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Private Kranken­versicherung für das Referendariat

Voraus­setzungen, Kosten, Leistungen
Allianz Private Krankenversicherung für das Referendariat: Ein junger Mann schreibt etwas an eine Tafel, andere Personen schauen ihm dabei zu.
  • Referendare und Referendarinnen können sowohl beihilfe­berechtigte Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf (Beamten­anwärter:innen) als auch versicherungs­pflichtige Angestellte (ohne Beihilfe) sein.
  • Als Referendar:in mit Beihilfe­anspruch kommt im Krankheits­fall Ihr Dienst­herr anteilig für entstandene Krankheitskosten auf. Den Rest sichern Sie am besten über eine private Kranken­versicherung ab. Die Kosten einer privaten Kranken­versicherung als Referendar:in sind abhängig vom gewählten Tarif, Ihrem Alter und Gesundheits­zustand.
  • Die Leistungen der Beihilfetarife in der privaten Kranken­versicherung sind sehr umfangreich. Spezielle Beamten­anwärter­tarife sind zudem günstiger als reguläre Beihilfe­tarife. Wünschen Sie sich zusätz­liche Leistungen, um Ihre Gesundheit optimal zu schützen, kann das Ihre Beiträge erhöhen.
  • Eine private Kranken­versicherung im Referendariat bietet viele Vorteile: Als junger Mensch profitieren Sie von preiswerten Beiträgen, garantierten Leistungen und verkürzten Wartezeiten bei Arztterminen. Benötigen Sie in einem Jahr keine Gesundheits­leistungen, können Sie bei der Allianz Privaten Kranken­versicherung mit einer Beitrags­rückerstattung rechnen.
Das Referendariat ist eine Ausbildungs­phase für angehende Beamte und Beamtinnen, wie zum Beispiel Lehramts- oder Jura-Studierende. Sie dauert in der Regel zwei Jahre und bereitet auf die Beamten­laufbahn des mittleren und gehobenen Dienstes vor. Das Referendariat endet mit einer Abschlussprüfung.

Während des Vorbereitungsdienstes beziehungsweise Referendariats bekommen Sie ein Referendariats-Gehalt. Mit Bestehen der Abschlussprüfung am Ende der Referendariatszeit werden Referendare und Referendarinnen zunächst Beamter bzw. Beamtin auf Probe. Die Probezeit beträgt in der Regel drei Jahre. Nach erfolgreicher Probezeit werden Sie Beamter beziehungsweise Beamtin auf Lebens­zeit.

Ein Referendariat absolvieren Sie als angehende:r Lehrer:in (Lehramts­referendariat), Veterinär:in im Staatsdienst, Volljurist:in (Rechts­referendariat) oder Förster:in (Forst­referendariat). Daneben gibt es zum Beispiel Bau-, Bibliotheks-, Archiv- oder Brand­referendare und -referendarinnen sowie Referendariate für den höheren auswärtigen Dienst. Referendare und Referendarinnen sind in allen Bundesländern Beamte und Beamtinnen auf Widerruf. Eine Ausnahmen bilden beispielsweise Veterinäre im Staatsdienst oder Volljuristinnen. Sie sind meist Angestellte im öffentlichen Dienst.

Angestellte Referendare und Referendarinnen ohne Beihilfe­anspruch unterliegen der Versicherungs­pflicht und sind gesetzlich krankenversichert. Sie zahlen Beiträge wie andere Arbeitnehmer:innen und erhalten einen Arbeitgeber­zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Referendare und Referendarinnen mit Beihilfe­anspruch (Beamte oder Beamtinnen auf Widerruf) können zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen, wobei die private oft sinnvoller ist. Im Vergleich zur gesetzlichen ist die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter:innen deutlich günstiger und bietet umfassendere Leistungen. In der PKV übernimmt zudem der Dienstherr einen Teil der Behandlungs­kosten. Wenn sich Referendare oder Referendarinnen mit Beihilfeanspruch für die GKV entscheiden, zahlen Sie in der Regel den vollen Beitrag selbst. Ausnahmen gelten für Bundes­länder mit pauschaler Beihilfe, wie beispiels­weise Hamburg oder Thüringen. Aber auch in diesen Bundes­ländern bietet die private Krankenversicherung in der Regel ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wie hoch die Beiträge Ihrer privaten Kranken­versicherung im Referen­dariat sind, hängt von Tarif, Alter und Gesund­heits­zustand bei Vertrags­beginn ab. Erhöhen Sie Ihren persönlichen Versicherungs­schutz um gewählte Zusatz­bau­steine, hat dies auch Auswirkungen auf Ihre Beiträge.

Bei Referendaren und Referendarinnen, die beihilfe­berechtigt sind, übernimmt der Dienst­herr einen bestimmten Anteil der anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen und Hilfs­mittel (zum Beispiel Brillen). Dieser Anteil nennt sich "Beihilfebemessungssatz". Er ist beispielsweise abhängig vom Bundesland, in dem ein Beihilfeanspruch besteht und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Für Beamten­anwärter:innen bzw. Beamte und Beamtinnen auf Widerruf dient die Beihilfe daher als Basis­schutz. Der Beihilfe­bemessungs­satz beträgt in der Regel zwischen 50 und 90 Prozent. Das bedeutet: Über die PKV müssen Sie als Referendar:in nur noch die Rest­kosten in Höhe von 10 bis 50 Prozent privat absichern.

Junge und gesunde Erwachsene profitieren bei der privaten Krankenversicherung besonders von preiswerten Beiträgen – egal, welche Art von Referendariat Sie absolvieren. Das Höchst­aufnahmealter für beihilfeberechtigte Referendarinnen und Referendare in den Beamtenanwärtertarifen der PKV liegt meist beim vollendeten 38. Lebensjahr.

Preisbeispiel: Sie sind Mitte 20 und ohne Vor­erkrankungen mit 50 Prozent Beihilfe­bemessungs­satz? Dann betragen die Kosten Ihrer privaten Kranken­versicherung bei den meisten Versicherern nur rund 40 bis 80 Euro, je nach gewählten Leistungen.

Die Leistungen der privaten Kranken­versicherung für beihilfe­berechtigte Referendare und Referendarinnen (Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf) unter­scheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Je nach Bedarf und Tarif können Sie verschiedene Zusatz­bau­steine für eine umfassendere Kosten­über­nahme wählen.

Die private Kranken­versicherung ergänzt den Beihilfe­anspruch. Sie sichert beihilfe­berechtigte Referendare und Referendarinnen (Beamte oder Beamtinnen auf Wider­ruf) passend ab. Je nach Dienstherr, Versicherungs­anbieter oder gewähltem Zusatztarif kann der Leistungs­umfang für Beamten­anwärter:innen variieren. In der Regel über­nimmt die private Kranken­versicherung für Referendare und Referendarinnen die Kosten für folgende Leistungen:

  • Ambulante Behandlungs­kosten
  • Zahn­behandlungen, Prophylaxe, Zahn­ersatz und Inlays bis zu bestimmten Höchst­beträgen
  • Sehhilfen (bis zu einem bestimmten Höchst­betrag)
  • Unterbringung im Zweibett­zimmer bei stationärer Behandlung
  • Behandlung durch frei wählbare Ärztin bzw. frei wählbaren Arzt (z.B. Chefarzt / Chefärztin)
  • Versicherungs­schutz im Ausland

Für Personen im Referendariat ist es sinnvoll, auch Familien­mitglieder privat zu versichern, sofern für sie ebenfalls ein Beihilfeanspruch besteht. Die Beihilfe­bemessungs­sätze für Ehe­partner:in und Kinder betragen in der Regel 70 bis 80 Prozent. Über die private Kranken­versicherung sichern Referendare und Referendarinnen die verbleibenden 20 bis 30 Prozent der Kosten ab. Dadurch ist eine PKV auch für Angehörige preiswert. Welche Leistungen die PKV der Allianz für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen bietet, lesen Sie hier:

Der Tarif Ihrer privaten Kranken­versicherung sollte gegen­über der GKV mögliche Versorgungs­lücken im Referendariat schließen. Ansonsten kann es schnell teuer werden. Damit Sie als Referendar:in nicht auf Kosten sitzen­bleiben, achten Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung auf folgende Punkte:

  • 100-prozentige Absicherung durch Beihilfe­tarife der PKV
  • Offener Hilfsmittel­katalog
  • Freie Arzt- und Krankenhaus­wahl
  • Erstattung bis zu den Höchst­sätzen der GOÄ im Kranken­haus
  • Kostenübernahme für Zahnersatz und Zahn­behandlung
  • Mögliche Selbstbeteiligung
  • Beitrags­rück­erstattung bei nicht beanspruchter Leistung
  • Schutz im Ausland
Noch unsicher, welche Kranken­versicherung Sie im Rahmen des Referendariats wählen sollen? Hier finden Sie die entscheidenden Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung:
Vorteile
  • Günstige Beiträge: Die Beiträge der PKV orientieren sich an Alter, Gesundheits­zustand und Leistungen. Ein Vorteil für junge, gesunde Menschen.
  • Spezielle Tarife: Die meisten Versicherer bieten eigene Tarife, zum Beispiel für An­gestellte, Selbst­ständige, Studierende sowie Beamtinnen und Beamte auf Widerruf.
  • Leistungs­garantie: Vertraglich zugesicherte Leistungen sind bei Vertrags­abschuss lebenslang garantiert. Auch bei steigenden Kosten oder gesetzlichen Kürzungen.
  • Besondere Leistungen: Privat­versicherte erhalten meist schneller einen Arzttermin, haben verkürzte Warte­zeiten und direkten Facharzt-Zugang ohne Überweisung.
  • Familien: Speziell die PKV für Kinder ist relativ günstig. Neugeborene sind sofort in der privaten Kranken­versicherung ihrer Eltern mitversichert.
  • Beitrags­rückerstattung: Nehmen Sie Leistungen nicht in Anspruch, erhalten Sie in vielen Fällen Beitrags­rückerstattungen der PKV.
  • Ausland: In der privaten Kranken­versicherung bestimmen Sie mit Ihrer Tarifwahl darüber, wo und für wie lange Sie im Ausland krankenversichert sind.
Mögliche Nachteile
  • Risiko­zuschläge: Vorerkrankungen führen zu höheren Beiträgen oder Ablehnung durch die private Kranken­versicherung. Ausnahme bei Beamten und Beamtinnen: Für sie gilt dank Sonde­rregelung bei Vor­erkrankungen ein Risiko­zuschlag von maximal 30 Prozent.

  • Ausgeschlossene Leistungen: Bei Kuren und Reha-Maßnahmen leistet die PKV im Gegensatz zur GKV grundsätzlich nicht. Diese Leistungen können Sie ergänzend zu den Beihilfe­tarifen der PKV über Zusatz­bausteine absichern.

  • Familien: Kinder und Ehepartner:in sind nicht kostenlos in den Beihilfetarifen der PKV mitversichert. Für jedes Familien­mitglied muss ein eigener Tarif abgeschlossen und Beitrag bezahlt werden.
  • Schwieriger Wechsel: Ein Versicherungs­wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraus­setzungen möglich.

  • Bezahlung per Vorkasse: In der PKV zahlen Sie Arztrechnungen zunächst aus eigener Tasche, bevor Sie die Kosten erstattet bekommen. Diese Vor­gehens­weise stellt unter Umständen eine gewisse finanzielle Heraus­forderung dar.

    Unser Tipp: Das digitale Einreichen von Rechnungen in der Allianz GesundheitsApp kann die Kosten­erstattung beschleunigen.

Als Person im Referen­dariat mit Beihilfe­anspruch sind Sie versicherungs­frei. Damit können Sie eine private Kranken­versicherung für Referendare und Referen­darinnen abschließen. Waren Sie bisher gesetzlich versichert, durch­laufen Sie in der Regel eine Gesundheits­prüfung. Deren Ergebnis wirkt sich auf Ihre Beiträge aus.
Kranken­versicherung für Beihilfe­berechtigte

Darf ich im Referendariat eine private Krankenversicherung abschließen?

Ob Sie als Referendar:in eine private Kranken­versicherung abschließen können, kommt darauf an, ob Sie angestellt sind oder Beamtin/Beamter auf Widerruf:

Erhalte ich als Referendar:in in der privaten Krankenversicherung vergünstigte Konditionen?

Ja. Spezielle Beihilfe­tarife privater Krankenversicherer bieten Personen im Referendariat und Beamten sowie Beamtinnen preiswerte Konditionen, um Versorgungs­lücken zu schließen. Denn die Beihilfe deckt je nach Bundes­land in der Regel nur 50 bis 80 Prozent der an­fallenden Krankheits­kosten ab. Mit den Beamten­anwärter­tarifen und ergänzenden Zusatz­bausteinen der Allianz Privaten Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen profitieren Sie hingegen von umfassenden Leistungen. Hierzu zählen unter anderem: 100 Prozent Kosten­erstattung bei Zahn­behandlungen, Kostenübernahme ambulanter Therapien oder die Chefarzt­behandlung im Kranken­haus. Und das weltweit.

Wie berücksichtige ich im Referendariat meine private Krankenversicherung steuerlich?

Auch im Referen­dariat können Sie Vorsorge­aufwendungen wie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung steuerlich absetzen. Allerdings gilt dies nur für Leistungen der Grund­versorgung (Basis­versorgung). Der Beitragsanteil für privat­ärztliche Behandlungen ist steuerlich nicht absetzbar. Das betrifft sowohl Ihre eigenen Versicherungs­beiträge als auch die Ihrer Familien­mitglieder.

Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung nach dem Referendariat?

Nach dem Referendariat sind Sie im Regel­fall Beamter oder Beamtin auf Probe. Später werden Sie auf Lebenszeit verbeamtet. Diese Probezeit beläuft sich meistens auf drei Jahre. Sobald Sie das Referendariat beendet haben und Beamter oder Beamtin auf Probe sind, müssen Sie von den Beamten­anwärter-Tarifen in die vollwertigen Beihilfe­tarife wechseln. Diese enthalten zusätzliche Leistungen und sind langfristig mit Alterungs­rückstellungen kalkuliert. Das bedeutet, dass ein Teil des Beitrags angespart wird, um mögliche Beitragssteigerungen mit zunehmendem Alter zu reduzieren.

Doch nicht jeder beziehungs­weise jede Nachwuchs­beamtin/-beamter oder Referendar:in wird nach dem Referendariat auch tatsächlich verbeamtet. Wer die Beamten­laufbahn verlässt und eine Stelle als angestellte Person annimmt, muss zurück in die GKV wechseln. Sofern das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

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