• Fest im, bzw. am Gebäude installierte Wall­boxen sind über die Wohn­gebäude­versicherung der Vermieter:innen versichert, sowie über die Hausratversicherung der Mieter:innen
  • Mieter:innen haben unter bestimmten Voraus­setzungen Anspruch auf eine fest installierte Wallbox. Als Mieter:in stellen Sie einen Antrag bei Ver­mieterin oder Vermieter, deren bzw. dessen Zustimmung nötig ist.
  • Die Kosten für eine private Wallbox tragen Mieter:innen selbst oder teilen diese mit Nachbarinnen und Nachbarn oder Vermieter:in.
  • Eine Versicherungspflicht für Wallbox an Miet­wohnungen gibt es nicht, der Schutz wird aber empfohlen.
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Der richtige Schutz
Welche Versicherung für Schäden aufkommt, ist vom Schaden abhängig. Schäden an der Wallbox selbst sind meist über Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgedeckt.
  • Wallbox und Wohngebäudeversicherung

    Als fest verbundener Bestandteil eines Gebäudes ist die Wallbox über die Wohn­gebäude­versicherung mitversichert. Sie übernimmt Schäden an der E-Auto-Lade­station und am Gebäude. Abgesichert ist die Wallbox über die Wohn­gebäude­versicherung der Eigen­tümer­gemeinschaft bzw. der Vermieterin oder des Ver­mieters gegen folgende Schäden – sofern im Vertrag vereinbart:

    • Sturm, Hagel
    • Blitzschlag
    • Überspannung durch Gewitter
    • Brand- und Seng­schäden
    • Leitungs­wasser
    • Explosion
    • Diebstahl
    • Vandalismus

    Leistungen der Allianz: Die Allianz versichert Ihre Wallbox bereits ab dem Basistarif gegen die vereinbarten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Elementarschäden.  Ab dem Tarif Smart sind unter anderem auch Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl mitversichert.

  • Wallbox und Hausratversicherung

    Die Hausratversicherung sichert Ihren Hausratbesitz wie Kleidung, Schmuck oder Möbel gegen Schäden durch Leitungswasser, Brand oder Einbruchdiebstahl ab. Einige Versicherungen zählen auch eine Wallbox zum versicherbaren Hausrat.

    Leistungen der Allianz: Bei der Allianz ist Ihre Wallbox folgendermaßen versichert:

    • Mobile Wallboxen und fest installierte Wallboxen im Garten sind in der Hausratversicherung ab dem Tarif Smart versichert, zum Beispiel gegen Diebstahl, Sturm oder Hagel.
    • Ist die Wallbox fest am Gebäude installiert, besteht in der Hausratversicherung ebenfalls Versicherungsschutz, zum Beispiel gegen Feuer, Sturm oder Hagel.

     

  • Für Autobesitzer:innen: Kfz-Versicherung

    Manche Kfz-Versicherungen für E-Autos leisten auch für Schäden an oder durch die Wallbox.

    Leistungen der Allianz: Über die Elektroauto-Versicherung ist Ihre eigene Wallbox in den Produktlinien Komfort und Premium mit bis zu 2.500 Euro mitversichert – inklusive mobiler Zubehörteile.

  • Ist eine Wallbox versicherungspflichtig?

    Nein, es besteht keine Pflicht, die Lade­station zu versichern. Allerdings ist der Abschluss einer Wallbox-Versicherung empfehlens­wert. Denn an und durch eine Wall­box können hohe Kosten entstehen. Wird die Wall­box zum Beispiel durch ein Unwetter beschädigt und Sie brauchen eine neue, kommen schnell Kosten von über Tausend Euro zusammen. Beschädigt Ihre Wallbox fremdes Eigen­tum oder verletzt andere Personen, sind Sie als Besitzer:in haftbar und müssen für die ent­standenen Schäden aufkommen. Eine Versicherung für die Wallbox entlastet Sie finanziell.
Sie sind Vermieter:in oder Eigentümer:in? Hier berechnen Sie die Versicherung Ihrer Wallbox.
Sie sind Mieter:in? Hier berechnen Sie die Versicherung Ihrer mobilen Wallbox.
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Leistungen
Je nach Modell Ihrer Ladelösung leistet entweder die Allianz Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung.

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Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
Brand, Explosion, Blitzschlag und Überspannung Ja, sofern Gefahr versichert Ja
Leitungswasser, Rohrbruch Ja, sofern Gefahr versichert
Ja
Sturm, Hagel Ja, sofern Gefahr versichert
Ja
Diebstahl ab Tarif Smart ab Tarif Smart
Vandalismus ab Tarif Smart
Tarif Premium
Wild lebende Tiere
ab Tarif Smart Nein
Bedienungsfehler Tarif Premium Nein
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Gefahrenquellen
Eine Wallbox an Mietwohnungen hat ein hohes Schadensrisiko. Der Grund: Sie ist meist öffentlich zugäng­lich und der Witterung ausgesetzt. Zudem kann die Lade­station selbst die Umgebung gefährden.
  • Mögliche Schäden, die eine Wallbox verursachen kann:

    Eine Wallbox kann große Schäden verursachen. Auslöser sind meist technische Defekte oder Bedienfehler. Durch Stromschlag oder Brand der Ladestation können Objekte in der Umgebung in Mitleidenschaft gezogen werden. Ohne die richtige Versicherung wird es schnell teuer.
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Gut zu wissen
Ja, seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 haben Mieter:innen ein Recht auf eine private Wallbox. Die Zustimmung von Vermieterin oder Vermieter ist aber weiterhin nötig.

Die Installation einer Wallbox ist eine bauliche Veränderung. Deswegen ist eine Genehmigung der Vermieter:innen oder Eigen­tümer:innen nötig. Seit der Reform des WEG darf der Antrag auf Installation einer eigenen Lade­station für E-Autos aber nicht mehr ohne Angabe von Gründen ab­ge­lehnt werden. Damit Sie als Mieter:in ein Recht auf eine Wallbox für die Miet­wohnung haben, ist ein eigener Stell­platz auf dem Gelände der Wohn­anlage oder in der Tiefgarage nötig.

Doch nicht immer reicht die Zustimmung der Ver­mieterin oder des Ver­mieters aus. Steht das Gebäude zum Beispiel unter Denkmal­schutz, ist die Installation einer Wallbox meist nicht möglich.

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Mieter oder Vermieter
Die Kosten für die Installation einer Wandladestation für Ihre Mietwohnung tragen Sie als Mieter:in. Schließen sich mehrere Mietparteien zusammen oder unterstützt die Person, die die Wohnung vermietet, die Anschaffung der Ladestation, können Sie die Kosten für die Wallbox teilen. Bei den Kosten für die Versicherung kommt es darauf an, wem die Ladestation gehört.

Um die Kosten einer eigenen Wallbox an der Mietwohnung zu senken, können Sie mit anderen Parteien des Wohnhauses und Vermieterin oder Vermieter eine individuelle Vereinbarung treffen. Sie haben folgende Optionen:

  1. Sie tragen die Kosten selbst: Bekommen Sie die Genehmigung für eine private Wallbox an Ihrem Stellplatz, können Sie die Kosten auf eigene Rechnung übernehmen. Im Falle eines Auszugs können Sie die Wallbox mit in Ihre neue Wohnung nehmen.
  2. Sie teilen die Kosten: Haben andere Mietparteien ebenfalls Interesse an einer Wallbox für das Mehrfamilienhaus oder übernehmen Vermieter:in oder Eigentümer:in einen Teil der Kosten, wird es für Sie günstiger.
  3. Vermieter:in oder Eigentümer:in übernimmt die Kosten: Sie haben keine direkten Kosten. Da die Installation einer Ladestation auch eine Aufwertung der Immobilie bedeutet, kann die Wallbox zu einer Mieterhöhung führen. Auch eine Kaution kann fällig sein.
Die Gesamtkosten für die Installation einer Wallbox können bis zu 5.000 Euro betragen. Einfache Ladestationen für Ihr E-Auto gibt es ab etwa 500 Euro. Hinzukommen Installationskosten, welche besonders in Wohnanlagen teuer sind. Je nach Wohnort können Sie von Wallbox-Förderungen des Staates, des Bundeslandes oder der Gemeinde profitieren. Hier ist es sinnvoll, sich vorab zu den Fördermöglichkeiten zu informieren.

Die Kosten für die Versicherung einer mobilen Wallbox tragen Mieterinnen und Mieter selbst. Die Wallbox ist Teil der Hausratversicherung. Bei der Allianz können Sie Ihren Hausrat und Ihre Wallbox im Rahmen der Hausratversicherung bereits ab 3,02 Euro monatlich versichern. 

Eine festinstallierte Wandladestation hingegen ist über die Wohngebäudeversicherung des Vermietenden geschützt. Die Kosten tragen Mieterinnen und Mieter nicht direkt, sondern werden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an diese weitergegeben. Bei der Allianz können Vermieter:innen bereits ab 13,33 Euro im Monat ihr Haus absichern.

Grundlage der Berechnung:

  • Alter 25
  • 40 m² Wohnfläche, ständig bewohnt
  • Postleitzahl 80797
  • 150,- Euro Selbstbehalt
  • Versicherungssumme 26.000 Euro
  • Vertragslaufzeit drei Jahre bei monatlicher Zahlungsweise

Grundlage der Berechnung: 

  • EFH/ZFH in 17424 Ostseebad Heringsdorf
  • Baujahr 2023
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63
  • Gesamtwohnfläche 100 qm mit ausgebautem Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Laufzeit 1 Jahr / Mit Lastschrift / monatliche Zahlweise
  • Tarif Basis mit 150 Euro Selbstbeteiligung

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Schritt für Schritt 
Wollen Sie Ihr Elektroauto an Ihrer Mietwohnung mit einer eigenen Wallbox laden, sind Sie als Mieter:in dafür zuständig, den Antrag zu stellen und die Kosten zu übernehmen. So gehen Sie vor.
  • 1. Kontaktaufnahme

    Fragen Sie andere Bewohner:innen, ob Interesse an einer geteilten Lade­station für Elektroautos am Mehr­familien­haus besteht. Informieren Sie Ihre Ver­mieterin oder Ihren Vermieter, dass Sie eine Wallbox für die Miet­wohnung installieren möchten und fragen Sie nach, ob ohnehin schon daran gearbeitet wird. Erläutern Sie die nächsten Schritte und erklären Sie gegebenen­falls, dass auch andere Miet­parteien an einer Wallbox am Miet­objekt interessiert sind.
  • 2. Kostenvoranschlag

    Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb mit der Inspektion der Gegeben­heiten vor Ort und lassen Sie sich einen Kosten­voranschlag erstellen. Je nach Anzahl der Nutzer:innen, Zustand der Elektroanlage und Art der Wallbox können zusätzliche Arbeiten am Strom­netz der Immobilie not­wendig sein. Meist lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen.
  • 3. Wallbox für Mieter:innen beantragen

    Gehört Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter die gesamte Immobilie, können Sie direkt den Antrag einreichen. Falls nicht, übergeben Sie der Hausverwaltung den Antrag. Reichen Sie alle Informationen, die Ihnen zur Verfügung stehen, und die Kostenvoranschläge mit ein.
  • 4. Finanzierung

    Wird der Antrag genehmigt, muss die Finanzierung geklärt werden. In der Regel übernehmen die Personen die Kosten, die den Antrag gestellt haben – also Sie als Mieter:in. Allerdings können Sie individuelle Vereinbarungen mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter bei der Wallbox-Installation am Miethaus treffen und sich die Kosten mit anderen Mietparteien oder der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des Gebäudes teilen.
  • 5. Installation

    Die Installation übernimmt das Elektrounternehmen, dessen Kostenvoranschlag durch den Antrag bewilligt wurde. Die Abrechnung des verbrauchten Stroms erfolgt abhängig von der Art der Installation: Möglich ist die individuelle Abrechnung über den Wohnungszähler oder einen separaten Stromzähler an der Wallbox. Nutzen mehrere Parteien die Wallbox der Mietwohnung, muss der Stromverbrauch rückverfolgbar sein. Meist geschieht das mittels RFID-Karten.
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Häufige Fragen
  • Wie kann ich mein Elektroauto laden, wenn meine Mietwohnung keinen Stellplatz hat?

    Haben Sie keinen eigenen Stellplatz, können Sie keine Wallbox installieren lassen. Möchten Sie trotzdem Ihr Elektro­auto zu Hause laden, können Sie eine mobile Ladestation wählen. Damit laden Sie Ihr E-Auto bequem und sicher über die Steckdose.
  • Wallbox: Was gilt bei Auszug aus der Mietwohnung?

    Gehört die Wallbox Ihnen, sind Sie verpflichtet, die Wallbox sach­gemäß zu entfernen. Da das Gerät Ihnen gehört, können Sie die Lade­station mitnehmen und an Ihrer neuen Wohnung installieren. Alternativ können Sie die Lade­station an Nach­mieter:in oder Vermieter:in verkaufen.

    Nutzen Sie die Wallbox gemeinschaftlich, bleibt sie in der Regel an Ort und Stelle und wird weiterhin von den Miet­parteien genutzt. Hat der Ver­mieter oder die Ver­mieterin die Wall­box installiert und haben Sie für die Wall­box eine Kaution hinterlegt, erhalten Sie diese bei Auszug zurück.

  • Sicherheit: Was ist der RFID-Zugang zu Ladestationen in Mehrfamilienhäusern?

    RFID steht für "Radio Frequency Identification" (Funkerkennung) und ermöglicht die Nutzung einer gemeinschaftlich installierten Wallbox. Der RFID-Chip befindet sich meist auf einer Karte, mit deren Hilfe Sie die Wallbox aktivieren. So kann niemand ohne Berechtigung die E-Auto-Ladestation verwenden. Außerdem können die jeweiligen Nutzer:innen persönlich zugeordnet werden – damit lässt sich der Stromverbrauch pro Person abrechnen.
  • Dürfen Mieter:innen den Anbieter der Wallbox selbst auswählen?

    Nein, die Entscheidung, welche Wallbox installiert wird, trifft der Ver­mieter oder die Ver­mieterin. Mieter:innen haben aber die Aufgabe, bei der Beantragung der Wallbox für eine Miet­wohnung Vorschläge zu machen und Kosten­vor­anschläge einzuholen. So können sie eine Auswahl innerhalb des eigenen Preis­budget treffen. Je mehr Informationen über Vor- und Nachteile der jeweiligen Lade­stationen Sie beim Antrag­stellen mitgeben, desto höher ist die Wahr­schein­lichkeit, dass die Ent­scheidung auf Ihren Favoriten fällt.
  • Worauf sollten Mieter:in und Vermieter:in bei einer Wallbox achten?

    Mieter:in und Vermieter:in sollten bei der Wahl der Wallbox eine für alle Seiten vorteilhafte Lösung finden. Besonders wichtig ist die Entscheidung über die Kostenübernahme: Wer die Wallbox zahlt, ist für diese verantwortlich. Auf diese Punkte sollten beide Parteien achten:

    • Qualifiziertes Elektropersonal: Bei der Installation sollte ein qualifiziertes Elektro­fach­geschäft beauftragen, das im Vorfeld die Gegeben­heiten vor Ort prüft und entsprechende Empfehlungen für die richtige Wallbox gibt.
    • Stromnetz: Je höher die Leistung der Wallbox, desto stärker die Belastung für das Stromnetz. Ab einer Leistung von 12 Kilowatt (kW) ist eine Zustimmung des Netz­betreibers nötig. Dann wird geprüft, ob das Stromnetz ausreicht und gegebenenfalls Sicher­heits­standards der Elektro­anlage modernisiert werden müssen.
    • Anmeldung beim Netzbetreiber: Achten Sie darauf, dass der Elektro­fach­betrieb die Wallbox beim Netz­betreiber richtig anmeldet. Hat die Lade­station eine maximale Lade­leistung unter 12 kW, handelt es sich um eine bloße Information. Soll die Wallbox über 12 kW Lade­leistung haben, muss der Netz­betreiber die Installation genehmigen.
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