- Referendare und Referendarinnen können sowohl beihilfeberechtigte Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf (Beamtenanwärter:innen) als auch versicherungspflichtige Angestellte (ohne Beihilfe) sein.
- Als Referendar:in mit Beihilfeanspruch kommt im Krankheitsfall Ihr Dienstherr anteilig für entstandene Krankheitskosten auf. Den Rest sichern Sie am besten über eine private Krankenversicherung ab. Die Kosten einer privaten Krankenversicherung als Referendar:in sind abhängig vom gewählten Tarif, Ihrem Alter und Gesundheitszustand.
- Die Leistungen der Beihilfetarife in der privaten Krankenversicherung sind sehr umfangreich. Spezielle Beamtenanwärtertarife sind zudem günstiger als reguläre Beihilfetarife. Wünschen Sie sich zusätzliche Leistungen, um Ihre Gesundheit optimal zu schützen, kann das Ihre Beiträge erhöhen.
- Eine private Krankenversicherung im Referendariat bietet viele Vorteile: Als junger Mensch profitieren Sie von preiswerten Beiträgen, garantierten Leistungen und verkürzten Wartezeiten bei Arztterminen. Benötigen Sie in einem Jahr keine Gesundheitsleistungen, können Sie bei der Allianz Privaten Krankenversicherung mit einer Beitragsrückerstattung rechnen.
Private Krankenversicherung für das Referendariat
Kurz erklärt: Private Krankenversicherung für das Referendariat
Wer zählt als Referendar:in und wie lange dauert das Referendariat?
Während des Vorbereitungsdienstes beziehungsweise Referendariats bekommen Sie ein Referendariats-Gehalt. Mit Bestehen der Abschlussprüfung am Ende der Referendariatszeit werden Referendare und Referendarinnen zunächst Beamter bzw. Beamtin auf Probe. Die Probezeit beträgt in der Regel drei Jahre. Nach erfolgreicher Probezeit werden Sie Beamter beziehungsweise Beamtin auf Lebenszeit.
Ein Referendariat absolvieren Sie als angehende:r Lehrer:in (Lehramtsreferendariat), Veterinär:in im Staatsdienst, Volljurist:in (Rechtsreferendariat) oder Förster:in (Forstreferendariat). Daneben gibt es zum Beispiel Bau-, Bibliotheks-, Archiv- oder Brandreferendare und -referendarinnen sowie Referendariate für den höheren auswärtigen Dienst. Referendare und Referendarinnen sind in allen Bundesländern Beamte und Beamtinnen auf Widerruf. Eine Ausnahmen bilden beispielsweise Veterinäre im Staatsdienst oder Volljuristinnen. Sie sind meist Angestellte im öffentlichen Dienst.
Angestellte Referendare und Referendarinnen: gesetzlich versichert
Referendare und Referendarinnen mit Beihilfeanspruch: privat oder gesetzlich versichert
Referendare und Referendarinnen mit Beihilfeanspruch (Beamte oder Beamtinnen auf Widerruf) können zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen, wobei die private oft sinnvoller ist. Im Vergleich zur gesetzlichen ist die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter:innen deutlich günstiger und bietet umfassendere Leistungen. In der PKV übernimmt zudem der Dienstherr einen Teil der Behandlungskosten. Wenn sich Referendare oder Referendarinnen mit Beihilfeanspruch für die GKV entscheiden, zahlen Sie in der Regel den vollen Beitrag selbst. Ausnahmen gelten für Bundesländer mit pauschaler Beihilfe, wie beispielsweise Hamburg oder Thüringen. Aber auch in diesen Bundesländern bietet die private Krankenversicherung in der Regel ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis.
Was kostet die private Krankenversicherung für Referendare und Referendarinnen?
Bei Referendaren und Referendarinnen, die beihilfeberechtigt sind, übernimmt der Dienstherr einen bestimmten Anteil der anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen und Hilfsmittel (zum Beispiel Brillen). Dieser Anteil nennt sich "Beihilfebemessungssatz". Er ist beispielsweise abhängig vom Bundesland, in dem ein Beihilfeanspruch besteht und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Für Beamtenanwärter:innen bzw. Beamte und Beamtinnen auf Widerruf dient die Beihilfe daher als Basisschutz. Der Beihilfebemessungssatz beträgt in der Regel zwischen 50 und 90 Prozent. Das bedeutet: Über die PKV müssen Sie als Referendar:in nur noch die Restkosten in Höhe von 10 bis 50 Prozent privat absichern.
Junge und gesunde Erwachsene profitieren bei der privaten Krankenversicherung besonders von preiswerten Beiträgen – egal, welche Art von Referendariat Sie absolvieren. Das Höchstaufnahmealter für beihilfeberechtigte Referendarinnen und Referendare in den Beamtenanwärtertarifen der PKV liegt meist beim vollendeten 38. Lebensjahr.
Preisbeispiel: Sie sind Mitte 20 und ohne Vorerkrankungen mit 50 Prozent Beihilfebemessungssatz? Dann betragen die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung bei den meisten Versicherern nur rund 40 bis 80 Euro, je nach gewählten Leistungen.
Das kostet die private Krankenversicherung der Allianz:
Welche Leistungen gibt es in der privaten Krankenversicherung während des Referendariats?
Leistungsumfang und Kostenübernahme
Die private Krankenversicherung ergänzt den Beihilfeanspruch. Sie sichert beihilfeberechtigte Referendare und Referendarinnen (Beamte oder Beamtinnen auf Widerruf) passend ab. Je nach Dienstherr, Versicherungsanbieter oder gewähltem Zusatztarif kann der Leistungsumfang für Beamtenanwärter:innen variieren. In der Regel übernimmt die private Krankenversicherung für Referendare und Referendarinnen die Kosten für folgende Leistungen:
- Ambulante Behandlungskosten
- Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Zahnersatz und Inlays bis zu bestimmten Höchstbeträgen
- Sehhilfen (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag)
- Unterbringung im Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung
- Behandlung durch frei wählbare Ärztin bzw. frei wählbaren Arzt (z.B. Chefarzt / Chefärztin)
- Versicherungsschutz im Ausland
Private Krankenversicherung für Familien
Für Personen im Referendariat ist es sinnvoll, auch Familienmitglieder privat zu versichern, sofern für sie ebenfalls ein Beihilfeanspruch besteht. Die Beihilfebemessungssätze für Ehepartner:in und Kinder betragen in der Regel 70 bis 80 Prozent. Über die private Krankenversicherung sichern Referendare und Referendarinnen die verbleibenden 20 bis 30 Prozent der Kosten ab. Dadurch ist eine PKV auch für Angehörige preiswert. Welche Leistungen die PKV der Allianz für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen bietet, lesen Sie hier:
Was ist beim Abschluss der PKV im Referendariat wichtig?
Der Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung sollte gegenüber der GKV mögliche Versorgungslücken im Referendariat schließen. Ansonsten kann es schnell teuer werden. Damit Sie als Referendar:in nicht auf Kosten sitzenbleiben, achten Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung auf folgende Punkte:
- 100-prozentige Absicherung durch Beihilfetarife der PKV
- Offener Hilfsmittelkatalog
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ im Krankenhaus
- Kostenübernahme für Zahnersatz und Zahnbehandlung
- Mögliche Selbstbeteiligung
- Beitragsrückerstattung bei nicht beanspruchter Leistung
- Schutz im Ausland
Die Wahl der Krankenversicherung im Referendariat: PKV oder GKV?
In Deutschland besteht auch für zukünftige Beamte und Beamtinnen die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung. Grundsätzlich haben Beamtenanwärter:innen immer die Möglichkeit, sich in der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu versichern. Sie sind in Ihrem Referendariat Beamter bzw. Beamtin auf Widerruf und beihilfeberechtigt? Damit sind Sie versicherungsfrei und können sich auch privat krankenversichern.
Was sind die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung im Referendariat?
Wenn Sie vor Ihrem Referendariat gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nachdem die Krankenkasse Ihnen Bescheid gegeben hat, bleiben Ihnen zwei Wochen Zeit, sich abzumelden. Voraussetzungen für einen erfolgreichen Versicherungswechsel sind:
- Versicherungsfreiheit dank Beihilfeanspruch oder durch Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung ab einer bestimmten Einkommensgrenze
- der fristgerechte Antrag auf Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung
- eine bestandene Gesundheitsprüfung
Vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung stellt der Versicherungsanbieter Ihnen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Diese müssen Sie vollständig und korrekt beantworten. Falls erforderlich, legen Sie ergänzend ärztliche Atteste vor. Die Gesundheitsprüfung unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. In der Regel beantworten Sie Gesundheitsfragen zu aktuellen und zu Erkrankungen, ambulanten und stationären Behandlungen sowie Unfallverletzungen der letzten drei bis fünf Jahre.
Basierend auf Ihren Angaben bewertet der Versicherer Ihr Krankheitsrisiko und legt den Beitrag für Ihre private Krankenversicherung im Referendariat fest. Haben Sie Vorerkrankungen, kann sich Ihr Beitrag durch Risikozuschläge erhöhen.
Was möchten Sie als Referendar:in gerne über die PKV wissen?
Darf ich im Referendariat eine private Krankenversicherung abschließen?
Ob Sie als Referendar:in eine private Krankenversicherung abschließen können, kommt darauf an, ob Sie angestellt sind oder Beamtin/Beamter auf Widerruf:
- Absolvieren Sie ihre Referendariatszeit als Beamter oder Beamtin auf Widerruf, sind sie Beamtenanwärter:in und damit beihilfeberechtigt. Der Abschluss von Beihilfetarifen über eine PKV macht hier in jedem Fall Sinn, um den Beihilfeanspruch des Dienstherrn zu ergänzen.
- Als Angestellte:r sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung im Krankenfall abgesichert. Sie möchten dennoch von alternativen Behandlungsmethoden und Zusatzleistungen profitieren? Dann können Sie ab einer bestimmten jährlichen Obergrenze als freiwillig versicherte Person in die private Krankenversicherung wechseln. Oder alternativ immer Zusatzversicherungen für spezielle Anforderungen abschließen, wie zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung.
Erhalte ich als Referendar:in in der privaten Krankenversicherung vergünstigte Konditionen?
Wie berücksichtige ich im Referendariat meine private Krankenversicherung steuerlich?
Auch im Referendariat können Sie Vorsorgeaufwendungen wie Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung steuerlich absetzen. Allerdings gilt dies nur für Leistungen der Grundversorgung (Basisversorgung). Der Beitragsanteil für privatärztliche Behandlungen ist steuerlich nicht absetzbar. Das betrifft sowohl Ihre eigenen Versicherungsbeiträge als auch die Ihrer Familienmitglieder.
Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung nach dem Referendariat?
Nach dem Referendariat sind Sie im Regelfall Beamter oder Beamtin auf Probe. Später werden Sie auf Lebenszeit verbeamtet. Diese Probezeit beläuft sich meistens auf drei Jahre. Sobald Sie das Referendariat beendet haben und Beamter oder Beamtin auf Probe sind, müssen Sie von den Beamtenanwärter-Tarifen in die vollwertigen Beihilfetarife wechseln. Diese enthalten zusätzliche Leistungen und sind langfristig mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet, dass ein Teil des Beitrags angespart wird, um mögliche Beitragssteigerungen mit zunehmendem Alter zu reduzieren.
Doch nicht jeder beziehungsweise jede Nachwuchsbeamtin/-beamter oder Referendar:in wird nach dem Referendariat auch tatsächlich verbeamtet. Wer die Beamtenlaufbahn verlässt und eine Stelle als angestellte Person annimmt, muss zurück in die GKV wechseln. Sofern das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
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