- Befinden Sie sich bereits in laufender Behandlung bei Zahnarzt oder Kieferorthopädin, können Sie bei den meisten Versicherern keinen Neuvertrag für eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) mehr abschließen. Das gilt in der Regel auch bei zahnärztlich angeratenen Behandlungen.
- Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife sind ebenfalls nicht abschließbar, wenn bei Ihnen eine zahnärztliche Behandlung beabsichtigt ist oder Sie bereits zahnmedizinisch behandelt werden. Ihre aktuelle Behandlung kann damit nicht versichert werden. Dafür profitieren Sie mit dem Allianz Sofortschutz bei allem, was danach kommt – ganz ohne Wartezeiten.
- Nur wenige Anbieter übernehmen bei laufenden Behandlungen einen geringen Teil der Behandlungskosten, wenn Sie eine ZZV rückwirkend oder nachträglich abschließen. Vereinzelt sind Tarife mit Risikozuschlag möglich. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss deren Leistungen und Vertragslaufzeiten genau.
- Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung unbedingt frühzeitig ab, also bevor ein zahnmedizinisches Problem auftritt und eine Erstdiagnose gestellt wurde. Je früher Sie einsteigen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung abschließen: Kurz erklärt
Was ist der Unterschied zwischen einer laufenden und einer angeratenen Behandlung?
Laufende Behandlung:
Behandlungsstatus: Sie befinden sich aufgrund einer früheren Diagnose bereits in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung.
Definition: Wurde mit einer angeratenen oder angedachten Behandlung auch wirklich begonnen, handelt es sich um eine laufende Behandlung.
Angeratene Behandlung:
Behandlungsstatus: Im Rahmen eines ärztlichen Beratungsgesprächs wurden z. B. Röntgenaufnahmen zur Diagnosefindung einer bevorstehenden Zahnbehandlung oder ein Heil- und Kostenplan erstellt und in Ihrer Patientenakte vermerkt.
Definition: Wurde bei Ihnen eine Zahnerkrankung diagnostiziert und eine entsprechende Behandlungsmaßnahme oder Therapie vorgeschlagen, gilt die ärztliche Behandlung als angeraten.
Doch ob angeratene Behandlung oder laufende Behandlung macht für die allermeisten Versicherer keinen Unterschied. In beiden Fällen ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung rückwirkend nicht mehr möglich. Unter Umständen können solche Behandlungen nach einer weiteren Gesundheitsprüfung grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Auch die Allianz MeinZahnschutz-Tarife sind nicht abschließbar, wenn Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin eine Behandlung beabsichtigt hat oder wenn Sie bereits in einer zahnmedizinischen Behandlung sind.
Was ist eine beabsichtigte Behandlung?
Sie waren noch nicht in der zahnärztlichen Praxis, wissen aber bereits, dass Sie sich demnächst die Zähne machen lassen müssen? Dann ist von einem geplanten Zahnersatz bzw. einer beabsichtigten Zahnbehandlung die Rede. Dies trifft beispielsweise für einen Zahnarztbesuch aus einem der folgenden Gründe zu:
- Regelmäßige/wiederkehrende Zahnschmerzen mit unklarer Ursache
- Füllung oder Inlay herausgefallen, Zahn verloren
- Stück vom Zahn abgebrochen/Riss im Zahn
- Verdacht auf Zahnfehlstellungen bei Kindern
- Unser Tipp: Zwar sind bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen bei den meisten Anbietern nicht in den Versicherungsleistungen enthalten. Aber: Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wie den Allianz MeinZahnschutztarifen können Sie zukünftige Zahnarztkosten umfassend absichern.
Ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung möglich?
Angeratene oder laufende Behandlungen und Zahnersatzmaßnahmen wie Zahnimplantate sind in fast allen Zahnversicherungen von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Kaum ein Versicherer übernimmt bei Vertragsabschluss diese Kosten. Das gilt auch für die Allianz MeinZahnschutz-Tarife. Die wenigen Ausnahmen sollten Sie in puncto Kosten, Leistungsumfang und Vertragslaufzeit genau prüfen.
Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen können auf die Überprüfung Ihres Zahnstatus bei Antragsstellung verzichten. Solche Zahnzusatzversicherungen ermöglichen den Neueintritt auch bei angeratener oder bereits laufender Behandlung. Dies betrifft z. B. anstehende Behandlungen wie kostspieligen Zahnersatz, für die Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt Ihnen schon einen Heil- und Kostenplan erstellt hat. Beachten Sie jedoch: Tarife ohne Gesundheitsfragen haben oft einen begrenzten Leistungsumfang und sind teurer. Der Eigenanteil, den Sie für aufwändige Untersuchungen, Behandlungen oder Zahnersatz zahlen müssen, kann dennoch hoch sein.
Selbst wenn eine ZZV auf Gesundheitsfragen verzichtet: Sie ist dann nicht automatisch eine (nachträgliche) Zahnzusatzversicherung, die alle Kosten erstattet. Schäden und Zahnerkrankungen, die schon vor Versicherungsabschluss bzw. Versicherungsbeginn bestehen, sind auch bei solchen Zahnversicherungen meist von der Kostenerstattung ausgeschlossen.
Unabhängig von Gesundheitsfragen gibt es Zahnzusatztarife, die zwar grundsätzlich keine Leistungen für laufende, geplante oder angeratene Behandlungen erbringen, jedoch eine Risikoprüfung vorsehen. Für diese Risikoeinschätzung werden zunächst bestimmte Angaben beim Zahnarzt, der Zahnärztin, dem Kieferorthopäden oder der Kieferorthopädin abgefragt. Beispielsweise liefert ein Heil- und Kostenplan eine genaue Beschreibung, welche Behandlung läuft oder für Ihre Zähne angeraten ist. Im zweiten Schritt erfolgt die "normale" Gesundheitsprüfung. Basierend auf diesen Angaben, bieten manche Versicherer für den Versicherungsfall dann einen Tarif mit Risikozuschlag.
Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung übernimmt der Versicherer vertraglich vereinbarte Kosten für Zahnbehandlungen unmittelbar mit Vertragsbeginn. Bei den meisten Zahntarifen werden die Kosten jedoch erst nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit übernommen. Darin liegen die Vorteile der Allianz Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz: Sie können sofort alle versicherten Leistungen in Anspruch nehmen. So werden beispielsweise die Kosten für teure Implantate, Zahnersatz oder Füllungen direkt ab Vertragsstart im tariflichen Umfang erstattet. Wenn Zahnbehandlungen bereits geplant, angeraten oder begonnen wurden, ist der Abschluss der Allianz Zahnzusatzversicherung jedoch nicht mehr möglich.
Frühzeitig abschließen und günstige Beiträge sichern
Wie viel erstattet mir meine Zahnzusatzversischerung?
Die private Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel Behandlungskosten ab, die Ihre Krankenkasse bei Kronen, Brücken, Prothesen und Co. nicht übernimmt. Je nach Tarif erhalten Sie mit den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen 75 bis 100 Prozent der zusätzlichen Kosten erstattet. So reduzieren Sie Ihren Eigenanteil deutlich. Abhängig von der Art des Zahnersatzes können Sie Rechnungen für mehrere tausend Euro an Ihre Zahnversicherung weiterreichen.
Worauf muss ich bei einer Zahnzusatzversicherung achten?
Eine private Zahnzusatzversicherung bietet Kassenpatienten und -patientinnen in puncto Kostenübernahme viele Vorteile. Bevor Sie jedoch eine Versicherung abschließen: Unsere Checkliste verrät Ihnen, auf was Sie achten sollten, damit Timing, Leistungen und Vertragsbedingungen stimmen.
Zahnzusatzversicherung abschließen für fehlende, nicht ersetzte Zähne, deren Behandlung noch nicht begonnen oder angeraten wurde: Ist das möglich?
Eine Zahnzusatzversicherung für fehlende, nicht ersetzte Zähne abzuschließen, ist unter bestimmten Voraussetzungen bei einigen Versicherern möglich. Dabei kommt es vor allem auf die genaue Anzahl der fehlenden Zähne an, die noch nicht ersetzt wurden. Bei bis zu drei fehlenden Zähnen ist ein Abschluss ggf. mit einem Risikozuschlag meist möglich. Ab vier oder mehr fehlenden Zähnen können Betroffene in der Regel keine Zahnzusatzversicherung mehr abschließen.
Zwei Zahnzusatzversicherungen gleichzeitig abschließen: geht das?
Ja. Grundsätzlich können Sie zeitgleich bei zwei oder mehr Zahnzusatzversicherungen versichert sein ("Doppelversicherung"). Das ist sinnvoll, wenn beide Versicherungen verschiedene Leistungen abdecken. Doch egal, wie viele Zahnversicherungen Sie haben: Ihnen werden nie mehr als 100 Prozent der insgesamt entstandenen Kosten erstattet. Zur Vermeidung einer Überversicherung ist der Zahnschutz der Allianz jedoch als alleinige Zusatzabsicherung vorgesehen.
Wie erfährt die Zahnzusatzversicherung von angeratenen oder laufenden Behandlungen?
Sie selbst geben Ihrer Versicherung Auskunft darüber, ob Sie sich in laufender Behandlung befinden. Sowohl zu Vertragsbeginn als auch auf Nachfrage im weiteren Versicherungsverlauf. Für die meisten Zahnzusatzversicherungen müssen Sie daher einige Gesundheitsfragen beantworten – zu Ihrem Zahnstatus, Behandlungen oder Vorerkrankungen.
Wird eine Zahnbehandlung angeraten oder angedacht, bedeutet dies: Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin hat nach eingehenden Untersuchungen einen Zahnschaden bzw. den Bedarf für eine Behandlung diagnostiziert und Ihnen entsprechende Therapien bzw. Behandlungsmaßnahmen vorgeschlagen. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung eines Heil- und Kostenplans, die Besprechung von Röntgenbildern oder ein Vermerk in Ihrer Patientenakte. Diese Informationen kann Ihr Versicherer zur Prüfung von Leistungen bei Bedarf abrufen.
Welche Gesundheitsfragen stellt die Allianz?
Die Allianz stellt Ihnen so wie die meisten anderen Zahnzusatzversicherungen vor Vertragsabschluss in der Regel einige (Gesundheits-)Fragen zu
- dem Zustand Ihrer Zähne,
- angeratenen Therapien,
- laufenden Zahnbehandlungen,
- fehlenden Zähnen oder
- bekannten Vorerkrankungen.
Auf Basis Ihrer Antworten werden Ihr Risikoprofil berechnet und die Beitragszahlungen für Ihre Zahnzusatzversicherung bemessen. Zwar gibt es auch Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung bzw. ohne Gesundheitsfragen. Doch Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind meist teurer als Tarife mit Gesundheitsprüfung und bieten oftmals eingeschränkte Leistungen.
Und: Bereits angeratene oder begonnene Zahnbehandlungen zahlen diese Zahnzusatzversicherungen in der Regel auch nicht. Nehmen Sie hingegen den Gesundheitscheck in Kauf, können Sie beispielsweise von einer größeren Auswahl an Zahntarifen ohne Wartezeiten mit einem größeren Leistungsumfang profitieren.
Muss ich die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten?
Schummeln lohnt nicht: Bei Abschluss einer ZZV unterschreiben Sie im Normalfall eine Schweigepflichtentbindung. Diese erlaubt dem Versicherer, im Versicherungsfall bei Zweifeln Auskünfte bei Ihrer behandelnden Zahnärztin oder Ihrem behandelnden Zahnarzt einzuholen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen also wahrheitsgemäß und mit Sorgfalt. Eine Überprüfung Ihrer Angaben findet zwar vorerst nicht statt. Tritt jedoch der Leistungsfall ein, darf die Zahnzusatzversicherung auf Wunsch Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen. Bei falschen Angaben kann die Versicherung ihre Leistung verweigern und Ihnen im schlimmsten Fall die Zahnzusatzversicherung kündigen.