• Ist Ihr Boots­trailer als Sport­an­hänger mit grünem Kennzeichen zu­ge­lassen, besteht keine Ver­si­che­rungs­pflicht. Für Boots­anhänger mit regulärem Nummern­schild ist eine eigenständige Kfz-Ver­si­che­rung vor­ge­schrieben.
  • Oft ist eine separate Boots­trailer-Versicherung sinn­voll, wenn Ihr Hän­ger weder über das Zug­fahrzeug noch über die Boots­versicherung mit­versichert ist.
  • Ihren Boots­trailer ver­sichern Sie über die Kfz-Ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs oder mit einer separaten Boots­trailer-Versiche­rung. Alternativ nehmen Sie den Anhänger in Ihre Boots­versicherung auf.
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Versicherungsschutz soll auch dann bestehen, wenn Ihr Boots­anhänger nicht an ein Zug­fahr­zeug ge­koppelt ist? Dann kann eine separate Boots­trailer-Ver­si­che­rung sinn­voll sein. Über die Kfz-Haft­pflicht des Zug­fahr­zeugs ist Ihr Boots­trailer mit­versichert, solange er mit dem Pkw ver­bunden ist.
Als Sport­anhän­ger sind Boots­trailer versicherungs­frei. Sprich: Sie sind nicht ver­pflichtet, eine eigene Versicher­ung für Ihren Boots­anhänger abzuschließen. Ist der Trai­ler an ein Zug­fahrzeug gekoppelt, besteht Versicherungs­schutz über die Kfz-Versiche­rung des Pkw. Im abgekop­pelten Zu­stand greift bei Schä­den nur eine sepa­rate Versiche­rung für den Boots­anhänger. Entweder ist der Hän­ger über Ihre Boots- oder Yacht­versicherung mitversichert. Oder Sie schließen eine Boots­trailer-Versicherung ab. Der Anhänger-Schutz greift zum Beispiel in folgenden Fällen:
  • Beispiel 1: Abgekoppelter Bootstrailer rollt weg und beschädigt anderen Pkw

    Weil die Parkfläche am See für Ihren Pkw mit angekoppeltem Boots­trailer nicht ausreicht, lösen Sie den Hänger vom Zug­fahr­zeug und stellen ihn auf dem angrenzenden Parkplatz ab. Die Straße ist leicht abschüssig. Als Sie weggehen, gerät der Trailer ins Rollen und prallt in ein anderes Fahr­zeug. Haben Sie eine Bootstrailer-Ver­si­che­rung, sind die Kosten für den Sach­schaden über die Kfz-Haft­pflicht abgedeckt.
  • Beispiel 2: Verbindung zum Zugfahrzeug löst sich bei Kollision

    Sie fahren mit angekoppeltem Boots­trailer in eine schwer ein­sehbare Kurve. Plötz­lich taucht ein Fahrrad­fahrer auf, Sie machen eine Voll­bremsung. Der Boots­anhänger gerät daraufhin auf die Gegen­fahr­bahn, touchiert ein entgegen­kommendes Auto und löst sich von Ihrem Pkw. In diesem Fall besteht über die Kfz-Ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs keine Absicherung mehr. Für den ent­standenen Schaden kommt nur Ihre Bootsanhänger- oder Boots­versicherung auf.
  • Beispiel 3: Anderes Fahrzeug stößt gegen stehenden Bootstrailer

    Ihr Bootstrailer steht ordnungsgemäß auf einem Park­platz. Ein fremder Pkw kollidiert beim Aus­parken mit dem ab­ge­stellten Hänger und beschädigt die Kupplung. Als Ihnen der Schaden auf­fällt, fehlt jede Spur von dem Auto, das den Schaden ver­ursacht hat (= Fahrer­flucht). Ihre Boots­anhänger-Ver­sicherung mit Voll­kasko über­nimmt Schäden durch andere Fahr­zeuge. Die Voll­kasko deckt auch Schäden ab, die Sie beim Ein­parken selbst an Ihrem Boots­trailer verursachen.
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Ihr Bootsanhänger soll auch versichert sein, wenn er nicht ans Zug­fahr­zeug ge­koppelt ist? Dann haben Sie zwei Optionen: Ent­weder schließen Sie eine separate Boots­trailer-Versicherung (= Anhänger-Versicherung) ab oder nehmen den Trailer in Ihre Boots­versicherung auf.
Als freiwillige Ver­siche­rung für Ihren Boots­trailer schließen Sie mindestens Kfz-Haft­pflicht ab. Der Ver­sicherungs­schutz greift, wenn Dritte durch Ihren Boots­anhän­ger zu Scha­den kommen. Wählen Sie Teil- oder Voll­kasko als Boots­trailer-Versiche­rung, sind auch Schä­den an Ihrem eigenen An­hän­ger abgedeckt.
Die Boots- bzw. Yacht­versiche­rung ist ein frei­williger Schutz für Ihr Wasser­fahr­zeug. Je nach Ta­rif ist Versicherungs­schutz für Boots­trailer inklusive. Über die Haft­pflicht sind Schä­den abgedeckt, die anderen durch Ihr Boot, Ihre Yacht oder Ihren Bootsanhänger entstehen. Eine zusätzliche Kasko­versicherung über­nimmt auch Schä­den an Ihrem eigenen Wasser­fahrzeug oder Trailer.
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  • Was bedeutet das grüne Kennzeichen bei Bootstrailern?

    Für die Boots­trailer-Ver­siche­rung bedeu­tet ein grünes Kennzeichen: Der Boots­trailer ist ver­sicherungs­frei. Auch von der jähr­lichen Kfz-Steuer für An­hän­ger ist die Fahrzeug­halterin oder der Fahr­zeug­halter befreit. Die Sonder­regel­ung greift, weil ein Boots­trailer als Spezial­anhän­ger zur Beför­derung von Sport­geräten gilt.
  • Besteht bei Bootstrailern eine Zulassungspflicht?

    Ja, als Fahrzeug­halter:in müssen Sie Ihren Anhänger anmelden. Weil Boots­trailer als Spezial­anhänger gelten und in der Regel ein grünes Kenn­zeichen bekommen, besteht aber keine Versicherungs­pflicht. Der Abschluss einer eigenen Boots­trailer-Ver­si­che­rung ist – ähnlich wie bei der Pferde­anhänger-Versicherung – frei­willig.
  • Ist die Bootstrailer-Versicherung steuerlich absetzbar?

    Beiträge einer Ver­siche­rung für Boots­anhänger sind in der Re­gel nicht steuer­lich absetz­bar. Bei gewerblicher Nutz­ung können Sie Boots­trailer-Versicherung-Kosten teil­weise als Geschäfts­ausgabe in der Steuer­erklärung geltend machen.
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