0800 7 243 959 Mo bis Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr

Carsharing-Versicherung

Leistungen, Selbstbehalt & Co.
Diese Leistungen bietet eine Carsharing-Versicherung
  • Ihre eigene Kfz-Versicherung schützt Sie nicht bei Schäden an Carsharing-Autos.
  • Der Versicherungsschutz ist bei Car­sharing in der Regel auto­ma­tisch im Mietpreis enthalten.
  • Eine Carsharing-Versicherung leistet bei Autos, die ver­schiedene Fahrer­innen und Fahrer gemein­sam nutzen – meist mit Kfz-Haftpflicht und Vollkasko-Schutz.
  • Im Schadenfall zahlen Sie als Mie­ter:in bis zu 1.500 Euro Selbst­be­tei­li­gung. Wie hoch der Selbst­be­halt ausfällt, hängt vom Car­sharing-Anbieter ab.
Nein. Ihre private Autoversicherung ist fahr­zeug­ge­bun­den und kommt nur für Schäden auf, die bei Fahrten mit Ihrem eigenen Pkw entstehen. Sind Sie mit einem Carsharing-Auto unterwegs, greift im Schaden­fall die Carsharing-Ver­si­che­rung des Fahr­zeug­an­bieters.

Bei der Allianz erhalten Sie allerdings Zusatz­leistungen für Car­sha­ring-Pkw: Verur­sa­chen Sie Schäden an einem in Deutsch­land zuge­lassenen Carsharing-Auto, zahlen Sie nur den Selbst­behalt, den Sie im Versiche­rungs­ver­trag für Ihr eigenes Automobil fest­ge­legt haben. Den Rest begleicht die Allianz – bis zu einer Höhe von 1.000 Euro je Schaden­fall. Ihre SF-Klasse wird dabei nicht zurück­gestuft. In Komfort und Premium gilt der Ver­sicherungs­schutz zusätzlich für Mietwägen, die Sie in Deutsch­land über­nommen haben.
Haben Sie weitere Fragen zur Kfz-Versiche­rung der Allianz mit Car­sharing-Zusatz­leistun­gen? Wir freuen uns auf ein Gespräch!
Eine Carsharing-Versicherung schützt Sie, wenn Sie selbst Schäden am Leih­fahr­zeug verursachen oder einen Unfall haben. Bei den meisten kom­merziellen Anbietern sind Kfz-Haftpflicht- und Voll­kasko­versicherung im Miet­preis inklusive.
Wie ist ein Carsharing-Auto versi­chert?
Fahrzeuge von kommerziellen Car­sharing-Anbietern sind in der Regel mit Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkasko abgesichert. Das heißt: Haben Sie mit dem Leih­auto einen Unfall oder ver­ursachen selbst Schä­den daran, sind Sie über die Auto­ver­si­che­rung des Carsharing-Anbieters abgesichert. Welche Leistungen der Car­sharing-Ver­si­che­rungs­schutz beinhaltet, prüfen Sie vorab in den Vertrags­bedingungen.

Wichtig: Ihre Carsharing-Versicherung sollte immer eine Voll­kasko­ver­si­che­rung beinhalten. Denn: In der Regel sind Sie mit dem Sharing-Fahr­zeug nicht vertraut und haben deshalb ein höheres Schadens­risiko. Umso wichtiger ist ein Rund­um-Schutz über die Voll­kasko, die unter anderem selbst ver­schuldete Schäden am Leih­auto abdeckt.
Haftpflicht oder Kasko – welche Ver­siche­rung greift?

Ob die Kfz-Haftpflicht- oder Kasko­ver­si­che­rung des Car­sharing-Autos ein­springt, hängt davon ab, welcher Schaden vorliegt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Car­sharing greift, wenn…

  • Sie fremdes Eigentum mit dem Leih-Pkw beschädigen (Sach­schäden).
  • Sie andere Personen mit dem Pkw verletzen (Personen­schäden).
  • anderen finanzielle Einbußen durch Sie entstehen (Vermögens­schäden).

Die Kaskoversicherung (= Vollkasko und Teilkasko) greift, wenn…

Was passiert mit der Schaden­frei­heits­klasse, wenn ich Car­sharing nutze?
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen und auf Car­sharing um­steigen, bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, gelten SF-Klasse und Schaden­freiheits­rabatt je nach Auto­versicherung bis zu zehn Jahre weiter. Legen Sie sich zum Beispiel nach fünf Jahren wieder ein eigenes Fahrzeug zu, stufen Versicherer Sie meist in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ihrem letzten Ver­siche­rungs­ver­trag hatten.

Nutzen Sie neben Carsharing ein eigenes Fahr­zeug, hat ein Unfall mit einem Leihauto keinen Einfluss auf Ihre Schaden­frei­heits­klasse. Schä­den, die eine Ver­si­che­rung für Car­sharing reguliert, wirken sich nicht auf Ihre eigene Auto­versicherung aus.
Als Mieter:in beteiligen Sie sich in der Regel mit 500 bis 1.500 Euro an den Schadens­kosten. Wie hoch bei einer Car­sharing-Ver­sicherung Ihr Selbst­behalt ausfällt, legt der jeweilige Anbieter fest. Welche Vollkasko- oder Teilkasko-Selbstbeteiligung Sie im Schaden­fall zahlen, lesen Sie in den Vertrags­be­din­gungen nach.
Bei Carsharing nutzen mehrere Personen ge­mein­sam ein Auto. Kommerzielle Carsharing-Anbieter gibt es in vielen deutschen Groß­städ­ten. Auf dem Land ersetzen oft private Carsharing-Verbände und Vereine das fehlende kommerzielle Angebot. Kosten und Nutz­ungs­be­ding­ungen sind je nach Carsharing-Dienst unter­schied­lich.
Wie funktioniert kommerzielles Carsharing?
Kommerzielles Carsharing ist inzwischen in den meisten Großstädten über Apps möglich. Nutzer:innen haben oft die Wahl zwischen mehreren Anbietern, deren Fahr­zeuge sie auf Minuten-, Stunden- oder Kilometer­­basis anmieten könen. In der Regel können Sie geliehene Fahrzeuge an jedem öffent­lichen Parkplatz wieder abstellen. Manche Anbieter erlauben sogar das Parken auf kosten­­pflichtigen inner­­städti­schen Park­plätzen.

Wichtig: Die Person, die das Carsharing-Auto mietet, ist in der Regel auch als einzige:r Fahrer:in erlaubt. Lassen Sie jemand anderen ans Steuer, während das Auto auf Ihren Namen gemietet ist, machen Sie sich strafbar.
Wie funktioniert privates Carsharing?
Privates Carsharing ist zum Bei­spiel über Online-Plattformen möglich. Wenn Sie sich als Nutzer:in registrieren, können Sie Fahrzeuge von Privat­be­sitz­er:innen gegen Geld mieten. Möchten Sie Ihr eigenes Fahrzeug mit einer fixen Per­sonen­gruppe teilen, ist es über Ihre bestehende Kfz-Versicherung oft nicht aus­reichend geschützt. Wenn Sie zum Bei­spiel Ver­wandten regelmäßig Ihr Wohnmobil privat vermieten, ist in der Regel eine Fahrer­kreis­er­wei­te­rung erforder­lich.

Darüber hinaus ist für privat geteilte Fahrzeuge eine Vollkasko sinn­voll, die auch selbst ver­ursachte Schäden am Kfz abdeckt. Halten Sie deshalb vorab Rück­sprache mit Ihrem Kfz-Ver­sicherer und passen Sie Ihren Schutz entsprechend an.
Was kostet Carsharing?
Wie hoch Carsharing-Kosten aus­fallen, hängt von Anbieter und Gebühren­modell ab. Die meisten Unter­nehmen rechnen nach Minu­ten- oder Kilo­meter­preis ab. Die Kosten variieren je nach gemie­tetem Automodell und Fahr­er­an­zahl. Viele Carsharing-Dienste bieten darüber hinaus ver­güns­tig­te Prepaid-Angebote oder feste Stun­den­pa­ke­te für Tages- oder Wochenendfahrten an. Für Regel­verstöße wie Falsch­parken oder ver­spä­te­te Fahrzeug­rück­gabe gibt es Preis­aufschläge.

Wer Mitglied in einem privaten Carsharing-Verein ist, zahlt meist Auf­nah­me­ge­bühr, Kaution und mo­nat­liche Mitglieds­beiträge. Dafür sind die Miet­preise in der Regel günstiger.
Kann ich mir bei meiner eigenen Kfz-Versicherung Carsharing anrechnen lassen?
Ja, einige Kfz-Versicherer stufen Sie in eine günstigere Schaden­frei­heits­klasse ein, wenn Sie Ihr privates Auto oder E-Auto versichern und zuvor mit Carsharing Fahr­praxis gesammelt haben. Waren Sie zum Beispiel drei Jahre unfall­frei mit Carsharing-Autos unter­wegs, rechnet der Auto­versicherer Ihnen diese Zeit so an, als hätten Sie selbst ein Fahr­zeug versichert. Dadurch sparen Sie Beitrags­kosten.
Wie ist bei Privat-Carsharing die Versicherung geregelt?
Wenn Sie über ein Carsharing-Portal Ihr privates Auto verleihen, ist es meist über die Carsharing-Ver­si­che­rung der Online-Platt­form geschützt. Falls nicht, sind Sie als Vermieter:in selbst für die Kfz-Ver­si­che­rung verantwortlich.

Umgekehrt gilt: Wenn Sie über eine Carsharing-Plattform zum Beispiel ein privates Wohnmobil mieten, ist der Ver­si­che­rungs­schutz in der Regel im Mietpreis enthalten. Bei Unfällen und Schäden sind Sie über den Fahrzeug­ver­mieter oder die Carsharing-Ver­si­che­rung des jeweiligen Online-Portals abgesichert.
Wie bin ich versichert, wenn ich Fahrten über Uber anbiete?
Zugelassene Uber-Fahrer:innen und -Kuriere bzw. -Kurierinnen, die Fahrten über die App anbieten, sind auto­­matisch über die Partner­­ver­si­che­­rung des Unter­nehmens abgesichert. Das heißt: Verletzt sich der oder die Uber-Fahrer:in während der Fahrt bei einem Autounfall, zahlt die Partner­versicherung unter anderem Behandlungs­­kosten, die eine gesetzliche Kranken­­versicherung nicht abdeckt. Der Schutz ersetzt jedoch keine gewerb­liche Auto­­versicherung. Um gesetzlich vorge­schriebene Kfz-Haftpflicht und freiwillige Kasko­­versiche­rung für den Wagen kümmert sich der Fahrer oder die Fahrerin also selbst.
Geben Sie uns ein Feedback
Haben Sie noch Fragen zur Kfz-Versicherung der Allianz?
Allianz Service: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontakt­formular – wir kümmern uns darum.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Kfz-Versicherung.