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Unfall mit dem An­hänger

Welche Versicherung zahlt?
Unfall mit Anhänger: Blick in den Rückspiegel eines Autos, in dem ein Anhänger zu sehen ist
  • Bei einem Unfall mit Pkw-Anhänger zahlt in der Regel die Versiche­rung des Zug­fahrzeugs.
  • Die Anhänger-Versi­cherung leistet nur, wenn die über­wiegende Unfall­ursache beim An­hänger liegt. Je nach Unfall­szenario ist das zum Bei­spiel der Fall, wenn während der Fahrt ein Reifen am Anhänger platzt.
  • Passiert mit einem gemieteten Anhänger ein Un­fall, verlangen viele Ver­mie­tungen einen polizei­lichen Unfall­bericht. Klären Sie am besten vorab mit Ver­leiherin oder Ver­leiher, was im Ernst­fall zu tun ist.
Wer bei einem Unfall mit An­hänger zahlt, hat der Gesetz­geber 2020 im Zuge einer Ge­setzes­reform klar geregelt: Ver­ur­sacht ein Pkw mit An­hänger einen Un­fall, leistet die Kfz-Versicherung des Zug­fahr­zeugs.
Welche Versicherung greift bei einem Anhänger-Unfall?

Bei einem Unfall mit Anhänger ist in der Regel die Versicherung des Zugfahr­zeugs zuständig. Sprich: Wer mit seinem Pkw einen Anhänger zieht und einen Unfall im Straßen­verkehr verursacht, wendet sich an seine Auto­versicherung. In Aus­nahme­fällen zahlt die Anhänger-Versicherung anteilig – voraus­gesetzt, die über­wiegende Unfall­ursache liegt beim Anhänger. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn während der Fahrt ein Reifen am Hänger platzt, das Gespann ins Schlingern gerät und mit einem anderen Fahr­zeug kollidiert.

Wichtig: Über das Zug­fahr­zeug sind Anhänger ausschließlich im fließenden Straßen­verkehr versichert. Bei einem Anhänger-Unfall im ruhenden Verkehr zahlt nur eine separate Anhänger-Versicherung – zum Beispiel, wenn der abge­koppelte Trailer auf dem Stell­platz wegrollt und jemanden verletzt. Entsteht durch den ent­koppelten Anhänger ein Schaden, ist eine Privathaft­pflicht nicht ausreichend. Die Kosten übernimmt nur eine Anhänger-Versicherung.

Unfall mit Pkw-Anhänger: Rechtlicher Hintergrund

In Deutschland besteht nicht nur für Kraft­fahr­zeuge, sondern auch für An­hän­ger Ver­sicherungs­pflicht. Verursacht ein Gespann aus Pkw und Anhänger einen Unfall, können daher grundsätzlich zwei Ver­sicherungen zuständig sein: die Kfz-Ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs und die Anhänger-Versicherung.

Der Gesetzgeber hat die Haftung bei einem Unfall mit An­hänger bzw. Gespann im Straßen­verkehr 2020 neu ge­re­gelt. Die Gesetzes­änderung trat am 17. Juli 2020 in Kraft und löste das bisherige "50:50-Prinzip" ab: Nach einem Urteil des Bundes­gerichts­hofs (BGH) von 2010 mussten sich die Kfz-Haftpflicht­versicherungen des Zugfahr­zeuges und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen.

Das führte zu mehr Ver­waltungs­aufwand für die Versicherer und höheren Prämien bei der Kfz-Haft­pflicht für An­hän­ger. Die Gesetzes­reform korrigierte das BGH-Urteil und verein­fachte die Haftung bei einem Unfall mit An­hän­ger. Nicht zuletzt er­möglicht das günstigere Haft­pflicht­beiträge bei der Anhänger-Versicherung.

Haftung bei Anhänger-Unfall: Ausnahme Pferdeanhänger

Bei einem Unfall mit Pkw und Pferde­anhänger gelten dieselben recht­lichen Rahmen­bedingungen wie bei einem Unfall mit regulärem Pkw-Anhänger. Eine Ausnahme gilt, wenn das trans­portierte Pferd den Hänger beschädigt: In diesem Fall haftet nicht die Kfz- oder Pferde­anhänger-Versicherung, sondern der Halter oder die Halterin des Tieres. Das gilt auch, wenn ein geliehener Anhänger beschädigt ist.

Ist das trans­portierte Pferd infolge eines Anhänger-Unfalls verletzt, übernimmt den Schaden weder die Versicherung des Zugfahr­zeugs noch des Anhängers. Pferde­halter:innen können sich für diesen Fall mit einer Trans­port­versi­cherung und/oder Pferde­lebens­versicherung absichern. Unter Umständen kann auch der Fahrer oder die Fahrerin des Gespanns haftbar sein – beispiels­weise, wenn er oder sie den Anhänger-Unfall grob fahr­lässig verschuldet hat.

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Gut zu wissen: Mögliche Unfall­sze­narien

Ist ein Anhänger ans Fahr­zeug gekoppelt, verändern sich Fahr­­eigen­­schaften und -stabilität. Wer wenig Routine beim Steuern von Gespannen hat, tut sich oft schwer, die Maße und das erhöhte Gewicht richtig ein­zu­­schätzen. Dadurch kann es schnell zu einem Unfall mit An­hän­ger kommen, zum Beispiel in diesen Situationen:

  • Unfall durch Schieben des Anhängers: Auf einem Park­platz wollen Sie Ihren abge­koppelten Motor­rad­anhänger zu Ihrem Auto schieben. Der An­hän­ger verursacht einen Blech­­schaden an einem parkenden Pkw, den Sie beim Schieben über­sehen.
  • Anhänger löst sich während der Fahrt: Auf dem Weg in den Camping­­urlaub ent­koppelt sich Ihr Wohn­wagen von der Anhänger­kupplung Ihres Pkw und gerät in den Gegen­verkehr. Dort kollidiert der Caravan mit einem anderen Auto. Obwohl glücklicher­­weise niemand verletzt ist, ent­steht ein hoher Sach­­schaden.
  • Schaden durch Anhänger am Zug­fahr­zeug: Bei einer Transport­­fahrt mit dem Anhänger bremsen Sie abrupt ab. Durch den plötz­lichen Stopp wird Ihr Anhänger gegen das Auto geschoben. Die Anhänger­­deichsel springt von der Kupp­lung und beschädigt das Heck Ihres Pkw.
  • Unfall mit Anhänger ohne Zug­fahr­­zeug durch Weg­rollen: Sie parken Ihren Boots­­trailer am See auf leicht ab­schüssigem Gelände. Obwohl Sie den Anhänger ordnungs­­gemäß ab­ge­stellt haben, gerät er ins Rollen und kracht in einen anderen Boots­­anhänger.
Optimal abgesichert mit der Allianz Anhänger Versicherung
Wie bei jedem Verkehrs­unfall sichern Sie nach einen Anhänger-Unfall zunächst die Unfall­stelle. Sind Personen verletzt, ver­ständigen Sie Polizei und Not­dienst. Danach notieren Sie die Kontakt­daten aller Unfall­beteiligten und halten den Schaden für die Ver­si­che­rung per Foto oder Video fest.

Wer einen Unfall mit Pkw-Anhänger hat, geht Schritt für Schritt wie folgt vor:

  1. Ruhe bewahren, Unfallort keines­falls verlassen.
  2. Warnblinker einschalten, Warn­weste anlegen und Warndreieck aufstellen.
  3. Wenn Personen verletzt sind: Sofort Polizei plus Rettungs­dienst rufen und Erste Hilfe leisten.
  4. Bei Unfall mit Pferde­anhänger: Pferde beruhigen, eventuell verletzte Tiere versorgen.
  5. Kontaktdaten mit allen Unfall­beteiligten austauschen (Name, Adresse, Telefon­nummer, Kfz-Kenn­zeichen, Kfz-Versicherung, Versicherungs­nummer)
  6. Unfallschaden doku­mentieren (z. B. mit Fotos/Videos per Smart­phone)
  7. Anhänger-Unfall der Kfz-Versicherung bzw. Anhänger-Ver­siche­rung melden.

Wichtig: Nach einem Unfall verlangen einige An­hänger­ver­mie­tungen einen polizeilichen Unfall­bericht. Bei Un­fällen mit Leih­anhängern ist es des­wegen ratsam, die Polizei zu informieren – nicht nur, wenn der ge­liehene An­hänger beschädigt ist.

Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produkt­linien Komfort oder Premium abge­schlossen, erreichen Sie uns alter­nativ auch telefonisch unter der Allianz Schaden­hotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Wie zufrieden sind Sie mit unserer Schadenfallbearbeitung?
Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit Anhänger?
Bei einem Unfall mit Anhänger zahlt in der Regel die Kfz-Ver­sicherung des Zug­fahr­zeugs. Hat der Hänger gefahr­erhöhend gewirkt (z. B. durch ge­platzten Reifen), über­nimmt die Anhänger-Ver­sicherung den Schaden anteilig. Diese Regelung gilt seit einer Gesetzes­reform im Juli 2020. In den Jahren davor mussten sich die Kfz-Haft­pflicht­versicherer des Zug­fahr­zeugs und des Anhängers die Kosten auf­teilen. Das machte die Schadens­regu­lierung sehr auf­wendig.
Wer haftet bei einem Unfall mit Anhänger?
Bei einem Anhänger-Unfall haftet grund­sätzlich die Kfz-Haft­pflicht­versi­cherung des Zug­fahr­zeugs. Ob bei dem Unfall mit An­hänger Vollkasko, Teilkasko oder Kfz-Haft­pflicht greift, hängt von Art und Ent­stehung des Schadens ab.
Wer zahlt bei einem Unfall mit einem geliehenen Anhänger?
Auch bei Unfällen mit Leih­an­hänger gilt: Die Kfz-Ver­sicherung des Zug­fahr­zeugs kommt in der Regel für den Schaden auf. Liegt die über­wiegende Unfall­ursache beim Anhänger, über­nimmt die An­hänger-Ver­sicherung des Ver­leihers oder der Verleiherin gege­benen­falls einen Teil der Kosten.
Ist ein Anhänger über das Zugfahrzeug versichert?
Im fließenden Straßen­ver­kehr sind An­hänger über das Zug­fahr­zeug mit­versichert. Im ruhenden Verkehr – zum Bei­spiel, wenn der Hänger vom Auto abge­koppelt ist und auf einem Park­platz steht – bietet nur eine eigen­ständige An­hänger-Versi­cherung Schutz.
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