- Registrieren Sie sich jetzt für Ihr persönliches Online-Portal auf Meine Allianz. Sobald Sie Ihre Zugangsdaten per Post erhalten haben, können Sie den BonusCheck Online nutzen. Dort finden Sie auch Informationen zur Rückabwicklung bereits erfolgter Erstattungen im Rahmen der Krankenversicherung.
- Sie sind bereits beim Online-Portal Meine Allianz angemeldet? Dann können Sie sofort überprüfen, ob sich das Einreichen Ihrer Rechnungen lohnt oder ob Sie mit der BRE als Bonusrückvergütung besser fahren. In den Vertragsdetails sehen Sie im Bereich "BonusCheck Online" die Höhe Ihrer voraussichtlichen Beitragsrückerstattung – Sie entscheiden, ob es sich lohnt!
Beitragsrückerstattung: Das Bonusprogramm in Kürze
- Der Bonus ist die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) der Allianz Private Krankenversicherung für vollversicherte Kunden.
- Diese Art der Bonusrückvergütung wird aus Überschüssen finanziert und ist abhängig vom Geschäftsergebnis.
- Eine Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung ist die Leistungsfreiheit für ein Versicherungsjahr. Details hierzu finden Sie bei unseren Fragen und Antworten zur Beitragsrückerstattung. Machen Sie jetzt Ihren BonusCheck und nutzen Sie die Vorteile Ihrer Privaten Krankenversicherung.
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So profitieren Sie von der Beitragsrückerstattung
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Vergleichen
Vergleichen Sie das Ergebnis für jede Person mit der zu erwartenden erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung:
- Ist der Bonus höher, reichen Sie bitte keine Rechnungen ein.
- Ist die Summe der Erstattungsbeiträge höher, schicken Sie uns Ihre Rechnungen.


Voraussetzungen für eine BRE
Wie hoch ist die BRE?
BRE für Erwachsene
Max Muster, Angestellter, 40 Jahre alt, Tarif AktiMed® Plus 90 (AMP90)
Für das erste Jahr, in dem Max keine Rechnungen (Arztrechnungen, Apothekenrechnungen etc.) einreicht, erhält er bereits einen Bonus von 15 % seines Jahresbeitrags.
Beitragsrückerstattung für die Private Krankenversicherung bei einem Monatsbeitrag inkl. Arbeitgeberanteil von 500 Euro = 6.000 Euro Jahresbeitrag (JB) anteilig bei unterjährigem Versicherungsbeginn.
BRE für Kinder und Jugendliche
Mara Muster, Tochter, 15 Jahre alt, Tarif AktiMed® Plus 90 (AMP90)
Für jedes Jahr, in dem für Mara keine Rechnungen eingereicht werden, beträgt die Beitragsrückerstattung 35 % des Jahresbeitrags.
Beitragsrückerstattung bei einem Monatsbeitrag von 150 Euro = 1.800 Euro Jahresbeitrag anteilig bei unterjährigem Versicherungsbeginn.
Zusätzlich 15 % tariflich garantierte BRE (erfolgsunabhängige BRE) ab dem 1. Jahr.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nur 5 % bezahlen? Das geht!
- Sie bezahlen 50 % – Ihr Arbeitgeber bezahlt 50 %
- Sie erhalten 45 % Beitragsrückerstattung
- Sie zahlen effektiv nur noch 5 % des Beitrags
BRE für Kinder: 35 % + 15 % = 50 %
Dank der Beitragsrückerstattung können Kinder zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss beitragsfrei sein.
Antworten auf Ihre Fragen zur Beitragsrückerstattung
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Welchen Betrag können Sie zurückbekommen?
Sie können je nach Tarif bis zu 50% der Jahresbeiträge im Rahmen der Privaten Krankenversicherung zurückerhalten. Näheres entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt: -
Wie lange dauert es, bis die Versicherung bezahlt?
Wir überweisen Ihre Beitragsrückerstattung in der zweiten Jahreshälfte des darauffolgenden Jahres automatisch auf Ihr Konto. -
Wann erfolgt die Rückvergütung bei Beamtenanwärtern und im Tarif 180 (Ausbildungstarif)?
Der Ausbildungs-Bonus wird in der Zeit der Ausbildung angesammelt und kommt erst mit dem Übertritt in eine Vollversicherung der privaten Krankenversicherung bei der Allianz zur Auszahlung. Die Überweisung erfolgt zum nächstmöglichen Auszahlungslauf nach dem Wechsel. Bitte berücksichtigen Sie, dass die BRE nur einmal pro Kalenderjahr an unsere Versicherten ausgeschüttet wird. -
Aus welchen Tarifen zahlen wir einen Bonus?
Sie können die Beitragsrückerstattung aus fast allen Tarifen der Krankheitskosten-Vollversicherung erhalten.
Sie haben keinen Anspruch u.a. für:
- Standardtarif und Basistarif
- Kur- bzw. Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld
- Pflege-, Reisekranken- und Assistancetarife
- den gesetzlichen Beitragszuschlag (BTZ)
- die Vorsorgekomponente V sowie
- Zusatzversicherungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung
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Was ist zu beachten, wenn mehrere Personen in einem Vertrag versichert sind?
Die Beitragsrückerstattung ist personenbezogen. Wenn Sie z. B. Rechnungen für Ihre Kinder einreichen, berührt das Ihre Beitragserstattung nicht. -
Was ist zu beachten, wenn ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen in einem Tarif versichert sind (Kompakttarif)?
Sie erhalten die Rückerstattung auf den Gesamtbeitrag, wenn Sie keine Rechnungen einreichen.
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Was ist zu beachten, wenn ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen in einzelnen Tarifen versichert sind (Bausteintarif)?
Entscheidend für die Beitragsrückerstattung sind die Ambulant- und Zahntarife. Reichen Sie hier keine Rechnungen ein, so erhalten Sie die Beitragsrückerstattung. Wenn Sie stationäre Leistungen in Anspruch nehmen, beeinflusst dies Ihren Bonus nicht.
Für Beamte in Unisex-Tarifen sowie Beamtenanwärter gelten gesonderte Regeln. Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis zu "Spezielle Tarife".
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Spezielle Tarife: Was gilt für Beamte (Unisex), Beamtenanwärter und Tarif 180 (Ausbildungstarif)?
Welchen Betrag können Sie zurückbekommen?
Sie können bis zu 50% der Jahresbeiträge zurückerhalten. Die Beitragsrückerstattung gibt es, neben den Ambulant- und Zahntarifen, auch für die Stationärtarife. Wichtig ist daher, dass Sie für alle Tarife keine Rechnungen einreichen.
Sie können 50% der Jahresbeiträge für die Tarife BHRAxx*, BAxx*, BHE2K, BHRE2K, BHRKxx*, BSxx*, BHRZxx* und BZxx* zurückerhalten.
* Es gilt der Prozentsatz des jeweiligen Tarifs.
Sie können 30 % der Jahresbeiträge für den Tarif 180 zurückerhalten. Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sogar 35%.
Welche zusätzliche Voraussetzung müssen Versicherungsnehmer für den Ausbildungs-Bonus erfüllen?
- Sie führen unmittelbar nach der Beendigung Ihrer Ausbildung eine Vollversicherung bei uns weiter.
- Sie sind nach Ausbildungsende gezwungen, sich gesetzlich zu versichern? Dann geht Ihnen der Ausbildungs-Bonus für die Dauer von fünf Jahren nicht verloren, wenn Sie sich in einem Tarif mit Option auf eine Vollversicherung bzw. in einer Anwartschaftsversicherung bei der Allianz versichern.
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Gibt es für das erste Versicherungsjahr schon eine Beitragsrückerstattung?
Ja. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn wird die Höhe der Beitragsrückerstattung anteilig berechnet. -
Hat eine Beitragsrückerstattung steuerliche Auswirkungen?
Die steuerlich absetzbaren Beiträge zur Krankenversicherung vermindern sich um die Beitragsrückerstattung. Sprechen Sie bitte ggf. mit Ihrem Steuerberater bezüglich der steuerlichen Behandlung der Beitragsrückerstattung pro Kalenderjahr oder nutzen Sie auf Basis Ihrer Bonuszahlung einen Steuer-Rechner. -
Wird bei einer Anwartschaftsversicherung eine Beitragsrückerstattung ausgezahlt?
Nein. Für den Zeitraum der Anwartschaft erfolgt keine Bonus-Rückvergütung. Eine Beitragsrückerstattung bekommen Sie für die Zeit davor bzw. danach. Sie rücken jedoch nicht in die nächste Bonus-Stufe vor. -
Was passiert bei Beitragsrückstand?
Im Falle eines Beitragsrückstandes erhalten Sie keine Rückerstattung. Sie beginnen im folgenden Jahr erneut mit der niedrigsten Bonus-Stufe.
Services zur Beitragsrückerstattung
Offene Fragen zur BRE
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bonus der Allianz Privaten Krankenversicherung an Ihren Ansprechpartner vor Ort. Oder klären Sie Ihre Fragen einfach online. Nutzen Sie dafür unseren Live-Chat.
Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Sie da.
Einreichen von Rechnungen und Belegen
Ihre Belege können Sie hier einreichen.
Unsere Apps können Sie kostenfrei im Apple App Store und im Google Play Store herunterladen.
Übrigens: Die Allianz Gesundheits-App bzw. Vivy bietet Ihnen zusätzlich noch weitere praktische Funktionen wie zum Beispiel eine digitale Tarifauskunft, den Zugang zu Gesundheitsservices sowie weitere Informationen. Sobald Sie die Apps auf Ihr Smartphone herunterladen, erhalten Sie neue Funktionalitäten ganz automatisch im Rahmen von regelmäßigen Aktualisierungen.
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