- Entspricht eine Ware oder Dienstleistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen, gilt sie als mangelhaft. Betroffene Kunden und Kundinnen haben in der Regel bis zu zwei Jahre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer – so lange können sie von ihm eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen.
- Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, wohingegen eine Garantie freiwillig vom Hersteller oder Verkäufer angeboten wird. Letztere bietet Käufern und Käuferinnen in der Regel zusätzlichen Schutz.
- Eine Garantie vom Hersteller oder Händler hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Gewährleistung. Beide Ansprüche gelten unabhängig voneinander.
- Bei Privatverkäufen ist Vorsicht geboten: Die Gewährleistung kann in diesem Fall ausgeschlossen werden.
Garantie und Gewährleistung: Diese Rechte haben Sie als Käufer:in
Ansprüche, Pflichten & Fristen

Garantie und Gewährleistung: Das Wichtigste in Kürze

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