25 kmh Auto ohne Führerschein: Mann sitzt lächelnd am Steuer eines Pkw
Welche Fahrzeuge darf man wann fahren?

25 km/h Auto mit oder ohne Mofa­führerschein fahren: Was ist erlaubt?

  • Wer nur einen Mofaführerschein hat, darf keine Autos fahren – auch keine Mini-Pkw mit 25 km/h Höchst­geschwindig­keit. Hier erfahren Sie, welche Fahrzeuge Sie mit Mofa­führer­schein fahren dürfen.
  • Es ist nicht erlaubt, ein 25 km/h Auto mit Mofa­führer­schein zu fahren. Die Strafe hängt davon ab, ob die Tat fahr­lässig oder vorsätzlich war.
  • Die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt Personen ab 15 Jahren lediglich zum Lenken von Mofas bis 50 Kubik­zentimeter (ccm) Hub­raum, zwei- und drei­rädrigen Kraft­fahrzeugen mit 25 km/h Höchst­geschwindig­keit sowie elektronischen Mobilitäts­hilfen wie Segways.
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Sie dürfen mit einer Prüf­bescheinigung fürs Mofa nicht Auto fahren. Auch für Mini-Pkw mit 25 km/h Höchst­geschwindig­keit ("25er") brauchen Sie mindestens Führer­schein­klasse S oder AM.

Mit einem Mofaführerschein dürfen Sie keine dreirädrigen Kraft­räder oder vierrädrigen Leicht­kraft­fahrzeuge bis 45 km/h Höchst­geschwindigkeit steuern. Dazu gehören zum Beispiel:

Ein Mofaführer­schein reicht auch nicht für:

  • Mopeds, Roller und andere Klein­kraft­räder bis 50 ccm (erforderliche Führer­schein­klasse: AM)
  • Leichtkrafträder zwischen 50 ccm und 125 ccm (erforderliche Motorrad-Führer­schein­klasse: A1 bzw. 1B)

Unabhängig vom Antrieb dürfen Sie mit einem Mofa­führer­schein folgende Fahr­zeuge fahren:

  • Motorisierte Fahrräder (Mofas) bis 50 ccm mit 25 km/h Höchst­geschwindigkeit
  • Leichtmofas bis 30 ccm mit 20 km/h Höchst­geschwindigkeit
  • Elektronische Mobilitäts­hilfen mit 20 km/h Höchst­geschwindig­keit (z. B. Segways)
  • Gedrosselte Motor­roller und drei­rädrige Klein-Kfz mit 25 km/h Höchst­geschwindigkeit
  • Darf man ein 25 km/h Mopedauto ohne Führerschein fahren?

    Nein, als Führerschein für ein Moped­auto bis 25 km/h brauchen Sie mindestens Führer­schein­klasse S oder AM. Beide Fahr­erlaubnis­klassen gelten als Moped­auto-Führer­schein. Sie dürfen damit unter anderem Micro­cars bis 45 km/h Höchst­geschwindig­keit fahren. Ob es sich bei dem Mini-Pkw um Elektro­fahrzeug oder Verbrenner (z. B. Zwei­zylinder mit Diesel­motor) handelt, spielt keine Rolle. Wer mit einem 25 km/h Auto ohne Führer­schein auf öffent­lichen Straßen unter­wegs ist, macht sich strafbar.

    Wichtig: Führerschein­klasse S wurde 2013 von Klasse AM ("Roller­führer­schein") abgelöst. Jugendliche ab 15 Jahren, die Moped­auto fahren wollen, brauchen Führer­schein­klasse AM. Wer zwischen 2005 und 2013 Führer­schein­klasse S erworben hat, darf damit weiterhin drei­rädrige Klein­kraft­räder und vierrädrige Leicht­kraft­fahrzeuge bis 45 km/h steuern. Eine Übergangs­regelung gibt es nicht.

  • Ist es erlaubt, einen 25 km/h Roller ohne Führerschein zu fahren?

    Nein, das ist nicht erlaubt. Auch bei einer Maximal­geschwindig­keit von 25 km/h ist ein Mofa­führer­schein Voraus­setzung, um den Roller zu fahren.
  • Kann man mit Mofa-Prüfbescheinigung 45 km/h fahren?

    Es ist nicht erlaubt, mit Mofa-Prüfbescheinigung 45 km/h zu fahren. Mit dem Mofaführerschein dürfen Sie höchstens mit 25 km/h unterwegs sein.
  • Welchen Führerschein braucht man für ein Mopedauto?

    Für ein Mopedauto brauchen Jugendliche ab 15 Jahren mindestens Führerscheinklasse AM. Auch wer bis 2013 einen Führerschein der Klasse S gemacht hat, darf ein Mopedauto oder 25 km/h Auto fahren.
  • Ab wie viel km/h braucht man einen Führerschein?

    Wer ein motorisiertes Fahr­rad (Mofa) ab 25 km/h Höchst­geschwindig­keit fahren will, braucht einen Mofa­führer­schein. Aber: Streng genommen ist die Bescheinigung für Mofas kein "echter" Führer­schein. Zum Bei­spiel ist keine praktische Prüfung nötig. Als "kleinsten" Führer­schein braucht man Fahrerlaubnisklasse AM für Klein­kraft­räder bis 45 km/h Höchst­geschwindig­keit.
  • Für welche Fahrzeuge braucht man keinen Führerschein?

    Diese Fahrzeuge sind in Deutschland fahrerlaubnisfrei:

    • Elektrokleinstfahrzeuge mit höchstens 20 km/h (z. B. E-Scooter, Segways, Mobilitäts­hilfen für körper­lich be­ein­trächtigte Menschen)
    • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit 25 km/h bauart­bedingter Höchst­geschwindig­keit (z. B. Mofa)
    • Zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B (z. B. Moped) mit höchstens 25 km/h
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U (z. B. Lasten­moped) mit höchstens 25 km/h
    • Krankenfahrstühle mit Elektro­motor, die zum Gebrauch durch körper­lich be­ein­trächtigte Personen bestimmt sind (Leer­gewicht: max. 300 kg ohne Fahrer:in, Gesamt­gewicht: max. 500 kg, Breite: max. 110 cm, bauart­bedingte Höchst­geschwindig­keit: 15 km/h)
    • Land- oder forstwirtschaftliche Zugfahrmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit höchstens 6 km/h

    Wichtig: Mofas, motorisierte Kranken­fahrstühle, gedrosselte Motorroller und andere zwei- oder drei­rädrige Kfz mit maximal 25 km/h sind zwar führerschein­frei. Dennoch ist eine Mofa-Prüf­bescheinigung Voraus­setzung, um damit am Straßen­verkehr teilzunehmen. Ein Auto, das führerscheinfrei ist, gibt es in Deutschland nicht.

    Quelle: § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

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Wer ohne gültige Fahrerlaubnis Auto fährt, begeht eine Straftat. Laut Regelung in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann es dafür eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder bis zu zwölf Monate Freiheitsstrafe geben. Das Strafmaß richtet sich im Regelfall danach, ob die Person am Steuer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat:

  • Fahrlässig: Fahrer:in war nicht bewusst, dass Mofaführerschein nicht zum Autofahren berechtigt (Sanktion: Haftstrafe von maximal sechs Monaten).
  • Vorsätzlich: Fahrer:in war bewusst, dass sie oder er mit Mofa-Prüfbescheinigung kein Auto fahren darf (Sanktion: bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe).

Wichtig: Ob jemand ein Auto mit Mofaführerschein oder ganz ohne Führerschein fährt, macht für die Strafe keinen Unterschied. Auch Fahren mit der falschen Fahrerlaubnisklasse (z. B. Auto mit Rollerführerschein) gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ein Mofa mit Autoführerschein dürfen Sie dagegen fahren: Mit Führerscheinklasse B können Sie Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit ohne zusätzliche Fahrerlaubnis steuern.

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