Entspricht die nachgerüstete Anhängerkupplung den Normen der Europäischen Union (EU), ist weder die Abnahme bei einer Prüforganisation (z. B. TÜV) noch die Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgeschrieben. Die meisten AHK auf dem Markt haben eine EU-Zulassung und sind eintragungsfrei. Bei neueren Modellen braucht es deswegen meist keine TÜV-Abnahme der Anhängerkupplung. Auch bei abnehmbaren Anhängerkupplungen ist der TÜV optional. Trotzdem sollten Sie die Papiere der neuen AHK mitführen. So belegen Sie zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle, dass die Kupplung zum Fahrzeugtyp passt und fachmännisch montiert ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich den fachgerechten Anbau vom TÜV bescheinigen.
Tipp: Ob Sie Ihre Anhängerkupplung eintragen und abnehmen lassen müssen, erkennen Sie am ECE-Prüfzeichen (auch: E-Prüfzeichen). Die Kennzeichnung weist nach, dass die AHK eine EU-Zulassung hat und somit eintragungsfrei ist. Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis mit dem Buchstaben "E" und einer Kennzahl. Je nach AHK-Modell ist es neben dem Schraubenkopf eingestanzt oder mit einem kleinen Typenschild befestigt.