Eigenschadendeckung: Auto steht in der Werkstatt mit leichten Kratzspuren im Lack
Schäden am eigenen Eigen­tum versichern

Eigen­schaden­deckung in der Kfz-Versiche­rung

  • Eine Eigenschadendeckung ist in der Regel ein Zusatz­baustein der Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Er leistet bei Schäden, die Sie mit ihrem Kfz an Ihrem Eigen­tum verursachen.
  • Die Eigenschaden­deckung zahlt in der Regel bei Schäden an Ihrem Zweit­wagen, teilweise sind auch Ihre Garage oder Ihr Fahrrad versichert.
  • Schäden an dem Wagen, mit dem Sie den Unfall verursacht haben, über­nimmt dagegen die Vollkasko.
  • Die Kosten für die Eigen­schaden­deckung hängen von Faktoren wie Deckungs­summe und Selbst­beteiligung ab, sind aber für gewöhnlich günstiger als eine Voll­kasko.
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Eine Eigenschadendeckung, auch Eigen­schaden­versicherung genannt, ist bei vielen Versicherern ein Zusatz­baustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Eigenschaden­deckung schützt vor Schäden, die Sie mit Ihrem Kfz an einem weiteren auf Sie zuge­lassenen Fahr­zeug verursachen. Teil­weise sind auch weiteres Eigen­tum wie Garage und Fahrrad versichert. Für Schäden am unfall­verur­sachenden Fahr­zeug kommen Sie dagegen selbst auf.

Dieser optionale Schutz schließt eine Versicherungs­lücke: Er kommt zum Beispiel zum Tragen, wenn Sie einen Zweit­wagen besitzen und diesen beim Einparken mit Ihrem Erst­wagen beschädigen. In diesem Fall übernimmt die Eigenschadendeckung die Reparatur­kosten für Ihren Zweit­wagen. Ihre Kfz-Haft­pflicht schützt Sie dagegen vor Schäden, die Sie bei Dritten verursachen. Vollkasko oder Teilkasko sichern Sie bei einem Unfall Ihr eigenes Kfz ab.

Wichtig: Die Deckungs­summen bei der Eigen­schaden­deckung sind oft niedriger als bei der Kfz-Haftpflicht. Während Ihre Haft­pflicht oft Schäden in Millionen­höhe versichert, liegen die Deckungs­summen bei der Eigen­schaden­versicherung eher im niedrigen sechs­stelligen Bereich.
 

Eine Eigen­schaden­deckung kann sich lohnen, wenn Sie…

  • …mehrere Fahrzeuge in Ihrem Haus­halt haben, die auf Sie zugelassen sind.
  • …das Auto Ihres Partners oder Ihrer Partnerin eben­falls auf Sie zuge­lassen ist.
  • …Firmen­inhaber sind und einen Fuhr­park besitzen.
     
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Allianz Vorteile

Bei der Allianz ist in drei von vier Produktlinien Eigenschadendeckung bereits automatisch in der Kfz-Versicherung enhalten.

Mit Ausnahme der Produktlinie Direct zahlt die Allianz bei Sachschäden, die Sie mit dem versicherten Fahrzeug an ihrem Eigentum verursachen, wie zum Beispiel an einem weiteren Fahrzeug oder an Ihrem Gebäude.

  • In DirectPlus und Komfort beträgt die maximale Entschädigungsleistung 100.000 Euro pro Versicherungsjahr.
  • In Premium zahlen wir sogar bis zu 200.000 Euro pro Versicherungsjahr.

Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 500 Euro je Schadenfall.

Sie haben Fragen zur Eigenschadendeckung? Unser Service-Team berät Sie gerne.
Nur vier Schritte: Berechnen Sie hier Ihre Allianz Kfz-Versicherung inklusive Eigen­schaden­deckung (Prduktlinien Direct Plus, Komfort und Premium).
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Klarheit im Schadensfall
  • … Sie beim Ein- oder Auspar­ken in Ihrer Garage aus Ver­sehen einen zweiten auf Sie zuge­lassenen Wagen beschädigen.
  • … Sie Ihrem mitver­sicherten Ehe­partner auffahren, während diese:r den auf Sie zuge­lassenen Zweit­wagen fährt.
  • … Sie die eigene Garage, Fahr­räder oder anderem Eigen­tum beschödigen (je nach Anbieter unterschiedlich).
  • … Sie den Schaden vorsätzlich herbei­führen.
  • … ein Schaden am unfall­verur­sachen­den Wagen entsteht.
  • … der eigene Anhänger oder Wohn­wagen Schaden trägt. Hier braucht es eine eigene Anhänger­versi­cherung.
  • … der Schaden durch Verschleiß oder Abnutz­ung des Zweit­wagens ent­standen ist.
Noch Fragen zur Eigenschadendeckung bei der Allianz? Wir beraten Sie gerne.
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Gut zu wissen: Schaden melden

Bei einem Eigen­schaden läuft die Regu­lierung ähnlich wie bei einem regu­lären Schaden ab:

  • Dokumentieren Sie den Schaden sorg­fältig. Machen Sie Fotos und protokollieren Sie den Schadens­her­gang.
  • Melden Sie den Schaden Ihrer Versiche­rung. Diese über­nimmt die Prüfung des Schaden­falls.
  • Die Versicherung wickelt die Erstat­tung der Reparatur­kosten über die Eigen­schaden­deckung ab.
  • Haben Sie eine Selbst­beteiligung abge­schlossen, über­nimmt die Versiche­rung nur die übrigen Kosten. Der Schaden darf außerdem nicht die vertraglich verein­barte Deckungs­summe über­steigen.
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Eine Eigenschadendeckung ist meist günstiger als eine Vollkasko-Versicherung, da die Vollkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Die Beitragshöhe kann aber variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise Anzahl zusätzlich versicherter Fahr­zeuge, Deckungs­summe und Selbst­beteiligung
  • Umfang der zu versichernden Gegen­stände: Versichern Sie lediglich einen Zweit­wagen, fällt Ihre Eigen­schaden­deckung günstiger aus, als wenn Sie einen ganzen Fuhrpark versichern wollen. Eine Eigen­schaden­deckung für Ihre Wohn­mobil-Versiche­rung kostet ebenfalls mehr als für einen normalen Pkw.
  • Höhe der Selbstbeteili­gung: Viele Eigen­schaden­deckungs-Tarife beinhalten eine Selbst­beteiligung. Diese liegt meist zwischen 300 und 500 Euro. Vereinbaren Sie als Versicherungs­nehmer:in eine höhere Selbst­beteiligung, zahlen Sie meist einen geringeren Beitrags­satz.
  • Höhe der Deckungs­summe: Die Kosten Ihrer Eigen­schaden­deckung steigt, je höher die vertraglich vereinbarte Deckungs­summe ist. Gewöhnlich liegt diese zwischen 100.000 und 300.000 Euro, die Summe kann auf Wunsch auch höher ausfallen.
     
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Im Unterschied zur Eigen­schaden­deckung schützt eine Voll­kasko Ihr eigenes Auto vor selbst­verschul­deten wie auch fremd­verschul­deten Schäden. Der größere Umfang der Voll­kasko hat auch eine höhere Prämie zur Folge.

Wann zahlt die Eigenschadendeckung und wann die Vollkasko?

Ein Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto in Ihrer eigenen Garage gegen Ihren Zweitwagen. Beide Fahr­zeuge tragen eine große Delle davon, zudem sind jeweils ein Schein­werfer defekt. Welche Versi­cherung leistet in diesem Fall – und wofür?

  • Die Eigenschaden­deckung übernimmt die Reparatur­kosten an Ihrem Zweit­wagen, da sie Schäden am eigenen Eigen­tum versichert.
  • Für die Schäden am unfall­verursachenden Wagen – das Auto, das Sie steuerten – leistet die Voll­kasko­versicherung. Die Voll­kasko bietet Versicherungs­schutz für jeden Schaden am eigenen Auto, den Sie selbst verur­sacht haben.
     

Weitere Unterschiede zwischen Eigenschadendeckung und Vollkasko

Eine Vollkaskoversicherung umfasst neben dem Schutz bei selbst verursachten Eigen­schäden auch weitere Leistungen, welche bei einer Eigen­schaden­deckung fehlen. Die Voll­kasko zahlt zum Beispiel bei:

  • Umweltschäden durch Hagel, Tierbiss oder Blitz­schlag
  • Schäden durch Vandalismus
  • Diebstahl
  • Schäden an Ihrem eigenen Auto nach einem Unfall mit Dritten

Aufgrund dieses umfassenden Schutzes ist eine Vollkasko-Versicherung meist teurer als eine Eigen­schaden­deckung. Die Eigen­schaden­deckung ist dagegen eine günstige Alter­native, falls Sie lediglich Ihren eigenen Besitz (Zweit­wagen sowie teilweise Garage, Zaun, etc.) schützen wollen.
 

Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
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Wer zahlt selbstverschuldete Schäden am Auto?

Einen selbstverschuldeten Schaden am eigenen Auto zahlt die Voll­kasko, sofern Sie eine solche abge­schlossen haben. Für Reparatur­kosten für Schäden, die Sie mit Ihrem Wagen an Ihrem Zwei­wagen oder anderem Eigentum verursachen, gibt es die Eigen­schaden­deckung. Diese schließen Sie als Zusatz­baustein zu Ihrer Kfz-Haft­pflicht ab.

Was heißt Eigenschadendeckung bei der Kfz-Versicherung?

Eine Eigen­schaden­deckung heißt, dass Sie gegen Schäden geschützt sind, die Sie mit Ihrem Auto an Ihrem Zweit­wagen oder anderem Eigen­tum verursachen, das Ihnen gehört. Angenommen, Sie besitzen einen Ford Focus und einen Dacia Spring. Beim Aus­parken mit Ihrem Ford Focus fahren Sie aus Versehen gegen Ihren Dacia Spring und verur­sachen einen Blech­schaden. Normaler­weise würde Ihre Kfz-Haft­pflicht nicht für die Schäden an Ihrem Dacia aufkommen, da sie nur bei Schäden an Dritten zahlt. Mit der Eigen­schaden­deckung wäre jedoch auch Ihr Dacia versichert.
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