In der Regel ja. Sobald Sie mit Ihrem Transportanhänger Güter befördern, benötigen Sie eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für den Anhänger. Über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs ist der Transportanhänger nicht mitversichert. Das gilt auch für Autotransportanhänger. Wenn Sie Ihren Anhänger vermieten, besteht auch hier bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland Versicherungspflicht für Anhänger.
Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Transportanhänger mit grünem Kennzeichen, mit denen Sie Sportgeräte bewegen. Darunter fallen beispielsweise Bootstrailer und Pferdeanhänger. Auch für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Hänger mit grünem Nummernschild ist keine separate Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben.