Dieser optionale Schutz schließt eine Versicherungslücke: Er kommt zum Beispiel zum Tragen, wenn Sie einen Zweitwagen besitzen und diesen beim Einparken mit Ihrem Erstwagen beschädigen. In diesem Fall übernimmt die Eigenschadendeckung die Reparaturkosten für Ihren Zweitwagen. Ihre Kfz-Haftpflicht schützt Sie dagegen vor Schäden, die Sie bei Dritten verursachen. Vollkasko oder Teilkasko sichern Sie bei einem Unfall Ihr eigenes Kfz ab.
Wichtig: Die Deckungssummen bei der Eigenschadendeckung sind oft niedriger als bei der Kfz-Haftpflicht. Während Ihre Haftpflicht oft Schäden in Millionenhöhe versichert, liegen die Deckungssummen bei der Eigenschadenversicherung eher im niedrigen sechsstelligen Bereich.