumfang: Haftpflicht; Deckungssumme: Höchstdeckung; SF-Klasse zum Versicherungsbeginn am 17.11.2025: SF 10

Versicherungsbeginn: 01.01.2026

Angebotsdatum: 17.11.2025

Alle im Tarif-Rechner verwendeten Angaben finden Sie in diesem Dokument.

Quelle: NAFI, www.nafiauto.de, Stand: 17.11.2025

 
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Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

Aus X Bewertungen bei eKomi

  • … Sie beim Fahren verbo­tener­weise nach Ihrem Smart­phone suchen und dabei einen Unfall ver­ursachen. Das ist grob fahr­lässig, aber mit­versichert.
  • ... Unbekannte Ihr Auto zerkratzen oder ander­weitig mut­willig beschä­digen (Vanda­lismus). 
  • … Ihnen bei einem selbst ver­schuldeten Unfall ein Blechschaden am eigenen Fahrzeug entsteht.
  • … Ihr Auto Elementar­schäden davonträgt, z.B. durch Hoch­wasser, Unwetter, Stein­schlag, Glasbruch, Brand, Kurz­schluss, Tierbiss oder Kollision mit Tieren aller Art.
  • Vorsatz: Wenn Sie den Vollkasko-Schaden absicht­lich herbei­geführt haben.

  • Alkohol und Drogen: Wenn Sie zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- bzw. Drogen­einfluss standen.

  • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn Sie grob fahrlässig handeln und z. B. während der Fahrt ihr Handy benutzen oder keine gültige Fahrerlaubnis haben.

  • Verschleiß: Wenn Schäden entstehen, die durch Verschleiß, übermäßige Beanspruchung oder den gewöhnlichen Alterungsprozess entstanden sind (z. B. Abnutzung bzw. Leistungsminderung durch Zeit).

  • Fahrerflucht: Wenn Sie nach einem selbstverschuldeten Unfall Fahrerflucht begehen, wie z. B. nach einem Parkrempler.

  • Falsche Angaben: Wenn Sie falsche Angaben im Kfz-Versicherungsvertrag machen.

  • Persönliche Gegenstände: Wenn persönliche Gegenstände im Fahrzeug beschädigt werden oder verloren gehen. Hierzu zählen auch die Autoschlüssel selbst.

  • Unterschlagung: Wenn Sie Ihr Auto freiwillig einer anderen Person leihen oder überlassen und es nicht zurückerhalten (anders als beim Diebstahl des Fahrzeugs).

  • Krieg/Katastrophen: Wenn Schäden durch Krieg oder Naturkatastrophen wie z. B. Erdbeben verursacht werden.

Vollkasko-Schutz lohnt sich vor allem bei neuen Kfz oder Autos, die nicht älter als fünf Jahre sind und einen hohen Wert besitzen.

Meist ist Vollkasko bei diesen Voraussetzungen sinnvoll:

  • Fahrzeugalter und Wert: Sie besitzen einen Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen. Dieser ist nicht älter als fünf Jahre und besitzt noch hohen Wert (z. B. über 15.000 Euro).
  • Finanzierung/Leasing: Ihr Auto ist geleast oder finanziert. Oft ist hier Vollkasko-Versicherung vorgeschrieben, da der Leasinggeber oder die Bank das Risiko trägt.
  • Hohes Unfallrisiko: Sie haben ein erhöhtes Unfall- und Schadenrisiko, da Sie z. B. Fahranfänger (weniger Erfahrung und Fahrpraxis), Pendler (hohe Fahrleistung) oder Stadtbewohner (Vandalismus, Parkrempler) sind.
  • Hohe Reparaturkosten: Sie besitzen z. B. ein Oberklasseauto oder ein E-Auto. Bei diesen Fahrzeugen können schon kleinere Schäden hohe Reparaturkosten verursachen.
  • Persönliche Situation: Sie sind auf Ihr Auto angewiesen und die Kosten eines selbst verursachten Totalschadens und das nötige Ersatzauto stellen eine große finanzielle Belastung für Sie da.

Meist ist Teilkasko oder Kfz-Haftpflichtversicherung bei diesen Punkten sinnvoll:

  • Ältere Fahrzeuge: Ihr Auto ist zwischen fünf und 14 Jahre alt und hat noch einen gewissen Wert.
  • Gebrauchtwagen: Sie wollen nur eine Gebrauchtwagen-Versicherung abschließen.
  • Geringes Risiko: Ihr Auto ist lediglich auf einem nicht überdachten Stellplatz geparkt und Sie wollen es vor Umwelteinflüssen schützen.

Ob sich Vollkasko oder Teilkasko für Sie lohnt, entscheiden Sie immer individuell. Vollkasko kann auch für ein zehnjähriges Auto sinnvoll sein, wenn der Pkw gut in Schuss und entsprechend wertvoll ist. Für Versicherungsnehmer:innen mit hoher Schadenfreiheitsklasse ist Vollkasko sogar oft günstiger als Teilkasko. Denn während der Vollkasko­-Beitrag mit jedem schadenfreien Jahr günstiger wird, gibt es bei Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Haben Sie noch Fragen zur Kfz-Versicherung der Allianz?
Allianz Service: Wir sind für Sie da. Telefonisch, online, vor Ort.

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Gibt es auch Vollkasko für andere Fahrzeugtypen?

Ja, in den Linien Komfort und Premium ist Vollkasko-Schutz auch für folgende Fahr­zeug­typen verfügbar:

Was ist die Eigenschadendeckung in der Vollkasko?

Jede Vollkasko beinhaltet bereits eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Bei der Allianz bietet diese in den Produkt­linien Direct Plus, Komfort und Premium eine Eigen­schaden­deckung. Sie greift bei­spiels­weise, wenn Sie mit dem vers­icherten Pkw Schäden an Ihrem Eigen­tum (z. B. Garage, Zweit­wagen) verur­sachen.

Was sind die wichtigsten Einstufungskriterien bei der Vollkasko und wann werde ich hochgestuft?

Typklasse, Regionalklasse und Schaden­freiheits­klasse sind die drei wichtigsten Kriterien für eine Einstufung. Typ- und Regional­klassen sind bei allen Versiche­rungen gleich. Ihre indivi­duelle SF-Klasse hängt davon ab, wie viele Jahre Sie schon Auto fahren und ob Sie bereits Unfälle verursacht haben.

Eine Hoch­stufung erfolgt, wenn Ihr Versi­cherer einen Schaden für Sie abwickelt. Lassen Sie zum Beispiel einen Park­schaden oder Kratzer am Auto von der Voll­kasko regulieren, rutschen Sie im nächsten Ver­siche­rungs­jahr in eine schlechtere SF-Klasse.

Gilt die Vollkaskoversicherung auch im Ausland?

Die Kfz-Vollkaskoversicherung der Allianz schützt Sie innerhalb der geo­grafischen Grenzen Europas und in euro­päischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der EU gehören. Damit sind Sie in beliebten euro­päischen Urlaubs­ländern wie Österreich, Italien, Frankreich und der Schweiz genauso versichert wie in Deutschland. Im außer­euro­päischen Ausland (z. B. in Neuseeland, USA) gilt Ihr Vollkasko­schutz im Schaden­fall nicht.