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Kranken­zusatz­versicherungen für Kinder und Jugend­liche

Die Kinder­pakete der Allianz
Allianz Kranken­zusatz­versicherungen für Kinder und Jugend­liche: Lachend Kinder stehen mit Kuscheltier im Badezimmer.

Es ist für Eltern ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass ihr Kind im Ernst­fall umfassende Gesundheits­leistungen erhält. Eine Krankenzusatzversicherung für Kinder fasst den Versicherungsschutz verschiedener Produkte in einem Paket zusammen.

  • Leistungen: Ihr Kind profitiert von einem umfangreichen Schutz über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus. Abgesichert werden können Zuzahlungen für Heilpraktiker-Behandlungen, privatärztliche Leistungen im Krankenhaus, Kieferorthopädie sowie für den Pflegefall. Je nach Paket können auch Brillen, Kontaktlinsen und Vorsorgeuntersuchungen bezuschusst werden.
  • Tarife: Sie können wählen, in welchem Umfang Ihr Kind abgesichert sein soll. Vergleichen Sie die Versicherungstarife und finden Sie heraus, welches Paket zu den Bedürfnissen Ihres Kindes passt.
  • Beitragsbeispiele: Die Allianz Kinderpakete gibt es in drei Tarifen. Schon ab 7,84 Euro pro Monat erhalten Sie ambulante und stationäre Leistungen für den Schutz Ihres Nachwuchs.
  • Warum sinnvoll: Mit der richtigen Absicherung bekommen auch die Kleinsten die optimale Versorgung mit Privatpatientenstatus, damit sie schnell wieder auf die Beine kommen. Und Sie können sich auf das konzentrieren, worauf es ankommt: Die Gesundheit Ihrer Kinder.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungs­leistungen bei ambulanten und stationären Behandlungen, beim Zahnarzt beziehungsweise bei der Zahnärztin sowie im Pflegefall. Details zur Höhe der Leistungen können Sie im Tarifvergleich nachlesen.

Welche Leistungen im Detail übernommen werden, hängt vom jeweiligen Kinderpaket bzw. Tarif ab. Hier finden Sie einen Überblick, was die Kinderpakete zahlen und was nicht.
  • im Krankenhaus die Behandlung durch einen Chefarzt oder eine Chefärztin und für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Außerdem werden die Unterbringungskosten für eine Begleitperson bei Kindern bis zum 16. Geburtstag bezahlt – bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus.

  • bei stationären Krankenhausaufenthalten im Ausland.

  • bis zu 80 Prozent der Kosten für alternative medizinische Behandlung, zum Beispiel Osteopathie oder Akupunktur inklusive verordneter Arznei­mittel.

  • bis zu 300 Euro innerhalb von 24 Monaten für Kinder-Brillen und Kontaktlinsen. Auch dann, wenn sich die Sehstärke nicht verändert hat.

  • je nach Paket bis zu 100 Prozent für Füllungen und bis zu 90 Prozent der Kosten für Brücken, Kronen, Implantate oder Inlays sowie für Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag. Für kleine Angsthasen gibt es zudem passende Angebote zur Angst- und Schmerzausschaltung.

  • im Premium-Paket auch im Pflegefall inklusive Service- und Unterstützungs­leistungen.

  • bei Zahn­behandlungen, die bei Vertrags­abschluss bereits begonnen, beabsichtigt oder angeraten waren. Diese Leistungen sind grund­sätzlich von der Erstattung ausgeschlossen.

  • wenn für die Behandlung keine medizinische Not­wendig­keit besteht. Das bedeutet, dass für die Übernahme der Kosten eine Krankheit, Verletzung oder zu behandelnde Behinderung vorliegen muss.

  • bei ambulanten Behandlungen im Ausland. Diese müssen über eine Auslandskrankenversicherung extra abgesichert werden.

Wenn Sie als Elternteil bei einer gesetzlichen Kranken­kasse (GKV) versichert sind, ist Ihr Baby bzw. Kind dort in der Regel kostenlos mitversichert. Die GKV übernimmt häufig aber nur einen Teil der Kosten für Standard-Behandlungen. Für Behandlungen und Leistungen, die über die Regel­versorgung hinausgehen oder moderne Techniken erfordern, müssen Sie daher mit einem hohen Eigen­anteil rechnen. Andere Behandlungen, beispielsweise beim Heilpraktiker oder der Heilpraktikerin, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt nicht bezuschusst. Auch Brillen und Kontaktlinsen stellen häufig keine GKV-Leistung dar. Sie müssen im Zweifel tief in die eigene Tasche greifen. Eine private Zusatzversicherung schafft Abhilfe:

  • Versorgungslücken schließen: Die Krankenzusatzversicherung kommt für Behandlungen auf, für die die GKV nicht leistet. Damit wird Ihr Eigenanteil erheblich reduziert. 
  • Verbesserung in der Behandlung Ihres Kindes: Es profitiert von modernsten Techniken und Extraleistungen, beispielsweise bei der Ärztin, beim Zahnarzt, der Kieferorthopädin oder mit Privatpatientenstatus im Krankenhaus. 
  • Die Allianz Kinderpakete mit Rundum-Sorglos-Schutz gibt es schon ab 7,84 Euro für Ihr Kind.
Gesundheitsfragen

Ja, auch bei einem Vertrag für Kinder müssen Gesundheits­fragen beantwortet werden. Durch eine Gesundheits­prüfung mit den zugehörigen Gesundheits­fragen wird der aktuelle Gesundheitszustand festgestellt. Beispielsweise wird abgefragt, ob Vor­erkrankungen bestehen oder ob in den letzten drei bis fünf Jahren ambulante oder stationäre Behandlungen nötig waren.

Da Kinder in der Regel seltener Vor­erkrankungen haben, ist die Gesundheits­prüfung in jungen Jahren meist unproblematisch.

Zeitpunkt

Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zusatz­versicherung für Kinder ist in frühen Jahren. Dafür sprechen folgende Gründe: Je jünger das Kind ist, desto günstiger sind die Beiträge. Ab 16 Jahren werden die Tarifbeiträge angepasst.

Außerdem sind Vor­erkrankungen bei kleinen Kindern in der Regel eher selten. Diese werden im Rahmen der Gesundheits­prüfung abgefragt.

Top-Vorteil für Eltern, die bei der Allianz kranken­versichert sind: Wenn Sie seit mindestens 3 Monaten bei der Allianz versichert sind, können Sie Ihr Kind (spätestens 2 Monate nach Geburt) rückwirkend zum Geburtsdatum in den gleichen Tarifen ohne Gesundheits­prüfung und Wartezeiten versichern.

Diese Regelung ist festgelegt im §198 des Versicherungs­vertrags­gesetzes.
Wartezeiten

Ob es Wartezeiten in den Kinderpaketen gibt, kommt auf die enthaltenen Zusatz­tarife an. Generell gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, bis Sie die Leistungen einer Zusatz­versicherung erhalten.

In den Zahnzusatztarifen MeinZahnschutz 75 (enthalten im Kinderpaket Top) und MeinZahnschutz 90 (enthalten im Kinderpaket Premium) gibt es keine Wartezeiten. Das gilt ebenso für die Pflegezusatzversicherung (Kinderpaket Premium). Das heißt, alle tariflich vereinbarten Leistungen können Sie direkt ab Versicherungsbeginn abrufen.

Auch im Krankenhauszusatz-Tarif MeinKrankenhausschutz Best (in allen Kinderpaketen enthalten) gibt es keine Wartezeiten.

Zudem gibt es in den Paketen keine Wartezeiten, wenn ihr Kind aufgrund eines Unfalls behandelt werden muss.

Wechsel

Wenn Sie Ihr Kind mit besseren Leistungen absichern möchten, sprechen Sie mit Ihrem Allianz Kontakt vor Ort über die Option, in einen anderen Tarif zu wechseln.

Auch ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist grundsätzlich möglich. Dabei sind jedoch die Kündigungs­fristen beachten.

Wann ein Wechsel sinnvoll ist, hängt entscheidend von den Leistungen und Kosten der Kranken­zusatz­versicherung für Ihr Kind ab. Hier sollten Sie die Leistungen, Höchst­grenzen, Wartezeiten und Beiträge genau unter die Lupe nehmen.

Laufzeit

Ihr Kind kann ohne zeitliche Begrenzung in den Kinderpaketen versichert bleiben. Ab dem 18. Lebensjahr können Sie den Vertrag, den Sie für Ihr Kind abgeschlossen haben, übertragen. Ihr Kind kann den Vertrag dann eigenständig als Versicherungsnehmer:in weiterführen. Bitte beachten Sie, dass es altersbedingt zum 16. Geburtstag zu einer Beitragsanpassung kommt. Zudem werden die Beiträge aufgrund des Alters ab dem vollendeten 21. Lebensjahr angepasst. Ab diesem Zeitpunkt bilden die Tarife Alterungsrückstellungen.

Rechnungen

Rechnungen und Rezepte für Ihre Kinder können Sie bequem mit der Allianz Gesundheits-App digital einreichen.

Alternativ steht Ihnen im Onlineportal Meine Allianz ein Kontakt­formular zur Verfügung, um Ihre Rechnungen schnell hochzuladen.

Weitere Vorteile für Sie als Allianz Kundin oder Kunde finden Sie auf unseren Service­seiten.

Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) leistet meist nur im Rahmen der Grundversorgung. Was die GKV genau leistet und was die private Zusatz­versicherung für Kinder darüber hinaus bietet, lesen Sie hier.

Sie haben Fragen zur Kranken­zusatz­versicherung für Kinder? Wir freuen uns auf ein Gespräch!

Egal in welcher Lebenssituation: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%

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Was möchten Sie gerne wissen?

Kann ich die Krankenzusatzversicherung für Kinder von der Steuer absetzen? Wenn ja, wo kann ich das eintragen?

Ja, die Beiträge zur Kranken­zusatz­versicherung für Ihr Kind können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu tragen Sie die Beiträge als sogenannte Vorsorge­aufwendungen in der Steuer­erklärung ein. Nutzen Sie dazu die Anlage "Vorsorge­aufwand". Der dafür festgelegte Höchst­betrag pro Jahr liegt für sozial­versicherungs­pflichtige Arbeit­nehmer:innen bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro.

Häufig gefragt wird auch, ob sich die Zahnspange von der Steuer absetzen lässt. Und wo die Aufwände für Kiefer­orthopädie in der Steuer­erklärung einzutragen sind. Generell gilt auch hier: Ja. Details dazu finden Sie in dem Ratgeber Steuer absetzen.

Kann ich für mein Kind auch den Optionstarif OptionFlexiMed abschließen?

Ja, der Optionstarif OptionFlexiMed kann bereits für Personen ab dem 15. Lebens­jahr ab­geschlossen werden. Sollten Sie als Eltern bereits in diesem Tarif bei der Allianz versichert sein, kann dieser für Kinder auch schon früher ab­geschlossen werden.

Diese Options­versicherung gilt nicht nur für die private Krankenvoll­versicherung (PKV), sondern auch für die meisten Tarife der Krankenzusatz­versicherung.

Kann der Versicherungsschutz auch im Erwachsenen-Alter fortgeführt werden?

Ja. Nach dem 21. Lebensjahr läuft der Vertrag für Ihr Kind automatisch weiter und die gewählten Tarife können als Erwachsener fortgeführt werden. Es kann hierbei altersbedingt zu Beitrags­anpassungen kommen. Denn die günstigen Einstiegs­beiträge für Kinder gelten nur im Rahmen der Kinderpakete.

Wie ist mein Kind im Ausland versichert?

In den Kinderpaketen sind stationäre Behandlungen in ausländischen Krankenhäusern abgesichert. Voraussetzung ist, dass Sie mit Ihrem Kind nicht zum Zweck der Behandlung ins Ausland gereist sind. Möchten Sie weitere Leistungen im Ausland, sollten Sie diese separat abschließen. Vergleichen Sie hier, welche Auslands­kranken­versicherung für Ihr Kind passend ist. Für Babys, Klein­kinder und Schul­kinder reicht oft die Auslands­kranken­versicherung für Familien. Bei jugendlichen Schüler:innen und Studierenden gibt es separate Absicherungen, je nach Reiseart und Reisedauer.

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