Zähne auch im Ausland schützen: Auf den Punkt gebracht
- Zahnschmerzen im Urlaub kann niemand gebrauchen. Deshalb ist eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) sinnvoll, die auch Behandlungen im Ausland abdeckt.
- Bei Europareisen müssen Touristen sich keine Sorgen über hohe Zahnarztrechnungen im Ausland machen. Denn die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die ortsüblichen Kosten (maximal zu den Prozentsätzen wie in Deutschland).
- Im außereuropäischen Ausland ist der Schutz oft zeitlich begrenzt.
- Als im europäischen Ausland lebender Deutscher müssen Sie nicht auf eine Zahnzusatzversicherung verzichten. Allerdings müssen Sie diese bereits vor dem Umzug ins Ausland abgeschlossen haben.
Kostenübernahme: Was ist bei Auslandsbehandlung zu beachten?
- Zahnzusatzversicherungen zahlen Behandlungen im Ausland häufig nach bestimmten Regeln. Beispielsweise müssen sich die Rechnungen in einem ortsüblichen preislichen Rahmen bewegen.
- Denken Sie bei sehr hohen Zahnbehandlungskosten daran, dass Ihre Zahnzusatzversicherung eventuell nur eine bestimmte Erstattungssumme deckt. Sind die Kosten höher, zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche.
- Lassen Sie sich daher einen genauen Behandlungsplan und Kostenvoranschlag ausstellen und klären Sie vorab, was Ihr Versicherer übernimmt und was nicht. Warten Sie die Bestätigung unbedingt ab, bevor Sie mit der Zahnarztbehandlung im Ausland beginnen.
Was möchten Sie gerne wissen?
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Für welche Zahnbeschwerden greift der Versicherungsschutz der ZZV im Ausland?
Welche Zahnbehandlungen Ihre Zahnzusatzversicherung im Ausland übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab. Je nachdem, welche Leistungen Sie vertraglich vereinbart haben, können Sie diese auch im europäischen Ausland in Anspruch nehmen. -
Gilt die Kostenübernahme auch, wenn bei der Zahnbehandlung im Ausland Fehler passieren und eine Nachbehandlung notwendig ist?
Unterlaufen bei Zahnbehandlung oder Zahnersatz im Ausland Fehler, ist der behandelnde Arzt in der Regel nicht zur Nachbesserung verpflichtet – es sei denn, Sie legen dies im Vorfeld schriftlich fest. Ob Ihre Zahnzusatzversicherung Kosten für eine Nachbehandlung in Deutschland trägt, sollten Sie ebenfalls vorab mit Ihrem Versicherer abklären. -
Werden auch Zahnbehandlungen für Kinder und Jugendliche im Ausland übernommen?
Ja, die private Zahnzusatzversicherung übernimmt auch für Kinder und Jugendliche Behandlungskosten im Ausland, solange die Leistung in ihrem Tarif enthalten ist. Für welche Zahnbehandlungen die Zahnzusatzversicherung aufkommt, lesen Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nach. -
Übernimmt die ZZV auch Behandlungen im außereuropäischen Ausland?
Die Kostenübernahme von zahnärztlichen Behandlungen im Ausland ist gesetzlich auf die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum beschränkt. Für Notfallbehandlungen in außereuropäischen Ländern ist daher eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Sind Sie beispielsweise in Asien oder Nordamerika im Urlaub, müssen Sie im Notfall einen Zahnarzt in der Nähe aufsuchen. Mit einer Auslandskrankenversicherung tragen Sie die Zahnarztbesuch-Kosten nicht selbst. -
Welche zahnärztlichen Behandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
Innerhalb der Europäischen Union können Sie zahnärztliche Behandlungen auch über eine Notfallversorgung hinaus in Anspruch nehmen. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) beschränkt sich nicht auf Deutschland. Das heißt: Alle Zahnleistungen, die Ihre GKV im Inland übernimmt, erstattet sie auch bei Behandlung im EU-Ausland. Gegebenenfalls ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, etwa bei Zahnersatz im Ausland.
Bei einer Behandlung im Ausland läuft die Kostenübernahme meist wie folgt ab: Sie begleichen die Zahnarztrechnung zunächst selbst und lassen sich den erstattungsfähigen Anteil im Nachhinein von Ihrer Krankenversicherung rückvergüten.
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Kann ich eine Bestätigung erhalten, dass mit meiner ZZV auch die Behandlung im Ausland möglich ist?
Ob Ihre Zahnzusatzversicherung eine entsprechende Bestätigung ausstellt, erfragen Sie beim jeweiligen Anbieter. Ob und in welchem Umfang Ihre ZZV Zahnbehandlungen außerhalb Deutschlands übernimmt, ist darüber hinaus in den Versicherungsbedingungen schriftlich festgehalten.
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