- Registrieren Sie sich jetzt für Ihr persönliches Online-Portal auf Meine Allianz. Sobald Sie Ihre Zugangsdaten per Post erhalten haben, können Sie den BonusCheck Online nutzen. Dort finden Sie auch Informationen zur Rückabwicklung bereits erfolgter Erstattungen im Rahmen der Krankenversicherung.
- Sie sind bereits beim Online-Portal Meine Allianz angemeldet? Dann können Sie sofort überprüfen, ob sich das Einreichen Ihrer Rechnungen lohnt oder ob Sie mit der BRE als Bonusrückvergütung besser fahren. In den Vertragsdetails sehen Sie im Bereich "BonusCheck Online" die Höhe Ihrer voraussichtlichen Beitragsrückerstattung – Sie entscheiden, ob es sich lohnt!
Beitragsrückerstattung: Das Bonusprogramm in Kürze
- Der Bonus ist die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) der Allianz Private Krankenversicherung für vollversicherte Kunden.
- Diese Art der Bonusrückvergütung wird aus Überschüssen finanziert und ist abhängig vom Geschäftsergebnis.
- Eine Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung ist die Leistungsfreiheit für ein Versicherungsjahr. Details hierzu finden Sie bei unseren Fragen und Antworten zur Beitragsrückerstattung. Machen Sie jetzt Ihren BonusCheck und nutzen Sie die Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung.
Mit dem BonusCheck in nur wenigen Klicks den Bonus prüfen
So profitieren Sie von der Beitragsrückerstattung
Sammeln
Rückerstattung berechnen
Vergleichen
Vergleichen Sie das Ergebnis für jede Person mit der zu erwartenden erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung:
- Ist der Bonus höher, reichen Sie bitte keine Rechnungen ein.
- Ist die Summe der Erstattungsbeiträge höher, schicken Sie uns Ihre Rechnungen.
Voraussetzungen für eine BRE
Wie hoch ist die BRE?
Sie können – je nach Tarif – bis zu 50 % des Jahresbeitrags zurückerhalten.
Einzelheiten finden Sie hier: Download als PDF
Antworten auf Ihre Fragen zur Beitragsrückerstattung
Welchen Betrag können Sie zurückbekommen?
Wie lange dauert es, bis die Versicherung bezahlt?
Wann erfolgt die Rückvergütung bei Beamtenanwärtern und im Tarif 180 (Ausbildungstarif)?
Aus welchen Tarifen zahlen wir einen Bonus?
Sie können die Beitragsrückerstattung aus fast allen Tarifen der Krankheitskosten-Vollversicherung erhalten.
Sie haben keinen Anspruch u.a. für:
- Standardtarif und Basistarif
- Kur- bzw. Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld
- Pflege-, Reisekranken- und Assistancetarife
- den gesetzlichen Beitragszuschlag (BTZ)
- die Vorsorgekomponente V sowie
- Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Was ist zu beachten, wenn mehrere Personen in einem Vertrag versichert sind?
Was ist zu beachten, wenn ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen in einem Tarif versichert sind (Kompakttarif)?
Sie erhalten die Rückerstattung auf den Gesamtbeitrag, wenn Sie keine Rechnungen einreichen.
Was ist zu beachten, wenn ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen in einzelnen Tarifen versichert sind (Bausteintarif)?
Entscheidend für die Beitragsrückerstattung sind die Ambulant- und Zahntarife. Reichen Sie hier keine Rechnungen ein, so erhalten Sie die Beitragsrückerstattung. Wenn Sie stationäre Leistungen in Anspruch nehmen, beeinflusst dies Ihren Bonus nicht.
Für Beamte in Unisex-Tarifen sowie Beamtenanwärter gelten gesonderte Regeln. Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis zu "Spezielle Tarife".
Spezielle Tarife: Was gilt für Beamte (Unisex), Beamtenanwärter und Tarif 180 (Ausbildungstarif)?
Welchen Betrag können Sie zurückbekommen?
Sie können bis zu 50% der Jahresbeiträge zurückerhalten. Die Beitragsrückerstattung gibt es, neben den Ambulant- und Zahntarifen, auch für die Stationärtarife. Wichtig ist daher, dass Sie für alle Tarife keine Rechnungen einreichen.
Sie können 50% der Jahresbeiträge für die Tarife BHRAxx*, BAxx*, BHE2K, BHRE2K, BHRKxx*, BSxx*, BHRZxx* und BZxx* zurückerhalten.
* Es gilt der Prozentsatz des jeweiligen Tarifs.
Sie können 30 % der Jahresbeiträge für den Tarif 180 zurückerhalten. Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sogar 35%.
Welche zusätzliche Voraussetzung müssen Versicherungsnehmer für den Ausbildungs-Bonus erfüllen?
- Sie führen unmittelbar nach der Beendigung Ihrer Ausbildung eine Vollversicherung bei uns weiter.
- Sie sind nach Ausbildungsende gezwungen, sich gesetzlich zu versichern? Dann geht Ihnen der Ausbildungs-Bonus für die Dauer von fünf Jahren nicht verloren, wenn Sie sich in einem Tarif mit Option auf eine Vollversicherung bzw. in einer Anwartschaftsversicherung bei der Allianz versichern.
Gibt es für das erste Versicherungsjahr schon eine Beitragsrückerstattung?
Hat eine Beitragsrückerstattung steuerliche Auswirkungen?
Wird bei einer Anwartschaftsversicherung eine Beitragsrückerstattung ausgezahlt?
Was passiert bei Beitragsrückstand?
Services zur Beitragsrückerstattung
Offene Fragen zur BRE
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bonus der Allianz Privaten Krankenversicherung an Ihren Ansprechpartner vor Ort. Oder klären Sie Ihre Fragen einfach online. Nutzen Sie dafür unseren Live-Chat.
Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Sie da.
Einreichen von Rechnungen und Belegen
Ihre Belege können Sie hier einreichen.
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Übrigens: Die Allianz Gesundheits-App bietet Ihnen zusätzlich noch weitere praktische Funktionen wie zum Beispiel eine digitale Tarifauskunft, den Zugang zu Gesundheitsservices sowie weitere Informationen. Sobald Sie die Apps auf Ihr Smartphone herunterladen, erhalten Sie neue Funktionalitäten ganz automatisch im Rahmen von regelmäßigen Aktualisierungen.