• Eine Carsharing-Versicherung schützt Autos, die ver­schiedene Fahrerinnen und Fahrer gemein­sam nutzen. 
  • Fahrzeuge von kommerziellen Carsharing-Diensten sind meist mit Kfz-Haftpflicht und Vollkasko abgesichert. 
  • Der Versicherungsschutz ist bei Car­sharing in der Regel auto­ma­tisch im Miet­preis ent­halten
  • Im Schadenfall zahlen Sie als Mie­ter:in bis zu 1.500 Euro Selbst­be­tei­li­gung. Wie hoch der Selbst­be­halt ausfällt, hängt vom Car­sharing-Anbieter ab.
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Eine Carsharing-Versicherung schützt Sie, wenn Sie selbst Schäden am Leih­fahr­zeug verursachen oder einen Unfall haben. Bei den meisten kom­merziellen Anbietern sind Kfz-Haftpflicht- und Voll­kasko­versicherung im Miet­preis inklusive.
   

Fahrzeuge von kommerziellen Car­sharing-Anbietern sind in der Regel mit Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkasko abgesichert. Das heißt: Haben Sie mit dem Leih­auto einen Unfall oder ver­ursachen selbst Schä­den daran, sind Sie über die Auto­ver­si­che­rung des Carsharing-Anbieters abgesichert. Welche Leistungen der Car­sharing-Ver­si­che­rungs­schutz beinhaltet, prüfen Sie vorab in den Vertrags­bedingungen.

Wichtig: Ihre Carsharing-Versicherung sollte immer eine Voll­kasko­ver­si­che­rung beinhalten. Denn: In der Regel sind Sie mit dem Sharing-Fahr­zeug nicht vertraut und haben deshalb ein höheres Schadens­risiko. Umso wichtiger ist ein Rund­um-Schutz über die Voll­kasko, die unter anderem selbst ver­schuldete Schäden am Leih­auto abdeckt.

Ob die Kfz-Haftpflicht- oder Kasko­ver­si­che­rung des Car­sharing-Autos ein­springt, hängt davon ab, welcher Schaden vorliegt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Car­sharing greift, wenn…

  • Sie fremdes Eigentum mit dem Leih-Pkw beschädigen (Sach­schäden).
  • Sie andere Personen mit dem Pkw verletzen (Personen­schäden).
  • anderen finanzielle Einbußen durch Sie entstehen (Vermögens­schäden).

Die Kaskoversicherung (= Vollkasko und Teilkasko) greift, wenn…

Als Mieter:in beteiligen Sie sich in der Regel mit 500 bis 1.500 Euro an den Schadens­kosten. Wie hoch bei einer Car­sharing-Ver­sicherung Ihr Selbst­behalt ausfällt, legt der jeweilige Anbieter fest. Welche Vollkasko- oder Teilkasko-Selbstbeteiligung Sie im Schaden­fall zahlen, lesen Sie in den Vertrags­be­din­gungen nach.

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen und auf Car­sharing um­steigen, bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, gelten SF-Klasse und Schaden­freiheits­rabatt je nach Auto­versicherung bis zu zehn Jahre weiter. Legen Sie sich zum Beispiel nach fünf Jahren wieder ein eigenes Fahrzeug zu, stufen Versicherer Sie meist in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ihrem letzten Ver­siche­rungs­ver­trag hatten.

Nutzen Sie neben Carsharing ein eigenes Fahr­zeug, hat ein Unfall mit einem Leihauto keinen Einfluss auf Ihre Schaden­frei­heits­klasse. Schä­den, die eine Ver­si­che­rung für Car­sharing reguliert, wirken sich nicht auf Ihre eigene Auto­versicherung aus.

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Gut zu wissen: Haftung

Nein. Ihre private Autoversicherung ist fahr­zeug­ge­bun­den und kommt nur für Schäden auf, die bei Fahrten mit Ihrem eigenen Pkw entstehen. Sind Sie mit einem Carsharing-Auto unterwegs, greift im Schaden­fall die Carsharing-Ver­si­che­rung des Fahr­zeug­an­bieters.

Einzelne private Kfz-Versicherer bieten allerdings Zusatz­leistungen für Car­sha­ring-Pkw an. Bei manchen Tarifen über­nim­mt Ihre private Auto­ver­siche­rung zum Beispiel einen Teil Ihrer Car­sharing-Selbst­beteiligung. Das heißt: Verur­sa­chen Sie Schäden an einem Leihauto, zahlen Sie den Selbst­behalt, den Sie im Versiche­rungs­ver­trag für Ihr eigenes Auto fest­ge­legt haben. Den Rest begleicht Ihre pri­va­te Kfz-Versiche­rung.

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Bei Carsharing nutzen mehrere Personen ge­mein­sam ein Auto. Kommerzielle Carsharing-Anbieter gibt es in vielen deutschen Groß­städ­ten. Wer sich bei einem Carsharing-Unter­neh­men anmeldet, kann Fahrzeuge aus dessen Flotte jederzeit anmieten. Die Buchung ist meist per App oder on­line möglich. Kosten und Nutz­ungs­be­ding­ungen sind je nach Carsharing-Dienst unter­schied­lich.

Privates Carsharing ist zum Bei­spiel über Online-Plattformen möglich. Wenn Sie sich als Nutzer:in registrieren, können Sie Fahrzeuge von Privat­be­sitz­er:innen gegen Geld mieten. Möchten Sie Ihr eigenes Fahrzeug mit einer fixen Per­sonen­gruppe teilen, ist es über Ihre bestehende Kfz-Versicherung oft nicht aus­reichend geschützt. Wenn Sie zum Bei­spiel Ver­wandten regelmäßig Ihr Wohnmobil privat vermieten, ist in der Regel eine Fahrer­kreis­er­wei­te­rung erforder­lich.

Darüber hinaus ist für privat geteilte Fahrzeuge eine Vollkasko sinn­voll, die auch selbst ver­ursachte Schäden am Kfz abdeckt. Halten Sie deshalb vorab Rück­sprache mit Ihrem Kfz-Ver­sicherer und passen Sie Ihren Schutz entsprechend an.

Wie hoch Carsharing-Kosten aus­fallen, hängt von Anbieter und Gebühren­modell ab. Die meisten Unter­nehmen rechnen nach Minu­ten- oder Kilo­meter­preis ab. Die Kosten variieren je nach gemie­tetem Automodell und Fahr­er­an­zahl. Viele Carsharing-Dienste bieten darüber hinaus ver­güns­tig­te Prepaid-Angebote oder feste Stun­den­pa­ke­te für Tages- oder Wochenendfahrten an. Für Regel­verstöße wie Falsch­parken oder ver­spä­te­te Fahrzeug­rück­gabe gibt es Preis­aufschläge.

Wer Mitglied in einem Carsharing-Verein ist, zahlt meist Auf­nah­me­ge­bühr, Kaution und mo­nat­liche Mitglieds­beiträge. Dafür sind die Miet­preise in der Regel günstiger.

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Häufige Fragen
  • Kann ich mir bei meiner eigenen Kfz-Versicherung Carsharing anrechnen lassen?

    Ja, einige Kfz-Versicherer stufen Sie in eine günstigere Schaden­frei­heits­klasse ein, wenn Sie Ihr privates Auto oder E-Auto versichern und zuvor mit Carsharing Fahr­praxis gesammelt haben. Waren Sie zum Beispiel drei Jahre unfall­frei mit Carsharing-Autos unter­wegs, rechnet der Auto­versicherer Ihnen diese Zeit so an, als hätten Sie selbst ein Fahr­zeug versichert. Dadurch sparen Sie Beitrags­kosten.
  • Wie ist bei Privat-Carsharing die Versicherung geregelt?

    Wenn Sie über ein Carsharing-Portal Ihr privates Auto verleihen, ist es meist über die Carsharing-Ver­si­che­rung der Online-Platt­form geschützt. Falls nicht, sind Sie als Vermieter:in selbst für die Kfz-Ver­si­che­rung verantwortlich.

    Umgekehrt gilt: Wenn Sie über eine Carsharing-Plattform zum Beispiel ein privates Wohnmobil mieten, ist der Ver­si­che­rungs­schutz in der Regel im Mietpreis enthalten. Bei Unfällen und Schäden sind Sie über den Fahrzeug­ver­mieter oder die Carsharing-Ver­si­che­rung des jeweiligen Online-Portals abgesichert.

  • Wie bin ich versichert, wenn ich Fahrten über Uber anbiete?

    Zugelassene Uber-Fahrer:innen und -Kuriere, die Fahrten über die App anbieten, sind auto­matisch über die Partner­ver­si­che­rung des Unternehmens abgesichert. Das heißt: Verletzt sich der oder die Uber-Fahrer:in während der Fahrt bei einem Autounfall, zahlt die Partnerversicherung unter anderem Behandlungs­kosten, die seine gesetzliche Kranken­versicherung nicht abdeckt. Der Schutz ersetzt jedoch keine gewerbliche Auto­versicherung. Um gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht und freiwillige Kasko­versicherung für seinen Wagen kümmert sich der Fahrer oder die Fahrerin also selbst.
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