Solange Sie die eVB-Nummer nicht nutzen, um ein Auto an- oder umzumelden, ist sie nicht bindend. Das heißt: Sie können Ihre Kfz-Versicherung und damit die eVB-Nummer noch wechseln.
Was aber, wenn Sie sich für einen anderen Autoversicherer entscheiden, wenn Sie die eVB schon für die Zulassung Ihres Pkw verwendet haben? In diesem Fall können Sie Ihre Kfz-Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen der Versicherungsschein zugeht.
Wichtig: Lösen Sie den Vertrag nachträglich auf, endet Ihr Versicherungsschutz sofort und rückwirkend. Ihr Wagen ist dann nicht mehr abgesichert. Achten Sie deshalb darauf, dass der neue Kfz-Versicherer den Pkw rückwirkend ab dem Tag der Zulassung versichert.
Die eVB-Nummer des neuen Anbieters gilt ebenfalls rückwirkend. Der Versicherer übermittelt die Versicherungsbestätigung automatisch an die Zulassungsstelle. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.