- Ob Vollkasko oder Teilkasko bei Vandalismus zahlt, hängt von der Art des Schadens ab. Was als Vandalismus gilt, lesen Sie unten.
- Wurde Ihr Auto zerkratzt oder ein Außenspiegel abgetreten, springt die Vollkasko ein. Die Teilkasko kommt nicht für Vandalismusschäden auf.
- Melden Sie den Schaden Ihrer Autoversicherung – am besten sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche. Geben Sie außerdem eine Anzeige bei der Polizei auf.
- Wer sein Fahrzeug vor Schäden durch Vandalismus schützen möchte, sollte es auf einem Autostellplatz oder in einer Garage parken.
Vandalismus am Auto
Vandalismus: Das zahlt die Versicherung
Vandalismus: Definition & typische Schäden
Welche Arten von Vandalismus am Auto gibt es?
Folgende Schadensarten können bei Vandalismus am Auto auftreten:
- Auto zerkratzt: Am häufigsten verursachen Täter mit Schlüssel, Schraubenzieher oder Messer unschöne Kratzer im Lack. Manchmal sind auch Kinder für mutwillige Zerstörung verantwortlich.
- Karosserie eingedellt: Ein Faustschlag kann genügen, um eine sichtbare Delle auf dem Dach oder in der Türe eines Autos zu hinterlassen. Daneben sind es meist Tritte oder stumpfe Gegenstände, mit denen Fremde die Autokarosserie ramponieren.
- Spiegel abgetreten: Vielen Autofahrer:innen fällt ein fehlender Außenspiegel beispielsweise auf der Beifahrerseite erst während der Fahrt auf. Betroffene sollten bei einem beschädigten oder abgerissenen Außenspiegel besonders vorsichtig sein. Einwandfreie Sicht nach hinten ist ein wesentlicher Sicherheitsfaktor im Verkehr. Lassen Sie den Wagen im Zweifel besser stehen.
- Scheiben oder Scheinwerfer eingeschlagen: Windschutzscheiben sind enorm robust und nur durch schwere Gegenstände wie Schläger oder Stangen zu Bruch zu bringen. Betroffene Fahrzeuge sind dann meist nicht mehr verkehrssicher. Ist das Scheinwerferglas aufgrund von Gewalteinwirkung gesplittert oder gesprungen, ist der Pkw zwar noch fahrfähig, aber nicht mehr verkehrssicher.
- Antenne abgebrochen: Noch immer haben viele Fahrzeuge Antennen – sei es für Radioempfang oder Funkverkehr. Die dünnen Metallrohre sind meist nicht sehr stabil und für Zerstörungswütige daher leicht zu knicken oder abzubrechen.
- Auto mit Graffiti beschmiert: Schmierereien mit Spraydosen können Kunst sein – wenn autorisierte Personen sie auf dafür ausgewiesenen Flächen anbringen. Wer allerdings morgens seinen Wagen übersät von Graffiti vorfindet, wurde Opfer von Vandalismus.
- Reifen zerstochen: Bei zerstochenen oder aufgeschlitzten Autoreifen dient meist ein Messer als Tatwerkzeug. Manchmal greifen Vandalen aber auch zu Schrauben, Nägeln, Reißzwecken oder Schraubenziehern.
- Fahrzeug in Brand gesteckt: Brennende oder durch Feuer beschädigte Autos sind an Silvester oder bei gewalttätigen Demonstrationen keine Seltenheit. Feuerwerkskörper oder Brandsätze verursachen nicht nur Brandschäden an Lack und Reifen, sondern können auch den Unterbodenschutz ramponieren.
Welche Kfz-Versicherung zahlt was?
Zahlt Teilkasko oder Vollkasko bei Vandalismus?
Bei Schäden durch Vandalismus am Auto sind Sie nur mit einer Vollkaskoversicherung umfassend abgesichert. Sie deckt die meisten Vandalismusschäden am Auto ab. Die Teilkasko übernimmt keine Schäden durch mut- und böswillige Handlungen. Sie kommt lediglich für Glasbruchschäden auf – unabhängig von der Schadensursache.
Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Vandalismus?
Keine Versicherung: Was tun bei Vandalismus am Auto?
Ohne Kfz-Versicherung kommen Sie für Vandalismusschäden an Ihrem Auto selbst auf. Aber: Für jeden in Deutschland angemeldeten Pkw ist eine Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Selbst Fahrzeuge mit , die Sie nicht ganzjährig fahren, sind außerhalb des versicherten Zeitraums über eine sogenannte Teilkasko Ruheversicherung geschützt. Vorausgesetzt, Sie haben eine Kaskoversicherung für das Auto abgeschlossen.
Befindet sich das Fahrzeug auf einem "umfriedeten Platz" und erleidet dort außerhalb des versicherten Zeitraums einen Teilkasko-Schaden, zahlt die Teilkaskoversicherung. Vollkasko-Versicherungsanspruch besteht in der Regel nicht. Das heißt: Den Schaden durch Vandalismus bzw. mut- und böswillige Handlungen am Auto übernimmt Ihre Versicherung nicht.
Rechtsstreit nach einem Schadensfall?
So schützen Sie Ihr Auto vor Vandalismus
Moderne Technik und ein sicherer Stellplatz können Vandalismus verhindern:
Welche Täter-Typen gibt es?
Randalierende Trunkenbolde, verärgerte Nachbarn, zornige Demonstrant:innen: Täter:innen können bei Vandalismus ganz unterschiedlich sein und bleiben oft unbekannt. In einigen Fällen mut- und böswilliger Handlungen kann die Polizei die Verursacher:innen ermitteln. Manchmal stellt sich sogar heraus, dass Kinder oder Tiere für Autoschäden verantwortlich sind.
Vandalismusschäden durch Kinder
Ein hoher Anteil der Taten, die sich Vandalismus zuordnen lassen, geht auf Kinder und Jugendliche zurück. Dazu zählt das Demolieren eines Pkw im Straßenverkehr genauso wie Graffiti-Schmiererei. Versichert sind Kinder über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern. Im Straßenverkehr können sie erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahrs haftbar gemacht werden. Für Schäden durch Kleinkinder kann aber die Aufsichtsperson zur Rechenschaft gezogen werden.
Vandalismus am Auto durch Tiere
Wenn ein Hund, Katze oder ein anderes Tier einen Pkw beschädigt, handelt es sich um keinen "Vandalismusschaden". Ein Tier gilt rechtlich gesehen als "Sache" und kann daher keine mut- und böswillige Beschädigung verursachen. Für entstandene Schäden haftet der oder die Tier-Besitzer:in.
Beschädigt Ihr eigenes oder ein anderes Tier (z.B. durch Kratzer im Lack) Ihr Fahrzeug, springt die Vollkaskoversicherung ein. Sie leistet aber nur, sofern der Unfallbegriff erfüllt ist. Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem in Fahrt befindlichen Fahrzeug mit einem Tier, zahlt die Teilkasko. Bei einem reinen Tierbiss (z.B. durch einen Marder oder Ihren Hund) zahlt ebenso die Teilkasko.
Schutz bei Schäden an Dritten durch den eigenen Vierbeiner bietet eine Tierhalterhaftpflicht.
Polizei informieren: Wie Sie im Schadensfall richtig vorgehen
Rufen Sie die Polizei und melden Sie den Schaden
Machen Sie Beweisbilder
Erstatten Sie Anzeige
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Was möchten Sie zu Vandalismus am Auto wissen?
Welche Strafen erwarten den Täter bei Vandalismus am Auto?
Können Betroffene Kosten steuerlich absetzen, die durch Vandalismusschäden entstanden sind?
Ja. Reparaturkosten, die ein Fahrzeughalter für Vandalismusschäden zahlt, kann er beim Finanzamt geltend machen. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein Geschäftsfahrzeug oder der Schaden ist während einer beruflichen Fahrt entstanden.
Das heißt: Auch wenn Sie Ihr privates Auto für Dienstfahrten nutzen, können Sie Reparaturkosten in der Steuererklärung angeben, sofern Ihr Arbeitgeber sie nicht erstattet hat. Eine Höchstgrenze, bis zu der Sie die Kosten absetzen können, gibt es nicht.
Wonach richtet sich der Betrag, den die Versicherung bei Autoschäden durch Vandalismus zahlt?
Wer trägt die Kosten für Vandalismus, wenn der Täter bekannt ist, aber kein Geld hat?
Mein Auto wurde auf einem Parkplatz beschädigt – wer zahlt?
Zahlt bei einer Schraube im Reifen die Versicherung?
Vollkasko reguliert Vandalismusschaden – was passiert mit meinem SF-Rabatt?
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