- Wer nur einen Mofaführerschein hat, darf keine Autos fahren – auch keine Mini-Pkw mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Hier erfahren Sie, welche Fahrzeuge Sie mit Mofaführerschein fahren dürfen.
- Es ist nicht erlaubt, ein 25 km/h Auto mit Mofaführerschein zu fahren. Die Strafe hängt davon ab, ob die Tat fahrlässig oder vorsätzlich war.
- Die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt Personen ab 15 Jahren lediglich zum Lenken von Mofas bis 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum, zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie elektronischen Mobilitätshilfen wie Segways.
25 km/h Auto mit oder ohne Mofaführerschein fahren: Was ist erlaubt?

25 km/h Auto und Mofaführerschein: Was ist erlaubt?
Darf ich ein 25 km/h Auto mit Mofaführerschein fahren?
Was darf man mit Mofaführerschein nicht fahren?
Mit einem Mofaführerschein dürfen Sie keine dreirädrigen Krafträder oder vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit steuern. Dazu gehören zum Beispiel:
Ein Mofaführerschein reicht auch nicht für:
- Mopeds, Roller und andere Kleinkrafträder bis 50 ccm (erforderliche Führerscheinklasse: AM)
- Leichtkrafträder zwischen 50 ccm und 125 ccm (erforderliche Motorrad-Führerscheinklasse: A1 bzw. 1B)
Welche Fahrzeuge darf ich mit Mofaführerschein fahren?
Unabhängig vom Antrieb dürfen Sie mit einem Mofaführerschein folgende Fahrzeuge fahren:
- Motorisierte Fahrräder (Mofas) bis 50 ccm mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Leichtmofas bis 30 ccm mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Elektronische Mobilitätshilfen mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit (z. B. Segways)
- Gedrosselte Motorroller und dreirädrige Klein-Kfz mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Darf man ein 25 km/h Mopedauto ohne Führerschein fahren?
Nein, als Führerschein für ein Mopedauto bis 25 km/h brauchen Sie mindestens Führerscheinklasse S oder AM. Beide Fahrerlaubnisklassen gelten als Mopedauto-Führerschein. Sie dürfen damit unter anderem Microcars bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Ob es sich bei dem Mini-Pkw um Elektrofahrzeug oder Verbrenner (z. B. Zweizylinder mit Dieselmotor) handelt, spielt keine Rolle. Wer mit einem 25 km/h Auto ohne Führerschein auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, macht sich strafbar.
Wichtig: Führerscheinklasse S wurde 2013 von Klasse AM ("Rollerführerschein") abgelöst. Jugendliche ab 15 Jahren, die Mopedauto fahren wollen, brauchen Führerscheinklasse AM. Wer zwischen 2005 und 2013 Führerscheinklasse S erworben hat, darf damit weiterhin dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h steuern. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.
Ist es erlaubt, einen 25 km/h Roller ohne Führerschein zu fahren?
Kann man mit Mofa-Prüfbescheinigung 45 km/h fahren?
Welchen Führerschein braucht man für ein Mopedauto?
Ab wie viel km/h braucht man einen Führerschein?
Für welche Fahrzeuge braucht man keinen Führerschein?
Diese Fahrzeuge sind in Deutschland fahrerlaubnisfrei:
- Elektrokleinstfahrzeuge mit höchstens 20 km/h (z. B. E-Scooter, Segways, Mobilitätshilfen für körperlich beeinträchtigte Menschen)
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (z. B. Mofa)
- Zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B (z. B. Moped) mit höchstens 25 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U (z. B. Lastenmoped) mit höchstens 25 km/h
- Krankenfahrstühle mit Elektromotor, die zum Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen bestimmt sind (Leergewicht: max. 300 kg ohne Fahrer:in, Gesamtgewicht: max. 500 kg, Breite: max. 110 cm, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 15 km/h)
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugfahrmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit höchstens 6 km/h
Wichtig: Mofas, motorisierte Krankenfahrstühle, gedrosselte Motorroller und andere zwei- oder dreirädrige Kfz mit maximal 25 km/h sind zwar führerscheinfrei. Dennoch ist eine Mofa-Prüfbescheinigung Voraussetzung, um damit am Straßenverkehr teilzunehmen. Ein Auto, das führerscheinfrei ist, gibt es in Deutschland nicht.
Strafen beim Autofahren mit oder ohne Mofaführerschein
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis Auto fährt, begeht eine Straftat. Laut Regelung in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann es dafür eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder bis zu zwölf Monate Freiheitsstrafe geben. Das Strafmaß richtet sich im Regelfall danach, ob die Person am Steuer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat:
- Fahrlässig: Fahrer:in war nicht bewusst, dass Mofaführerschein nicht zum Autofahren berechtigt (Sanktion: Haftstrafe von maximal sechs Monaten).
- Vorsätzlich: Fahrer:in war bewusst, dass sie oder er mit Mofa-Prüfbescheinigung kein Auto fahren darf (Sanktion: bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe).
Wichtig: Ob jemand ein Auto mit Mofaführerschein oder ganz ohne Führerschein fährt, macht für die Strafe keinen Unterschied. Auch Fahren mit der falschen Fahrerlaubnisklasse (z. B. Auto mit Rollerführerschein) gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ein Mofa mit Autoführerschein dürfen Sie dagegen fahren: Mit Führerscheinklasse B können Sie Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit ohne zusätzliche Fahrerlaubnis steuern.


