Glasscherben liegen nach Autounfall auf Straße
Beispielfälle, Tipps & rechtliche Folgen 

Kfz-Versicherungs­betrug erkennen und richtig handeln

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Ampel springt auf gelb, plötzlich bremst Ihr Vordermann abrupt – es knallt. An Versicherungsbetrug denkt in dem Moment kaum einer. Dabei sind laut Untersuchungen sieben Prozent der Kfz-Schadensfälle mani­pu­liert.
  • Ein Kfz-Versicherungsbetrug liegt immer dann vor, wenn eine Person einen Autounfall absichtlich herbeiführt oder bewusst falsche Angaben bei der zuständigen Autoversiche­rung macht, um sich dadurch finanziell zu bereichern.
  • Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt den jährlichen Gesamtschaden durch Kfz-Versicherungsbetrug auf bis zu fünf Milliarden Euro.
  • Einen fingierten Unfall kann nur ein Gutachter beweisen. Zum Ent­lar­ven von Betrügern nutzt dieser unfallanalytische Gutachten und Simula­tionen des Unfallhergangs. Sind Sie in einen solchen Betrugsfall ver­wickelt, helfen Kfz-Versicherung und Rechtsschutz­versiche­rung weiter.
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Gut zu wissen: Statistik des GDV
Illustration Info: Gut zu wissen

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weisen sieben Prozent aller Schadensfälle der Kfz-Haftpflichtversicherung typische Anzeichen einer Manipulation auf. "Häufig wird das Ausmaß des tatsäch­lichen Schadens nachträglich vergrößert oder bereits vorhandene Schäden werden erneut ab­ge­rechnet", erklärt Kathrin Jarosch, Presse­sprecherin des GDV.

Darüber hinaus gebe es Unfälle, die mit Bekannten abgesprochen, vorge­täuscht oder vorsätzlich herbeigeführt sind. Besonders skrupellos seien die sogenannten "Autobumser". Sie verwickeln ahnungslose Fahrzeughalter in einen Unfall, um dann Geld von der Versicherung zu kassieren.

Laut GDV entsteht durch Versicherungsbetrug in der Schadens- und Unfall­ver­sicherung ein jährlicher Schaden von rund vier bis fünf Milliarden Euro.

Illustration Info: Gut zu wissen
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Indizien
Nahaufnahme eines Auffahrunfalls mit zwei Pkw

Der GDV und Stiftung Warentest haben Indizien gesammelt, die auf einen geplanten Unfall und Kfz-Versicherungs­betrug hinweisen. Diese acht Warnsignale deuten darauf hin, dass Betrüger am Werk sein könnten:

  1. Gas geben: Ob Ausparken, Spurwechsel oder Linksabbiegen – oft fährt der Betrüger zunächst bewusst langsam. Im letzten Moment gibt er Vollgas. Das Unfallopfer kann nicht mehr ausweichen.
  2. Handzeichen: Der Betrüger gibt ein Handzeichen, um Vorfahrt zu signalisieren, dann beschleunigt er unerwartet. Später wird er seine Handbewegung bestreiten oder den Fall so umdeuten, dass ihm die Vorfahrt genommen wurde.
  3. Versteck: Auch hinter dem Häuschen für Einkaufswägen auf Parkplätzen von Supermärkten lauern Täter gerne, um plötzlich aus ihrem Versteck hervor­zuschießen und einen Unfall zu provozieren.
  4. Teures Auto: Der Unfallverursacher fährt ein Auto der Oberklasse, das meist schon diverse Dellen aufweist. Wird der Fall gemeldet, attestiert der Gutachter hohe Reparatur­kosten.
  5. Alleinfahrer: Im Visier der Übeltäter stehen insbesondere Kraftfahrer, die alleine unterwegs sind. Besonders beliebt sind unerfahrene Fahranfänger sowie ältere und ortsfremde Personen. Sie sind leichter zu verunsichern.
  6. Routiniertes Auftreten: Der Gegner wirkt nach dem Crash ungewöhnlich ruhig und routiniert – als wäre ein Autounfall etwas ganz Alltäg­liches, das ihn nicht aus der Ruhe bringt.
  7. Plötzliche Zeugen: Wie aus dem Nichts tauchen fremde Menschen auf, die den Unfallhergang bezeugen können oder sogar noch psychologischen Druck ausüben.
  8. Spuren entfernen: Der Unfallgegner drängt, die Fahrzeuge sofort von der Straße zu fahren und beginnt unverzüglich, Unfallspuren wie Glasscherben oder Lacksplitter zu entfernen. Eine häufige Begründung lautet: "Damit andere Autofahrer nicht zu Schaden kommen." Möglicherweise möchte er aber nur Beweis­mittel verschwinden lassen.
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Tipps im Schadensfall
Person tippt auf Handy, während im Hintergrund ein Autounfall zu sehen ist

Betroffene Kraftfahrer können sich bei einem fingierten Unfall nur bedingt gegen den Betrug wehren. Denn die tatsächliche Beweislage kann nur ein Gutachter feststellen. Trotzdem können Sie dazu beitragen, den Zusammenstoß auf­zu­klären. Diese Tipps helfen, im Schadensfall richtig zu handeln – und am Ende nicht Opfer eines Auto-Versicherungsbetrugs zu werden:

  • Rufen Sie die Polizei, wann immer Ihnen Zweifel kommen – selbst wenn die Beamten bei Bagatellschäden nicht anrücken müssten. Wichtig für die Polizei sind Angaben zum Unfallhergang: Hätte der Unfallbeteiligte bremsen oder ausweichen können? Hat er statt­dessen beschleunigt?
  • Sichern Sie Beweise! Nehmen Sie beide Unfallfahrzeuge genau unter die Lupe, bevor Sie sie von der Straße wegbewegen. Fotos aus allen Perspektiven vom eigenen sowie vom fremden Kfz sind als Beweise unverzichtbar. Nehmen Sie auch Bremsspuren und abgebrochene Autoteile auf, die auf der Fahrbahn liegen. Erstellen Sie nach Möglichkeit eine Unfallskizze.
  • Räumen Sie danach schnellstmöglich die Straße.
  • Notieren Sie Kfz-Kennzeichen, Name und Adresse des Unfallgegners. Lassen Sie sich am besten auch den Ausweis zeigen, sofern dieser nicht bereits von der Polizei geprüft wurde.
  • Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ihre Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
  • Benachrichtigen Sie Ihre Kfz-Versicherung, wenn der Verdacht besteht, dass der Verkehrsunfall nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Person tippt auf Handy, während im Hintergrund ein Autounfall zu sehen ist
Illustration Info: Gut zu wissen
Gut zu wissen: Schadensmeldung
Illustration Info: Gut zu wissen

Egal, ob der Autoschaden in Deutschland oder im Ausland entsteht: Jeder Fahrer, der glaubt, Opfer eines Kfz-Betrugs geworden zu sein, sollte den Vorfall umgehend seiner Versicherung melden. Diese prüft mögliche Auffälligkeiten und erstellt bei Bedarf ein Rekonstruktionsgutachten.

Durch unfallanalytische Gutachten und Simulationen des Unfallhergangs gelingt es Unfallexperten, Betrüger zu überführen. Dabei werden unter anderem Kollisionswinkel gemessen, Höhe und Lage der Beulen verglichen und die tatsächliche Reaktionszeit errechnet. So kann die Versicherung nachweisen, ob die Schäden am Auto tatsächlich beim gemeldeten Unfall entstanden sind.

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Strafmaß nach StGB

Ziel fingierter Autounfälle ist es, einen möglichst schweren Schaden herbeizuführen, um anschließend eine möglichst hohe Geldsumme bei der Kfz-Versicherung des angeblichen Unfallverursachers abzugreifen. Da der vermeintlich Geschädigte dabei falsche Tatsachen vortäuscht, handelt es sich um Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB).

Darüber hinaus beeinträchtigt die Beschädigung oder Zerstörung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge die Sicherheit des Straßenverkehrs. Daher ist bei Betrugsfällen meist auch der Tatbestand von § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) erfüllt.

Bei Kfz-Versicherungs­betrug ist mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug zu rechnen

Je nach Straffall erwartet Versicherungs­betrüger eine hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe sechs Monate bis zehn Jahre. Fallen die Straftat­bestände von § 263 und § 315b StGB zusammen, erlässt das Gericht eine einheitliche, entsprechend höhere Strafe.

Wann verjährt die Strafe für Versicherungsbetrug?

Gemäß § 78 III Nr. 4 StGB beträgt die Verjährungs­frist bei Kfz-Versicherungsbetrug fünf Jahre. Kommt es innerhalb dieses Zeitraums nicht zur Anzeige, kann das Gericht den Übeltäter nicht mehr für die Tat belangen. Bei Betrug unterbricht die Verjährung, sobald der Beschuldigte polizeilich vernommen oder auch nur darüber informiert wird, dass ein Ermittlungs­verfahren gegen ihn läuft.

Das heißt: Vermuten Sie einen Auto-Versicherungs­betrug, sollten Sie den Verdacht unbedingt der Polizei melden. Nur so ist es möglich, den Betrüger für die Straftat zur Rechenschaft zu ziehen.

Illustration Info: Gut zu wissen
Gut zu wissen: Rechtliche Folgen
Illustration Info: Gut zu wissen

Kann die Kfz-Versicherung einem Versicherungs­nehmer betrügerische Absichten nachweisen, ist sie nicht verpflichtet, für den Unfallschaden aufzukommen. Der Betrug hat den sofortigen Verlust des Versiche­rungs­schutzes zur Folge.

Darüber hinaus kann der Autoversicherer die durch den Schadensfall entstandenen Sachverständigen- und Gutachtenkosten vom Versicherungs­betrüger zurückfordern und Anzeige gegen ihn erstatten.

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