- Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) ist leichter als gedacht: Angestellte können von der GKV in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
- Immer mehr Personen in Deutschland sind privat krankenversichert. Denn die PKV bietet je nach Alter und gewähltem Tarif oft preiswerte Beiträge, umfangreiche medizinische Leistungen und zusätzliche weitere Vorteile.
- Umgekehrt hingegen gilt: Wer als angestellte Person unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, muss unter Umständen von der PKV in die GKV zurückkehren.
- Allianz Wechselvorteil: Wechseln Sie als Neukundin oder Neukunde von einer anderen PKV oder der GKV zur Allianz? Dann können Sie von einer höheren Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit und dem Allianz BONUS Programm profitieren.
Wechseln Sie zur Allianz Privaten Krankenversicherung (APKV) und steigen Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung ein!
- Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Vorversicherungszeit in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung an und staffelt Ihre Beitragsrückerstattung entsprechend höher ein (BRE-Staffel).
- Das bedeutet für Sie als Neukunde oder Neukundin der Allianz Privaten Krankenversicherung: können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Zusammen mit dem Allianz Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) in den entsprechenden Tarifen erhöht sich Ihre Beitragsrückerstattung auf bis zu 30 %.
- Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Krankenkasse.
Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile.
In die private Krankenversicherung wechseln
Wechseln Sie zur Allianz Privaten Krankenversicherung (APKV) und steigen Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung ein!
- Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Vorversicherungszeit in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung an und staffelt Ihre Beitragsrückerstattung entsprechend höher ein (BRE-Staffel).
- Das bedeutet für Sie als Neukunde oder Neukundin der Allianz Privaten Krankenversicherung: können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Zusammen mit dem Allianz Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) in den entsprechenden Tarifen erhöht sich Ihre Beitragsrückerstattung auf bis zu 30 %.
- Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Krankenkasse.
Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile.
Wechsel in die private Krankenversicherung kurz erklärt
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchstbeitrag liegt aktuell bei über 1.000 Euro pro Monat.
Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 77.400 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Wie viel Sie bei einem Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung zahlen müssten, erfahren Sie hier. Sichern Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot!
Wann ist der Wechsel von GKV zu PKV möglich?
- Jahreseinkommen: Für Angestellte ist der Wechsel in die private Krankenversicherung erst ab einer gewissen Einkommensgrenze möglich. In den letzten Jahren wurde diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) regelmäßig angehoben. In 2026 beträgt sie 77.400 Euro brutto jährlich.
- Berufliche Situation: Für Selbstständige ist kein Mindesteinkommen nötig, um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit Beginn der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Dann können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Sonderregelungen gelten unter anderem für Künstler:innen oder beim Abschluss einer PKV für Beamte und Beamtinnen.
- Gesundheitszustand: Vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung beantworten Sie in der Regel Gesundheitsfragen. Abhängig vom Ergebnis dieser Gesundheitsprüfung nimmt die private Krankenversicherung Sie entweder auf oder lehnt Ihren Versicherungsantrag ab. Zu den häufigsten Ablehnungsgründen zählen schwere Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfall oder HIV (AIDS). Bei bestimmten Vorerkrankungen kann die Versicherung einen Risikozuschlag erheben oder bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausschließen.
- Alter: Erwachsene können sich grundsätzlich ab dem 18. Geburtstag eigenständig in der privaten Krankenversicherung absichern, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das ist beispielsweise möglich zu Beginn des Studiums, bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder sobald das Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ebenfalls über Ihre Eltern in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Das ist möglich, wenn beide Elternteile ebenfalls in der privaten Krankenversicherung abgesichert sind.
Sie haben Fragen zum Wechsel in die private Krankenversicherung für Kinder und Rentner:innen sowie die Befreiung von der Versicherungspflicht? Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt:
Sie können sich von einer anstehenden Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie Schutz und Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung nicht aufgeben möchten. Eine solche Befreiung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit (wenn in den letzten fünf Jahren keine Absicherung über die GKV bestanden hat).
- Beim Wechsel privat versicherter Arbeitnehmer:innen in eine Teilzeitbeschäftigung (nur unter bestimmten Voraussetzungen).
- Wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze Ihr Einkommen übersteigt.
- Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung für Studierende beibehalten möchten. Die Befreiung ist nur in den ersten drei Monaten nach Studienbeginn möglich.
Sobald ein Elternteil in der PKV ist, können Kinder unter bestimmten Voraussetzungen privat krankenversichert werden. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse können Sie Ihren Nachwuchs in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichern. Jede Person muss eigenständig versichert sein – eine beitragsfreie Familienversicherung für Angehörige gibt es nicht. Dafür gibt es für Kinder und Jugendliche oder auch Studierende und Azubis eigene, besonders preiswerte PKV-Tarife.
Für Neugeborene gilt: Die private Absicherung über PKV-versicherte Eltern ist ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von zwei Monaten nach Geburt möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Eines der Elternteile muss mindestens seit drei Monaten in einer PKV versichert sein.
- Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher sein als der des Elternteils.
Grundsätzlich können Sie sich auch im höheren Alter noch privat krankenversichern. Allerdings gibt es bei den meisten privaten Krankenversicherungen ein sogenanntes Höchstaufnahmealter, bis zu dem Personen versichert werden können. Zudem ist genau zu prüfen, ob ein Wechsel in die PKV noch sinnvoll ist. Je später Sie in die private Krankenversicherung wechseln, dest höher sind in der Regel die Beiträge.
Für Rentner:innen gibt es gute Nachrichten. Ihr Versicherungsschutz und die zugesicherten Leistungen bleiben bei Rentenbeginn wie vereinbart bestehen. Welche finanziellen Erleichterungen und Zuschüsse sich ab dem 60. Lebensjahr positiv auf Ihre Beitragsentwicklung auswirken können, finden Sie hier zusammengefasst:
- Alterungsrückstellungen: Das Bilden von Rücklagen in Form von Alterungsrückstellungen ist für private Krankenversicherungen gesetzlich verpflichtend. Sie sollen verhindern, dass der Beitrag altersbedingt und aufgrund des meist erhöhten Mehrbedarfs an Leistungen im Alter angehoben wird.
- Beitragszuschlag: Der gesetzliche Beitragszuschlag in Höhe von 10 Prozent wird für jede neu versicherte Person in der PKV erhoben. Er wird verzinslich angelegt und dient dem Ausgleich möglicher Beitragszuschläge ab 65 Jahren. Ab einem Alter von 60 Jahren entfällt der Zuschlag.
- Beitragszuschuss: Als Ausgleich zum Wegfall des Arbeitgeberzuschusses können PKV-versicherte Rentner:innen von der gesetzlichen Rentenversicherung meist einen Beitragszuschuss beziehen. Sind Sie privat oder gesetzlich krankenversichert, können Sie diesen Zuschuss zum Beispiel zusammen mit Ihrer Rente beantragen. Dieser ist jedoch in der Regel geringer als der Arbeitgeberzuschuss, den Angestellte zu ihrer PKV erhalten.
- Beiträge Optionstarife: Eine Ersparnis für Rentner und Rentnerinnen bedeutet auch der Wegfall zusätzlicher Beiträge für gegebenenfalls bestehende Optionstarife. Zusätzlich entfällt zu Rentenbeginn der Beitrag für das Krankentagegeld, das im Erwerbsleben das Einkommen bei längerer Erkrankung sicherstellt.
- Entlastungstarif: Viele private Krankenversicherungen bieten Entlastungstarife an. So auch die Allianz. Das bedeutet, Sie zahlen zusätzlich einen Mehrbeitrag für den Entlastungstarif. Zum Entlastungsbeginn sinkt Ihr PKV-Beitrag dann um die vereinbarte Entlastung – dauerhaft, ein Leben lang.
Was kostet die Allianz Private Krankenversicherung?
Unser Allianz-Beitragsrechner zeigt Ihnen mit nur wenigen Klicks, was Sie ein Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung kostet. Berechnen Sie schnell und unverbindlich Ihren individuellen Monatsbeitrag mit unseren Beitragsbeispielen für Kinder & Jugendliche, Berufseinsteiger:innen und erfahrene Angestellte:
Beitrag in der GKV zum Vergleich
- Gesamtbeitrag als 40-jährige Person ohne Kinder mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat
- Davon Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten: 613,22 Euro / Monat
- Ihr Eigenanteil als Angestellter oder Angestellte: 648,09 Euro / Monat
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.107,18 €
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss setzt sich zusammen aus 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung Der Eigenanteil berechnet sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.Wechselvorteil nutzen und bares Geld sparen!
Wechseln Sie jetzt zur Allianz Privaten Krankenversicherung und profitieren Sie bereits im ersten Jahr von attraktiven Beitragsrückerstattungen. So funktioniert's: Beim Wechsel von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zur Allianz rechnen wir Ihnen bisherige leistungsfreie Jahre bei Ihrer vorherigen Versicherung an. Das bedeutet: Reichen Sie in einem Kalenderjahr keine Rechnungen ein, bekommen Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge wieder. Je nach Tarif bis zu 50 Prozent!
Allianz ist Testsieger und bietet weitere Vorteile
Warum ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist
Fast die Hälfte aller Deutschen ist privat zusatz- oder krankenvollversichert. Mit einer privaten Krankenversicherung wie der Allianz sind gerade junge Menschen oft preiswerter und umfassender abgesichert als in der GKV. Vor allem im Leistungsvergleich zeigen sich gegenüber der gesetzlichen die Vorteile der privaten Krankenversicherung:
Zu den wenigen Nachteilen einer PKV zählen die Altersbeschränkung durch das Höchstaufnahmealter. Auch kann der Wechsel in die private Krankenversicherung je nach Gesundheitszustand und vorhandenen Vorerkrankungen schwierig werden.
Ist es sinnvoll, die private Krankenversicherung zu wechseln?
Rein formal können Sie problemlos Ihre private Krankenversicherung wechseln. Hierfür müssen Sie lediglich die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Doch ein Wechsel des Versicherungsanbieters kann mit Nachteilen verbunden sein. Eine Alternative dazu ist ein Tarifwechsel bei Ihrem bestehenden Anbieter. Ein Vergleich:
Kundenstimmen: Wie passt sich die PKV an veränderte Lebensumstände an?
Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?
Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Wechsel in die private Krankenversicherung
Bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung kümmern Sie sich selbst um die fristgerechte Kündigung. Je nach Vertrag gelten hierfür folgende Fristen:
- Reguläre Kündigungsfrist: Als freiwilliges Mitglied in der GKV können Sie in der Regel schriftlich zwei Monate zum Monatsende kündigen. Möchten Sie beispielsweise zum 1. Juni in die PKV wechseln, kündigen Sie Ihre GKV spätestens bis 31. März. Wenn Sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchten, gelten keine Fristen. Allerdings ist die Mindestlaufzeit von 12 Monaten zu beachten.
- Tarifbindung Wahltarif: Sind Sie in einem Wahltarif versichert? Dann gilt unter Umständen die gesetzliche Bindungsfrist von einem oder drei Jahren.
- Sonderkündigungsrecht: Erhöht Ihre gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag und liegt Ihr Einkommen über der JAEG, können Sie jederzeit außerordentlich kündigen. Ihr Kündigungsschreiben muss dann innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Beitragssatzerhöhung bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingehen.
- Freiwillig Versicherte sind beim Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung nicht an die Bindungsfrist von zwölf Monaten gebunden. Ihre Versicherungspflicht endet mit Statuswechsel. Also zum Beispiel, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten oder in eine hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln. Sind Sie bereits freiwillig in der GKV versichert, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Vorausgesetzt, es liegt kein Wahltarif vor.
Kündigung der privaten Krankenversicherung
- Reguläre Kündigungsfrist: Private Krankenversicherungen sind normalerweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Wichtig: Das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr. Bei einigen Anbietern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Andere definieren das Ende des ersten Versicherungsjahres genau zwölf Monate ab Versicherungsbeginn beziehungsweise dann fortlaufend.
- Mindestvertragslaufzeit: Ob es eine Mindestvertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung gibt, hängt vom Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Krankenversicherung geschlossen haben.
- Außerordentliches Kündigungsrecht: Erhöht Ihr privater Krankenversicherer den Beitrag, können Sie innerhalb von zwei Monaten ab Zugang des Anpassungsschreibens kündigen. Der Vertrag endet (ggf. rückwirkend) zum Datum der Beitragserhöhung.
- Einkommensverlust: Fällt das Einkommen freiwillig versicherter Angestellter langfristig unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind Sie in der Regel nicht mehr versicherungsfrei. Das bedeutet: Sie müssen sich gesetzlich pflichtversichern und haben dann das Recht, ihre private Krankenversicherung außerordentlich zu kündigen. Und zwar unabhängig von einer Mindestvertragslaufzeit. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht.
Nachweis über Abschluss einer Folgeversicherung
PKV zu GKV: Kann ich von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren müssen zum Beispiel Arbeitnehmer:innen mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Treten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen ein, haben privat Versicherte sogar keine andere Wahl, als in die GKV zurückzukehren. Ein Wechsel von der PKV in die GKV findet beispielsweise statt, wenn:
- durch Gehaltskürzungen oder Arbeitgeberwechsel Ihr Jahreseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (=Versicherungspflichtgrenze) sinkt.
- Sie Ihre hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufgeben und wieder als Angestellte:r tätig werden. Dies ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und Sie unter 55 Jahre alt sind.
Private Krankenversicherung wechseln: Was möchten Sie wissen?
Ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, wenn ich über 55 bin?
Sobald privat Versicherte das 55. Lebensjahr überschritten haben, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nahezu unmöglich. Mit dieser Entscheidung will der Gesetzgeber verhindern, dass ältere Menschen zurück in die GKV wechseln und die Solidargemeinschaft belasten. Denn sie verursachen in der Regel höhere Kosten im Gesundheitssystem.
Ausnahme: Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche über 55 Jahre ist möglich. Und zwar, wenn Sie sich in die Familienversicherung Ihres Ehe- oder Lebenspartners bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin aufnehmen lassen. Dafür muss Ihr:e Ehe- oder Lebenspartner:in gesetzlich versichert sein. Zusätzlich darf Ihr eigenes Einkommen nicht mehr als 565 Euro im Monat (beziehungsweise 603 Euro bei Minijobs) betragen.
Wie verhält es sich mit der 12-monatigen Bindungsfrist der gesetzlichen Krankenkasse bei einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung?
Seit 1. Januar 2021 sind Versicherte anstatt 18 Monate nur noch zwölf Monate an ihre GKV gebunden. Aber: Wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln, gilt diese Bindungsfrist nicht. In diesem Fall müssen Sie als bereits freiwilliges Mitglied in der GKV lediglich die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Sofort in die private Krankenversicherung wechseln können Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem die gesetzliche Versicherungspflicht endet. Beispielsweise, weil Sie sich hauptberuflich selbstständig machen oder Sie bei einem Jobwechsel ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen.
In welchen Lebenssituationen lohnt sich die private Krankenversicherung besonders?
Im Krankheitsfall profitieren Sie in der privaten Krankenversicherung oftmals von Leistungen, die über den Schutz der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Ab wann sich eine private Krankenversicherung lohnt, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Viel hängt vor allem von Ihrer beruflichen Situation und Ihrem Einkommen ab. Eine private Krankenversicherung kann sich besonders für folgende Berufsgruppen lohnen:
- Beamte/Beamtinnen und Beamtenanwärter:innen
- Gutverdienende Angestellte
- Selbstständige und Freiberufler:innen
- Auch für Studierende gibt es in der PKV eigene, teils sehr preiswerte Ausbildungstarife. Zudem kann ein zukünftiger Wechsel in die PKV mit dem Tarif Allianz OptionFlexiMed erleichtert werden.
Wie berechnet sich die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung?
In der privaten Krankenversicherung hängen die Beitragskosten unter anderem von Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab. Auch die vereinbarten Leistungen beeinflussen die Beitragshöhe. Im Gegensatz zur GKV spielt Ihr Einkommen keine Rolle bei der PKV Beitragsberechnung. Doch je nach Berufsgruppe fallen die Voraussetzungen für den Eintritt in die PKV unterschiedlich aus.
Nutzen Sie gerne unseren Allianz Private Krankenversicherung Beitragsrechner für einen ersten Überblick über Ihre voraussichtlichen Beiträge.
Kann ich nur vorübergehend von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt? Oder Ihre Kinder fallen mit Abschluss ihres Studiums aus dem PKV-Tarif für Studierende und werden GKV-pflichtig? In diesen Fällen ist eine sogenannte Anwartschaftsversicherung der PKV zur Überbrückung sinnvoll. Die Vorteile:
- Sie können die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt reaktivieren. Sie können Ihren PKV-Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung aktivieren, wenn Sie die Voraussetzungen wieder erfüllen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als angestellte Person wieder ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen. Auch eine Gesundheitsprüfung bei der späteren Aktivierung ist dann nicht mehr nötig.
- Mit der temporären Vertragsumstellung auf eine Anwartschaft können Sie gleichzeitig ohne Gesundheitsprüfung bestimmte Zusatzversicherungen im ambulanten, zahnärztlichen und stationären Bereich abschließen. Somit erhalten Sie sich während der Zeit in der GKV so gut wie möglich die Leistungen einer privatärztlichen Versorgung.
- Während der Anwartschaft können Sie weiterhin Alterungsrückstellungen ansparen. Welche Variante für Sie die beste ist, entscheiden Sie selbst. Wir beraten Sie gerne.