- Bei einem Unfall mit Pkw-Anhänger zahlt in der Regel die Versicherung des Zugfahrzeugs.
- Die Anhänger-Versicherung leistet nur, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt. Je nach Unfallszenario ist das zum Beispiel der Fall, wenn während der Fahrt ein Reifen am Anhänger platzt.
- Passiert mit einem gemieteten Anhänger ein Unfall, verlangen viele Vermietungen einen polizeilichen Unfallbericht. Klären Sie am besten vorab mit Verleiherin oder Verleiher, was im Ernstfall zu tun ist.
Unfall mit dem Anhänger

Unfall mit Anhänger: Kurz erklärt
Unfall mit Anhänger: Welche Versicherung zahlt?
Welche Versicherung greift bei einem Anhänger-Unfall?
Bei einem Unfall mit Anhänger ist in der Regel die Versicherung des Zugfahrzeugs zuständig. Sprich: Wer mit seinem Pkw einen Anhänger zieht und einen Unfall im Straßenverkehr verursacht, wendet sich an seine Autoversicherung. In Ausnahmefällen zahlt die Anhänger-Versicherung anteilig – vorausgesetzt, die überwiegende Unfallursache liegt beim Anhänger. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn während der Fahrt ein Reifen am Hänger platzt, das Gespann ins Schlingern gerät und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert.
Wichtig: Über das Zugfahrzeug sind Anhänger ausschließlich im fließenden Straßenverkehr versichert. Bei einem Anhänger-Unfall im ruhenden Verkehr zahlt nur eine separate Anhänger-Versicherung – zum Beispiel, wenn der abgekoppelte Trailer auf dem Stellplatz wegrollt und jemanden verletzt. Entsteht durch den entkoppelten Anhänger ein Schaden, ist eine Privathaftpflicht nicht ausreichend. Die Kosten übernimmt nur eine Anhänger-Versicherung.
Unfall mit Pkw-Anhänger: Rechtlicher Hintergrund
In Deutschland besteht nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Anhänger Versicherungspflicht. Verursacht ein Gespann aus Pkw und Anhänger einen Unfall, können daher grundsätzlich zwei Versicherungen zuständig sein: die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs und die Anhänger-Versicherung.
Der Gesetzgeber hat die Haftung bei einem Unfall mit Anhänger bzw. Gespann im Straßenverkehr 2020 neu geregelt. Die Gesetzesänderung trat am 17. Juli 2020 in Kraft und löste das bisherige "50:50-Prinzip" ab: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2010 mussten sich die Kfz-Haftpflichtversicherungen des Zugfahrzeuges und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen.
Das führte zu mehr Verwaltungsaufwand für die Versicherer und höheren Prämien bei der Kfz-Haftpflicht für Anhänger. Die Gesetzesreform korrigierte das BGH-Urteil und vereinfachte die Haftung bei einem Unfall mit Anhänger. Nicht zuletzt ermöglicht das günstigere Haftpflichtbeiträge bei der Anhänger-Versicherung.
Haftung bei Anhänger-Unfall: Ausnahme Pferdeanhänger
Bei einem Unfall mit Pkw und Pferdeanhänger gelten dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie bei einem Unfall mit regulärem Pkw-Anhänger. Eine Ausnahme gilt, wenn das transportierte Pferd den Hänger beschädigt: In diesem Fall haftet nicht die Kfz- oder Pferdeanhänger-Versicherung, sondern der Halter oder die Halterin des Tieres. Das gilt auch, wenn ein geliehener Anhänger beschädigt ist.
Ist das transportierte Pferd infolge eines Anhänger-Unfalls verletzt, übernimmt den Schaden weder die Versicherung des Zugfahrzeugs noch des Anhängers. Pferdehalter:innen können sich für diesen Fall mit einer Transportversicherung und/oder Pferdelebensversicherung absichern. Unter Umständen kann auch der Fahrer oder die Fahrerin des Gespanns haftbar sein – beispielsweise, wenn er oder sie den Anhänger-Unfall grob fahrlässig verschuldet hat.

Wie kann es zu einem Unfall mit Anhänger kommen?

Ist ein Anhänger ans Fahrzeug gekoppelt, verändern sich Fahreigenschaften und -stabilität. Wer wenig Routine beim Steuern von Gespannen hat, tut sich oft schwer, die Maße und das erhöhte Gewicht richtig einzuschätzen. Dadurch kann es schnell zu einem Unfall mit Anhänger kommen, zum Beispiel in diesen Situationen:
- Unfall durch Schieben des Anhängers: Auf einem Parkplatz wollen Sie Ihren abgekoppelten Motorradanhänger zu Ihrem Auto schieben. Der Anhänger verursacht einen Blechschaden an einem parkenden Pkw, den Sie beim Schieben übersehen.
- Anhänger löst sich während der Fahrt: Auf dem Weg in den Campingurlaub entkoppelt sich Ihr Wohnwagen von der Anhängerkupplung Ihres Pkw und gerät in den Gegenverkehr. Dort kollidiert der Caravan mit einem anderen Auto. Obwohl glücklicherweise niemand verletzt ist, entsteht ein hoher Sachschaden.
- Schaden durch Anhänger am Zugfahrzeug: Bei einer Transportfahrt mit dem Anhänger bremsen Sie abrupt ab. Durch den plötzlichen Stopp wird Ihr Anhänger gegen das Auto geschoben. Die Anhängerdeichsel springt von der Kupplung und beschädigt das Heck Ihres Pkw.
- Unfall mit Anhänger ohne Zugfahrzeug durch Wegrollen: Sie parken Ihren Bootstrailer am See auf leicht abschüssigem Gelände. Obwohl Sie den Anhänger ordnungsgemäß abgestellt haben, gerät er ins Rollen und kracht in einen anderen Bootsanhänger.
Was tun nach einem Unfall mit Anhänger?
Richtig verhalten bei Anhänger-Unfall
Wer einen Unfall mit Pkw-Anhänger hat, geht Schritt für Schritt wie folgt vor:
- Ruhe bewahren, Unfallort keinesfalls verlassen.
- Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen.
- Wenn Personen verletzt sind: Sofort Polizei plus Rettungsdienst rufen und Erste Hilfe leisten.
- Bei Unfall mit Pferdeanhänger: Pferde beruhigen, eventuell verletzte Tiere versorgen.
- Kontaktdaten mit allen Unfallbeteiligten austauschen (Name, Adresse, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Kfz-Versicherung, Versicherungsnummer)
- Unfallschaden dokumentieren (z. B. mit Fotos/Videos per Smartphone)
- Anhänger-Unfall der Kfz-Versicherung bzw. Anhänger-Versicherung melden.
Wichtig: Nach einem Unfall verlangen einige Anhängervermietungen einen polizeilichen Unfallbericht. Bei Unfällen mit Leihanhängern ist es deswegen ratsam, die Polizei zu informieren – nicht nur, wenn der geliehene Anhänger beschädigt ist.


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Häufige Fragen zum Unfall mit Anhänger
Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit Anhänger?
Wer haftet bei einem Unfall mit Anhänger?
Wer zahlt bei einem Unfall mit einem geliehenen Anhänger?
Ist ein Anhänger über das Zugfahrzeug versichert?


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