- Seit 1.1.2009 gibt es den Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV). Er löst den Standardtarif ab, der für Bestandskunden und -kundinnen mit Abschluss vor 2009 weiterhin verfügbar ist.
- Der Basistarif ist vom Gesetzgeber definiert. Seine Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar. Der Wechsel ist jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen möglich.
- Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es im Basistarif nicht.
- Der Beitrag für den Basistarif ist 2026 auf einen Höchstbeitrag von 1.017,18 Euro pro Monat gedeckelt. Dieser entspricht auch dem Höchstbeitrag in der GKV.
PKV Basistarif und Standardtarif
Private Krankenversicherung Basistarif und Standardtarif kurz erklärt
PKV Basistarif im Überblick
Wechsel: Wer kann in den PKV Basistarif wechseln?
- Ein Wechsel in den Basistarif PKV ist für Versicherungsnehmer:innen, die ihren Versicherungsvertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, jederzeit möglich.
- Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen, die mindestens 55 Jahre alt sind, können einen Tarifwechsel in den Basistarif vornehmen. Das Gleiche gilt für Versicherungsnehmer:innen, die eine Rente bzw. Pension beziehen oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind. Und zwar auch, wenn ihr Versicherungsvertrag schon vor 1. Januar 2009 bestand.
- Für Angestellte und Arbeitnehmer:innen spielt die Versicherungspflichtgrenze eine wesentliche Rolle für den Wechsel in die PKV.
Basistarif und Hilfebedürftigkeit
Was kostet der PKV Basistarif 2026?
Der Höchstbeitrag des Basistarifs ist auf 1.017,18 Euro gedeckelt. Der Beitrag für den Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Die Beitragshöhe richtet sich nur nach dem Eintrittsalter, nicht nach dem Gesundheitsstatus. Die PKV nimmt dennoch eine Risiko- bzw. Gesundheitsprüfung vor, falls Sie später aus dem Basistarif in einen anderen PKV-Tarif wechseln wollen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge gibt es im Basistarif nicht. Der Beitragssatz ist dadurch oft wesentlich günstiger als der genannte Höchstbetrag. Künftige Beitragserhöhungen oder Zusatzbeitragssätze für zusätzliche Leistungen sind jedoch möglich.
Was gilt im PKV Basistarif?
- Künftige Leistungsveränderungen in der GKV (auch Leistungskürzungen) werden im Basistarif der PKV entsprechend übernommen.
- Basistarifversicherte leisten die gleichen Zuzahlungen wie gesetzlich Versicherte.
- Die sonst üblichen Wartezeiten in der PKV von drei und acht Monaten gelten nicht.
- Basistarifversicherte können sich nur von Kassenärztinnen und -ärzten behandeln lassen. Das sind Ärzte bzw. Ärztinnen und Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen, die zur vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung in der GKV zugelassen sind. Eine Behandlung durch Privatärzte und -ärztinnen ohne Kassenzulassung ist nicht möglich.
Wenn Sie Fragen zur privaten Krankenversicherung haben, dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Service-Team vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
Welche Merkmale zeichnen den PKV Basistarif aus?
- Arztwahl: Die Auswahl der behandelnden Ärzte und Ärztinnen ist im Basistarif auf sogenannte Kassenärztinnen und -ärzte begrenzt. Freie Arztwahl oder Behandlung bei Privatärztinnen und -ärzten ohne Kassenzulassung ist nicht abgedeckt. Das Gleiche gilt für die Chefarztbehandlung.
- Alterungsrückstellungen: Sie haben Ihren PKV-Vertrag nach 1. Januar 2009 abgeschlossen? Dann können Sie Ihre angesparten Alterungsrückstellungen bei einem Anbieterwechsel bis zum Umfang des Basistarifs mitnehmen.
- Beitragsrückerstattungen der PKV (BRE): Je nach Tarif erhalten privat Versicherte einen Teil ihrer Monatsbeiträge von ihrem Versicherer zurück. Vorausgesetzt, sie nehmen über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch. Das heißt: Sie reichen bei ihrer PKV keine Belege zur Kostenabrechnung ein. Brancheneinheitliche Standard- und Basistarife sind üblicherweise von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Kostenübernahme: Die Abrechnung im Basistarif PKV erfolgt in der privaten Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Die versicherte Person zahlt die Arztrechnung und reicht sie bei seiner Versicherung ein.
- Selbstbehalt: Im Rahmen des Basistarifs können Sie einen Selbstbehalt in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro wählen. Bei Basistarifen mit Selbstbehalt gilt grundsätzlich eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren.
- Zusatzleistungen: Auch im Basistarif ist der Abschluss von Zusatzversicherungen beim selben oder einem anderen Anbieter zulässig. Entscheiden Sie sich für zusätzliche Versicherungsleistungen, fällt ein entsprechender Zusatzbeitragssatz an.
Wann besteht Annahmepflicht in der PKV?
- Privat Versicherte (Arbeitnehmer:innen mit Verdienst über JAEG, Selbstständige, Beamte und Beamtinnen), die ihren Versicherungsvertrag erstmals nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen haben
- Privat Versicherte (Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Verdienst über JAEG, Selbstständige, Beamte und Beamtinnen) unter bestimmten Voraussetzungen, die ihren Versicherungsvertrag vor 2009 abgeschlossen haben
- Gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn ihrer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV
- Nichtversicherte mit deutschem Wohnsitz, welche der PKV zuzuordnen sind (z.B. Selbstständige)
Grund für den Annahmezwang ist die in Deutschland geltende Krankenversicherungspflicht: Jede Person ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenvollversicherung abzuschließen. Wer keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen kann oder darf, muss sich privat versichern. Oder erhält mit dem Basistarif vergleichbare Leistungen wie in der GKV.
- Mindestens 55 Jahre alt oder
- eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Bezug eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften oder
- hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts.
Diese Personengruppen können nur bei ihrem Versicherungsunternehmen in den Basistarif wechseln
Nichtversicherte, welche weder privat noch gesetzlich kranken¬versichert sind, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Leistungen sowie keine Sozialhilfe erhalten.Wissenswertes zum Standardtarif der PKV
Wer kann in den Standardtarif wechseln?
Kundinnen und Kunden mit Versicherungsbeginn vor 2009 können in den Standardtarif PKV wechseln, wenn sie zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ab 55 Jahren, wenn das individuelle Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt.
- Ab 65 Jahren unabhängig vom Einkommen, sofern zehn Jahre Vorversicherungszeit in der PKV vorliegen.
Das heißt: Ein Wechsel in den Standardtarif ist für Versicherungsnehmer:innen mit Versicherungsbeginn ab 1.1.2009 de facto nicht mehr möglich.
Was unterscheidet den PKV Basistarif vom Standardtarif?
Wie viel kostet der Standardtarif PKV?
Was ist der Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif?
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PKV Basistarif
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Standardtarif PKV
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| Was ist das? | Vergleichbar mit dem Leistungsangebot der GKV, jedoch nicht identisch | Orientiert sich an den Leistungen der GKV |
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Für wen? |
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| Wie viel kostet er? | Höhe des Beitrags ist auf monatlich 1.017,18 Euro gedeckelt | Darf den Höchstbeitrag in der GKV in Höhe von 848,62 Euro (bzw. 150 Prozent des GKV-Beitrags für Ehepaare) nicht überschreiten |
| Was leistet er? | Umfasst Leistungen im Rahmen der GKV plus verbesserte Zusatzleistungen im Rahmen von Kuren, Krankentagegeld, Psychotherapien, Hilfs- und Heilmitteln sowie Palliativversorgung | Ähnelt den Leistungen der GKV, freie Fach- bzw. Privatarztwahl möglich, 20-prozentige Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln, Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmitteln bis maximal 306 Euro pro Jahr |
Der aktuelle Höchstbeitrag von 1.017,18 Euro errechnet sich wie folgt: 14,6 % allg. BS + 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag x 5.812,50 Euro.
Nichtversicherte mit deutschem Wohnsitz, welche der PKV zuzuordnen sind (d.h. vor allem Selbstständige), welche weder privat noch gesetzlich krankenversichert sind, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Leistungen sowie keine Sozialhilfe erhalten.
Was ist der Notlagentarif in der PKV?
Der Basistarif der privaten Krankenversicherung gewährleistet eine Basisabsicherung, die dem GKV-Leistungsstandard entspricht. Manche Versicherte können sich die Beiträge des Basistarifs dennoch nicht leisten. Dann bleibt nur der sogenannte Notlagentarif. Er wurde eingeführt, um privat Versicherten in finanziellen Notlagen einen Mindestversicherungsschutz zu bieten.
Der Notlagentarif ist nicht frei wählbar, sondern auf vorübergehende Ausnahmesituationen beschränkt. Etwa, wenn Sie Ihren Beitragssatz nicht zahlen können, wegen der Versicherungspflicht aber in der PKV versichert bleiben müssen. Ob in den Notlagentarif gewechselt werden kann, erfahren Versicherte bei ihrem Versicherungsunternehmen.
Was möchten Sie zum PKV Basistarif noch wissen?
Basistarif oder Standardtarif für Rentner:innen in der PKV?
Gilt der Basistarif der PKV auch für Beamte und Beamtinnen?
Der Basistarif ist für Beamte und Beamtinnen nicht gut geeignet, da er nicht passgenau auf diese Zielgruppe zugeschnitten ist. Zudem kann eine versicherte Person aus dem Basistarif nicht ohne weiteres in einen Beihilfetarif wechseln. Er muss dafür eine erneute Risikoprüfung machen.
Insbesondere für junge Beamte und Beamtinnen auf Widerruf kommen als Einsteigertarife günstigere Beamtenanwärtertarife infrage. Für Beamte und Beamtinnen sind es dann vollwertige Beihilfetarife inklusive Alterungsrückstellungen.
Welche Pflichten (sogenannte Obliegenheiten) haben Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung?
Was gilt für Menschen, die nicht bzw. noch nicht versichert sind: Sogenannte Nichtversicherte?
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Nichtversicherte wegen des Kontrahierungszwangs im Basistarif aufgenommen werden. Es müssen folgende Definitionen zutreffen. Aufgenommen werden Nichtversicherte mit deutschem Wohnsitz, welche:
- der PKV zuzuordnen sind (d.h. vor allem Selbstständige)
- weder privat noch gesetzlich krankenversichert sind
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Leistungen und keine Sozialhilfe erhalten