Anhängerkupplung eintragen: Kurz erklärt in 30 Sekunden
- Die meisten Anhängerkupplungen besitzen eine EU-Zulassung. Das heißt: Sie müssen Ihre Fahrzeugpapiere nicht extra aktualisieren.
- Liegt hingegen keine EU-Zulassung vor, müssen Sie die neue Anhängerkupplung durch eine Prüforganisation wie den TÜV abnehmen lassen.
- Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, bei dem der Hersteller keine serienmäßige Anhängerkupplung (kurz AHK) verbaut hat, besteht die Möglichkeit, Ihr Kfz nachzurüsten.
- Im Anschluss stellt sich die Frage, ob Sie das hinzugefügte Kfz-Teil zusätzlich in den Fahrzeugschein eintragen lassen müssen.

Kann ich eine fehlende Anhängerkupplung einfach nachrüsten?

Sie wollen mit dem Wohnwagen verreisen oder einen Fahrradträger montieren, Ihr Auto hat aber keine Anhängerkupplung? Keine Sorge, an vielen Pkw-Modellen lässt sich eine Anhängerkupplung ganz einfach nachrüsten.
Nur wenn Sie einen Sportwagen oder ein Fahrzeug mit Auspuffanlage in der Mitte besitzen, suchen Sie unter Umständen vergeblich. Auch die Umstellung auf das neue WLTP-Prüfverfahren ("Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure") zur Ermittlung von Kraftstoffverbrauch und Abgasgrenzwerten brachte Veränderungen: Seitdem lassen sich einige Fahrzeug-Modelle nachträglich nicht mehr nachrüsten.
Betroffen sind Autos, die durch das zusätzliche Gewicht der Anhängerkupplung die vorgeschriebenen Werte nicht mehr einhalten. Montieren Sie dennoch eine AHK an eines dieser Modelle, riskieren Sie gegebenenfalls Ihre Kfz-Zulassung.
Wann Sie die Anhängerkupplung in den Fahrzeugschein eintragen lassen müssen
Moderne Anhängerkupplungen sind selten eintragungspflichtig
Tragen Sie Anhängerkupplungen ohne EU-Zulassung im Kfz-Schein ein
Sollte keine EU-Zulassung vorliegen, müssen Sie die Anhängerkupplung von einer technischen Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA abnehmen und im Fahrzeugschein eintragen lassen. Sie sind sich nicht sicher? Dann sollten Sie sich vor Einbau erkundigen, ob eine AHK-Nachrüstung per Einzelabnahme überhaupt möglich ist.
Das Gleiche gilt, wenn in Ihrem Fahrzeugschein noch keine Anhängelast eingetragen oder für Ihr besonders seltenes Kfz keine typengeprüfte Anhängerkupplung erhältlich ist. Lassen Sie sich auch in diesen beiden Fällen von einem Prüfingenieur oder einer Prüfingenieurin bestätigen, dass Nachrüstung und Eintragung tatsächlich möglich sind. Nur so vermeiden Sie unnötige Kosten.
Tipp: E-Prüfzeichen steht für eintragungsfrei
Ob Sie Ihre neue Anhängerkupplung abnehmen und eintragen lassen müssen, erkennen Sie unter anderem an der Anhängerkupplung selbst. Befindet sich dort ein E-Prüfzeichen, besitzt sie eine EU-Zulassung und ist eintragungsfrei.
Das E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem der Buchstabe "E" und eine Kennzahl zu sehen sind. Bei manchen AHK-Modellen ist die entsprechende Kennzeichnung direkt neben dem Schraubenkopf eingestanzt. Bei anderen wiederum ist das E-Prüfzeichen mit einem kleinen Typenschild befestigt.
Werkstatt oder TÜV – wer prüft und trägt die Anhängerkupplung ein?

Bei der Nachrüstung einer Anhängerkupplung vertrauen Sie am besten einer Fachwerkstatt. Die Profis verbauen in der Regel eine AHK mit EU-Zulassung, die nicht in den Kfz-Schein eingetragen werden muss. Das ist die für Sie einfachste und kostengünstigste Lösung.
Im gleichen Zug kann die Fachwerkstatt das ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) Ihres Kfz neu programmieren. Damit erkennt es sofort, ob es einen Anhänger zieht. Und es verbessert dementsprechend die Fahrstabilität. Der Einbau einer Anhängerkupplung beeinträchtigt übrigens nicht die Herstellergarantie Ihres Kfz – solange er fachgerecht erfolgt.
Lassen Sie Ihre AHK vom Profi einbauen und eintragen
TÜV sollte eine selbst nachgerüstete AHK überprüfen
Sie möchten die Anhängerkupplung lieber selbst nachrüsten? Kein Problem. Lassen Sie den Anbau trotzdem von einer anerkannten Prüfstelle abnehmen. Damit gehen Sie auf Nummer sicher, dass Ihre neue AHK fachgerecht montiert ist. Und Sie erfahren, falls die Kupplung doch eintragungspflichtig sein sollte.
Das Prüfverfahren von TÜV und Co. nennt sich "Teilegutachten für nachträglich eingebaute Teile". Dabei handelt es sich um ein nationales Verfahren. Prüfer:innen nutzen es speziell für Anbauten ohne ECE-Prüfzeichen. TÜV oder Werkstatt kontrollieren damit, ob das neue Kfz-Teil fachgerecht montiert und die Elektronik richtig verlegt ist.
Hat der oder die Sachverständige den nachträglichen Anbau geprüft und amtlich abgenommen, erhalten Sie das offizielle Teilegutachten. Damit tragen Sie den Anbau bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ein. Ein Vermerk in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bescheinigt daraufhin, dass Ihre Anhängerkupplung zugelassen ist.
Anhängerkupplung eintragen lassen: Mit diesen Kosten ist zu rechnen
Bei der Prüfstelle entstehen Kosten von mindestens 30 Euro
Liegt für Ihre AHK eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor, handelt es sich um eine Änderungsabnahme. Die Kosten hierfür betragen zwischen 30 und 50 Euro.
Möchten Sie eine Anhängerkupplung ohne Papiere, also ohne ABE oder Teilegutachten, eintragen lassen, ist eine Einzelabnahme erforderlich. Die Kosten hierfür können sich mitunter auf mehrere hundert Euro belaufen. Insbesondere, wenn Ihre Anhängerkupplung aufwendige Belastungstests durchlaufen muss. Folglich ist eine umfassende Einzelabnahme nicht immer wirtschaftlich sinnvoll.
Kfz-Zulassungsstelle berechnet rund 12 Euro für die Eintragung
Die Gebühren für die Eintragung der AHK in den Fahrzeugschein sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Das heißt: Jede Kfz-Zulassungsstelle kann ihre eigenen Gebührensätze festlegen. Lassen Sie Ihre Anhängerkupplung in München eintragen, fallen unter Umständen andere Gebühren an als bei einer Eintragung in Berlin oder Hamburg.
Zudem richtet sich die Gebührenhöhe nach dem jeweiligen Aufwand der Kfz-Behörde. Geht es lediglich um die Eintragung der technischen Änderung in den Fahrzeugschein, kommen Kosten in Höhe von 12 Euro auf Sie zu.
Folgende Unterlagen sind für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich

Die Anhängerkupplung darf das Nummernschild nicht verdecken

Verdeckt eine fest montierte Anhängerkupplung das Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs, müssen Sie eine abnehmbare Anhängerkupplung verbauen. Bei Fahrten ohne Anhänger ist diese wieder zu demontieren.
Sie entscheiden sich für eine abnehmbare Anhängerkupplung, obwohl die Sichtbarkeit Ihres Kennzeichens nicht beeinträchtigt ist? Dann dürfen Sie die mobile Anhängevorrichtung immer montiert lassen.
Übrigens: Egal, ob fest verbaut oder abnehmbar, Sie müssen Ihre neue AHK nicht zusätzlich versichern. Eine nachgerüstete Anhängerkupplung ist immer über die bestehende Autoversicherung des Fahrzeugs mitversichert.


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