Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist Voraussetzung für Zulassung oder Ummeldung eines Pkw. Seit 2008 wird sie elektronisch über die eVB-Nummer übermittelt. Mit der eVB-Nummer bestätigt die Kfz-Versicherung, dass für das Auto Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht.
Die eVB-Nummer ist per Definition eine siebenstellige Kombination aus Ziffern und Buchstaben, deren Verhältnis unterschiedlich gemischt sein kann. Zwei Beispiele, wie eine eVB aussehen kann:
Wer vor 2008 schon mal ein Auto zugelassen hat, dem dürfte die sogenannte Doppelkarte oder Deckungskarte noch ein Begriff sein. Bei der Anmeldung mussten Fahrzeughalter die Versicherungsbestätigungskarte in Papierform bei der Kfz-Behörde vorlegen. Einen Teil davon behielt die Zulassungsstelle, der andere wurde an die Versicherung zurückgeschickt. Diesen bürokratischen Aufwand hat man inzwischen abgeschafft.
Folgende Vorteile bietet das eVB-Verfahren im Vergleich zur Deckungskarte:
Anstelle der Versicherungsdoppelkarte enthält die eVB-Nummer die wichtigsten Angaben über Fahrzeug und Versicherungsnehmer. Alle Zulassungsstellen haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB-Nummer jederzeit online abrufen. Für Datenaustausch und -pflege ist die GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) zuständig. Das Unternehmen leitet das eVB-Verfahren seit 2008.
Hinweis: In manchen Dokumenten finden Sie die eVB-Nummer unter der Bezeichnung VBÜ (kurz für "Versicherungsbestätigung für die Übermittlung").
Wer sein Fahrzeug mit einem Sonderkennzeichen zulässt, benötigt eine spezielle eVB-Nummer. Melden Sie Ihren Pkw für einen bestimmten Saisonzeitraum an, beantragen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer für Saisonkennzeichen. Wie für ein reguläres Kfz-Kennzeichen ist die Zusendung der Versicherungsbestätigungsnummer für Sie kostenlos.
Um eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, wenden Sie sich am besten an Ihren Versicherungsvertreter vor Ort. Das Aushändigen der Versicherungsnummer erfolgt in der Regel gegen Zahlung eines einmaligen Betrags. Das Kurzzeitkennzeichen ist dann fünf Tage lang gültig.
Eine eVB-Nummer für rote Kennzeichen fordern Sie ebenfalls bei der entsprechenden Kfz-Versicherung an. Das Sonderkennzeichen ist Autohändlern vorbehalten, die es für Probe- oder Überführungsfahrten im Wechsel an verschiedenen Fahrzeugen anbringen dürfen.
Für Ausfuhrkennzeichen bekommen Sie dagegen keine eVB-Nummer. Als Versicherungsnachweis für Exportfahrzeuge stellt Ihnen die Kfz-Versicherung eine gelbe Versicherungskarte (Doppelkarte) zur Verfügung.
Eine elektronische Versicherungsbestätigung ist nicht erforderlich, wenn Sie von der Kfz-Haftpflicht auf eine Vollkasko oder Teilkasko umsteigen – oder umgekehrt. Denn: Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug freiwillig. Die Zulassungsbehörde ist nur bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht daran interessiert, über die eVB-Nummer herauszufinden, ob Ihr Pkw einen gültigen Versicherungsschutz besitzt.
Melden Sie Ihr Auto mit der eVB an, ist es im Rahmen der vorläufigen Deckung sofort abgesichert. Das bedeutet: Bauen Sie mit dem Pkw auf der Fahrt von der Zulassungsbehörde zurück nach Hause einen Autounfall, greift Ihre Kfz-Versicherung – auch wenn Ihnen der Versicherungsschein noch nicht vorliegt.
Wie genau der vorläufige Versicherungsschutz aussieht, hängt davon ab, welche Versicherung Sie für Ihren Pkw wählen. In der Regel zählt die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung zu den Grundleistungen. Das heißt: Die Versicherung springt bei Schäden ein, die Dritten durch Ihr Kraftfahrzeug entstehen. Die meisten Autoversicherer bieten im Zuge der vorläufigen Deckung auch Kaskoleistungen an.
Haben Sie also eine Teilkasko abgeschlossen, greift der vorläufige Versicherungsschutz zum Beispiel bei Diebstahl oder Hagelschäden. Mit einer Vollkasko sind Sie darüber hinaus bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus abgesichert. Vollwertiger Versicherungsschutz besteht allerdings erst, wenn Sie den Versicherungsvertrag unterschrieben und den Versicherungsschein erhalten haben.
Eine eVB-Nummer gilt für die Dauer von drei Monaten. Danach können Sie das Dokument nicht mehr verwenden. Beantragen Sie als Privatperson eine eVB-Nummer, dient diese dem einmaligen Gebrauch. Das heißt: Innerhalb des Gültigkeitszeitraums können Sie die Zahlen-Ziffern-Kombination genau einmal verwenden, um ein Auto anzumelden.
Nach Anmeldung des Kfz bei der Zulassungsstelle benötigen Sie die Nummer nicht mehr. Sie ist dann verbraucht, wie eine benutzte Fahrkarte.
Gute Nachricht: Die eVB-Nummer erhalten Sie sofort kostenlos, nachdem Sie diese bei Ihrem Kfz-Versicherer angefordert haben. Sind Sie dagegen noch nicht versichert, schließen Sie zuerst eine Kfz-Versicherung ab. Erst danach sendet Ihnen das Versicherungsunternehmen Ihre eVB-Nummer zu – entweder per E-Mail oder SMS.
Das heißt: Einzig für die Kfz-Haftpflichtversicherung fallen Kosten an. Sie müssen übrigens auch nichts für die Versicherungsbestätigung bezahlen, wenn Sie sie beantragen, am Ende aber kein Auto zulassen.
Zur Kasse bittet Sie der Versicherer allerdings, wenn Sie Ihren Pkw anmelden und kurz darauf die Versicherung kündigen. Sie bezahlen dann für den Zeitraum, in dem Ihr Versicherungsschutz aktiv war.
Bei einem Fahrzeugwechsel benötigen Sie eine eVB, um Ihr neues Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Wollen Sie Ihr Auto ummelden, brauchen Sie ebenfalls eine neue eVB-Nummer – etwa bei Umzug oder nach einem Halterwechsel. Erforderlich ist die Versicherungsnummer auch, wenn Sie technische Veränderungen am Kfz vornehmen.
Ändert sich dadurch beispielsweise die Fahrzeugklasse, sind Sie verpflichtet, dies in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Dazu benötigen Sie neben Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie einem Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung oft auch eine neue eVB-Nummer.
Die Gültigkeit der Versicherungsnummer verfällt nämlich mit der erfolgten Neuzulassung oder Ummeldung automatisch. Das heißt: Sie können eine eVB-Nummer nicht mehrmals verwenden. Die Zulassung mehrerer Fahrzeuge mit derselben eVB-Nummer ist ebenfalls nicht möglich. Pro Auto beantragen Sie eine separate eVB bei Ihrem Versicherer.
Verwenden Sie dazu einfach den Antragsdialog in unserem Kfz-Online-Rechner. Dazu sind nur wenige Daten nötig, unter anderem Vor- und Nachname, Adresse sowie E-Mail-Kontakt. Direkt nach der Bestätigung des Antrags können Sie diesen mitsamt der eVB online unter Meine Allianz ausdrucken – schnell und ganz bequem. Gerne können Sie sich Ihre eVB-Nummer auch persönlich in Ihrer Allianz Agentur geben lassen. Oder Sie fordern die eVB-Nummer über Ihr persönliches "Meine Allianz"-Kundenportal an.
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung bei der Allianz haben, kontaktieren Sie uns einfach online in "Meine Allianz". Wir lassen Ihnen danach Ihre neue eVB sofort zukommen. Für die Ummeldung Ihres Kfz müssen Sie keinen aufwändigen Antrag stellen und in diesem Fall Ihre Daten auch nicht erneut in unserem Angebotsrechner eingeben.
Nein, Fahrten mit einem zulassungspflichtigen Fahrzeug ohne Zulassung sind verboten. Die eVB-Nummer dient der Zulassungsstelle als Indiz für eine bestehende Kfz-Versicherung. Die Versicherungsbestätigungsnummer ist Voraussetzung zum Erhalt von Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen mit HU-Stempelplakette. Erst wenn Sie im Besitz dieser Dokumente sind, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Bei Verstößen sieht der Gesetzgeber eine Strafe von 70 Euro und einem Punkt im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg vor. Ausnahme: Sie starten eine Fahrt zur Anbringung der Stempelplakette und haben bereits die von der Zulassungsstelle zugeteilten ungestempelten Kennzeichen bekommen.
Die Zulassungsbehörden dürfen keine Änderungen an den vom Versicherer übermittelten Daten vornehmen. Daher ist es wichtig, dass Sie die korrekten Halter- bzw. Versicherungsnehmerdaten in Ihrem Antrag angeben, so wie sie im Personalausweis enthalten sind. Achten Sie dabei besonders darauf, falls Sie mehrere Vornamen haben: Ihr Rufname allein genügt nicht zur Zulassung.
Sollte der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer trotzdem wegen abweichender Daten nicht akzeptieren, können Sie sich telefonisch eine neue eVB-Nummer ausstellen lassen. Die Telefonnummer der Allianz eVB-Hotline ist auf der eVB aufgedruckt. Die korrigierten Daten werden dann unverzüglich an die Zulassungsbehörde übermittelt.
Ja, für Motorräder gilt dasselbe wie für Autos. Wenn Sie eine Motorradversicherung bei der Allianz abschließen, erhalten Sie die eVB-Nummer unkompliziert zusammen mit Ihrer Antragsbestätigung.
Ein elektronischer Versicherungsnachweis ist übrigens nicht nur bei Pkw und Krafträdern, sondern auch bei Wohnmobilen und Wohnwagen notwendig. Eine eigene eVB-Nummer brauchen Sie auch für Anhänger, die Sie bei der Zulassungsbehörde an- oder ummelden.
Solange Sie die eVB-Nummer nicht nutzen, um ein Fahrzeug an- oder umzumelden, ist sie nicht bindend. Das bedeutet: Sie können Ihre Kfz-Versicherung und damit die eVB-Nummer noch wechseln. Was aber, wenn Sie sich für einen anderen Versicherungsanbieter entscheiden, wenn Sie die eVB bereits für die Zulassung Ihres Autos verwendet haben?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen der Versicherungsschein zugeht. Wichtig: Lösen Sie den Versicherungsvertrag nachträglich auf, endet Ihr Versicherungsschutz sofort und rückwirkend. Ihr Wagen ist dann nicht mehr geschützt. Achten Sie deshalb darauf, dass der neue Kfz-Versicherer den Pkw rückwirkend ab dem Tag der Zulassung versichert. Die eVB-Nummer des neuen Anbieters gilt in diesem Fall rückwirkend. Der Versicherer übermittelt die Versicherungsbestätigung automatisch an die Zulassungsstelle – Sie brauchen sich um nichts kümmern.
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