- Hat Ihr Auto serienmäßig keine Anhängerkupplung (AHK), können Sie das Kfz-Teil nachrüsten. Am besten übernimmt eine Fachwerkstatt die sachgemäße Montage.
- Sie lassen die nachgerüstete Anhängerkupplung eintragen, wenn sie keine EU-Zulassung hat. Neuere Modelle haben meist ein ECE-Prüfzeichen und sind eintragungsfrei.
- Für die TÜV-Abnahme der Anhängerkupplung fallen Kosten zwischen 25 und 48 Euro an. Die Änderung der Fahrzeugpapiere kostet rund zehn Euro.
Anhängerkupplung eintragen

Anhängerkupplung eintragen: Kurz erklärt
Häufige Fragen zum Anhängerkupplung-Eintragen
Kann ich bei jedem Auto eine Anhängerkupplung nachrüsten?
Bei den meisten Automodellen lässt sich eine Anhängerkupplung einfach nachrüsten. Ausnahmen sind Sportwagen und Fahrzeuge mit Auspuffanlage in der Mitte.
Wichtig: Seit Umstellung auf das WLTP-Prüfverfahren zur Ermittlung von Kraftstoffverbrauch und Abgasgrenzwerten (2017) lassen sich einige Fahrzeugmodelle nachträglich nicht mehr nachrüsten. Betroffen sind Pkw, die durch das zusätzliche Gewicht der Anhängerkupplung die vorgeschriebenen Werte nicht mehr einhalten würden. Wer dennoch eine AHK an ein solches Modell montiert, riskiert die Kfz-Zulassung.
Wird beim TÜV auch die Anhängerkupplung geprüft?
Wird eine Anhängerkupplung im Fahrzeugbrief eingetragen?
Ist eine Anhängerkupplung eintragungspflichtig?
Was kostet es, eine Anhängerkupplung eintragen zu lassen?
Lassen Sie Ihre nachgerüstete Anhängerkupplung eintragen, zahlen Sie ca. zwischen 35 und 60 Euro. Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Gebühren für Abnahme der AHK bei Prüfstelle: 25 bis 48 Euro
- Gebühren für Eintragung der technischen Änderung in Fahrzeugpapiere: 10,20 Euro
Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebührennummer 413.4.1 (Stand: Januar 2024)
Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebührennummer 225 (Stand: Januar 2024)
Was, wenn die Anhängerkupplung das Kfz-Kennzeichen verdeckt?
Würde die fest montierte Anhängerkupplung das Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs verdecken, müssen Sie eine abnehmbare Anhängerkupplung verbauen. Bei Fahrten ohne Anhänger nehmen Sie die mobile AHK wieder ab. Ist die Sichtbarkeit des Kennzeichens durch die abnehmbare Anhängerkupplung nicht beeinträchtigt, kann sie dauerhaft am Pkw montiert bleiben.
Wichtig: Egal, ob fest verbaut oder abnehmbar, Sie brauchen eine nachgerüstete AHK nicht zusätzlich versichern. In der Regel ist der Anbau über die Autoversicherung des Fahrzeugs mitversichert.


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