
Was ist mit einem Mofaführerschein erlaubt?

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung, umgangssprachlich Mofaführerschein genannt, dürfen Personen ab einem Mindestalter von 15 Jahren Motorfahrräder ("Mofas") mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr bewegen.
Fahrer, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Prüfbescheinigung, um Mofas auf öffentlichen Straßen zu steuern.
Wichtig: Der Mofaführerschein ist nicht mit Führerscheinklasse M zu verwechseln. Diese Fahrerlaubnis berechtigte Personen ab 16 Jahren dazu, motorisierte Fahrräder und zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit zu lenken. 2013 wurde die Klasse M von Führerscheinklasse AM („Rollerführerschein") abgelöst.
Darf ich ein 25 km/h Auto mit Mofaführerschein fahren?
Nein, mit einer Mofa-Prüfbescheinigung ist es nicht gestattet, führerscheinpflichtige Autos im Straßenverkehr zu bewegen. Um vierrädrige, mehrspurige Kfz zu steuern, ist eine gesonderte Fahrerlaubnis erforderlich – unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Auch für auf 25 km/h gedrosselte Kleinst-Pkw, sogenannte „25er“, reicht ein Mofaführerschein nicht aus.
Wer mit einem „25er“ auf die Straße möchte, benötigt mindestens Führerscheinklasse S. Diese Fahrerlaubnis berechtigt Personen ab 16 Jahren dazu, dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Trikes, Quads oder Microcars bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit zu steuern. Dasselbe gilt für Führerscheinklasse AM: Fahrern ab 16 Jahren ist es damit gestattet, Mopeds, Roller und andere Kleinkrafträder bis 50 ccm zu lenken. Liegt der Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm sprechen Experten von Leichtkrafträdern. Diese erbringen eine Motorleistung von maximal 15 PS und dürfen nur mit Motorrad Führerscheinklasse A1 bzw. 1B gefahren werden. Auch hier reicht der Mofa-Führerschein nicht für die Nutzung eines dieser Zweiräder aus.
Mit einem regulären Führerschein der Klasse B dürfen Sie nicht nur mehrspurige Pkw und Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse, sondern auch 25 km/h Autos auf öffentlichen Straßen bewegen. Das Mindestalter für den Pkw-Führerschein liegt bei 18 Jahren.
Für Krankenfahrstühle und Mobilitätshilfen gibt es eine Sonderregelung
Gilt ein (Kleinst-)Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, ist es fahrerlaubnisfrei. Wer eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt, darf damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung: An der Bauart des Leichtkraftfahrzeugs ist erkennbar, dass es für die Nutzung durch körperlich beeinträchtige Personen bestimmt ist:
- Krankenfahrstuhl: mit Elektroantrieb, 15 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, maximal 110 cm breit, höchstens 300 kg Leermasse bzw. 500 kg Gesamtgewicht
- Mobilitätshilfe: zweispurig angeordnetes Fahrzeug (z.B. E-Scooter mit Stützrädern und lenkerähnlicher Haltestange), 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, bis zu 70 cm breit
Eine spezielle Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle zu erwerben, um auf 25 km/h gedrosselte Kleinst-Pkws zu steuern, ist mittlerweile nicht mehr möglich. Zweisitzige „25er“, die bis 30. Juni 1999 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, als Krankenfahrstühle zu nutzen, ist dagegen nach wie vor zulässig – vorausgesetzt, der Fahrzeugführer ist behindert oder gebrechlich.
Führerscheinfreie vs. fahrererlaubnisfreie Fahrzeuge
„Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ – wo liegt der Unterschied? Nun, der Führerschein steht für das Dokument, wohingegen die Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge berechtigt. In manchen Fällen verwenden Personen die Wörter „führerscheinfrei“ und „fahrerlaubnisfrei“ als Synonym. Bei Mofas handelt es sich beispielsweise um führerscheinfreie Fahrzeuge. Auch einige landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie Flurförderzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen zählen zu den führerscheinfreien Fahrzeugen.
Diese Strafen drohen, wenn Sie mit Mofaführerschein Auto fahren
Wer einen Pkw ohne gültige Fahrerlaubnis im Straßenverkehr bewegt, begeht eine Straftat. Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten und bis zu drei Punkte in Flensburg vor.
Ausschlaggebend für das Strafmaß ist, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig war.
- Ist dem Fahrer bewusst, dass er mit Mofa-Prüfbescheinigung keinen Pkw steuern darf, handelt er vorsätzlich und riskiert bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe.
- Ist der Person am Lenkrad nicht bewusst, dass der Mofaführerschein nicht zum Autofahren berechtigt, handelt sie fahrlässig. Das Strafmaß fällt mit einer Haftstrafe von maximal sechs Monaten entsprechend milder aus.
Welche Fahrzeuge Sie mit Mofaführerschein fahren dürfen

Sie haben eine Mofa-Prüfbescheinigung? Dann sind Sie nicht nur dazu berechtigt, Mofas bis 50 ccm Hubraum, sondern auch folgende fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr zu bewegen:
- Leichtmofas bis 30 ccm Hubraum, die bauartbedingt 20 km/h Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten
- Elektronische Mobilitätshilfen wie Segways, die eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen
Wer einen Mofaführerschein besitzt, darf gedrosselte Motorroller und dreirädrige Klein-Kfz fahren
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legt in § 4 Absatz 1 Nr. 1b fest, dass Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h Mofas gleichgestellt sind. Das gilt allerdings nur, wenn ihre Bauart sicherstellt, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn auf maximal 25 km/h beschränkt ist.
Mit einer Mofa-Prüfbescheinigung dürfen Sie also auch gedrosselte zweisitzige Motorroller und dreirädrige Kleinkrafträder auf öffentlichen Straßen bewegen. Ein Umbau zum Einsitzer ist nicht nötig. Um leistungsstärkere Kleinkrafträder wie Mokicks, Mopeds oder Roller bis 45 km/h zu steuern, ist mindestens Führerscheinklasse AM erforderlich.
Eine spezielle Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle zu erwerben, um auf 25 km/h gedrosselte Kleinst-Pkws zu steuern, ist mittlerweile nicht mehr möglich. Zweisitzige „25er“, die bis 30. Juni 1999 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, als Krankenfahrstühle zu nutzen, ist dagegen nach wie vor zulässig – vorausgesetzt, der Fahrzeugführer ist behindert oder gebrechlich.
Elektroauto mit Mofaführerschein
Gleiches gilt für sogenannte Leichtfahrzeuge beziehungsweise Elektro-Leichtfahrzeuge. Sie gleichen optisch einem Auto mit drei oder vier Rädern und gelten somit nicht mehr als Zweirad. Ihre Maximalgeschwindigkeit beträgt 45 Stundenkilometer. Daher dürfen Piloten dieses „Auto“ mit Mofazulassung fahren. Durch ihre Rundumverkleidung schützen die Kleinfahrzeuge im Gegensatz zum Moped auch vor Regen und Kälte. Bestimmte Modelle bieten außerdem einen praktikablen Kofferraum.
Vor Kauf eines dieser Fortbewegungsmittel sollten sich Interessenten Gedanken über den Einsatzbereich machen. Zum einen sind Mopedautos trotz geringer Unterhaltungskosten als Neufahrzeug in der Anschaffung nicht ganz billig. Zum anderen stellt die begrenzte Geschwindigkeit ein nicht zu vernachlässigendes Sicherheitsrisiko dar. Schließlich rechnen andere Verkehrsteilnehmer aufgrund der Ähnlichkeit zu einem vollwertigen Auto nicht mit geringem Tempo. Auch in Hinblick auf ihr Sicherheitsniveau können Mopedautos nicht mithalten. Bei Crashtests erwiesen sich viele Modelle als Sicherheitsrisiko für ihre Insassen.
Fazit: Diese Leichtfahrzeuge eignen sich eher als Stadtautos für kurze Strecken. In der Elektro-Variante bieten sie zudem eine umweltfreundliche und kostengünstigere Alternative im Vergleich zum „normalen“ Elektroauto. Obendrein passen sie in die kleinsten Parklücken und helfen bei Parkplatznot in der Stadt.
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