• Ihre eVB-Nummer beantragen Sie bei Ihrer Kfz-Versi­cherung. Meist ist das online möglich. Sie erhalten die Nummer sofort nach Antrag bzw. Abschluss Ihrer Kfz-Versi­cherung per E-Mail, SMS oder Post.
  • Die eVB-Nummer benötigen Sie, um Ihr Kraft­fahr­zeug zuzu­lassen oder umzu­melden. Ohne Zulassung dürfen Sie Ihr Auto nicht im öffent­lichen Straßen­verkehr bewegen.
  • Die eVB ist kostenlos. Nach Erhalt ist sie je nach Versi­cherer drei bis sechs Monate gültig, maximal aber zwei Jahre.
  • Mit Ihrer eVB-Nummer genießen Sie vorläufigen Versicherungsschutz, bis Sie Ihren Versi­cherungs­schein erhalten.
  • eVB steht für elektronische Versi­che­rungs­bestäti­gung. Sie bescheinigt, dass Sie eine Kfz-Haftpflicht für Ihr Auto abge­schlossen haben.
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Die eVB-Nummer für Ihr Auto bean­tragen Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer. Bei den meisten Anbietern können Sie den Antrag schnell und einfach online stellen. Für den Antrag benötigen Sie Ihre persön­lichen Daten und Ihre Fahrzeug­daten.

Was brauche ich für die eVB-Nummer?

Um die eVB-Nummer auszustellen, braucht Ihr Kfz-Versicherer folgende Angaben:

  • Daten zu Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin und Versicherungs­nehmer:in
  • alle technischen Fahrzeug­angaben (vermerkt in Zulassungs­bescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein)

Solange Ihnen die erforder­lichen Fahr­zeug­daten (z.B. Datum der Erst­zulassung, Hersteller- und Typ­schlüssel­nummer) ander­weitig vorliegen, können Sie die eVB-Nummer auch ohne Fahrzeugschein beantragen.

Wie lange dauert es, bis ich die eVB-Nummer bekomme?

Das hängt davon ab, ob Sie die elektronische Versicherungs­bestätigung für ein neues Fahr­zeug oder zur Um­meldung eines schon versicherten Pkw brauchen:

  • Versichern Sie ein neues Auto, erhalten Sie die eVB-Nummer online direkt am Ende des Antragsprozesses. Alternativ bekommen Sie die Kfz-Ver­sicherungs­nummer sofort bei Ihrem oder Ihrer Ansprechpartner:in vor Ort.
  • Brauchen Sie die eVB für ein bereits versicherters Fahr­zeug, lässt Ihr Kfz-Ver­sicherer Ihnen die Nummer direkt nach Be­antragung zukommen. Per SMS oder E-Mail erhalten Sie die eVB-Nummer sofort, per Post inner­halb weniger Tage.

Wo finde ich die eVB-Nummer bzw. wo steht die eVB-Nummer?

Die eVB finden Sie in der E-Mail oder SMS, die Ihr Kfz-Versicherer Ihnen nach Eingang des Versicherungs­antrags schickt. Sie können die Nummer auch per Post anfordern oder online über das Kundenportal Ihres Versicherers abrufen.

Wichtig: In manchen Dokumenten ist die eVB-Nummer unter der Bezeichnung VBÜ (kurz für "Versicherungs­bestätigung für die Übermittlung") vermerkt.

Gut zu wissen: Allianz Service

Bei der Allianz können Sie die eVB-Nummer ganz leicht online beantragen. Sie ist drei bis zwölf Mona­te gültig.

  • Sie wollen Ihr Fahrzeug bei der Allianz versichern: Dann berechnen Sie Ihre Versi­cherung in wenigen Schritten über den Kfz-Online-Rechner. Sobald Sie den Schutz abgeschlossen bzw. Ihren Antrag bestätigt haben, erhalten Sie die eVB-Nummer sofort online, per E-Mail oder SMS.
  • Sie haben bereits eine Allianz Auto­versicherung Komfort oder Premium abgeschlossen: Sie benötigen die elektronische Versicherungs­bestätigung beispielsweise wegen eines Umzugs oder einer Namens­änderung, dann können Sie die eVB online anfordern: Geben Sie im Formular den Grund der Anforderung und Ihr Kfz-Kennzeichen an. Anschließend senden wir Ihnen die eVB zu – per E-Mail, SMS oder Post.
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Die Gültigskeitsdauer einer eVB-Nummer ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Sie beträgt oft drei bis sechs Monate, jedoch maximal zwei Jahre. Ihre eVB-Nummer verfällt nach der ersten Nutzung. Die Ausstellung einer elektro­nischen Versicherungs­bestätigung ist für Sie kostenlos.
 

Die maximale Gültigkeitsdauer einer eVB-Nummer beträgt 730 Tage, also zwei Jahre. Über den Gültig­keits­zeit­raum entscheidet jeder Kfz-Versicherer selbst. Bei vielen Anbietern sind Gültig­keits­zeit­räume zwischen drei und sechs Monaten üblich.

Inner­halb des Gültigkeits­zeit­raums können Sie die eVB genau einmal nutzen: für die erstmalige Kfz-Zulassung eine Neuwagens oder das Um­melden eines Gebraucht­wagens. Danach verfällt die eVB auto­matisch. Die Zulassung mehrerer Fahr­zeuge mit derselben eVB-Nummer ist nicht möglich. Pro Auto beantragen Sie eine separate eVB bei Ihrem Kfz-Versicherer.

Wichtig: Bei einem Versicherungswechsel brauchen Sie keine neue eVB-Nummer – voraus­gesetzt, die bisherige ist noch gültig. Ihre Versicherung über­mittelt die aktuelle eVB-Nummer für Ihr Auto direkt an die Zulassungs­stelle

Das Beantragen der eVB-Nummer ist kosten­los. Das Gleiche gilt, wenn Sie die eVB beantragen und anschließend doch kein Fahr­zeug zulassen. Erst wenn Sie das Auto anmelden, zahlen Sie für Ihre Kfz-Versicherung. Das gilt auch dann, wenn Sie kurz darauf Ihre Versi­cherung kündigen. Dann bezahlen Sie den Ver­si­che­rungs­beitrag zumindest für den Zeitraum, in dem Ihr Ver­siche­rungs­schutz aktiv war. Die eVB bleibt auch in diesem Fall kostenlos.
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Eine eVB-Nummer benötigen Sie unter anderem für das Anmelden, Ummelden oder Neuzulassen Ihres Pkws, Motorrads oder Anhängers. Ohne Versicherungs­bestätigung nimmt die Zulassungs­stelle keine Kfz-Zulassung vor. 

Sie brauchen die eVB-Nummer bei der Kfz-Zulassungs­stelle, wenn Sie:

  • Ihr Auto anmelden (Neu­zulassung)
  • Ihren Pkw-Anhänger um- oder anmelden
  • Ihr Kfz ummelden (z.B. bei Halterwechsel)
  • Ihren stillgelegten Wagen wieder zulassen (z.B. nach vorüber­gehender Abmeldung)
  • technische Änderungen am Kfz in die Fahrzeug­papiere eintragen lassen (z.B. nach Tuning)
  • ein Kurzzeitkennzeichen beantragen (z.B. für Probe- oder Über­führungs­fahrt)
  • ein Saisonkennzeichen beantragen (z.B. für Ihren Oldtimer)
  • Ihr Auto nach Umzug in einem anderen Zulassungs­bezirk anmelden
  • Ihren Namen ändern (nach Heirat)

Wichtig: Die eVB-Nummer können Sie auch für die Online-Zulassung Ihres Kfz verwenden. Sie geben diese einfach an der jewei­ligen Stelle im Online-Formular ein. 

Im Vergleich zur alten Versicherungs­bestätigungs­karte (Deckungskarte oder Doppel­karte) bietet das papierlose eVB-Verfahren diese Vorteile:

  • schnellere Zulassung von Kraftfahrzeugen
  • Zeitersparnis für Fahrzeughalter:in (weniger Behörden­gänge)
  • weniger fehler­anfälliges Ver­fahren (keine manu­ellen Eingaben notwendig)
  • besserer Schutz vor Miss­brauch und Fälschungen
  • zentrale Abrufbarkeit der eVB-Nummern beim Kraft­fahrt-Bundesamt (KBA)
Gut zu wissen: eVB-Nummer allein reicht nicht

Nein, Fahrten zur Zulassungsstelle ohne amtliches Kfz-Kennzeichen sind auch mit vorliegender eVB-Num­mer für Ihr Auto verboten. Erst wenn Sie die Zulassungs­bescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie Nummern­schilder mit HU-Stempel­plakette erhalten haben, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug am Straßen­verkehr teilnehmen. Verstöße ahndet der Gesetzgeber mit 70 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg.

Ausnahme: Sie starten eine Fahrt zur Anbringung der Stempel­plakette und haben bereits die von der Kfz-Behörde zugeteilten ungestempelten Kennzeichen bekommen.

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Ab Erhalt Ihrer eVB-Nummer genießen Sie vorläu­figen Versi­cherungs­schutz. Abhängig von Ihrer Police besteht dieser aus Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Vollen Versi­cherungs­schutz erhalten Sie erst mit Erhalt des Versi­cherungs­scheins. 

Fahren Sie mit ungestempelten Kenn­zeichen zur Kfz-Zulassungs­stelle, um Ihr Auto mit der eVB-Nummer anzumelden, ist es sofort ge­schützt. Das heißt: Ver­ursachen Sie beispiels­weise auf der Fahrt einen Autounfall, greift Ihre Kfz-Ver­sicherung – auch wenn Sie noch keinen Ver­sicher­ungs­schein haben.

Der Umfang des vorläufigen Ver­sicherungs­schutzes hängt von der Ver­sicherung und der ge­wählten Police ab. Die meisten Auto­ver­sicherer bieten im Zuge der vor­läu­figen Deckung auch Kasko­leistungen an. Haben Sie eine Teilkasko abge­schlossen, greift der vor­läufige Schutz zum Beispiel bei Diebstahl oder Hagelschäden am Auto. Mit einer Vollkasko sind Sie darüber hinaus bei selbst ver­schuldeten Unfällen und Vandalismus abgesichert.

Voller Versicherungschutz besteht erst, wenn Sie den Ver­sicherungs­vertrag unter­schrieben und den Versicherungs­schein erhalten haben.

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Definition
eVB steht für elektronische Versicherungs­bestätigung. Die Nummer besteht aus einem sieben­stelligen Code und enthält Daten über das Fahr­zeug und die versi­cherte Person.

Die eVB (= elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung) ist ein digitaler Nach­weis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Zulassungs­behörden. Das zeichnet die evB-Nummer aus:

  • Seit ihrer Einführung im Jahr 2008 hat sie die Doppel­karte aus Papier abgelöst. 
  • Kfz-Versicherer sind verpflichtet, die Ver­si­che­rungs­be­stätigung elektro­nisch an die Kfz-Behörden zu übermitteln.
  • Die eVB-Nummer ist ein sieben­stelliger Code. Die ersten beiden Zeichen identi­fizieren den Kfz-Versicherer. Die übrigen fünf Zeichen sind zufällig generiert. Die eVB-Nummer enthält zentrale Informationen über das Fahrzeug und die ver­si­che­rte Person

Das nachfolgende eVB-Nummer-Beispiel zeigt den Aufbau der eVB-Nummer:

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Häufige Fragen

Ist eine eVB-Nummer bindend?

Solange Sie die eVB-Nummer nicht nutzen, um ein Auto an- oder umzu­melden, ist sie nicht bindend. Das heißt: Sie können Ihre Kfz-Versicherung und damit die eVB-Nummer noch wechseln.

Was aber, wenn Sie sich für einen anderen Auto­versicherer entscheiden, wenn Sie die eVB schon für die Zulassung Ihres Pkw verwendet haben? In diesem Fall können Sie Ihre Kfz-Versicherung inner­halb von 14 Tagen nach Vertrags­ab­schluss schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen der Ver­sicherungs­schein zugeht.

Wichtig: Lösen Sie den Vertrag nachträglich auf, endet Ihr Versicherungs­schutz sofort und rückwirkend. Ihr Wagen ist dann nicht mehr abgesichert. Achten Sie deshalb darauf, dass der neue Kfz-Versicherer den Pkw rückwirkend ab dem Tag der Zulassung versichert.

Die eVB-Nummer des neuen Anbieters gilt ebenfalls rückwirkend. Der Versicherer übermittelt die Versicherungs­bestätigung automatisch an die Zulassungs­stelle. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Auto nach Ablauf der eVB-Nummer bei der Kfz-Versicherung versichern?

Ihr Fahrzeug ist bereits versichert. Schließlich weist die eVB-Nummer nach, dass für den Pkw ein gültiger Kfz-Haftpflicht­schutz besteht. In dem Moment, in dem Sie die elektro­nische Versicherungs­bestätigung bei der Zulassungs­stelle vor­ge­legt und Ihr Auto zuge­lassen haben, ist es abge­sichert. Sie benötigen die eVB-Nummer dann nicht mehr.

Verkehrskontrolle: Wie kann die Gültigkeit der eVB-Nummer ohne Deckungskarte geprüft werden?

Geraten Sie beispielsweise auf dem Weg zur Kfz-Zulassungsstelle mit ungestempelten – und damit ungültigen – Kennzeichen in eine Verkehrs­kontrolle, genügt die Vorlage der eVB-Nummer. Die Gültigkeitsdauer der eVB-Nummer prüfen die Gesetzeshüter über die eVB-Hotline Ihres Versicherers oder bei der Zulassungs­stelle. Allerdings ist das für die Polizei nur ausrei­chend, wenn Sie den direkten Weg zur Zulassungsstelle nehmen. Zu beachten ist außerdem, dass Sie nur innerhalb des zuständigen oder angrenzenden Zulassungs­bezirks unterwegs sein dürfen.

Wie bekomme ich die eVB-Nummer, wenn ich mit meiner Autoversicherung zur Allianz wechseln möchte?

Das ist ganz einfach: Entscheiden Sie sich für einen Wechsel zur Autoversicherung der Allianz, senden wir Ihre neue eVB-Nummer direkt an die Kfz-Zulassungs­stelle, nachdem Sie Ihre Daten in den Allianz Tarifrechner einge­geben und uns Ihren Versi­cherungs­antrag geschickt haben.

Bekomme ich eine eVB-Nummer trotz Schufa-Eintrag?

Da eine Kfz-Haftpflicht­ver­si­che­rung für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist, dürfen Versiche­rungs­unter­nehmen private Fahrzeughalter:innen wegen eines negativen Schufa-Eintrags nicht ablehnen. Meist erhalten Ver­sicherungs­nehmer:innen die eVB-Nummer auch ohne positive Schufa-Auskunft. Der Kfz-Ver­sicherer prüft vor Vertrags­ab­schluss aber Ihre Bonität – und vergibt die eVB-Nummer zum Beispiel erst, wenn die erste Beitrags­zahlung einge­gangen ist.

Was muss ich beachten, wenn ich ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zulassen möchte?

Bei einer Wiederzulassung, zum Beispiel nach vorübergehender Stilllegung, brauchen Sie eine neue elek­tronische Versicherungs­bestätigung, um Ihr Fahrzeug bei der Zulassungs­stelle anzumelden. Um bei der Allianz eine neue eVB für die Wieder­zulassung anzu­for­dern, teilen Sie uns das voraus­sichtliche Wieder­zulassungs­datum mit, zum Beispiel online in Ihrem Login-Bereich.

Benötige ich eine eVB-Nummer, wenn ich die Versicherung wechseln möchte?

Ja, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln oder ein anderes Fahrzeug versichern, ist eine neue eVB-Nummer erforderlich. Läuft die elektronische Versi­cherungs­bestätigung ab, bevor Sie Ihr Auto ange­meldet haben, erhalten Sie auf Anfrage kostenlos eine neue.

Erfolgt der Versicherungs­wechsel, nachdem Sie die eVB für die Zulassung eines Kfz genutzt haben, ist das eben­falls kein Problem: Ihr neuer Versicherer leitet den Versicherungs­nachweis auto­ma­tisch an die Kfz-Behörde weiter. Um den "Austausch" der Kfz- oder beispiels­weise Motorrad-eVB-Nummer brauchen Sie sich als Versi­cherungs­nehmer:in nicht zu kümmern.

Was kann ich tun, wenn es Probleme mit der eVB bei der Zulassungsstelle gibt?

Akzeptieren Mitarbeiter:innen der Zulassungsbehörde Ihre eVB-Nummer zum Beispiel aufgrund abweichender Halter- oder Versicherungs­nehmer­daten nicht, können Sie sich sofort telefonisch eine neue eVB-Nummer ausstellen lassen. Die eVB-Hotline der Allianz erreichen Kunden und Kundinnen der Allianz Auto­versicherungen Komfort oder Premium montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr unter der kosten­freien Rufnummer 0800 4300 119. Die korrigierten Daten werden dann unver­züglich an die Zulassungs­behörde über­mittelt.

Gibt es eVB-Nummern für Sonderkennzeichen?

Ja. Lassen Sie Ihr Fahrzeug mit einem speziellen Kfz-Kennzeichen (Kurz­zeit­kenn­zeichen, Saison­kenn­zeichen oder rotem Händler­kenn­zeichen) zu, erhalten Sie von Ihrem Ver­sicherer eine spezielle eVB-Nummer.

Export­fahrzeuge mit Ausfuhr­kenn­zeichen erhalten als Versicherungs­nach­weis keine eVB-Nummer von der Kfz-Versi­cherung, sondern eine gelbe Versi­cherungs­bestä­tigungs­karte (Doppe­lkarte).

Benötige ich die eVB-Nummer auch für die Zulassung eines Motorrads?

Ja, für Motorräder gilt dasselbe wie für Autos. Schließen Sie eine Motorrad­versicherung ab, erhalten Sie die eVB-Nummer-Motorrad zusammen mit Ihrer Antrags­bestätigung. Ein elektronischer Versicherungs­nachweis ist nicht nur für Pkw und Kraft­räder, sondern auch bei Wohn­mobil-VersicherungWohn­wagen-Versicherung oder Anhänger-Versicherung erforderlich.

eVB-Nummer Anhänger: Ist sie notwendig?

Ja, eine eVB-Nummer für Anhänger ist notwendig, zumindest für versicherungs­pflichtige Anhänger. Dazu zählen beispielsweise Pkw-Anhänger oder Wohnwagen. Natürlich können Sie auch die eVB-Nummer für Anhänger online bei Ihrem Versicherer bean­tragen oder auf klassischem Weg schriftlich oder telefo­nisch.
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