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Auto abmelden: Kosten und wichtige Unter­lagen

Mit diesen Tipps geht's ganz einfach
Auto abmelden: Ein Mann lehnt an einem älteren weißen Pkw und liest in Unterlagen
  • Wann Sie Ihr Auto abmelden, kann unter­schiedlich sein. In der Regel dann, wenn Sie es verkaufen, verschrotten, als gestohlen melden oder vorüber­gehend stilllegen wollen.
  • Die Kosten für das Abmelden Ihres Autos variieren je nach Wohnort und liegen bei etwa 16 Euro. Für das Reser­vieren eines Nummern­schildes kommen weitere Gebühren hinzu.
  • Der Ablauf einer Abmeldung ist bei jeder beliebigen Zulassungs­stelle in Deutsch­land gleich. Mittler­weile können Sie Ihr Auto auch online abmelden, allerdings nur für Pkw, die ab 2015 erstmals zugelassen wurden.
  • Zulassungs­stellen teilen Ihrer Versicherung und dem Zollamt die Abmeldung auto­matisch mit. Darum müssen sich Auto­besitzer:innen nicht selbst kümmern.
Für gewöhnlich melden Sie Ihr Auto nach Verkauf, Verschrot­tung oder Diebstahl ab. Auch eine vorüber­gehende Abmeldung ist möglich. Jede Person in Besitz der Fahrzeug­papiere kann dieses abmelden. Eine Voll­macht ist nicht nötig. Beste­hende Kenn­zeichen können Sie nach der Abmeldung behalten. Bei Verlust oder Diebstahl der Kenn­zeichen können Sie Ihr Kfz unter Vorlage entspre­chender Nach­weise auch ohne Nummern­schilder abmelden.

Wann melde ich mein Auto ab?

Die Gründe für die Abmeldung eines Pkw können vielseitig sein. Je nach Situation gibt es unter­schiedliche Aspekte zu beachten.

  • Verkauf des Autos
    Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, klären Sie, wer die Abmeldung vornimmt: Entweder Sie oder die kaufende Person. Den genauen Zeit­punkt des Verkaufs fixieren Sie im Kauf­vertrag und in der Ver­äußerungs­anzeige. Mit der Ver­äußerungs­anzeige teilen Sie Zulassungs­stelle und Auto­versicherung den Verkauf mit.
  • Tod von Fahr­zeug­halter oder Fahr­zeug­halterin
    Erben und Erbinnen des Autos sollten die Abmeldung inner­halb weniger Tage vornehmen. Eine Sterbe­urkunde ist nicht nötig. Die Auto­versicherung sollte jedoch über den Tod des Halters bzw. der Halterin informiert werden.
  • Vorüber­gehende Still­legung
    Wollen Sie Ihr Auto länger als sieben Jahre stilllegen , benötigen Sie eine Voll­abnahme durch den TÜV. Die aktuellen Kenn­zeichen können Sie für maximal zwölf Monate reservieren. Die Ruhe­versicherung der Kfz-Versicherung kommt im Schaden­fall nicht für die Kosten auf.  Denn sie bietet still­gelegten Autos für höchstens 18 Monate kostenlosen Versicherungs­schutz.
  • Verschrottung
    Wird nach einem Unfall mit Total­schaden Ihr Auto verschrottet, benötigen Sie bei der Abmeldung zusätzlich einen Verwertungs­nachweis. Das Dokument stellt Ihnen der Verwertungs­betrieb aus, der Ihr Auto entgegen­nimmt.
  • Diebstahl
    Bei Auto­diebstahl nehmen Sie die Abmeldung im Zuge der Diebstahl­anzeige bei der Polizei vor. Handelt es sich um ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug, muss auch der Leasing­geber oder die finanzierende Bank informiert werden. Auch Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie den Dieb­stahl sofort melden.

Wer darf ein Auto abmelden?

Jede Person im Besitz der nötigen Unterlagen kann Ihr Auto abmelden. Die Ab­meldung muss nicht persönlich erfolgen. Im Gegensatz zur Anmeldung sind bei der Abmeldung weder Ausweis noch Vollmacht vorzu­weisen.

Bei einem Autoverkauf können auch der oder die Käufer:in die Abmeldung vornehmen. Auch in diesem Fall ist keine Vollmacht zur Abmeldung des Autos nötig. Halten Sie im Kaufvertrag den Zeitpunkt der Fahrzeug­übergabe fest. Informieren Sie in Form einer  Veräußerungsanzeige auch Ihre Kfz-Versicherung. So sind Sie  abgesichert, falls die kaufende Person einen Unfall verursacht oder ein Bußgeld kassiert.

Haben Sie Ihr Fahrzeug über einen Händler verkauft, übernimmt dieser in der Regel die Abmeldung. Teilen Sie auch in diesem Fall  den Verkauf Ihrer Kfz-Versiche­rung mit. 

Tipp: Sind Sie bei der Allianz versichert, können Sie den Verkauf Ihres Pkw ganz einfach online über das Kundenportal Meine Allianz melden.

Darf ich meine Kennzeichen behalten?

Ja, Sie können Ihr Kfz-Kenn­zeichen nach einer Abmeldung behalten. Wollen Sie Ihre alten Nummern­schilder auf einem anderen Fahrzeug wieder­verwenden, sollten Sie dies gleich bei der Abmeldung der Zulassungs­behörde mitteilen. Diese reserviert daraufhin Ihre alten Schilder für drei Monate. Sollte es länger dauern, bis Sie wieder ein Auto anmelden, können Sie die Reser­vierung verlängern.

Möchten Sie Ihr Kfz vorüber­gehend abmelden und später wieder zulassen, können Sie die Kenn­zeichen gebühren­frei maximal zwölf Monate bis zur Wieder­anmeldung reser­vieren.

Kann ich mein Auto auch ohne Kennzeichen abmelden?

Ja, im Falle eines Diebstahls oder Verlusts können Sie Ihr Fahrzeug auch ohne Nummern­schilder abmelden. Wurde Ihr Kenn­zeichen oder das gesamte Fahrzeug gestohlen, erstatten Sie bei der Polizei eine Diebstahl­anzeige. Damit gehen Sie zur Zulassungs­stelle und melden das Auto ordnungs­gemäß ab – auch ohne Nummern­schilder.

Sind Sie selbst für den Verlust der Kennzeichen verantwortlich, geben Sie auf der Zulassungs­stelle eine eides­statt­liche Erklärung über den Verlust ab. Die Zeichen­kombination auf dem Nummern­schild wird daraufhin für zehn Jahre gesperrt und die Fahrzeug­papiere aktua­lisiert. Anschließend können Sie Ihr Auto abmelden.

Eine Pkw-Abmeldung kann deutschlandweit an jeder Zulassungsstelle erfolgen. Zusätzlich ist es möglich, die Autoabmeldung online durchzuführen. Voraussetzung dafür: Sie haben Ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2014 angemeldet. Hierfür registrieren Sie sich zuerst auf dem Online-Portal Ihrer Zulassungsstelle. Danach bestätigen Sie Ihre Identität mit Ihrem elektronischen Personalausweis. Nach Eingabe von Kennzeichen und Sicherheitscodes der Stempelplakette und des Fahrzeugscheins bezahlen Sie die Gebühren und laden die Abmeldebescheinigung herunter. Im folgenden Video erklärt Ihnen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in 60 Sekunden, wie Sie Ihr Auto online abmelden.

 

  • Registrieren Sie sich über das Online­portal Ihres Kfz-Zulassungs­bezirks für die Online-Abmeldung. Dafür benötigen Sie einen elektro­nischen Personal­ausweis mit aktivierter Online-Ausweis­funktion.
  • Ausweis einlesen: Bestätigen Sie Ihre Identität mithilfe eines Lese­geräts und der Ausweis App 2.0.
  • Kennzeichen eingeben: Sobald Sie ange­meldet sind und Ihre Identität nachge­wiesen haben, geben Sie die Kennzeichen­kombination des abzumel­denden Autos ein.
  • Sicherheitscode der Stempel­plakette eingeben: Legen Sie den Sicherheits­code am Kenn­zeichen frei, indem Sie das Siegel­wappen auf der Stempel­plakette abkratzen. Die Plakette wird dadurch zerstört. Nun wird eine drei­stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination sichtbar. Dieser Code muss in das Online­formular einge­geben werden.
  • Sicherheitscode des Fahrzeug­scheins eingeben: In Zulassungs­bescheini­gung Teil I (Fahrzeug­schein) finden Sie ein weißes Feld mit dem Hinweis "Zur Außer­betrieb­setzung entfernen". Rubbeln Sie dieses Feld frei oder ziehen Sie die Plakette ab und geben Sie den sieben­stelligen Sicherheits­code ebenfalls ins Formular ein.
  • Bezahlen: Mittels E-Payment bezahlen Sie die fälligen Gebühren, die für eine Online-Abmeldung bundes­weit um die sechs Euro betragen. Die Daten werden nun über­tragen, den Bescheid für die Kfz-Abmeldung erhalten Sie per Post.

Für die Abmeldung Ihres Kfz benötigen Sie in erster Linie ihren Personal­ausweis, die Zulassungs­bescheini­gungen Teil I und Teil II und Ihre bishe­rigen Nummern­schilder. Bei Verschrot­tung oder vorüber­gehender Still­legung benötigen Sie weitere Doku­mente. Melden Sie Ihr Auto um, benötigen Sie die eVB-Nummer Ihrer neuen Versiche­rung.

Sei es, weil Sie es verkauft haben, es vorübergehend außer Betrieb gesetzt oder verschrot­tet werden soll: Wenn Sie Ihr Auto abmelden, benötigen Sie eine Reihe von Unter­lagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeug­schein) und Teil II (ehemals Fahrzeug­brief)
  • bisherige Nummern­schilder
  • Verwertungsnachweis der Altauto-Annahme­stelle, wenn Sie das Auto endgültig abmelden und ver­schrotten lassen
  • Wenn das Auto später wieder angemeldet werden soll, einen gültigen Prüf­bericht der letzten Haupt­unter­suchung (HU) inklusive Abgas­unter­suchung (AU)
  • Bargeld oder EC-Karte

Im Gegensatz zu An- oder Ummel­dung benötigen Sie keinen Personal­ausweis (oder Reisepass mit einer amtlichen Melde­bescheini­gung), um ein Auto abzu­melden. Auch eine eVB-Nummer als Ver­sicherungs­nachweis muss nicht bei der Kfz-Behörde vorgelegt werden.

Haben Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren, können Sie unter Abgabe einer eides­statt­lichen Verlust­erklärung neue Papiere gegen Gebühr erhalten. Danach können Sie mit den neuen Papieren Ihr Fahrzeug abmelden.

Die Kosten fürs Autoabmelden sind nicht einheitlich geregelt. Sie variieren von Stadt zu Stadt und liegen zwischen ca. 5 und 15 Euro. In Hamburg fallen beispielsweise Gebühren von 15,60 Euro an, in München 16,80 Euro. In einigen Fällen ist Online-Abmelden des Autos etwas günstiger als vor Ort. Falls Sie Ihr altes Kennzeichen nach Autoabmeldung für ein neues Fahrzeug weiterhin nutzen möchten, reservieren Sie Ihr Nummernschild für eine Gebühr von 2,60 Euro. Je nach Bundesland ist die Kombination aus Zahlen und Buchstaben dann für drei bis zwölf Monate für andere Fahrer:innen gesperrt.

Ein separates Auto abmelden bei der Versiche­rung ist nicht not­wendig. Mit der Abmeldung in der Kfz-Zulassungs­stelle erhält Ihr Versi­cherer auto­matisch eine Benach­richti­gung, der den Ver­sicherungs­tarif für Ihr Fahrzeug beendet. Eine schriftliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist nicht erfor­derlich.

Vorab gezahlte Versicherungs­beiträge erhalten Sie ab dem Tag der Abmeldung anteilig zurück­erstattet. Wie lange es dauert, bis die Erstattung auf Ihrem Konto eingeht, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Der Vorgang kann bis zu vier Wochen dauern.

Übrigens: Die Kfz-Zulassungs­stelle informiert gleichzeitig den Zoll über die Auto­abmeldung. Das zustän­dige Zollamt (nicht das Finanz­amt) erstattet Ihnen zu viel entrichtete Steuern ebenfalls zurück.

Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung

Sollte ich mein Auto abmelden oder gleich stilllegen?

Das hängt davon ab, ob Sie Ihr Fahrzeug künftig wieder nutzen wollen. Wer sein Auto nicht mehr im öffentlichen Straßen­verkehr bewegen oder verschrotten lassen möchte, sollte es abmelden. In letzterem Fall müssen Sie der Kfz-Behörde den Verwertungs­nachweis vorlegen. Nach Abmeldung ist das Fahrzeug maximal 18 Monate mit einer sogenannten Ruhe­versicherung abgesichert. Eine Wieder­zulassung ist in diesem Zeitraum jederzeit möglich.

Bei einer Stilllegung ist die Lage anders: Zwar melden Sie Ihr Auto ebenfalls ab. Die vorüber­gehende Stilllegung gilt jedoch für sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihren Pkw jederzeit wieder zulassen. Während Sie das Fahrzeug nicht nutzen, zahlen Sie weder Ver­sicherungs­beiträge noch Kfz-Steuer. Nach Ablauf der sieben­jährigen Frist erlischt die Betriebs­erlaubnis.

Handelt es sich um eine Zwangs­stillle­gung, weil Sie beispiels­weise Ihre Kfz-Steuer nicht entrichten, kommen Kosten in Höhe von bis zu 300 Euro auf Sie zu.

Wie viele Kfz wurden im letzten Jahr abgemeldet?

Ob Pkw, Motorrad oder Wohnmobil: Die Zahl der abgemel­deten Fahrzeuge ist laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 6,5 Prozent gestiegen. Insgesamt wurden 8,6 Millionen Kraftfahr­zeuge außer Betrieb gesetzt. Darunter befanden sich 7,2 Millionen Pkw

Welche Strafen gibt es bei der Abmeldung ohne TÜV?

Zwar können Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, wenn Sie die Haupt­untersuchung (HU) versäumt haben. Melden Sie das Auto mit abgelaufenem TÜV ab, riskieren Sie allerdings ein Bußgeld bzw. einen Punkt in Flensburg.

Je nachdem, wie lange Sie die HU überzogen haben, fällt die Strafe unter­schiedlich hoch aus. Aktuell gelten im Bußgeld­katalog des Kraftfahrt-Bundes­amts (KBA) diese Strafen:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro Bußgeld
  • Zwei bis vier Monate: 25 Euro Bußgeld
  • Vier bis acht Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
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