• Anhänger sind in Deutsch­land steuer­pflichtig. Unter bestimmten Vor­aus­setzungen können Fahrzeug­halter:innen eine Be­freiung von der Steuer­pflicht für Anhänger beantragen.
  • Für einige Anhänger­typen gibt es eine Steuer­befreiung. Dazu gehören Anhänger für Sport- und Hobby­zwecke (z. B. Pferde­anhänger, Boots­trailer) oder zulassungs­freie Anhänger für Forst- und Land­wirt­schaft. Steuer­befreite Hänger erhalten ein grünes Kenn­zeichen.
  • Die Kosten der Kfz-Steuer für An­hän­ger berechnen sich nach dem zulässigen Gesamt­gewicht. Als Fahrzeug­halter:in zahlen Sie je an­ge­fan­genen 200 Kilo­gramm jähr­lich 7,46 Euro Kfz-Steuer für An­hänger.
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Als Fahrzeug­halterin oder Fahrzeug­halter zahlen Sie eine jähr­liche Kfz-Steuer für Ihren An­hänger. Unter bestim­mten Voraus­setzun­gen ist eine Steuer­befrei­ung möglich. Die Kfz-Steuer für An­hänger entfällt zum Bei­spiel für An­hänger, die für Sport- und Hobby­zwecke im Ein­satz sind.
  
Wenn Sie in Deutsch­land einen An­hänger anmelden, zahlen Sie eine jähr­liche Kfz-Steuer. Aber: Unter bestimmten Voraus­setz­ungen können Sie eine Steuer­befreiung für Ihren An­hänger be­an­tragen. Statt eines regulären Kfz-Kenn­zeich­ens bekommen steuer­befreite Hän­ger ein grünes Kenn­zeich­en (= grüne Schrift auf weißem Grund).

Bei der Kfz-Steuer für An­hänger in Deutsch­land gibt es einige Aus­nahmen. Von der Steuer­pflicht befreit sind:

  • Anhänger für Sport- und Hobby­zwecke (z. B. Boots­trailer, Pferde­anhänger)
  • Arbeits­maschinen in Anhänger­form (z. B. Bau­maschinen, Asphaltkocher)
  • Zulassungs­freie Anhänger für Forst- und Land­wirtschaft, die höchstens 25 km/h fahren

Fällt Ihr Hän­ger in eine der genannten Kate­gorien und geben Sie den ent­sprechenden Verwendungs­zweck bei der Zulassung an, erhält er ein grünes Kenn­zeichen. Bedeutet: Die Kfz-Steuer für den An­hänger entfällt (z. B. keine Kfz-Steuer für Anhänger bis 25 km/h für land­wirt­schaft­liche Nutzung). Außer­dem ist keine separate An­hän­ger-Ver­siche­rung nötig, der Hänger ist über das Zug­fahrzeug mit­versichert.

   
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Gut zu wissen: Antrag­stellung

Fahrzeughalter:innen können auch für andere An­hänger­typen (aus­ge­nommen: Wohn­wagen) eine Steuer­befreiung be­an­tragen, zum Beispiel für:

  • Anhänger für Forst- und Land­wirt­schaft, die schneller als 25 km/h fahren
  • Anhänger für Milch­transport

Die Nicht­erhebung der Kfz-Steuer für Ihren Anhänger be­an­tragen Sie direkt bei Zulassung. Zuständig ist die Kfz-Behörde an Ihrem Haupt­wohn­sitz. Alter­nativ können Sie den Antrag auf Kfz-Steuer-Anhänger-Befreiung zu jedem spä­te­ren Zeit­punkt beim für Sie zu­ständigen Haupt­zoll­amt stellen.

Voraussetzung für die Steuer­vergünstigung ist, dass Sie den Hänger mit einem Zug­fahr­zeug (aus­ge­nommen: Kraft­räder, Pkw) bewegen, für das Sie eine um den Anhänger­zuschlag erhöhte Kfz-Steuer zahlen. Für Zug­fahr­zeuge unter zehn Tonnen Gesamt­gewicht beträgt der Anhänger­zuschlag 373,24 Euro pro Jahr (= Höchst­steuer­satz für Anhänger). Somit über­tragen sich die Kosten der Kfz-Steuer vom An­hänger auf das Zug­fahr­zeug. Daher lohnt es sich oft nicht, die Kfz-Steuer für An­hänger (z. B. mit 750 kg oder 2.000 kg Gesamt­gewicht) zu umgehen.

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Die Höhe der Kfz-Steuer für Pkw-Anhänger richtet sich nach dem zu­läs­sigen Gesamt­gewicht: Je an­ge­fangenen 200 Kilo­gramm sind jähr­lich 7,46 Euro fällig. Am einfachsten er­mitteln Sie die Kfz-Steuer für Anhänger mit einem Rechner, den beispiels­weise das Bundes­finanz­ministerium online anbietet.
 

Die Kfz-Steuer für Anhänger ermitteln Sie anhand des zulässigen Gesamt­gewichts, das Sie in der Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 1 (früher: Fahrzeug­schein) des Hängers finden. Die Kfz-Steuer für einen Anhänger mit 1.300 kg Gesamt­gewicht berechnen Sie zum Beispiel so:

  • 1.300 kg ÷ 200 kg = 6,5 (je angefangenen 200 kg: ⁓7)
  • 7 × 7,46 € = 52,22 €

Die Anhänger-Steuer wird auf ganze Euro­beträge ab­ge­rundet. Die Kosten der Kfz-Steuer für einen An­hänger mit 1.300 kg liegen also bei 52 Euro im Jahr. Wer nicht selbst rechnen will, kann einen Kfz-Steuer-Anhänger-Rechner nutzen. Online bietet unter anderem das Bundes­finanz­ministerium einen Kfz-Steuer-Rechner an.

Die Tabelle zeigt die Höhe der jähr­lichen Kfz-Steuer für An­hänger ver­schiedener Gewichts­klassen:

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Zulässiges Anhänger-Gesamtgewicht
Kfz-Steuer für Anhänger pro Jahr
750 kg 29 €
1.200 kg 44 €
1.300 kg 52 €
1.500 kg 59 €
2.000 kg 74 €
2.600 kg 96 €
3.000 kg 111 €
3.500 kg 134 €
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  • Ist eine nachträgliche Änderung der Kfz-Steuerpflicht bei Anhängern möglich?

    Ja. Die Beantragung einer Steuer­befreiung für An­hänger ist auch nach Zu­las­sung jeder­zeit möglich. Um­ge­kehrt können Sie die Steuer­befreiung nach­träglich auf­heben. Sinn­voll bzw. not­wendig ist das zum Bei­spiel, wenn sich Art der Anhänger­nutzung ändert. Der Hänger erhält dann statt eines grünen ein reguläres schwarzes Kfz-Kenn­zeichen.
  • Was passiert bei Missbrauch der Steuerbefreiung bei Anhängern?

    Bei Zulassung mit grünem Kenn­zeichen ent­fällt nicht nur die Kfz-Steuer für den An­hänger. Auch die Nutzung ist ein­ge­schränkt (z. B. bei Ge­schwin­dig­keit mit Anhänger). Wer seinen steuer­befreiten Hänger "zweck­ent­fremdet", begeht Steuer­hinter­ziehung.

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand mit einem Boots­trailer oder Pferde­anhänger Einkaufs­fahrten macht oder Umzugs­kisten transportiert. Fliegt die Person bei einer Verkehrs­kontrolle auf, kann eine Ordnungs­widrig­keits­anzeige die Folge sein. Unter Um­stän­den schaltet sich das zuständige Finanz­amt für Fahndung und Straf­sachen ein, um den Vor­wurf der Steuer­hinter­ziehung zu prüfen.

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