Haftpflicht
Teilkasko
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Eine Teilkaskoversicherung kommt für die finanziellen Schäden infolge eines Diebstahls auf. Sie ist für Roller, Mopeds und Co. ein sinnvoller Zusatzschutz. Denn im Vergleich zu anderen Fahrzeugen entwenden Diebe Kleinkrafträder überdurchschnittlich häufig.
Das belegt die aktuelle Statistik des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): 2019 wurden 7,7 von 1.000 Mofas und Mopeds geklaut, bei Autos lag die Diebstahlquote nur bei 0,4 von 1.000 Fahrzeugen. Im Schadenfall hat gut lachen, wer sein Zweirad mit einer Kasko schützt.
Bei den meisten Kfz-Versicherungen gilt: Je älter der Fahrer, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Bei der Allianz können Sie eine Rollerversicherung für Fahrzeuge bis 50 ccm ab einem Tarif von 54 Euro pro Versicherungsjahr abschließen, wenn Sie älter als 25 Jahre sind.
Für Rollerfahrer unter 25 Jahre fällt die Prämie etwas höher aus. Sie haben statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko. Ein 18-jähriger Fahranfängerbeispielsweise zahlt bei der Allianz Rollerversicherung rund 86 Euro für das ganze Verkehrsjahr.
Wollen Sie sich und Ihren Roller über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus absichern, erhöht sich der Jahresbeitrag entsprechend: Ein 25-jähriger Fahrer zahlt für die Rollerversicherung mit Teilkasko bei der Allianz 97,99 Euro pro Versicherungsjahr, wenn der Vertrag am 1. März startet. Beginnt der Versicherungsschutz erst am 1. August, verringert sich der Beitrag auf 68,61 Euro.
Fahrer, die nicht direkt zu Beginn der Rollersaison am 1. März, sondern erst später im Jahr mit ihrem Zweirad auf die Straße wollen, fahren günstiger. Denn die Kosten berechnen sich anteilig: Schließen Sie die Rollerversicherung am 1. Mai oder später ab, zahlen Sie für das restliche Verkehrsjahr entsprechend weniger Beiträge.
Um mit Ihrem Scooter bzw. Roller für den Straßenverkehr gewappnet zu sein, müssen Sie eine Motorrollerversicherung abschließen. Diese Dokumente brauchen Sie dafür:
Gehen Sie mit den vollständigen Unterlagen einfach in eine Allianz-Agentur in Ihrer Nähe. Ihr Ansprechpartner vor Ort berät Sie zum passenden Versicherungsschutz und erledigt alle Formalitäten.
Sobald Sie den Versicherungsantrag unterzeichnet und die Prämie gezahlt haben, erhalten Sie das Versicherungskennzeichen zum Mitnehmen. Nun müssen Sie das Nummernschild nur noch an Ihrem Roller anbringen – und schon können Sie losfahren. Das Vorgehen ist identisch zum Versichern von Mopeds. Wenn das Mopedkennzeichen am Fahrzeug angebracht ist, kann der Fahrspaß auf der Straße starten.
In beiden Fällen ist eine Zulassung nicht nötig. So sparen Sie sich nicht nur den Weg zur Zulassungsstelle und dort anfallende Gebühren. Auch die Steuer ist für Sie kein Thema. Motorisierte Zweikrafträder mit einem Hubraum von weniger als 125 ccm sind steuerbefreit. Und noch etwas freut Fahrer von Leichtkrafträdern wie Roller oder Mopeds: Sie müssen mit ihrem Gefährt nicht zur Hauptuntersuchung (HU).
Ja, der Versicherungsschutz für Ihr Zweirad besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas und im Geltungsbereich der Europäischen Union, also beispielsweise in Österreich, Spanien, Italien und der Schweiz.
Mit der Internationalen Versicherungsbescheinigung ("Grüne Karte") sind Rollerfahrer auch in den darin aufgeführten nichteuropäischen Ländern wie zum Beispiel Albanien, Marokko und Russland abgesichert.
Das kommt darauf an. Besteht noch Versicherungsschutz und der Käufer übernimmt diesen, händigen Sie ihm Versicherungskarte und Kennzeichen aus. Der Erwerber kann sich sofort in den Stadtverkehr stürzen. Das ist möglich, weil die Rollerversicherung fahrzeug- und nicht personengebunden ist. Der neue Besitzer übernimmt auch die verbleibende Versicherungsprämie. Informieren Sie am besten sofort Ihre Versicherung über den Verkauf, indem Sie eine Kopie des Kaufvertrags vorlegen. Ihr Versicherer erstattet Ihnen den zu viel gezahlten Beitrag zurück. Außerdem gibt er die neuen Halterdaten an das Straßenverkehrsamt weiter.
Sollte der Käufer eine eigene Rollerversicherung abgeschlossen haben, teilen Sie Ihrem Versicherer den Verkauf mit. Lassen Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft Schild, Versicherungsschein (Servicekarte) und eine Kopie des Kaufvertrags zukommen. Auf diese Weise kündigen Sie die Versicherung des Rollers. Danach erhalten Sie die im Voraus gezahlte Prämie anteilig vom Versicherungsunternehmen zurück.
Eine Rollerversicherung ist in der Regel für Zweiräder mit höchstens 50 ccm Hubraum abschließbar. Sie können Ihr Quad mit der Rollerversicherung schützen, wenn Ihr Spaßmobil diese Voraussetzungen erfüllt: