Für Kunden mit einer Vollversicherung

Geld zurück mit der Beitrags­rückerstattung der Allianz

BonusCheck Online

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Der Bonus ist die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) der Allianz Private Krankenversicherung für vollversicherte Kunden.
  • Diese Art der Bonusrückvergütung wird aus Überschüssen finanziert und ist abhängig vom Geschäftsergebnis.
  • Eine Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung ist die Leistungsfreiheit für ein Versicherungsjahr. Details hierzu finden Sie bei unseren Fragen und Antworten zur Beitragsrückerstattung. Machen Sie jetzt Ihren BonusCheck und nutzen Sie die Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung.
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Rechnungen einreichen oder Beiträge zurück?
Welches die beste Lösung für Sie ist, kommt immer auf Ihre individuelle Situation an: Haben Sie viele bzw. hohe Arztrechnungen und Rezepte vorliegen? Oder ist die Summe aller erstattungsfähigen Belege geringer als eine mögliche Beitragsrückerstattung? Prüfen Sie ganz einfach, welche Variante sich für Sie mehr lohnt mit unserem BonusCheck.
  1. Registrieren Sie sich jetzt für Ihr persönliches Online-Portal auf Meine Allianz. Sobald Sie Ihre Zugangsdaten per Post erhalten haben, können Sie den BonusCheck Online nutzen. Dort finden Sie auch Informationen zur Rückabwicklung bereits erfolgter Erstattungen im Rahmen der Krankenversicherung.
  2. Sie sind bereits beim Online-Portal Meine Allianz angemeldet? Dann können Sie sofort überprüfen, ob sich das Einreichen Ihrer Rechnungen lohnt oder ob Sie mit der BRE als Bonusrückvergütung besser fahren. In den Vertragsdetails sehen Sie im Bereich "BonusCheck Online" die Höhe Ihrer voraussichtlichen Beitragsrückerstattung – Sie entscheiden, ob es sich lohnt!
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In drei Schritten zur Rückerstattung
Ihren Bonus unkompliziert berechnen. Dazu ist kein Rechner zur Beitragsrückerstattung nötig. So einfach geht der BonusCheck online. Sammeln, Rückerstattung berechnen, vergleichen: Profitieren Sie in nur drei einfachen Schritten von der Beitragsrückerstattung.
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Der erste Schritt für einen erfolgreichen BonusCheck besteht aus dem Sammeln Ihrer Rechnungen für die berechtigten Tarife. Danach bündeln Sie diese nach versicherten Personen.
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Rechnen Sie die Erstattungsbeträge je Person zusammen und ziehen Sie die jeweilige Selbstbeteiligung ab.
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Vergleichen Sie das Ergebnis für jede Person mit der zu erwartenden erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung:

  • Ist der Bonus höher, reichen Sie bitte keine Rechnungen ein.
  • Ist die Summe der Erstattungsbeiträge höher, schicken Sie uns Ihre Rechnungen.
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Bedingungen für die Rückerstattung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge
Damit Sie von einer erfolgs­abhängigen Beitrags­rück­erstattung bzw. Bonus­rück­vergütung profitieren können, gibt es einige Voraus­setzungen für den BonusCheck, die Sie erfüllen müssen.
Dazu zählen folgende Bedingungen: 
 
  • Sie reichen für das entsprechende Jahr keine Rechnungen zur Erstattung ein. Entscheidend ist dabei das Behandlungsdatum, nicht das Datum der Verschreibung der Maßnahme durch Ihren behandelnden Arzt und ebenso nicht das Ausstellungsdatum der Arztrechnung.
  • Bei Medikamenten und Hilfsmitteln gilt das Bezugsdatum. Nicht das Datum der Ausstellung des Rezepts.
  • Ihre Krankenvollversicherung besteht bis zum 30. Juni des Folgejahres ohne Beitragsrückstand und ohne Ratenzahlungsvereinbarung weiter.
  • Sie sind in einem berechtigten Tarif versichert. Welche Tarife berechtigt sind, können Sie in Ihren Vertragsunterlagen nachlesen.
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Gut zu wissen

Bei der Allianz besteht die Möglichkeit, Ihre Beitragsrückerstattung in die sogenannte "Vorsorgekomponente V" umzuwandeln. Damit können Sie:

  • Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung im Alter spürbar senken
  • Steuern sparen
  • Von der Finanzkraft der Allianz profitieren

Interessiert? Wandeln Sie ganz einfach Ihre Beitragsrückerstattung in die Vorsorgekomponente V um und profitieren Sie von vielen Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Genauere Informationen zu diesem Bonusprogramm finden Sie unter folgendem Link.

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Die BRE setzt sich in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen aus 2 Komponenten zusammen:
Erfolgsunabhängige BRE 10% in jedem Jahr bei Leistungsfreiheit tariflich garantiert + Bonus kann jährlich steigen auf bis zu 30% ab dem vierten Jahr

Max Muster, Angestellter, 40 Jahre

Beitragsrückerstattung für die private Krankenversicherung bei einem Monatsbeitrag inkl. Arbeitgeberanteil von 500 Euro = 6.000 Euro Jahresbeitrag (JB).

Anteilig bei unterjährigem Versicherungsbeginn.

Für das erste Jahr, in dem Max keine Rechnungen (Arztrechnungen, Apothekenrechnungen etc.) einreicht, kann er bereits eine BRE von bis zu 25 % eines Jahresbeitrags erhalten.

 

BRE für Kinder: 35 %1 + 10 % = 45 %
Die Beitragsrückerstattung für Kinder beträgt von Anfang an bis zu 45 %.

 

1Der Bonus (erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung) ist nicht garantiert und abhängig von den Überschüssen der Allianz Privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Bonus sowie die Bedingungen und Voraussetzungen zu dessen Erhalt werden jährlich neu festgelegt. Detaillierte Informationen zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung finden Sie im Merkblatt auf allianz.de/service/meine-allianz/beitragsrueckerstattung.

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Privaten Krankenversicherung (APKV) und steigen Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung ein - ab dem ersten Jahr, in dem Sie privat krankenversichert sind! Die APKV rechnet Ihnen beim Wechsel Ihre leistungsfreie Vorversicherungszeit auf Ihre Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE-Staffel) an. Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Tarifen zum Beispiel auf bis zu 40 % Beitragsrückerstattung.

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Besonder­heiten und Spezial­tarife
Auch in Spezialfällen ist es möglich via dem BonusCheck der Allianz Geld zurück für Ihre private Krankenversicherung zu bekommen. Die Prämisse einer erfolgreichen Bonusrückvergütung sehen Sie für die folgenden Spezialtarife genauer erläutert.
Wenn Sie im Rahmen eines Kompakttarifs ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine Rückerstattung auf den Gesamtbetrag, wenn Sie keine Rechnungen einreichen.
Entscheidend für die Beitragsrückerstattung sind die Ambulant- und Zahntarife. Reichen Sie hier keine Rechnungen ein, so erhalten Sie die Beitragsrückerstattung. Wenn Sie stationäre Leistungen in Anspruch nehmen, beeinflusst dies Ihren Bonus nicht.

Für Beamte in Unisex-Tarifen sowie Beamtenanwärter gelten gesonderte Regeln um eine Beträgsrückgewähr zu erzielen. Welchen Betrag Sie in welchem Umfang und wie zurückbekommen, lesen Sie im Folgenden.

 

Beitragsrückerstattung für Beamte in Unisex-Tarifen

Beamte können bis zu 50% Ihrer Jahresbeiträge zurückgezahlt bekommen. Die Beitragsrückerstattung gibt es, neben den Ambulant- und Zahntarifen, auch für die Stationärtarife. Zu beachten ist daher, dass Sie für alle Tarife keine Rechnungen einreichen.

 

Ausbildungs-Bonus 50 für Beamtenanwärter

Beamtenanwärter können 50% der Jahresbeiträge für die Tarife BHRAxx*, BAxx*, BHE2K, BHRE2K, BHRKxx*, BSxx*, BHRZxx* und BZxx* zurückerhalten.

 

* Es gilt der Prozentsatz des jeweiligen Tarifs.

 

Ausbildungs-Bonus 30 für Ärzte

Ärzte können 30 % der Jahresbeiträge für den Tarif 180 zurückerhalten. Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sogar 35%.

 

Welche zusätzliche Voraussetzung müssen Versicherungsnehmer für den Ausbildungs-Bonus erfüllen um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten?

  • Sie führen unmittelbar nach der Beendigung Ihrer Ausbildung eine Vollversicherung bei uns weiter.
  • Sie sind nach Ausbildungsende gezwungen, sich gesetzlich zu versichern? Dann geht Ihnen der Ausbildungs-Bonus für die Dauer von fünf Jahren nicht verloren, wenn Sie sich in einem Tarif mit Option auf eine Vollversicherung bzw. in einer Anwartschaftsversicherung bei der Allianz versichern.

 

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Infor­mationen zu unserem Bonus­programm für Versicherte
Im Folgenden beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen zum Thema Beitragsrückerstattung.
  • Welchen Betrag können Sie zurückbekommen?

    Sie können je nach Tarif bis zu 50% der Jahresbeiträge im Rahmen der privaten Krankenversicherung zurückerhalten. Näheres entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt:
  • Wie lange dauert es, bis die Versicherung bezahlt?

    Wir überweisen Ihre Beitragsrückerstattung in der zweiten Jahreshälfte des darauffolgenden Jahres automatisch auf Ihr Konto.
  • Wann erfolgt die Rückvergütung bei Beamtenanwärtern und im Tarif 180 (Ausbildungstarif)?

    Der Ausbildungs-Bonus wird in der Zeit der Ausbildung angesammelt und kommt erst mit dem Übertritt in eine Vollversicherung der privaten Krankenversicherung bei der Allianz zur Auszahlung. Die Überweisung erfolgt zum nächstmöglichen Auszahlungslauf nach dem Wechsel. Bitte berücksichtigen Sie, dass die BRE nur einmal pro Kalenderjahr an unsere Versicherten ausgeschüttet wird.
  • Aus welchen Tarifen zahlen wir einen Bonus?

    Sie können die Beitragsrückerstattung aus fast allen Tarifen der Krankheitskosten-Vollversicherung erhalten.

    Sie haben keinen Anspruch u.a. für:

    • Standardtarif und Basistarif
    • Kur- bzw. Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld
    • Pflege-, Reisekranken- und Assistancetarife
    • den gesetzlichen Beitragszuschlag (BTZ)
    • die Vorsorgekomponente V sowie
    • Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Was ist zu beachten, wenn mehrere Personen in einem Vertrag versichert sind?

    Die Beitragsrückerstattung ist personenbezogen. Wenn Sie z. B. Rechnungen für Ihre Kinder einreichen, berührt das Ihre Beitragserstattung nicht.
  • Was ist zu beachten, wenn ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen in einem Tarif versichert sind (Kompakttarif)?

    Sie erhalten die Rückerstattung auf den Gesamtbeitrag, wenn Sie keine Rechnungen einreichen.

     

  • Was ist zu beachten, wenn ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen in einzelnen Tarifen versichert sind (Bausteintarif)?

    Entscheidend für die Beitragsrückerstattung sind die Ambulant- und Zahntarife. Reichen Sie hier keine Rechnungen ein, so erhalten Sie die Beitragsrückerstattung. Wenn Sie stationäre Leistungen in Anspruch nehmen, beeinflusst dies Ihren Bonus nicht.

    Für Beamte in Unisex-Tarifen sowie Beamtenanwärter gelten gesonderte Regeln. Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis zu "Spezielle Tarife".

  • Spezielle Tarife: Was gilt für Beamte (Unisex), Beamtenanwärter und Tarif 180 (Ausbildungstarif)?

    Welchen Betrag können Sie zurückbekommen?

    • Beitragsrückerstattung für Beamte in Unisex-Tarifen

    Sie können bis zu 50% der Jahresbeiträge zurückerhalten. Die Beitragsrückerstattung gibt es, neben den Ambulant- und Zahntarifen, auch für die Stationärtarife. Wichtig ist daher, dass Sie für alle Tarife keine Rechnungen einreichen.

    • Ausbildungs-Bonus 50 für Beamtenanwärter

    Sie können 50% der Jahresbeiträge für die Tarife BHRAxx*, BAxx*, BHE2K, BHRE2K, BHRKxx*, BSxx*, BHRZxx* und BZxx* zurückerhalten.

    * Es gilt der Prozentsatz des jeweiligen Tarifs.

    • Ausbildungs-Bonus 30 für Ärzte

    Sie können 30 % der Jahresbeiträge für den Tarif 180 zurückerhalten. Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sogar 35%.

    Welche zusätzliche Voraussetzung müssen Versicherungsnehmer für den Ausbildungs-Bonus erfüllen?

    • Sie führen unmittelbar nach der Beendigung Ihrer Ausbildung eine Vollversicherung bei uns weiter.
    • Sie sind nach Ausbildungsende gezwungen, sich gesetzlich zu versichern? Dann geht Ihnen der Ausbildungs-Bonus für die Dauer von fünf Jahren nicht verloren, wenn Sie sich in einem Tarif mit Option auf eine Vollversicherung bzw. in einer Anwartschaftsversicherung bei der Allianz versichern.
  • Gibt es für das erste Versicherungsjahr schon eine Beitragsrückerstattung?

    Ja. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn wird die Höhe der Beitragsrückerstattung anteilig berechnet.
  • Hat eine Beitragsrückerstattung steuerliche Auswirkungen?

    Die steuerlich absetzbaren Beiträge zur Krankenversicherung vermindern sich um die Beitragsrückerstattung. Sprechen Sie bitte ggf. mit Ihrem Steuerberater bezüglich der steuerlichen Behandlung der Beitragsrückerstattung pro Kalenderjahr oder nutzen Sie auf Basis Ihrer Bonuszahlung einen Steuer-Rechner.
  • Wird bei einer Anwartschaftsversicherung eine Beitragsrückerstattung ausgezahlt?

    Nein. Für den Zeitraum der Anwartschaft erfolgt keine Bonus-Rückvergütung. Eine Beitragsrückerstattung bekommen Sie für die Zeit davor bzw. danach. Sie rücken jedoch nicht in die nächste Bonus-Stufe vor.
  • Was passiert bei Beitragsrückstand?

    Im Falle eines Beitragsrückstandes erhalten Sie keine Rückerstattung. Sie beginnen im folgenden Jahr erneut mit der niedrigsten Bonus-Stufe.
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Nutzen Sie unsere Services, um offene Fragen zur Beitragsrückerstattung zu klären oder um Rechnungen und Belege digital einzureichen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bonus der Allianz Privaten Krankenversicherung an Ihren Ansprechpartner vor Ort. Oder klären Sie Ihre Fragen einfach online. Nutzen Sie dafür unseren Live-Chat.

Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Sie da.

Egal ob mit unserer App, über Meine Allianz oder als Upload: Sparen Sie Zeit und Porto!

Ihre Belege können Sie hier einreichen

Unsere Apps können Sie kostenfrei im Apple App Store und im Google Play Store herunterladen.

Übrigens: Die Allianz Gesundheits-App bietet Ihnen zusätzlich noch weitere praktische Funktionen wie zum Beispiel eine digitale Tarifauskunft, den Zugang zu Gesundheitsservices sowie weitere Informationen. Sobald Sie die Apps auf Ihr Smartphone herunterladen, erhalten Sie neue Funktionalitäten ganz automatisch im Rahmen von regelmäßigen Aktualisierungen.

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