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Anhänger­kupplung ein­tragen

Wann besteht Ein­tragungs­pflicht?
Anhängerkupplung eintragen: Nahaufnahme einer Pkw-Anhängerkupplung in Werkstatt
  • Hat Ihr Auto serienmäßig keine Anhänger­kupplung (AHK), können Sie das Kfz-Teil nach­rüsten. Am besten über­nimmt eine Fachwerkstatt die sachgemäße Montage.
  • Sie lassen die nachgerüstete Anhänger­kupplung ein­tragen, wenn sie keine EU-Zu­las­sung hat. Neuere Modelle haben meist ein ECE-Prüf­zeichen und sind ein­tragungs­frei.
  • Für die TÜV-Abnahme der An­hänger­kupplung fallen Kosten zwischen 25 und 48 Euro an. Die Änderung der Fahrzeug­papiere kostet rund zehn Euro.
Anhänger­kupplungen mit ECE-Prüf­zeichen (bestätigt EU-Zu­las­sung) sind nicht ein­tra­gungs­pflichtig. Eine AHK ohne EU-Zu­las­sung lassen Sie beim TÜV oder einer anderen amt­lich an­er­kannten Prüf­stelle ab­nehmen und in die Fahr­zeug­papiere eintragen.

Entspricht die nachgerüstete Anhänger­kupplung den Normen der Euro­päischen Union (EU), ist weder die Abnahme bei einer Prüforganisation (z. B. TÜV) noch die Ein­tragung in die Fahrzeug­papiere vor­ge­schrieben. Die meisten AHK auf dem Markt haben eine EU-Zulassung und sind ein­tragungs­frei. Bei neueren Modellen braucht es deswegen meist keine TÜV-Abnahme der Anhänger­kupplung. Auch bei abnehm­baren Anhänger­kupplungen ist der TÜV optional. Trotz­dem sollten Sie die Papiere der neuen AHK mit­führen. So belegen Sie zum Bei­spiel bei einer Verkehrs­kontrolle, dass die Kupplung zum Fahr­zeug­typ passt und fach­männisch montiert ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich den fach­gerechten Anbau vom TÜV beschei­nigen.

Tipp: Ob Sie Ihre Anhänger­kupp­lung eintragen und ab­nehmen lassen müssen, erkennen Sie am ECE-Prüf­zeichen (auch: E-Prüfzeichen). Die Kenn­zeichnung weist nach, dass die AHK eine EU-Zulas­sung hat und somit ein­tragungs­frei ist. Das Prüf­zeichen besteht aus einem Kreis mit dem Buch­staben "E" und einer Kenn­zahl. Je nach AHK-Modell ist es neben dem Schrauben­kopf ein­ge­stanzt oder mit einem kleinen Typen­schild befestigt.

Ohne EU-Zulas­sung lassen Sie Ihre Anhänger­kupplung beim TÜV ab­nehmen und ein­tragen. Auch Prüforganisationen wie DEKRA, GTÜ oder KÜS übernehmen Abnahme und Eintragung. Erkun­digen Sie sich vor Einbau, ob eine AHK-Nachrüs­tung per Einzel­abnahme möglich ist. Das gilt auch, wenn in den Zulas­sungs­papie­ren keine Anhänge­last einge­tragen oder für ein seltenes Kfz keine typen­geprüfte Anhänger­kupplung erhältlich ist. In beiden Fällen sollte ein Prüf­ingenieur oder eine Prüf­inge­nieurin Ihnen bestätigen, dass Nach­rüstung und Eintra­gung möglich sind. So vermeiden Sie unnötige Kosten.
Mit dem nötigen technischen Know-how können Sie die Anhänger­kupplung selber nach­rüsten. Voraus­gesetzt, sie hat eine EU-Zulassung und die Anhänge­last ist in der Zulassungs­be­schei­nigung Teil 1 bzw. im Fahr­zeug­schein ein­ge­tragen. Für eine sach­gemäße Montage sollten Privat­leute eine Fach­werk­statt be­auf­tragen. TÜV-Abnahme und Ein­tragung in die Fahrzeug­papiere sind vor Ort möglich.

Mit der Nachrüstung einer An­hänger­kupp­lung beauftragen Sie am besten eine Fach­werkstatt. Profis verbauen in der Regel eintragungsfreie AHK mit EU-Zulas­sung – für Sie die einfach­ste und günstig­ste Lösung. Baut der Fachbetrieb ein Modell ohne EU-Zulas­sung ein, ist die Abnahme durch einen Prüf­ingenieur oder eine Prüf­ingenieurin erforderlich. Teils prüfen Sach­verständige von TÜV, DEKRA und Co. die Anhänger­kupplung vor Ort in der Werk­statt und ver­merken die Nach­rüstung direkt in den Fahrzeug­papieren.

Wichtig: Erfolgt der Einbau der Anhänger­kupplung fach­gerecht, ist die Her­steller­garantie des Kfz nicht be­ein­trächtigt.

Wenn Sie Ihre Anhänger­kupplung selber nach­rüsten, lassen Sie den Anbau von einer Prüf­stelle abnehmen. So gehen Sie sicher, dass die AHK fach­gerecht montiert und tat­säch­lich eintragungs­frei ist. Dafür geben Sie ein "Teile­gut­achten für nach­träglich ein­ge­baute Teile" in Auftrag, das Prüfer­:innen speziell für Anbau­ten ohne ECE-Prüf­zeichen anfertigen.

Hat die sachver­ständige Person die Nach­rüstung geprüft und abge­nommen, erhalten Sie ein offizielles Teile­gutachten. Dieses Doku­ment braucht die Kfz-Behörde, wenn Sie die Anhänger­kupplung ein­tragen lassen. Ein Vermerk in der Zulas­sungs­beschei­nigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) bestätigt, dass Ihre Anhänger­kupplung zugelas­sen ist. Ist eine ein­tra­gungs­pflichtige Anhänger­kupplung nicht ein­ge­tragen, droht eine Strafe. Je nach­dem, wie stark der Ver­stoß die Verkehrs­sicher­heit gefährdet, ist ein Buß­geld in Höhe von 25 bis 135 Euro möglich.

Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog – 15. Auflage (Stand: September 2023)
Rüsten Sie Ihr Auto mit einer Anhänger­kupplung ohne EU-Zu­las­sung nach, kosten Abnahme und Ein­tragung ungefähr 35 bis 60 Euro. Je nach AHK-Modell können bis zu 550 Euro Montage­kosten hinzu­kommen.

Montagekosten (100 bis 550 Euro)

Die Kosten für die Montage einer Anhänger­kupplung setzen sich aus Gebühren für Installation, Anhänger­kupplung und Elektro­satz zusammen. Letzterer sorgt dafür, dass Sie die Elektrik des Anhängers mit der Ihres Autos verbin­den können. Der Elektro­satz ist meist im Montage­preis enthalten und kostet zwischen 50 und 100 Euro.

Die Höhe der Montage­kosten hängt von Art der AHK, Werkstatt und Fahrzeug­modell ab. Grober Kostenrahmen zur Orientierung:

  • Starre Anhänger­kupplung: ca. 100 bis 150 Euro
  • Abnehmbare Anhänger­kupplung: ca. 250 bis 350 Euro
  • Schwenkbare Anhänger­kupplung: ca. 450 bis 550 Euro

Kosten für Änderungsabnahme (25 bis 48 Euro)

Liegt für die nachgerüstete AHK eine Allge­meine Betriebs­erlaub­nis (ABE) vor, kostet die Änderungs­abnahme bei einer technischen Prüfstelle zwischen 25 und 48 Euro. Für Ihre Anhänger­kupplung ist eine ABE nicht zwingend erfor­derlich. Aber: Wollen Sie die Anhängerkupplung eintra­gen lassen, ist eine Einzel­abnahme vorge­schrieben. Die Kosten können sich auf mehrere hundert Euro belaufen, wenn die AHK aufwen­dige Belas­tungs­tests durch­läuft. Deswegen ist eine umfas­sende Einzelab­nahme nicht immer wirtschaft­lich sinnvoll.
Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( GebOSt), Gebührennummer 413.4.1 (Stand: Januar 2024)

Kosten für Eintragung (10,20 Euro)

Die Gebühren für die Eintra­gung der AHK in die Zulassungs­beschei­nigung Teil 1 (früher: Fahrzeug­schein) sind bundes­weit ­nicht einheit­lich geregelt. Jede Kfz-Zulas­sungs­stelle kann eigene Gebühren­sätze festlegen. Heißt: Eine Eintra­gung in München kostet unter Umstän­den mehr als eine Ein­tra­gung in Berlin oder Hamburg.

Die Gebühren­höhe richtet sich auch nach dem Verwaltungs­aufwand der Kfz-Behörde. Für die Ein­tra­gung der tech­nischen Änderung in den Zulas­sungs­papieren fallen laut Gebühren­ordnung für Maß­nahmen im Straßen­verkehr (GebOSt) 10,20 Euro an.

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( GebOSt), Gebührennummer 225 (Stand: Januar 2024)
Sie lassen bei der Kfz-Zulassungs­stelle Ihre nachgerüstete Anhänger­kupplung in Zulassungs­bescheinigung Teil 1 oder Fahrzeug­schein eintragen? Diese Unter­lagen brauchen Sie:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Teilegutachten einer technischen Prüfstelle
  • Allgemeine Betriebserlaubnis der Anhängerkupplung (ABE)
  • CoC-Papiere (Certificate of Conformity) bei Importfahrzeugen
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Kann ich bei jedem Auto eine Anhängerkupplung nachrüsten?

Bei den meisten Automodellen lässt sich eine Anhängerkupplung einfach nach­rüsten. Ausnahmen sind Sport­wagen und Fahr­zeuge mit Auspuff­anlage in der Mitte.

Wichtig: Seit Umstellung auf das WLTP-Prüf­verfahren zur Ermit­tlung von Kraftstoff­verbrauch und Abgas­grenz­werten (2017) lassen sich einige Fahrzeug­modelle nach­träglich nicht mehr nach­rüsten. Betroffen sind Pkw, die durch das zusätz­liche Gewicht der Anhänger­kupplung die vorge­schriebe­nen Werte nicht mehr einhalten würden. Wer dennoch eine AHK an ein solches Modell montiert, riskiert die Kfz-Zulassung.

Wird beim TÜV auch die Anhängerkupplung geprüft?

Ja, die Kupplung ist TÜV-relevant. Bei der Hauptuntersuchung (umgangssprachlich auch HU oder TÜV genannt) prüfen Gut­achter:innen die Konstruk­tion der Anhänger­kupplung unter anderem auf Ver­schleiß. Bei einer abnehm­baren Anhänger­kupplung unter­sucht der TÜV, ob sie einwand­frei verriegelt. Sachverständige kontrollieren außerdem die Zulas­sung der AHK und, ob das Fahrzeug eine Blink­überwa­chung für die Fahrt­richtungs­anzeiger des Anhängers besitzt. Außerdem stellt der TÜV sicher, dass die Anhänger­kupplung das Nummern­schild nicht verdeckt.

Wird eine Anhängerkupplung im Fahrzeugbrief eingetragen?

Eine moderne Anhänger­kupplung mit EU-Zulas­sung brauchen Sie nicht in die Fahrzeug­papiere eintragen lassen. Hat die AHK keine EU-Zulas­sung, muss eine Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA diese abneh­men und eintragen.

Ist eine Anhängerkupplung eintragungspflichtig?

Die meisten modernen Anhänger­kupplungen auf dem Markt sind eintragungs­frei. Eintragungs­pflichtig sind Anhänger­kupplungen ohne EU-Zulassung, die kein ECE-Prüf­zeichen haben.

Was kostet es, eine Anhängerkupplung eintragen zu lassen?

Lassen Sie Ihre nachgerüstete Anhänger­kupplung ein­tragen, zahlen Sie ca. zwischen 35 und 60 Euro. Die Kosten setzen sich zusammen aus:

Quelle:  Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebührennummer 413.4.1 (Stand: Januar 2024) Quelle:  Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebührennummer 225 (Stand: Januar 2024)

Was, wenn die Anhängerkupplung das Kfz-Kennzeichen verdeckt?

Würde die fest montierte Anhänger­kupplung das Kfz-Kenn­zeichen Ihres Fahrzeugs verdecken, müssen Sie eine abnehm­bare An­hänger­kupplung verbauen. Bei Fahrten ohne Anhänger nehmen Sie die mobile AHK wieder ab. Ist die Sichtbar­keit des Kenn­zeichens durch die abnehmbare Anhängerkupplung nicht beeinträchtigt, kann sie dauerhaft am Pkw montiert bleiben.

Wichtig: Egal, ob fest verbaut oder abnehm­bar, Sie brauchen eine nachgerüstete AHK nicht zusätzlich versichern. In der Regel ist der Anbau über die Auto­versiche­rung des Fahrzeugs mitver­sichert.

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