Kfz-Steuer für Anhänger: Kurz erklärt in 30 Sekunden
- Anhänger sind in Deutschland steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrzeughalter:innen eine Befreiung von der Steuerpflicht für Anhänger beantragen.
- Für einige Anhängertypen gibt es eine Steuerbefreiung. Dazu gehören Anhänger für Sport- und Hobbyzwecke (z. B. Pferdeanhänger, Bootstrailer) oder zulassungsfreie Anhänger für Forst- und Landwirtschaft. Steuerbefreite Hänger erhalten ein grünes Kennzeichen.
- Die Kosten der Kfz-Steuer für Anhänger berechnen sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Als Fahrzeughalter:in zahlen Sie je angefangenen 200 Kilogramm jährlich 7,46 Euro Kfz-Steuer für Anhänger.
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Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Anhänger
Ist eine nachträgliche Änderung der Kfz-Steuerpflicht bei Anhängern möglich?
Ja. Die Beantragung einer Steuerbefreiung für Anhänger ist auch nach Zulassung jederzeit möglich. Umgekehrt können Sie die Steuerbefreiung nachträglich aufheben. Sinnvoll bzw. notwendig ist das zum Beispiel, wenn sich Art der Anhängernutzung ändert. Der Hänger erhält dann statt eines grünen ein reguläres schwarzes Kfz-Kennzeichen.
Was passiert bei Missbrauch der Steuerbefreiung bei Anhängern?
Bei Zulassung mit grünem Kennzeichen entfällt nicht nur die Kfz-Steuer für den Anhänger. Auch die Nutzung ist eingeschränkt (z. B. bei Geschwindigkeit mit Anhänger). Wer seinen steuerbefreiten Hänger "zweckentfremdet", begeht Steuerhinterziehung.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand mit einem Bootstrailer oder Pferdeanhänger Einkaufsfahrten macht oder Umzugskisten transportiert. Fliegt die Person bei einer Verkehrskontrolle auf, kann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige die Folge sein. Unter Umständen schaltet sich das zuständige Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ein, um den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu prüfen.
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