• Bei einem Unfall mit Pkw-Anhänger zahlt in der Regel die Versiche­rung des Zug­fahrzeugs.
  • Die Anhänger-Versi­cherung leistet nur, wenn die über­wiegende Unfall­ursache beim An­hänger liegt. Je nach Unfall­szenario ist das zum Bei­spiel der Fall, wenn während der Fahrt ein Reifen am Anhänger platzt.
  • Passiert mit einem gemieteten Anhänger ein Un­fall, verlangen viele Ver­mie­tungen einen polizei­lichen Unfall­bericht. Klären Sie am besten vorab mit Ver­leiherin oder Ver­leiher, was im Ernst­fall zu tun ist.
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Wer bei einem Unfall mit An­hänger zahlt, hat der Gesetz­geber 2020 im Zuge einer Ge­setzes­reform klar geregelt: Ver­ur­sacht ein Pkw mit An­hänger einen Un­fall, leistet die Kfz-Versicherung des Zug­fahr­zeugs.

Welche Versicherung greift bei einem Anhänger-Unfall?

Bei einem Unfall mit Anhänger ist in der Regel die Versicherung des Zugfahr­zeugs zuständig. Sprich: Wer mit seinem Pkw einen Anhänger zieht und einen Unfall im Straßen­verkehr verursacht, wendet sich an seine Auto­versicherung. In Aus­nahme­fällen zahlt die Anhänger-Versicherung anteilig – voraus­gesetzt, die über­wiegende Unfall­ursache liegt beim Anhänger. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn während der Fahrt ein Reifen am Hänger platzt, das Gespann ins Schlingern gerät und mit einem anderen Fahr­zeug kollidiert.

Wichtig: Über das Zug­fahr­zeug sind Anhänger ausschließlich im fließenden Straßen­verkehr versichert. Bei einem Anhänger-Unfall im ruhenden Verkehr zahlt nur eine separate Anhänger-Versicherung – zum Beispiel, wenn der abge­koppelte Trailer auf dem Stell­platz wegrollt und jemanden verletzt. Entsteht durch den ent­koppelten Anhänger ein Schaden, ist eine Privathaft­pflicht nicht ausreichend. Die Kosten übernimmt nur eine Anhänger-Versicherung.

Unfall mit Pkw-Anhänger: Rechtlicher Hintergrund

In Deutschland besteht nicht nur für Kraft­fahr­zeuge, sondern auch für An­hän­ger Ver­sicherungs­pflicht. Verursacht ein Gespann aus Pkw und Anhänger einen Unfall, können daher grundsätzlich zwei Ver­sicherungen zuständig sein: die Kfz-Ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs und die Anhänger-Versicherung.

Der Gesetzgeber hat die Haftung bei einem Unfall mit An­hänger bzw. Gespann im Straßen­verkehr 2020 neu ge­re­gelt. Die Gesetzes­änderung trat am 17. Juli 2020 in Kraft und löste das bisherige "50:50-Prinzip" ab: Nach einem Urteil des Bundes­gerichts­hofs (BGH) von 2010 mussten sich die Kfz-Haftpflicht­versicherungen des Zugfahr­zeuges und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen.

Das führte zu mehr Ver­waltungs­aufwand für die Versicherer und höheren Prämien bei der Kfz-Haft­pflicht für An­hän­ger. Die Gesetzes­reform korrigierte das BGH-Urteil und verein­fachte die Haftung bei einem Unfall mit An­hän­ger. Nicht zuletzt er­möglicht das günstigere Haft­pflicht­beiträge bei der Anhänger-Versicherung.

Haftung bei Anhänger-Unfall: Ausnahme Pferdeanhänger

Bei einem Unfall mit Pkw und Pferde­anhänger gelten dieselben recht­lichen Rahmen­bedingungen wie bei einem Unfall mit regulärem Pkw-Anhänger. Eine Ausnahme gilt, wenn das trans­portierte Pferd den Hänger beschädigt: In diesem Fall haftet nicht die Kfz- oder Pferde­anhänger-Versicherung, sondern der Halter oder die Halterin des Tieres. Das gilt auch, wenn ein geliehener Anhänger beschädigt ist.

Ist das trans­portierte Pferd infolge eines Anhänger-Unfalls verletzt, übernimmt den Schaden weder die Versicherung des Zugfahr­zeugs noch des Anhängers. Pferde­halter:innen können sich für diesen Fall mit einer Trans­port­versi­cherung und/oder Pferde­lebens­versicherung absichern. Unter Umständen kann auch der Fahrer oder die Fahrerin des Gespanns haftbar sein – beispiels­weise, wenn er oder sie den Anhänger-Unfall grob fahr­lässig verschuldet hat.

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Gut zu wissen: Mögliche Unfall­sze­narien

Ist ein Anhänger ans Fahr­zeug gekoppelt, verändern sich Fahr­­eigen­­schaften und -stabilität. Wer wenig Routine beim Steuern von Gespannen hat, tut sich oft schwer, die Maße und das erhöhte Gewicht richtig ein­zu­­schätzen. Dadurch kann es schnell zu einem Unfall mit An­hän­ger kommen, zum Beispiel in diesen Situationen:

  • Unfall durch Schieben des Anhängers: Auf einem Park­platz wollen Sie Ihren abge­koppelten Motor­rad­anhänger zu Ihrem Auto schieben. Der An­hän­ger verursacht einen Blech­­schaden an einem parkenden Pkw, den Sie beim Schieben über­sehen.
  • Anhänger löst sich während der Fahrt: Auf dem Weg in den Camping­­urlaub ent­koppelt sich Ihr Wohn­wagen von der Anhänger­kupplung Ihres Pkw und gerät in den Gegen­verkehr. Dort kollidiert der Caravan mit einem anderen Auto. Obwohl glücklicher­­weise niemand verletzt ist, ent­steht ein hoher Sach­­schaden.
  • Schaden durch Anhänger am Zug­fahr­zeug: Bei einer Transport­­fahrt mit dem Anhänger bremsen Sie abrupt ab. Durch den plötz­lichen Stopp wird Ihr Anhänger gegen das Auto geschoben. Die Anhänger­­deichsel springt von der Kupp­lung und beschädigt das Heck Ihres Pkw.
  • Unfall mit Anhänger ohne Zug­fahr­­zeug durch Weg­rollen: Sie parken Ihren Boots­­trailer am See auf leicht ab­schüssigem Gelände. Obwohl Sie den Anhänger ordnungs­­gemäß ab­ge­stellt haben, gerät er ins Rollen und kracht in einen anderen Boots­­anhänger.
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Wie bei jedem Verkehrs­unfall sichern Sie nach einen Anhänger-Unfall zunächst die Unfall­stelle. Sind Personen verletzt, ver­ständigen Sie Polizei und Not­dienst. Danach notieren Sie die Kontakt­daten aller Unfall­beteiligten und halten den Schaden für die Ver­si­che­rung per Foto oder Video fest.

Wer einen Unfall mit Pkw-Anhänger hat, geht Schritt für Schritt wie folgt vor:

  1. Ruhe bewahren, Unfallort keines­falls verlassen.
  2. Warnblinker einschalten, Warn­weste anlegen und Warndreieck aufstellen.
  3. Wenn Personen verletzt sind: Sofort Polizei plus Rettungs­dienst rufen und Erste Hilfe leisten.
  4. Bei Unfall mit Pferde­anhänger: Pferde beruhigen, eventuell verletzte Tiere versorgen.
  5. Kontaktdaten mit allen Unfall­beteiligten austauschen (Name, Adresse, Telefon­nummer, Kfz-Kenn­zeichen, Kfz-Versicherung, Versicherungs­nummer)
  6. Unfallschaden doku­mentieren (z. B. mit Fotos/Videos per Smart­phone)
  7. Anhänger-Unfall der Kfz-Versicherung bzw. Anhänger-Ver­siche­rung melden.

Wichtig: Nach einem Unfall verlangen einige An­hänger­ver­mie­tungen einen polizeilichen Unfall­bericht. Bei Un­fällen mit Leih­anhängern ist es des­wegen ratsam, die Polizei zu informieren – nicht nur, wenn der ge­liehene An­hänger beschädigt ist.

Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

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Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit Anhänger?

Bei einem Unfall mit Anhänger zahlt in der Regel die Kfz-Ver­sicherung des Zug­fahr­zeugs. Hat der Hänger gefahr­erhöhend gewirkt (z. B. durch ge­platzten Reifen), über­nimmt die Anhänger-Ver­sicherung den Schaden anteilig. Diese Regelung gilt seit einer Gesetzes­reform im Juli 2020. In den Jahren davor mussten sich die Kfz-Haft­pflicht­versicherer des Zug­fahr­zeugs und des Anhängers die Kosten auf­teilen. Das machte die Schadens­regu­lierung sehr auf­wendig.

Wer haftet bei einem Unfall mit Anhänger?

Bei einem Anhänger-Unfall haftet grund­sätzlich die Kfz-Haft­pflicht­versi­cherung des Zug­fahr­zeugs. Ob bei dem Unfall mit An­hänger Vollkasko, Teilkasko oder Kfz-Haft­pflicht greift, hängt von Art und Ent­stehung des Schadens ab.

Wer zahlt bei einem Unfall mit einem geliehenen Anhänger?

Auch bei Unfällen mit Leih­an­hänger gilt: Die Kfz-Ver­sicherung des Zug­fahr­zeugs kommt in der Regel für den Schaden auf. Liegt die über­wiegende Unfall­ursache beim Anhänger, über­nimmt die An­hänger-Ver­sicherung des Ver­leihers oder der Verleiherin gege­benen­falls einen Teil der Kosten.

Ist ein Anhänger über das Zugfahrzeug versichert?

Im fließenden Straßen­ver­kehr sind An­hänger über das Zug­fahr­zeug mit­versichert. Im ruhenden Verkehr – zum Bei­spiel, wenn der Hänger vom Auto abge­koppelt ist und auf einem Park­platz steht – bietet nur eine eigen­ständige An­hänger-Versi­cherung Schutz.
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