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Schutz bei Naturkatastrophen

Schaden durch Stark­regen und Überschwemmung: Welche Versicherung die Kosten übernimmt

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Fällt innerhalb kurzer Zeit sehr viel Regen, ist von Starkregen die Rede. Gehen in einer Stunde 15 bis 25 Liter Wasser pro Quadratmeter (l/m2) nieder, spricht der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine Unwetterwarnung aus.
  • In Deutschland zählt Starkregen zu den häufigsten Naturkatastrophen.
  • Bei Schäden durch Starkregen, etwa unter Wasser stehenden Kellerräumen oder beschädigten Einrichtungsgegenständen, können die Sanierungskosten sehr hoch ausfallen.
  • Mit einer Elementarversicherung sind Sie im Schadensfall abgesichert, wenn es in Folge des Starkregens zu Überschwemmungen oder Erdrutsch kommt. 
  • Diese Elementarversicherung kann als Zusatzbaustein Extremwetterschutz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.
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Definition

Laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) spricht man von Starkregen, wenn in kurzer Zeit so große Wassermengen niedergehen, dass bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Das ist der Fall, wenn es zu Regenmengen von 15 bis 25 l/m2 pro Stunde oder 20 bis 35 l/m2 in sechs Stunden kommt.

Unwetterwarnungen werden bei einer Regenmenge von mehr als 25 l/m2 pro Stunde oder 35 l/m2 in sechs Stunden ausgerufen.

Starkregen tritt vorwiegend in den Sommermonaten und meist in Verbindung mit schweren Gewittern auf. Doch aufgrund des Klimawandels wird Extremwetter auch in Deutschland immer häufiger. Dennoch sind laut GDV weniger als 50 Prozent der Deutschen gegen Starkregen und Hochwasser versichert. In Baden-Württemberg sind beispielsweise 94 Prozent der Gebäude umfassend gegen Naturgefahren abgesichert, in Bremen gerade einmal 23 Prozent.

Zonierungssystem
Nicht alle Häuser in Deutschland sind gleichermaßen einem Überschwemmungsrisiko ausgesetzt. Die Versicherer haben ein Zonierungssystem entwickelt, um das Hochwasserrisiko für die verschiedenen Regionen einzuschätzen und zu kategorisieren.
Infografik zu Starkregengefährdungsklassen,  diese haben Einfluss auf eine Wohngebaeudeversicherung

Abhängig von ihrem Überschwemmungsrisiko werden deutsche Regionen in vier Gefährdungsklassen eingestuft. Gefährdungsklasse 1 umfasst alle Gebiete, die gegenwärtig nicht von Hochwasser gefährdet sind. In Gefährdungsklasse 2 kommt Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren vor. In Gefährdungsklasse 3 kann Hochwasser einmal in zehn bis 100 Jahren auftreten und in Gefährdungsklasse 4, der höchsten Klasse, tritt Hochwasser mindestens einmal in zehn Jahren auf. Daraus folgt: Je höher die Klasse in Ihrer Region, desto wichtiger ist eine Versicherung, um im Schadensfall abgesichert zu sein und hohe Kosten zu vermeiden.
 

Nur 46 Prozent der Deutschen sind gegen weitere Naturgefahren versichert.  

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Richtig vorgehen
Steht beispielsweise Ihr Keller oder das Erdgeschoss unter Wasser, heißt es vor allem Ruhe bewahren und sofort richtig handeln. Nur so können Sie das Ausmaß des Wasserschadens reduzieren und weitere Gefahren ausschließen.
  • Die Feuerwehr rufen und weiterhin Ruhe bewahren.
  • Strom und Wasser abstellen beziehungsweise den Hauptwasserhahn schließen.
  • Keine elektrischen Geräte bedienen.
  • Betreten Sie bei Überschwemmungsgefahr keine Keller und Tiefgaragen.
  • Wasser wenn möglich von den (Teppich-)Böden entfernen, zum Beispiel mit saugfähigen Tüchern oder Handtüchern.
  • Möbel hochstellen und Teppiche entfernen.
  • Beschädigte Gegenstände zu Dokumentationszwecken fotografieren und aufbewahren.
  • Wasser erst abpumpen, wenn kein Wasser mehr von außen eindringt und der Grundwasserspiegel wieder auf ein normales Niveau gesunken ist. Ansonsten drohen Unterspülungen, Aufschwemmungen, Risse im Mauerwerk oder statische Probleme.
  • Schlamm- und Schmutzablagerungen entfernen, bevor sie antrocknen.
  • Elektrische Geräte von Fachleuten prüfen lassen, bevor sie wieder benutzt werden.

In unserer Checkliste zum vorbeugenden Schutz vor Starkregen haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst: 

Schritt für Schritt
Ist ein Wasserschaden durch eine Überschwemmung in Folge von Starkregen entstanden, melden Sie ihn der Versicherung. So gehen Sie Schritt für Schritt richtig vor:
01
Melden Sie den Unwetterschaden telefonisch Ihrem Versicherer und erfragen Sie dessen Anweisungen zu weiterem Vorgehen. Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Besichtigungstermin mit einem Schadensgutachter.
02
Machen Sie Fotos vom entstandenen Schaden, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen.
03
Fertigen Sie schriftlich eine Liste aller beschädigten Gegenstände an und fügen Sie, falls vorhanden, die Anschaffungsbelege bei. Alternativ können Sie den Zeitpunkt der Anschaffung sowie den Neupreis notieren.
04
Kontaktieren Sie einen Handwerker und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen. Diesen reichen Sie anschließend bei Ihrer Versicherung ein.
05
Möbelstücke und sonstigen Hausrat, der zu Schaden gekommen ist, sollten Sie nicht entsorgen, sondern zum Schadensnachweis aufbewahren.
Schnell und unkompliziert

Sie haben einen Schaden erlitten – durch Unwetter, Wasserrohrbruch oder Feuer? Melden Sie uns Ihren Schaden telefonisch oder online: Wir sind für Sie da!

  • Sie erreichen uns 365 Tage im Jahr – telefonisch oder ganz bequem über unser Online-Portal. 
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Kostenloser Schaden-Direktruf
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Wohngebäude- vs. Hausratversicherung
 Allianz - Starkregen: Regen läuft über ein Dach

Aufgrund zunehmender Naturkatastrophen ist eine Versicherung gegen Schäden durch Starkregen sinnvoll. Allerdings schließen sowohl die Hausratversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung Schäden durch extreme Wetterereignisse nicht automatisch ein. Meist benötigen Sie dafür eine zusätzliche Elementarversicherung wie den Zusatzbaustein der Allianz Extremwetterschutz.

Dieser Zusatzschutz greift bei unvorhersehbaren Naturgefahren und deckt die Folgen von Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder auch eines Vulkanausbruchs ab.

Bei Schäden durch Starkregen übernimmt die Gebäudeversicherung in der Regel keine Kosten

Eine Wohngebäudeversicherung leistet normalerweise nur bei Schäden an Ihrem Eigenheim, die zum Beispiel durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser entstanden sind. Wird Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung jedoch aufgrund starker Regenfälle beschädigt, erstattet die Wohngebäudeversicherung somit keine Kosten. Dafür muss der Versicherungsschutz durch den Baustein „Extremwetterschutz“ erweitert werden. Diese Zusatzversicherung deckt dann auch Schäden durch Überschwemmungen und Erdrutsch ab, die durch den Starkregen entstehen.

Eine Hausratversicherung mit Elementarschutz kommt für Schäden an Ihrem Hab und Gut auf

Kommen Möbel oder sonstiges Inventar in Ihrer Immobilie durch vom Starkregen hervorgerufene Überschwemmungen zu Schaden, übernimmt die Hausratversicherung normalerweise nicht die Kosten – es sei denn, sie wurde um den Naturgefahrenschutz erweitert. Nur die Hausratversicherung inklusive dem Baustein „Extremwetterschutz“ schützt dann auch das Inventar in Ihren eigenen vier Wänden.

Elementarschäden versichern
  • Schäden, die durch Überschwemmungen, etwa durch Starkregen, am Gebäude oder Ihrem Inventar verursacht werden, zählen zu den Elementarschäden und können bei der Allianz mitversichert werden.
  • Um Ihr Gebäude gegen diese Extremwetterschäden zu sichern, schützt Sie der Zusatzbaustein Extremwetterschutz der Allianz als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung.
  • Sie können auch Ihren gesamten Hausrat gegen extreme Wetterereignisse und Überschwemmungen absichern – mit der zusätzlichen Naturgefahrenversicherung Extremwetterschutz zur Hausratversicherung. 
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Hochwasser, Überschwemmung & Co.
 Allianz - Starkregen: Mann steht auf der Leiter und putzt die Regenrinne

Elementarereignisse wie Hagel, Sturm oder Starkregen treffen Wohnungs- oder Hausbesitzer meist unvorbereitet. Kommt ein Pkw beispielsweise durch Hagel oder Überschwemmung zu Schaden, leisten die Voll- und die Teilkasko. Aber was passiert mit Immobilien und dem darin befindlichen Hab und Gut? In diesen Beispielfällen zahlt die Versicherung:

Ihre Wohnung steht aufgrund von Rückstau unter Wasser

Wird Ihre Wohnung oder Ihr Haus durch einen Rückstau beschädigt, sind Sie nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung, wie dem Baustein „Extremwetterschutz“ der Allianz, zu Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung ausreichend abgesichert. Andernfalls können hohe Sanierungskosten auf Sie zukommen.

Rückstau bedeutet, dass die Kanalisation die enormen Wassermengen nicht mehr abtransportieren kann und das Wasser aus Toiletten und Waschbecken zurückfließt. Da nicht alle Versicherer Rückstau abdecken, sollten Sie bei der Wahl Ihrer Police unbedingt darauf achten, dass dieser explizit als Elementarschaden eingeschlossen ist. 

  • Wichtig: Eintretendes und drückendes Grundwasser ist in der Regel nicht versicherbar. Auch Regenwasser, das durch bauliche Mängel eindringt, ist nicht abgedeckt.

Durch eine undichte Leitung läuft Ihr Keller voll Wasser

Steht Ihr Keller aufgrund einer undichten oder gebrochenen Wasserleitung unter Wasser, greift in der Regel die normale Wohngebäudeversicherung. Beschädigt das austretende Wasser bewegliche Güter wie Möbel oder elektrische Geräte, springt die Hausratversicherung ein und ersetzt Ihnen den durch das Wasser entstandenen Schaden.

Eindringendes Wasser hat Ihren Hausrat beschädigt

Werden Ihr Inventar und zahlreiche Einrichtungsgegenstände beschädigt, beispielsweise durch einen Rückstau, kommt die Hausratversicherung nur dann für die Kosten auf, wenn Sie eine Police mit Zusatzbaustein „Extremwetterschutz“ abgeschlossen haben. Wenn das Dach Ihres Wohnhauses unter den Wassermassen eines Starkregens einbricht, sind die Schäden hingegen nicht versichert. 

Gut zu wissen

Als Immobilieneigentümer sind Sie mit einer Wohngebäudeversicherung in der Regel gegen Schäden durch Sturm oder Hagel abgesichert. Schäden durch Extremwetter wie Überschwemmungen, die durch Starkregen verursacht sind, decken Sie durch eine zusätzliche Elementarversicherung ab. Damit sind gemeinhin folgende Kosten abgedeckt. 

  • Reparaturen im und am Gebäude und an Garagen sowie an Nebengebäuden, wie z.B. Schuppen, soweit diese im Vertrag mit eingeschlossen sind.
  • Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
  • Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses
  • Kosten für eine andere Unterkunft
  • Ersatz verlorener Mieteinnahmen
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