Sinn und Zweck der Pflegepflichtversicherung ist es, ihre Mitglieder gegen die Folgen einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Deshalb besteht in Deutschland Versicherungspflicht. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass jeder Bürger im Pflegefall mit Basisleistungen abgesichert ist.
Die Pflegekassen sind an die jeweiligen Krankenkassen gebunden. In der Regel sind Sie also dort pflegeversichert, wo Sie krankenversichert sind. Das heißt: Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch über die Pflegekasse seiner gesetzlichen Krankenkasse pflegeversichert. Sind Sie privat krankenversichert, sichern Sie sich über eine private Pflegepflichtversicherung ab.
Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegekassen sind prinzipiell gleich. Beide Pflegeversicherungs-Träger bieten einen Basisschutz und übernehmen nur einen Teil der Kosten, die ihren Mitgliedern durch Pflegebedürftigkeit entstehen.
Ergänzend zum Basisschutz der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherungen haben Sie die Möglichkeit, privat vorzusorgen, um im Pflegefall rundum abgesichert zu sein. in Deutschland gibt es verschiedene Arten von Pflegezusatzversicherungen, mit denen Sie die Finanzierungslücke schließen können. Bei der Allianz finden Sie diese Produkte:
Der am häufigsten gewählte private Zusatzschutz ist das Pflegetagegeld. Bei Vertragsabschluss legen Sie einen Tagessatz fest, der Ihnen im Pflegefall ausbezahlt wird und zur freien Verfügung steht. Achten Sie bei der Festlegung des Tagessatzes darauf, wie hoch das Tagegeld für die einzelnen Pflegegrade (ehemals Pflegestufen) ist. Manche Pflegetagegeldtarife werben mit dem höchsten Tagessatz (dem von Pflegegrad 5), sodass Sie bei einem niedrigeren Pflegegrad nur einen Bruchteil davon erhalten.
Neben den drei klassischen Versicherungsmodellen gibt es noch eine Sonderform: den PflegeBahr. Mit dieser Variante fördert der Staat unter bestimmten Bedingungen den Abschluss von privaten Zusatzversicherungen. Mit dem Pflege Bahr werden in der Regel Pflegetagegeldtarife bezuschusst. Die staatliche Förderung beträgt bis zu 60 Euro jährlich.
Pflege ist teuer – und leider reichen die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung in der Regel nicht aus, um alle Pflegekosten zu decken. Ob und warum eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist oder nicht, ist dennoch eine Einzelfallentscheidung, die jeder für sich selbst treffen sollte. Fest steht aber: Privat vorzusorgen, um sich bei Pflegebedürftigkeit optimale Unterstützung leisten zu können, ist sinnvoll. Warum eine private Pflegezusatzversicherung notwendig sein kann, erfahren Sie hier:
Je höher der Pflegegrad, desto größer die Versorgungslücke. Denn je mehr Hilfe Sie im Alltag benötigen, desto teurer fallen die Kosten für professionelles Pflegepersonal, Hilfsmittel und Co. aus. Manchmal sind sogar Umbaumaßnahmen notwendig, um das Zuhause individuell an Ihre Pflegesituation anzupassen. Was die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Pflegepflichtversicherung nicht abdecken, müssen Sie privat stemmen.
Obwohl sich seit der Pflegereform 2017 und der Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vieles verbessert hat, reicht das Pflegegeld der sozialen bzw. privaten Pflegeversicherung meist nicht aus, um alle anfallenden Kosten abzudecken. So erhält ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5 monatlich 2.149 Euro. Was sich nach viel Geld anhört, ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn die stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung kostet bei Pflegegrad 5 monatlich 4.154 Euro und mehr. Zwischen der Versicherungsleistung und den tatsächlichen Kosten besteht eine Diskrepanz von rund 2.000 Euro, die Sie jeden Monat aus eigener Tasche bezahlen.
Reichen gesetzliche Leistungen und Altersrente nicht aus, um die Pflegekosten abzudecken, müssen Sie auf Ihr Erspartes zurückgreifen. Erst wenn Pflegebedürftige keine Rücklagen, Vermögensgegenstände oder Immobilien mehr besitzen, springt das Sozialamt unterstützend ein. Und die Angehörigen? Seit Januar 2020 sind zum Beispiel Kinder und Ehepartner erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro verpflichtet, für pflegebedürftige Eltern bzw. Ehepartner den Unterhalt zu zahlen. Diese Grenze beruht auf dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Das Sozialamt prüft im Nachhinein, ob Anhaltspunkte gegeben sind, dass unterhaltspflichtige Kinder über 100.000 EUR brutto jährlich verdienen. Dann verlangt das Sozialamt eine Offenlegung Ihres Einkommens und Vermögens.
Laut Bundesgesundheitsministerium (BGM) erhalten schon jetzt rund 3,94 Millionen Deutsche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Da die durchschnittliche Lebenserwartung zunimmt und die Gesellschaft immer älter wird, steigt die Anzahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren weiter an. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Erwerbstätigen, die in die Sozialversicherungen einzahlen, kontinuierlich ab. Das stellt den deutschen Sozialstaat vor große Herausforderungen.
Entnehmen Sie der folgenden Grafik, wie hoch Ihre offenen Kosten (=Pflegelücke) sein können.
Braucht man eine Pflegezusatzversicherung? In der Theorie ist sie für alle sinnvoll, die sich über den Basisschutz hinaus absichern und die Pflegelücke schließen möchten. Insbesondere, wenn es Ihnen wichtig ist, auch im Alter unabhängig und selbstbestimmt zu leben. Manch einer hat sich einen guten Lebensstandard aufgebaut, auf den er auch in späteren Lebensjahren nicht verzichten möchte. Der Vorteil einer privaten Pflegezusatz-Versicherung: Sie können frei entscheiden, wie Sie leben und gepflegt werden möchten.
Personen, die zwar ein geregeltes Einkommen, aber nur wenig Erspartes haben, können ebenfalls von einer Pflegezusatzversicherung profitieren. Denn im Fall der Fälle bietet sie finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung, wenn Sie wissen, dass Sie Ihre Vermögenswerte im Pflegefall nicht antasten und Ihre Angehörigen nicht finanziell belasten möchten. All das sollten Sie in Ihre Überlegungen, ob eine Pflegezusatzversicherung nötig und erforderlich ist, mit einbeziehen.
Ebenso wie bei anderen Pflegeversicherten kann eine Pflegeversicherung für Beamte sinnvoll sein. Denn auch bei ihnen besteht einen Versorgungslücke zwischen erstatteten Pflegekosten und Eigenanteil. Lediglich bei Pflegegrad 5 haben verheiratete Pensionäre bei Unterbringung im Pflegeheim einen Vorteil gegenüber Rentnern. Sie erhalten eine relativ hohe Beihilfe. Um sich für den Pflegefall vollständig finanziell abzusichern, sind Pflegezusatzversicherungen für Beamte sinnvoll, zum Beispiel eine Pflegerente oder das Pflegetagegeld.
Obwohl man es sich nicht vorstellen mag: Auch Kinder können zum Pflegefall werden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium leben rund 215.000 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren mit anerkanntem Pflegegrad in Deutschland. Da sie kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben, sind Kinder auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Für den Ernstfall ist eine private Pflegezusatz-Versicherung für Kinder daher die sinnvollste und günstigste Absicherung. Je früher Sie die Pflegeversicherung für Ihren Nachwuchs abschließen, desto niedriger ist der Beitrag. Sind Sie als Elternteil selbst schon pflegezusatzversichert, können Sie Ihr Kind in der Regel innerhalb von zwei Monaten ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung nachversichern.
Gute Pflegetarife für Kinder gibt es bereits ab fünf Euro pro Monat. Wichtig ist, dass Sie eine Pflegeversicherung mit Dynamisierung (spätere Anpassung der Leistungen) wählen. In Tarifen ohne Dynamisierung sind Kinder, die schon sehr früh pflegebedürftig werden, nicht ausreichend abgesichert.