- Die Neupreisentschädigung leistet bei Totalschaden oder Diebstahl eines Neuwagens. Eine Kaufpreisentschädigung leistet dagegen bei gebrauchten Kfz.
- Voraussetzungen für die Auszahlung sind unter anderem Erstbesitz des Wagens sowie der Abschluss einer Teil- oder Vollkasko. Der Gültigkeitszeitraum beträgt in der Regel zwölf bis 24 Monate.
- Die Neupreisentschädigung greift nur bei Totalschaden oder Diebstahl. Andere Schäden regelt Ihre Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
- Der größte Vorteil der Neupreisentschädigung ist die Vorbeugung finanzieller Verluste durch den hohen Wertverlust von Neuwagen.
Neupreisentschädigung für Kfz

Neupreisentschädigung: Kurz erklärt
Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung
Voraussetzungen für den Abschluss einer Neupreisentschädigung
Eine Neupreisentschädigung ist Teil eines Kfz-Kasko-Versicherungsvertrags. Entsprechend kann von einer Neupreisentschädigung nur Gebrauch machen, wer eine Vollkasko oder Teilkasko abgeschlossen hat. Zu den weiteren Voraussetzungen gehören:
- Das Kfz ist ein Neuwagen.
- Sie sind Erstbesitzer.
- Es handelt sich um einen Kaskoschaden.
- Der Schaden tritt innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist auf (je nach Versicherungsanbieter drei bis 24 Monate).
Sonderfall Tageszulassung
Bei einer Tageszulassung versichern Autohändler:innen ein Fahrzeug für nur einen Tag, um den Wagen anschließend als Gebrauchtwagen verkaufen zu können. Dies hat den Vorteil, dass sie attraktive Rabatte auf ansonsten neuwertige Kfz geben können.
Viele Kfz-Versicherungen gewähren jedoch für Autos mit Tageszulassung keine Neupreisentschädigung, da Käufer:innen beim Erwerb eines Autos mit Tageszulassung keine Erstbesitzer:innen mehr sind. Fragen Sie vor Vertragsabschluss Ihr Versicherungsunternehmen, wie es Autos mit Tageszulassung behandelt.
Sonderfall Leasingfahrzeug und GAP-Deckung
Wie lange gilt die Neupreisentschädigung?
Quelle: Verivox (Stand: September 2024)
Vorteile und Nachteile der Neupreisentschädigung
Für wen ist eine Neupreisentschädigung sinnvoll?
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung mit Neuwertentschädigung für Kfz ist für alle Käufer:innen eines Neuwagens sinnvoll, die das Risiko eines finanziellen Verlusts nach einem Totalschaden oder Diebstahl umgehen möchten.
- Der größte Vorteil einer Neupreisentschädigung besteht darin, dass Neuwagen oft bereits ab Kaufzeitpunkt erheblichen Wertverlust erleiden. Gerade Modelle im Premiumsegment verlieren mit dem Kauf 15 bis 20 Prozent an Wert, noch bevor der erste Kilometer gefahren ist. Bei Diebstahl oder Totalschaden bleiben Versicherungsnehmer:innen ohne Neupreisentschädigung auf dieser Differenz sitzen.
- Besonders hilfreich ist eine Neupreisentschädigung bei Finanzierungen. Fahrzeughalter:innen sind auch nach einem Unfall zur Zahlung Ihrer Raten verpflichtet. Ohne Neupreisentschädigung ersetzt die Kfz-Versicherung jedoch nur den Wiederbeschaffungswert. Dieser ist wegen des Wertverlustes für gewöhnlich deutlich niedriger als die Kreditsumme – wodurch Kreditnehmer:innen Schulden für ein Auto abbezahlen müssten, das sie nicht mehr besitzen.
- Der einzige Nachteil einer Neupreisentschädigung liegt darin, dass entsprechende Versicherungspolicen für gewöhnlich nur in höherpreisigen Tarifen enthalten sind, wodurch die Prämie für Teil- oder Vollkasko etwas höher ausfällt. Die günstigsten Tarife bieten oft keine Neupreisentschädigung an.
Häufige Fragen zur Neupreisentschädigung
Was ist besser: GAP-Deckung oder Neupreisentschädigung?
Gibt es eine Neupreisentschädigung bei Haftpflichtschaden?


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