Die Allianz Zahnzusatzversicherung schützt Sie auch im Ausland
Gültig­keit des Auslands­schutzes im Urlaub

Geschützte Zähne auch im Ausland mit der Zahnzusatz­versicherung

  • Wenn sich auf Reisen plötzlich Zahn­schmerzen melden, kann Ihre Urlaubs­freude schnell dahin sein. Des­halb ist es sinnvoll, eine Zahn­zusatz­ver­sicherung zu haben, die zahn­ärztliche Behandlungen im Urlaub abdeckt.
  • Bei Europa­reisen müssen Tourist:innen sich keine Sorgen über hohe Zahn­arzt­rechnungen im Ausland machen. Denn die meisten Zahnzusatz­ver­siche­rungen über­nehmen die orts­üblichen Kosten (maximal zu den Prozent­sätzen wie in Deutsch­land).
  • Im außer­europäischen Ausland ist der Schutz oft zeitlich begrenzt.
  • Als im europäischen Ausland lebende deutsche Person müssen Sie nicht auf eine Zahn­zusatz­versicherung verzichten. Allerdings müssen Sie diese bereits vor dem Umzug ins Ausland abgeschlossen haben.
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Gültigkeit
Zahn­schmerzen schlagen oft unvermittelt zu und sind besonders auf Reisen ärgerlich. Gilt Ihr Zahn­zusatz­tarif auch bei der Fern­reise nach Asien? Oder sind Ihre Zähne nur beim Städte­trip nach Rom oder im Strand­urlaub in Kroatien abgesichert? Das erfahren Sie hier. 
 

Nicht jede Zahn­zusatz­versicherung über­nimmt für einen Zahn­arzt­besuch im Ausland die Kosten. Je nach Anbieter und Tarif gestaltet sich der Versicherungs­schutz im Ausland wie folgt:

  • Europa: Die meisten Zahnzusatz­versicherungen gelten nur im europäischen Ausland. Das heißt: Sie können die Leistungen Ihres Zahn­zusatz­tarifs innerhalb Europas in Anspruch nehmen.
  • Weltweit: Außerhalb Europas – etwa in den USA oder in Asien – ist der Versicherungs­schutz Ihrer ZZV meist begrenzt. Dann kann es sein, dass Sie Ihre Zahnzusatz­versiche­rung im Ausland nach einer gewissen Zeit nicht mehr in An­spruch nehmen können. Nur wenige Versicherer bieten welt­weiten Schutz ohne zeitliches Limit an.

Verreisen Sie ins außer­europäische Ausland, sollten Sie daher auf zeitliche Begrenzungen in Ihren Versicherungs­bedingungen achten. Treffen Sie gegeben­en­falls eine gesonderte Verein­ba­rung mit Ihrer Zahnzusatz­versicherung, um unab­hängig vom Gesundheits­system auf der ganzen Welt geschützt zu sein. Diese soge­nan­nte "Ausdehnungs­vereinbarung" hebt jedoch nicht den Grund­satz der orts­übli­chen Kosten oder die maximalen Prozentsätze auf.

Ob Sie bei Ihrer Zahnzusatz­versicherung außerhalb Deutschlands freie Arztwahl haben oder ob es Eins­chränkungen gibt, ent­nehmen Sie Ihren Versicherungsbe­dingungen.

Auf Reisen sind Sie mit den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz in Deutschland und im europäischen Ausland zu jeder Zeit rundum geschützt. Bei vorüber­gehenden Aufent­halten inner­halb Europas über­nimmt die Allianz Zahn­zusatz­versicherung die orts­üblichen Behand­lungs­kosten.

Anders verhält es sich mit Reisen auf andere Kontinente: Im außer­europäischen Ausland können Sie Ihre vertrag­lichen Leistungen zwei Monate lang in Anspruch nehmen. Ausnah­men gelten bei geson­derten Ausdehnungs­verein­barungen mit der Allianz oder wenn eine Rück­reise Ihre Gesund­heit gefährden würde. Dann gilt der Zahnzusatz­schutz maximal um weitere zwei Monate.

Gut zu wissen

Lassen Sie Deutschland dauer­haft hinter sich, ist es wichtig, dass Sie bereits vor Ihrem Umzug eine Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Denn:

  • Die meisten Versicherer nehmen nur Anträge an, bei denen Deutschland als ständiger Wohnsitz angegeben ist.
  • Sie können nur dann eine Zahn­zusatz­versicherung abschließen, wenn Sie in Deutschland kranken­versichert sind.

Wichtig: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Zahn­zusatz­versicherer, ob Ihre Zahn­versicherung trotz des Auslands­aufenthalts weiter bestehen kann oder ggf. eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen werden muss.

Leben Sie bereits im Ausland, können Sie in der Regel keine Zahn­zusatz­versicherung in Deutschland abschließen. Es sei denn, Ihr ständiger Wohn­sitz befindet sich weiter­hin in der Bundes­republik und Sie sind dort kranken­versichert.

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Personen­kreis
Für den Fall, dass Sie im Urlaub oder auf Geschäfts­reise zum Zahn­arzt bzw. zur Zahn­ärztin müssen, ist eine Zahn­zusatz­versicherung mit Auslands­schutz ideal. Wer in solchen Policen europaweit versichert ist, lesen Sie hier.
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Pro & Contra
Ausländische Zahnärzt:innen bieten häufig niedrige Preise für Zahn­be­hand­lungen und Zahnersatz an. Zahnarztbesuche im Ausland haben jedoch nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken.
  • Innerhalb der EU liegen die Kosten für zahn­ärztliche Behand­lungen teils 70 Prozent unter dem durch­schnittlichen Niveau in Deutschland.
  • Viele Zahnärzte und Zahn­ärztinnen im EU-Ausland sind auf deutsch­spra­chige Patient:innen eingestellt.
  • Ausländische Zahnarzt­praxen bieten ein umfassendes Angebot: von Zahn­füllungen bis zu Implantaten, bei Bedarf auch stationär.
  • Zahnmedizinische Anforder­ungen sind in vielen ost- und süd­euro­päischen Ländern oft weniger streng. Qualitäts­un­ter­schiede gibt es vor allem bei Zahn­ersatz­material.
  • Geringe Qualitäts­standards können die Lebens­dau­er von Implantaten, Brücken, Kronen und Füllungen beein­trächtigen. Dadurch sind Nach­be­hand­lungen und Korrek­turen oft früher notwendig.
  • In Deutschland haben Patient:innen einen Garantie­an­spruch von zwei Jahren. Im Ausland ist diese Garantie nicht zwingend gegeben. 
  • Bei Behandlungs­fehlern im Ausland sind deutsche Gerichte nicht zuständig. Schaden­ersatz kann der Patient oder die Patientin nur dort ein­klagen, wo der Eingriff statt­ge­fun­den hat.
  • Nicht alle sprechen gutes Deutsch oder Englisch: Sprachbarrieren können zu unliebsamen Missverständnissen und Irrtümern führen.
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Abrechnung
Das sollten Sie beachten, damit Sie nach Ihrer Rückkehr in Deutschland keine bösen Überraschungen erleben, weil die Zahn­zusatz­versicherung doch nicht zahlt:
  • Zahn­zusatz­versicherungen zahlen Zahnarzt­besuche und Behandlungen im Ausland häufig nach bestimmten Regeln. Beispiels­weise müssen sich die Rech­nungen in einem orts­üblichen preislichen Rahmen bewegen.
  • Denken Sie bei sehr hohen Zahn­behand­lungs­kosten daran, dass Ihre Zahn­zusatz­versicherung eventuell nur eine bestimmte Erstattungs­summe deckt. Sind die Kosten höher, zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche.
  • Lassen Sie sich daher einen genauen Behand­lungs­plan und Kosten­vor­anschlag aus­stellen und klären Sie vorab, was Ihr Versicherer über­nimmt und was nicht. Warten Sie die Bestätigung unbedingt ab, bevor Sie mit der Zahn­arzt­behandlung im Ausland beginnen.
Richtig versichern
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Häufige Fragen
  • Welche zahnärztlichen Behandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?

    Innerhalb der Europäischen Union können Sie zahnärztliche Behandlungen auch über eine Notfallversorgung hinaus in Anspruch nehmen. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) beschränkt sich nicht auf Deutsch­land. Das heißt: Alle Zahnleistungen, die Ihre GKV im Inland übernimmt, erstattet sie auch bei Behandlung im EU-Ausland.
    Gegebenenfalls ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, etwa bei Zahnersatz im Ausland.

    Bei einer Behandlung im Ausland läuft die Kosten­übernahme meist wie folgt ab: Sie erhalten eine Zahn­arzt­rechnung und bezahlen diese zunächst selbst. Im Nachhinein lassen Sie sich den erstat­tungs­fähigen Anteil von Ihrer Kranken­versicherung rück­ver­güten.

  • Für welche Zahnbeschwerden greift der Versicherungsschutz der ZZV im Ausland?

    Welche Zahnbehandlungen Ihre Zahn­zusatz­versicherung im Ausland über­nimmt, hängt von Ihrem Tarif ab. Je nachdem, welche Leistungen Sie vertrag­lich vereinbart haben, können Sie diese auch im euro­päischen Ausland in Anspruch nehmen.
  • Gilt die Kostenübernahme auch, wenn bei der Zahnbehandlung im Ausland Fehler passieren und eine Nachbehandlung notwendig ist?

    Unterlaufen bei Zahn­behandlung oder Zahn­ersatz im Ausland Fehler, ist der behandelnde Arzt bzw. Ärztin in der Regel nicht zur Nach­besserung verpflichtet – es sei denn, Sie legen dies im Vorfeld schriftlich fest. Ob Ihre Zahn­zusatz­versicherung Kosten für eine Nach­behandlung in Deutschland trägt, sollten Sie ebenfalls vorab mit Ihrem Versicherer abklären.
  • Werden auch Zahnbehandlungen für Kinder und Jugendliche im Ausland übernommen?

    Ja, die private Zahnzusatzversicherung übernimmt auch für Kinder und Jugendliche Behandlungskosten im Ausland, solange die Leistung in ihrem Tarif enthalten ist. Für welche Zahnbehandlungen die Zahnzusatzversicherung aufkommt, lesen Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nach. Erfahren Sie, was eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kostet.
  • Kann ich eine Bestätigung erhalten, dass mit meiner ZZV auch die Behandlung im Ausland möglich ist?

    Ob Ihre Zahnzusatz­versicherung eine entsprechende Bestätigung ausstellt, erfragen Sie beim jeweiligen Anbieter. Ob und in welchem Umfang Ihre ZZV Zahn­behandlungen außerhalb Deutschlands übernimmt, ist darüber hinaus in den Versicherungs­bedingungen schriftlich festgehalten.
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