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Fahrzeug­wechsel-Versicherung

Versicherung bei Auto­kauf & Verkauf
Fahrzeugwechsel-Versicherung: Frau und Mann sitzen in Auto und tippen auf Display im Armaturenbrett

Unsere Auszeichnung

Die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs AG wird von der Zeitschrift Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Ausgabe 11/2026 mit "Sehr gut" ausgezeichnet. Bewertet wurden 28 Kfz-Serviceversicherer in Deutschland, wovon neun weitere Anbieter ebenfalls die Note "Sehr Gut" erhalten.
  • Fahrzeug­wechsel bedeutet: Sie ersetzen Ihr bisheriges Fahrzeug durch ein anderes. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen und ein neues kaufen.
  • Bei einem Fahrzeug­wechsel brauchen Sie eine neue Versicherung für Ihr neues Auto.
  • Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das heißt: Sie dürfen auch im laufenden Ver­sicherungs­jahr Ihre Kfz-Ver­sicherung wechseln.
  • Wenn Sie das alte Fahr­zeug abmelden, endet Ihr bis­heriger Kfz-Versicherungs­vertrag auto­matisch.
Bei einem Auto­kauf ist eine Ver­si­che­rung für Ihr neues Auto Pflicht. Ohne Ver­sicherungs­nach­weis können Sie den Pkw nicht zulassen. Ob Sie sich mit frisch be­stan­denem Führer­schein Ihren Erstwagen zulegen oder mit jahre­langer Fahr­praxis auf ein anderes Auto umsteigen, spielt dabei keine Rolle.

Neues Auto: Versicherung

Je nachdem, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen, sind ver­schie­dene Ver­sicherungs­arten sinnvoll:

  • Als Neuwagen-Versicherung lohnt sich in der Regel Voll­kasko.
  • Als Gebrauchtwagen-Versicherung ist meist Teil­kasko empfehlens­wert. Für sehr alte Gebraucht­fahr­zeuge, die kaum noch Wert haben, reicht teil­weise Kfz-Haftpflicht aus.
  • Eine Elektroauto-Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie Ihren Diesel oder Benziner ver­kaufen und auf einen Stromer umsteigen. Sie bietet Zusatz­leistungen speziell für E-Fahr­zeuge, zum Beispiel Akku-Schutz.
  • Eine Hybrid-Versicherung lohnt sich, wenn Sie sich einen Teil-Stromer zulegen. Die Kfz-Ver­sicherung für Ihr neues Auto deckt unter anderem Schäden am Akku ab.

Kfz-Versicherung & Fahr­zeug­wechsel: Ab­lauf bei Auto­kauf

Wenn Sie ein Auto kaufen, läuft der Fahr­zeug­wechsel mit Ver­sicherung und An­meldung des neuen Wagens wie folgt ab:

  • Abschluss einer Kfz-Versicherung für neues Fahr­zeug
  • Unterzeichnung des Kauf­ver­trags für das Auto und Über­nahme des Fahrzeugs
  • Zulassung des Autos bei der Kfz-Behörde (bei Neu­wagen oft im Service des Auto­händlers bzw. der Autohändlerin inbegriffen)

Wichtig: Ohne Kfz-Versicherung bzw. elek­tro­nische Ver­si­che­rungs­bestätigung (eVB-Nummer) können Sie Ihr Auto nicht zulassen. Am besten schließen Sie den Ver­si­che­rungs­vertrag vor Auto­kauf ab. Eine Vorgabe, wann bzw. inner­halb welchen Zeitraums Sie bei Fahrzeug­wechsel eine Versicherung für Ihr neues Auto abschließen, gibt es aber nicht. Die eVB-Nummer erhalten Sie meist wenige Minuten nach Ab­schluss der Versicherung per E-Mail oder SMS.

Altes Auto verkauft, Versicherung für den neuen Wagen aber noch nicht ab­ge­schlos­sen? Die Allianz bietet Ihrem Fahrzeug leistungs­starken Schutz, unter anderem mit besonders hoher Deckungs­summe in der Kfz-Haft­pflicht. Als besondere Vorteile beinhaltet die Versicherung für Ihr neues Auto zum Beispiel:

  • Update-Garantie: Verbessert sich Ihr Tarif in Zukunft, geben wir in Allianz Komfort und Premium die neuen Kon­di­tionen direkt an Sie weiter. So bleibt Ihr Ver­sicherungs­schutz immer aktuell – ohne Mehrbeitrag.
  • Starker Schutz für E-Fahrzeuge: Akku und Lade­zubehör Ihres Elektro­autos sind in allen Produktlinien der Allianz mit­ver­sichert. In Komfort und Premium reguliert die Allianz Autoversicherung auch Schäden an Ihrer eigenen Lade­station, die durch Van­da­lismus oder Fehl­bedienung beim Laden entstehen – ohne Limit.
  • Schneller Schadenservice: Bei der Allianz sind 99 Prozent aller Voll- und Teil­kasko­schäden innerhalb von fünf Tagen reguliert.
  • Sie möchten sich zu Autokauf und Versicherung beraten lassen? Unser Service-Team ist gerne für Sie da.
  • Nur vier Schritte: Berechnen Sie schnell und einfach den möglichen Tarif der Kfz-Versicherung für Ihr neues Auto.
Wer auf ein anderes Fahr­zeug umsteigt, braucht eine neue Kfz-Ver­sicherung. Sie können bei Ihrem bis­herigen Anbieter für Ihr neues Auto eine Ver­sicherung abschließen. Oder Sie entscheiden sich für einen Versicherungswechsel, um das Kfz bei einem anderen Anbieter zu besseren Konditionen zu versichern.

Neues Auto: Versicherung wechseln oder behalten?

Neues Auto, neue Versicherung: Nach Verkauf Ihres bisherigen Wagens und Kauf eines neuen Autos können Sie die Ver­si­che­rung frei wählen. Bei einem Fahr­zeug­wechsel haben Sie zwei Möglich­keiten:

  1. Sie schließen für das neue Fahr­zeug einen neuen Vertrag bei Ihrer bis­herigen Kfz-Versicherung ab.
  2. Sie schließen für Ihr neues Auto eine Versicherung bei einem neuen Anbieter ab (Versicherungswechsel Kfz).

Wo und wie Sie Ihr neues Auto versichern, ist Ihre Ent­scheidung. Aber: Um günstigere Bei­träge oder bessere Leistungen zu er­hal­ten, ist es bei einem Fahr­zeug­wechsel oft sinn­voll, die Kfz-Versicherung zu wechseln. In jedem Fall lohnt sich ein Anbietervergleich. So prüfen Sie, ob Ihr bisheriger Versicherer nach wie vor die fairsten Konditionen bietet. Oder ob es sich lohnt, für Ihr neues Auto die Versicherung zu wechseln.

Welche Versicherung nach Fahrzeugwechsel?

Welche Versicherungsart und Zusatz­bau­steine für Ihr neues Auto sinn­voll sind, hängt von seinem Alter und Wert ab. Außer­dem spielt es eine Rolle, wie (oft) Sie das Fahrzeug nutzen:

  • Kfz-Haftpflicht: reicht als gesetz­lich vor­ge­schriebener Grund­schutz für ältere Fahrzeuge aus.
  • Teilkasko: ist sinnvoll für junge Gebraucht­wagen ab vier bis fünf Jahren.
  • Vollkasko: lohnt sich für fabrik­neue Fahrzeuge und teure Jahreswagen.
  • Zusatzbausteine: stimmen den Versicherungs­schutz auf Ihre Lebens­situation und Ihr Fahr­ver­halten ab. Für Viel­fahrer:innen zum Beispiel ist ein Schutzbrief sinn­voll. Mit einer Telematik-Versicherung sparen unter anderem junge Fahrer:innen Beiträge.

Kfz-Versicherung kündigen und neu abschließen oder alten Vertrag behalten?

Ihr bisheriger Versicherungsanbieter gewährt Ihnen besonders günstige Kon­di­tionen oder spezielle Rabatte, wenn Sie ihm treu bleiben? Dann ist es eine Über­legung wert, Ihr neues Fahr­zeug bei ihm zu versichern. Verzichten Sie trotzdem nicht auf einen Anbieter­vergleich. Oft bieten Kfz-Versicherer Sonder­konditionen oder Ver­güns­ti­gungen für Wechsel­willige an. In diesem Fall kann es sich lohnen, wenn Sie Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen und neu abschließen.

Neues Auto versichern: Was braucht man?

Wenn Sie für Ihr neues Auto eine Versicherung abschließen, braucht der Anbieter verschiedene Angaben zu Ihnen (z. B. Bankverbindung, aktuelle SF-Klasse) und Ihrem Fahrzeug (z. B. Schlüsselnummer). Die benötigten Informationen finden Sie in der Regel in folgenden Unterlagen:

  • Noch Fragen zu Fahrzeugwechsel und Versicherung? Unser Service-Team berät Sie gerne.
  • Nur vier Schritte: Berechnen Sie schnell und einfach Ihren möglichen Versicherungstarif.
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
Wenn Sie Ihr Auto wechseln und die Versicherung für Ihr neues Fahr­zeug ab­ge­schlossen haben, melden Sie es bei der Kfz-Behörde an Ihrem Haupt­wohnsitz an. Die Ab­meldung Ihres bisherigen Pkw ist deutsch­land­weit bei jeder Zulassungs­behörde möglich.
  1. Neues Auto anmelden: Ist nur bei der Zulassungs­stelle an Ihrem Haupt­wohn­sitz möglich. Ein fabrik­neues Fahr­zeug können Sie auch online zu­lassen. Auf der Web­seite der für Sie zu­ständigen Kfz-Behörde erfahren Sie, ob dieser Online-Service verfüg­bar ist. Je nach Zulassungsbehörde kostet die Kfz-Zulassung zwischen zwölf und 30 Euro. Brauchen Sie neue Kfz-Kennzeichen, kommen rund 20 Euro hinzu (zu­sätz­lich bundes­weit 12,80 Euro für Wunschkennzeichen).
  2. Altes Auto abmelden: Ist bei jeder Kfz-Zulassungs­stelle in Deutsch­land möglich. Je nach Behörde kostet die Ab­meldung sechs bis zehn Euro. Fahr­zeuge, die ab 1. Januar 2015 zu­ge­lassen sind, können Sie online abmelden.
Kaufen Sie ein gebrauchtes Auto, kann der Vorbesitzer bzw. die Vorbesitzerin Ihnen die bis­herige Kenn­zeichen­kombi­nation über­lassen. Voraus­gesetzt, der Fahr­zeug­wechsel findet inner­halb des­selben Stadt- oder Land­kreises statt. Bei einem Halterwechsel zahlen Sie für die Kfz-Um­schreibung zwischen 20 und 30 Euro. War das Auto zuvor in einem anderen Zu­lassungs­bezirk angemeldet, können Sie das land­kreis­fremde Kenn­zeichen des Vor­besitzers bzw. der Vorbesitzerin nicht übernehmen.

Werden bei der Abmeldung eines Fahrzeuges auch andere Versicherungen gekündigt?

Nein. Wenn Sie Ihr altes Auto abmelden, endet nur Ihre Kfz-Ver­si­che­rung bei Fahr­zeug­wechsel auto­matisch. Über die eVB-Nummer teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Auto­versicherer die Ab­meldung des Kfz und somit die Be­endigung Ihres Kfz-Ver­sicherungs­ver­trags mit. Auto abmelden und Versicherung wechseln ist also ohne Kündigung möglich. Haben Sie zum Bei­spiel eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung, die Sie nach dem Fahrzeug­wechsel nicht mehr brauchen, reichen Sie die Kündigung separat bei Ihrem Versicherer ein.

Kann ich bei einem Fahrzeugwechsel mein altes Kennzeichen behalten?

In der Regel ist Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeug­wechsel bundes­weit möglich. Das heißt: Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie Ihr altes Kenn­zeichen behalten und an Ihrem neuen Wagen weiternutzen. Wer seine bis­herigen Nummern­schilder behalten will und die Fahr­zeuge gleich­zeitig ab- bzw. anmeldet, kann bei der Zulassungs­stelle beide Vor­gänge auf einmal er­ledigen. Wenn Sie zuerst Ihr altes Auto ab­melden und den neuen Wagen zeit­versetzt anmelden, reser­vieren Sie Ihr bis­heriges Kenn­zeichen. Mit Kenn­zeichen­mitnahme bei Fahr­zeug­wechsel sparen Sie je nach Zulassungs­bezirk 30 bis 40 Euro.

Nicht möglich ist eine Kennzeichen­mitnahme, wenn Sie in letzter Zeit umgezogen sind und Ihre bis­herigen Nummern­schilder behalten haben. In diesem Fall brauchen Sie bei einem Fahrzeug­wechsel neue Kennzeichen. Die Mit­nahme von Kurzzeit­kennzeichen (z. B. bei im­por­tierten Autos) ist nur für Kfz der gleichen Marke zugelassen.

Kann es bei der Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel zur Überschneidung kommen?

Ja, unter anderem bei spontanen Auto­käufen kann es in der Kfz-Versicherung bei einem Fahr­zeug­wechsel zur Über­schnei­dung kommen. Denn so­lange der alte Pkw nicht ab- oder um­ge­meldet ist, läuft Ihr bis­heriger Ver­trag weiter. Sie zahlen dann sowohl für das neue als auch für das alte Fahr­zeug Bei­träge. Das heißt: Für die doppelte Kfz-Ver­sicherung zahlen Sie die doppelte Prämie. Um eine Kfz-Versicherung-Über­schneidung zu vermeiden, sollten Sie so bald wie möglich Ihr bisheriges Auto abmelden.

Autokauf: Zahlt Versicherung, wenn auf Heimfahrt ein Unfall passiert?

Ob und wie das Fahrzeug versichert ist, hängt davon ab, ob Sie ein neues oder ge­brauch­tes Auto kaufen. Zum Bei­spiel: Erwerben Sie einen nicht ab­ge­meldeten Ge­braucht­wagen von privat, läuft die Kfz-Ver­si­che­rung noch auf den Ver­käufer bzw. die Verkäuferin. Das heißt: Haben Sie auf der Heim­fahrt einen Unfall, zahlt die Auto­ver­sicherung des Vor­be­sitzers bzw. der Vorbesitzerin. Kaufen Sie bei einem Händler oder einer Händlerin ein fabrik­neues Auto, dürfen Sie damit nur nach Hause fahren, wenn das Kfz bereits zu­ge­lassen ist. Andern­falls zahlt bei einem Unfall auf der Heim­fahrt keine Ver­si­che­rung – und Sie machen sich strafbar.

Neues Auto: Ist ein Versicherungswechsel für das Kfz möglich?

Ja, ein Versicherungs­wechsel ist bei Fahr­zeug­wechsel problem­los möglich. Denn: Wenn Sie auf einen anderen Pkw um­steigen, brauchen Sie ohne­hin einen neuen Kfz-Ver­sicherungs­vertrag. Als Käufer:in eines Gebrauchtwagens haben Sie bei einem Auto­wechsel bei der Ver­si­che­rung des Vorbesitzers bzw. der Vorbesitzerin ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Sie dürfen den Ver­trag des bisherigen Halters bzw. der bisherigen Halterin während des laufenden Ver­si­che­rungs­jahres kündigen und den Versicherer wechseln.

Wie funktioniert das Sonderkündigungsrecht, wenn ich ein neues Auto versichern will?

Ihr neues Auto ist ein Gebrauchtwagen, der noch über den Vorbesitzer bzw. die Vorbesitzerin versichert ist? Sie können die Auto­versicherung bei Auto­wechsel außer­halb der regulären Kündigungs­frist beenden. Wollen Sie für Ihr neues Auto eine Ver­sicherung bei einem anderen Anbieter ab­schließen, nutzen Sie Ihr Sonder­kündigungs­recht inner­halb eines Monats nach Auto­kauf. Den laufenden Ver­trag kündigen Sie mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungs­jahres.

Wie lange kann man zwei Autos mit einer Versicherung fahren?

Je nach Versicherung gilt bei Fahrzeugwechsel eine Übergangsfrist von zwei bis vier Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums sind Ihr altes und neues Auto gleichzeitig versichert. Melden Sie Ihr bisheriges Fahrzeug nicht ab, legt Ihr Kfz-Versicherer nach Ablauf der Frist einen zweiten Vertrag an. Den älteren Pkw stuft der Anbieter als Zweitwagen ein.
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