Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist etwa jeder siebte aller Schadensfälle der Kfz-Haftpflichtversicherung typische Anzeichen einer Manipulation auf. "Häufig wird das Ausmaß des tatsächlichen Schadens nachträglich vergrößert oder bereits vorhandene Schäden werden erneut abgerechnet", erklärt Kathrin Jarosch, Pressesprecherin des GDV.
Darüber hinaus gebe es Unfälle, die mit Bekannten abgesprochen, vorgetäuscht oder vorsätzlich herbeigeführt sind. Besonders skrupellos seien die sogenannten "Autobumser". Sie verwickeln ahnungslose Fahrzeughalter in einen Unfall, um dann Geld von der Versicherung zu kassieren.
Laut GDV entsteht durch Versicherungsbetrug in der Schadens- und Unfallversicherung ein jährlicher Schaden von rund vier bis fünf Milliarden Euro.
Der GDV und Stiftung Warentest haben Indizien gesammelt, die auf einen geplanten Unfall und Kfz-Versicherungsbetrug hinweisen. Diese acht Warnsignale deuten darauf hin, dass Betrüger am Werk sein könnten:
Betroffene Kraftfahrer können sich bei einem fingierten Unfall nur bedingt gegen den Betrug wehren. Denn die tatsächliche Beweislage kann nur ein Gutachter feststellen. Trotzdem können Sie dazu beitragen, den Zusammenstoß aufzuklären. Diese Tipps helfen, im Schadensfall richtig zu handeln – und am Ende nicht Opfer eines Auto-Versicherungsbetrugs zu werden:
Egal, ob der Autoschaden in Deutschland oder im Ausland entsteht: Jeder Fahrer, der glaubt, Opfer eines Kfz-Betrugs geworden zu sein, sollte den Vorfall umgehend seiner Versicherung melden. Diese prüft mögliche Auffälligkeiten und erstellt bei Bedarf ein Rekonstruktionsgutachten.
Durch unfallanalytische Gutachten und Simulationen des Unfallhergangs gelingt es Unfallexperten, Betrüger zu überführen. Dabei werden unter anderem Kollisionswinkel gemessen, Höhe und Lage der Beulen verglichen und die tatsächliche Reaktionszeit errechnet. So kann die Versicherung nachweisen, ob die Schäden am Auto tatsächlich beim gemeldeten Unfall entstanden sind.
Ziel fingierter Autounfälle ist es, einen möglichst schweren Schaden herbeizuführen, um anschließend eine möglichst hohe Geldsumme bei der Kfz-Versicherung des angeblichen Unfallverursachers abzugreifen. Da der vermeintlich Geschädigte dabei falsche Tatsachen vortäuscht, handelt es sich um Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB).
Darüber hinaus beeinträchtigt die Beschädigung oder Zerstörung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge die Sicherheit des Straßenverkehrs. Daher ist bei Betrugsfällen meist auch der Tatbestand von § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) erfüllt.
Je nach Straffall erwartet Versicherungsbetrüger eine hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe sechs Monate bis zehn Jahre. Fallen die Straftatbestände von § 263 und § 315b StGB zusammen, erlässt das Gericht eine einheitliche, entsprechend höhere Strafe.
Gemäß § 78 III Nr. 4 StGB beträgt die Verjährungsfrist bei Kfz-Versicherungsbetrug fünf Jahre. Kommt es innerhalb dieses Zeitraums nicht zur Anzeige, kann das Gericht den Übeltäter nicht mehr für die Tat belangen. Bei Betrug unterbricht die Verjährung, sobald der Beschuldigte polizeilich vernommen oder auch nur darüber informiert wird, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft.
Das heißt: Vermuten Sie einen Auto-Versicherungsbetrug, sollten Sie den Verdacht unbedingt der Polizei melden. Nur so ist es möglich, den Betrüger für die Straftat zur Rechenschaft zu ziehen.
Kann die Kfz-Versicherung einem Versicherungsnehmer betrügerische Absichten nachweisen, ist sie nicht verpflichtet, für den Unfallschaden aufzukommen. Der Betrug hat den sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.
Darüber hinaus kann der Autoversicherer die durch den Schadensfall entstandenen Sachverständigen- und Gutachtenkosten vom Versicherungsbetrüger zurückfordern und Anzeige gegen ihn erstatten.