Bei einem Unfall mit Anhänger ist in der Regel die Versicherung des Zugfahrzeugs zuständig. Sprich: Wer mit seinem Pkw einen Anhänger zieht und einen Unfall im Straßenverkehr verursacht, wendet sich an seine Autoversicherung. In Ausnahmefällen zahlt die Anhänger-Versicherung anteilig – vorausgesetzt, die überwiegende Unfallursache liegt beim Anhänger. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn während der Fahrt ein Reifen am Hänger platzt, das Gespann ins Schlingern gerät und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert.
Wichtig: Über das Zugfahrzeug sind Anhänger ausschließlich im fließenden Straßenverkehr versichert. Bei einem Anhänger-Unfall im ruhenden Verkehr zahlt nur eine separate Anhänger-Versicherung – zum Beispiel, wenn der abgekoppelte Trailer auf dem Stellplatz wegrollt und jemanden verletzt. Entsteht durch den entkoppelten Anhänger ein Schaden, ist eine Privathaftpflicht nicht ausreichend. Die Kosten übernimmt nur eine Anhänger-Versicherung.