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Allianz Wechselvorteil nutzen & BONUS sichern!

Wechseln Sie zur Allianz Privaten Kranken­versicherung (APKV) und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rückerstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungs­freie Vorversicherungs­zeit in Ihrer Voll­versicherung bei einer anderen privaten Kranken­versicherung an und staffelt Ihre Beitrags­rückerstattung entsprechend höher ein (BRE-Staffel).
  • Das bedeutet für Sie als Neukunde oder Neukundin der Allianz Privaten Krankenversicherung: können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Zusammen mit dem Allianz Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) in den entsprechenden Tarifen erhöht sich Ihre Beitrags­rückerstattung auf bis zu 30 %.
  • Dieser Wechsel­vorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Kranken­kasse.

Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile.

In die private Kranken­versicherung wechseln

Allianz Wechselvorteil nutzen & BONUS sichern!

Wechseln Sie zur Allianz Privaten Kranken­versicherung (APKV) und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rückerstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungs­freie Vorversicherungs­zeit in Ihrer Voll­versicherung bei einer anderen privaten Kranken­versicherung an und staffelt Ihre Beitrags­rückerstattung entsprechend höher ein (BRE-Staffel).
  • Das bedeutet für Sie als Neukunde oder Neukundin der Allianz Privaten Krankenversicherung: können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Zusammen mit dem Allianz Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) in den entsprechenden Tarifen erhöht sich Ihre Beitrags­rückerstattung auf bis zu 30 %.
  • Dieser Wechsel­vorteil gilt jetzt auch für Wechsler:innen von einer gesetzlichen Kranken­kasse.

Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile.

Private Krankenversicherung: Eine junge Frau blickt in einen aufgeschlagenen Block an einem Konferenztisch. Im Hintergrund sieht man weitere Personen vor Laptos sitzen oder im Gespräch.
  • Der Wechsel von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) in die private Kranken­versicherung (PKV) ist leichter als gedacht: Angestellte können von der GKV in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
  • Immer mehr Personen in Deutschland sind privat krankenversichert. Denn die PKV bietet je nach Alter und gewähltem Tarif oft preiswerte Beiträge, umfangreiche medizinische Leistungen und zusätzliche weitere Vorteile.
  • Umgekehrt hingegen gilt: Wer als angestellte Person unter die Versicherungs­pflicht­grenze fällt, muss unter Umständen von der PKV in die GKV zurückkehren.
  • Allianz Wechselvorteil: Wechseln Sie als Neukundin oder Neukunde von einer anderen PKV oder der GKV zur Allianz? Dann können Sie von einer höheren Beitrags­rückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit und dem Allianz BONUS Programm profitieren.
Wechsel zur privaten Kranken­versicherung

Die Beiträge für die gesetzliche Kranken­ver­sicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchst­beitrag liegt aktuell bei über 1.000 Euro pro Monat.

Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 77.400 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Wie viel Sie bei einem Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung zahlen müssten, erfahren Sie hier. Sichern Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot!

Ob und wann Sie in die private Kranken­versicherung (PKV) wechseln können, ist an bestimmte Voraus­setzungen geknüpft. Über einen Wechsel von GKV zu PKV entscheiden folgende Kriterien:

 

  • Jahreseinkommen: Für Angestellte ist der Wechsel in die private Krankenversicherung erst ab einer gewissen Einkommensgrenze möglich. In den letzten Jahren wurde diese Jahresarbeits­entgeltgrenze (JAEG) regelmäßig angehoben. In 2026 beträgt sie 77.400 Euro brutto jährlich.
  • Berufliche Situation: Für Selbstständige ist kein Mindest­einkommen nötig, um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit Beginn der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Dann können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Sonderregelungen gelten unter anderem für Künstler:innen oder beim Abschluss einer PKV für Beamte und Beamtinnen.
  • Gesundheitszustand: Vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung beantworten Sie in der Regel Gesundheitsfragen. Abhängig vom Ergebnis dieser Gesundheitsprüfung nimmt die private Krankenversicherung Sie entweder auf oder lehnt Ihren Versicherungsantrag ab. Zu den häufigsten Ablehnungsgründen zählen schwere Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfall oder HIV (AIDS). Bei bestimmten Vorerkrankungen kann die Versicherung einen Risikozuschlag erheben oder bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausschließen.
  • Alter: Erwachsene können sich grundsätzlich ab dem 18. Geburtstag eigenständig in der privaten Krankenversicherung absichern, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das ist beispielsweise möglich zu Beginn des Studiums, bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder sobald das Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ebenfalls über Ihre Eltern in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Das ist möglich, wenn beide Elternteile ebenfalls in der privaten Krankenversicherung abgesichert sind.

Sie haben Fragen zum Wechsel in die private Krankenversicherung für Kinder und Rentner:innen sowie die Befreiung von der Versicherungspflicht? Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt:

  • Hier geht's direkt zum Beitragsrechner für Arbeitnehmer:innen und Selbstständige.
  • Sie möchten in die PKV wechseln, haben aber noch Fragen zum Tarifwechsel? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unser Allianz-Beitragsrechner zeigt Ihnen mit nur wenigen Klicks, was Sie ein Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung kostet. Berechnen Sie schnell und unverbindlich Ihren individuellen Monatsbeitrag mit unseren Beitragsbeispielen für Kinder & Jugendliche, Berufseinsteiger:innen und erfahrene Angestellte:

  • Gesamtbeitrag als 40-jährige Person ohne Kinder mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat
  • Davon Arbeitgeber­zuschuss bei Angestellten: 613,22 Euro / Monat
  • Ihr Eigen­anteil als Angestellter oder Angestellte:  648,09 Euro / Monat

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: 

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss setzt sich zusammen aus 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung Der Eigenanteil berechnet sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.

Fast die Hälfte aller Deutschen ist privat zusatz- oder krankenvollversichert. Mit einer privaten Kranken­versicherung wie der Allianz sind gerade junge Menschen oft preiswerter und umfassender ab­gesichert als in der GKV. Vor allem im Leistungs­vergleich zeigen sich gegenüber der gesetzlichen die Vorteile der privaten Krankenversicherung:

Quelle: Private Krankenversicherung auf Wachstumskurs: Fast jeder zweite Deutsche privatversichert, Stand Juni 2025
  • Garantierte Leistungen: Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung vertrag­lich ein Leben lang garantiert. Hierzu zählen Zahnleistungen wie höherwertiger Zahnersatz, alternative Heilmethoden und verkürzte Wartezeiten bei Facharztterminen. Anders als in der GKV dürfen die vereinbarten Leistungen nicht reduziert werden.
  • Individuelle Leistungen: Je nach Lebenssituation haben Sie umfangreiche Tarifoptionen zur Wahl, zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer.
  • Preiswerte Beiträge: Je früher Sie in die private Krankenversicherung wechseln, desto besser. Denn in jungen Jahren können Sie die Gesundheit­sfragen der Versicherer in der Regel einfacher beantworten. Mit zunehmendem Eintrittsalter steigt das Krankheitsrisiko – und damit auch Ihr Beitrag.
  • Vorsorgen mit Altersrückstellungen: Das Ansparen von Rücklagen verhindert übermäßige Beitragssteigerungen im Alter. Auch hier gilt: Je eher Sie in die private Krankenversicherung einsteigen, desto länger können Sie hohe Alterungs­rückstellungen aufbauen.
  • Flexible Vertragsgestaltung: In den MeinGesundheitsschutz-Tarifen der Allianz können Sie beispielsweise den Leistungsumfang und die Höhe der Selbstbeteiligung individuell wählen. Zusätzlich bieten wir weitere Leistungsbausteine an, die je nach Bedarf ausgewählt werden können.
  • Steuervorteile: Die Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie anteilig als Sonderausgaben steuerlich absetzen
  • Einkommensunabhängige Beiträge: Die Höhe Ihrer Beiträge richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang der gewählten Tarife. Das ist ein Grund dafür, dass PKV-Beiträge langfristig stabiler bleiben als GKV-Beiträge. Die Grafik zeigt die Beitragsentwicklung der letzten 20 Jahre im Vergleich. Sie sehen: Die GKV-Beiträge sind seit 2005 durchschnittlich schneller angestiegen als die PKV-Beiträge.
Ein Liniendiagramm zeigt die Steigerung der Beiträge zur gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) seit 2005 im Vergleich. Die Beiträge zur GKV stiegen im Durchschnitt um 3,9 Prozent, die Beiträge zur PKV nur um 3,4 Prozent.

Zu den wenigen Nachteilen einer PKV zählen die Altersbeschränkung durch das Höchstaufnahmealter. Auch kann der Wechsel in die private Krankenversicherung je nach Gesundheitszustand und vorhandenen Vorerkrankungen schwierig werden.

Der PKV-Versicherte Jörg Schneider berichtet von seinen Erfahrungen mit der Allianz Privaten Kranken­versicherung: Wie flexibel ist der Versicherungs­schutz? Was passiert zum Beispiel beim Job­wechsel? Unsere Allianz Expertin Anne-Kathrin Lorenz Neben erklärt im Interview, wie Sie auch in unter­schiedlichen Lebens­phasen abgesichert sind.
Wenn Sie die Krankenversicherung wechseln und Ihren bestehenden Vertrag beenden möchten, gelten bestimmte Kündigungs­fristen. Welche das sind, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat kranken­versichert sind.

Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Wechsel in die private Krankenversicherung

Bei einem Wechsel von der gesetzlichen Kranken­versicherung in die private Kranken­versicherung kümmern Sie sich selbst um die frist­gerechte Kündigung. Je nach Vertrag gelten hierfür folgende Fristen:

  • Reguläre Kündigungs­frist: Als freiwilliges Mitglied in der GKV können Sie in der Regel schriftlich zwei Monate zum Monats­ende kündigen. Möchten Sie beispiels­weise zum 1. Juni in die PKV wechseln, kündigen Sie Ihre GKV spätestens bis 31. März. Wenn Sie zu einer anderen geset­zlichen Kranken­versicherung wechseln möchten, gelten keine Fristen. Allerdings ist die Mindest­laufzeit von 12 Monaten zu beachten.
  • Tarifbindung Wahl­tarif: Sind Sie in einem Wahl­tarif versichert? Dann gilt unter Umständen die gesetzliche Bindungs­frist von einem oder drei Jahren.
  • Sonder­kündigungs­recht: Erhöht Ihre gesetzliche Kranken­kasse den Zusatz­beitrag und liegt Ihr Einkommen über der JAEG, können Sie jederzeit außer­ordentlich kündigen. Ihr Kündigungs­schreiben muss dann innerhalb eines Monats nach Inkraft­treten der Beitrags­satz­erhöhung bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingehen.
  • Freiwillig Versicherte sind beim Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung nicht an die Bindungs­frist von zwölf Monaten gebunden. Ihre Versicherungs­pflicht endet mit Status­wechsel. Also zum Beispiel, wenn Sie die Jahres­arbeits­entgelt­grenze überschreiten oder in eine haupt­berufliche Selbst­ständigkeit wechseln. Sind Sie bereits freiwillig in der GKV versichert, beträgt die Kündigungs­frist zwei Monate zum Monats­ende. Voraus­gesetzt, es liegt kein Wahl­tarif vor.

Kündigung der privaten Krankenversicherung

  • Reguläre Kündigungsfrist: Private Kranken­ver­sicherungen sind normalerweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs­jahres kündbar. Wichtig: Das Versicherungs­jahr ist nicht immer identisch mit dem Kalender­jahr. Bei einigen Anbietern endet das Versicherungs­jahr am 31. Dezember. Andere definieren das Ende des ersten Versicherungs­jahres genau zwölf Monate ab Versicherungs­beginn beziehungsweise dann fort­laufend.
  • Mindestvertragslaufzeit: Ob es eine Mindest­vertrags­laufzeit in der privaten Krankenversicherung gibt, hängt vom Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Kranken­versicherung geschlossen haben.
  • Außerordentliches Kündigungsrecht: Erhöht Ihr privater Krankenversicherer den Beitrag, können Sie innerhalb von zwei Monaten ab Zugang des Anpassungs­schreibens kündigen. Der Vertrag endet (ggf. rück­wirkend) zum Datum der Beitrags­erhöhung.
  • Einkommens­verlust: Fällt das Einkommen freiwillig versicherter Angestellter langfristig unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind Sie in der Regel nicht mehr versicherungs­frei. Das bedeutet: Sie müssen sich gesetzlich pflichtversichern und haben dann das Recht, ihre private Kranken­versicherung außer­ordentlich zu kündigen. Und zwar un­ab­hängig von einer Mindest­vertrags­laufzeit. In diesem Fall beträgt die Kündigungs­frist drei Monate rück­wirkend zum Eintritt der Versicherungs­pflicht.

Nachweis über Abschluss einer Folge­versicherung

Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind: Ihre Kündigung ist erst wirksam, wenn Sie Ihrem bisherigen Versicherer eine Bestätigung über die Folge­versicherung vorlegen. Das kann zum Beispiel die Mitglieds­bescheinigung Ihrer neuen Kranken­versicherung sein. Ohne Folge­versicherungs­nachweis ist Ihre Kündigung ungültig. Das heißt: Ihr bisheriger Vertrag besteht un­verändert fort.

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist nur unter bestimmten Voraus­setzungen möglich. In die gesetzliche Kranken­versicherung zurück­kehren müssen zum Beispiel Arbeit­nehmer:innen mit einem Ein­kommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Treten bestimmte gesetzliche Voraus­setzungen ein, haben privat­ Versicherte sogar keine andere Wahl, als in die GKV zurück­zukehren. Ein Wechsel von der PKV in die GKV findet beispielsweise statt, wenn:

Starke Leistungen mit der Allianz Privaten Kranken­ver­sicherung
Ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, wenn ich über 55 bin?

Sobald privat­ Versicherte das 55. Lebensjahr über­schritten haben, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nahezu unmöglich. Mit dieser Entscheidung will der Gesetz­geber verhindern, dass ältere Menschen zurück in die GKV wechseln und die Solidar­gemeinschaft belasten. Denn sie verursachen in der Regel höhere Kosten im Gesundheits­system.

Ausnahme: Der Wechsel von der privaten Kranken­versicherung in die Gesetzliche über 55 Jahre ist möglich. Und zwar, wenn Sie sich in die Familien­versicherung Ihres Ehe- oder Lebens­partners bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin aufnehmen lassen. Dafür muss Ihr:e Ehe- oder Lebenspartner:in gesetzlich versichert sein. Zusätzlich darf Ihr eigenes Einkommen nicht mehr als 565 Euro im Monat (beziehungsweise 603 Euro bei Minijobs) betragen.

Wie verhält es sich mit der 12-monatigen Bindungs­frist der gesetzlichen Krankenkasse bei einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung?

Seit 1. Januar 2021 sind Versicherte anstatt 18 Monate nur noch zwölf Monate an ihre GKV gebunden. Aber: Wenn Sie in die private Kranken­versicherung wechseln, gilt diese Bindungs­frist nicht. In diesem Fall müssen Sie als bereits freiwilliges Mitglied in der GKV lediglich die Kündigungs­frist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Sofort in die private Krankenversicherung wechseln können Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem die gesetzliche Versicherungspflicht endet. Beispielsweise, weil Sie sich haupt­beruflich selbst­ständig machen oder Sie bei einem Jobwechsel ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen.

In welchen Lebens­situationen lohnt sich die private Krankenversicherung besonders?

Im Krankheits­fall profitieren Sie in der privaten Kranken­versicherung oftmals von Leistungen, die über den Schutz der gesetzlichen Krankenkasse hinaus­gehen. Ab wann sich eine private Kranken­versicherung lohnt, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Viel hängt vor allem von Ihrer beruflichen Situation und Ihrem Einkommen ab. Eine private Krankenversicherung kann sich besonders für folgende Berufs­gruppen lohnen:

  • Beamte/Beamtinnen und Beamten­anwärter:innen
  • Gutverdienende Angestellte
  • Selbst­ständige und Frei­berufler:innen
  • Auch für Studierende gibt es in der PKV eigene, teils sehr preis­werte Ausbildungstarife. Zudem kann ein zukünftiger Wechsel in die PKV mit dem Tarif Allianz OptionFlexiMed erleichtert werden.

Wie berechnet sich die Höhe der Beiträge in der privaten Kranken­versicherung?

In der privaten Kranken­versicherung hängen die Beitrags­kosten unter anderem von Ihrem Alter und Gesundheits­zustand bei Vertrags­abschluss ab. Auch die vereinbarten Leistungen beein­flussen die Beitrags­höhe. Im Gegensatz zur GKV spielt Ihr Einkommen keine Rolle bei der PKV Beitrags­berechnung. Doch je nach Berufs­gruppe fallen die Voraus­setzungen für den Eintritt in die PKV unter­schiedlich aus.

Nutzen Sie gerne unseren Allianz Private Kranken­versicherung Beitrags­rechner für einen ersten Überblick über Ihre voraus­sichtlichen Beiträge.

Kann ich nur vorüber­gehend von der privaten Kranken­versicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Sie planen einen längeren Auslands­aufenthalt? Oder Ihre Kinder fallen mit Abschluss ihres Studiums aus dem PKV-Tarif für Studierende und werden GKV-pflichtig? In diesen Fällen ist eine sogenannte Anwartschafts­versicherung der PKV zur Über­brückung sinnvoll. Die Vorteile:

  • Sie können die Leistungen Ihrer privaten Kranken­versicherung pausieren und zu einem späteren Zeit­punkt reaktivieren. Sie können Ihren PKV-Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung aktivieren, wenn Sie die Voraussetzungen wieder erfüllen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als angestellte Person wieder ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen. Auch eine Gesundheits­prüfung bei der späteren Aktivierung ist dann nicht mehr nötig.
  • Mit der temporären Vertragsumstellung auf eine Anwartschaft können Sie gleichzeitig ohne Gesundheitsprüfung bestimmte Zusatz­versicherungen im ambulanten, zahn­ärztlichen und stationären Bereich abschließen. Somit erhalten Sie sich während der Zeit in der GKV so gut wie möglich die Leistungen einer privat­ärztlichen Versorgung.
  • Während der Anwartschaft können Sie weiterhin Alterungs­rückstellungen ansparen. Welche Variante für Sie die beste ist, entscheiden Sie selbst. Wir beraten Sie gerne.
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