Elementarereignisse wie Hagel, Sturm oder Starkregen treffen Wohnungs- oder Hausbesitzer meist unvorbereitet. Kommt ein Pkw beispielsweise durch Hagel oder Überschwemmung zu Schaden, leisten die Voll- und die Teilkasko. Aber was passiert mit Immobilien und dem darin befindlichen Hab und Gut? In diesen Beispielfällen zahlt die Versicherung:
Ihre Wohnung steht aufgrund von Rückstau unter Wasser
Wird Ihre Wohnung oder Ihr Haus durch einen Rückstau beschädigt, sind Sie nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung, wie dem Baustein „Extremwetterschutz“ der Allianz, zu Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung ausreichend abgesichert. Andernfalls können hohe Sanierungskosten auf Sie zukommen.
Rückstau bedeutet, dass die Kanalisation die enormen Wassermengen nicht mehr abtransportieren kann und das Wasser aus Toiletten und Waschbecken zurückfließt. Da nicht alle Versicherer Rückstau abdecken, sollten Sie bei der Wahl Ihrer Police unbedingt darauf achten, dass dieser explizit als Elementarschaden eingeschlossen ist.
- Wichtig: Eintretendes und drückendes Grundwasser ist in der Regel nicht versicherbar. Auch Regenwasser, das durch bauliche Mängel eindringt, ist nicht abgedeckt.
Durch eine undichte Leitung läuft Ihr Keller voll Wasser
Steht Ihr Keller aufgrund einer undichten oder gebrochenen Wasserleitung unter Wasser, greift in der Regel die normale Wohngebäudeversicherung. Beschädigt das austretende Wasser bewegliche Güter wie Möbel oder elektrische Geräte, springt die Hausratversicherung ein und ersetzt Ihnen den durch das Wasser entstandenen Schaden.
Eindringendes Wasser hat Ihren Hausrat beschädigt
Werden Ihr Inventar und zahlreiche Einrichtungsgegenstände beschädigt, beispielsweise durch einen Rückstau, kommt die Hausratversicherung nur dann für die Kosten auf, wenn Sie eine Police mit Zusatzbaustein „Extremwetterschutz“ abgeschlossen haben. Wenn das Dach Ihres Wohnhauses unter den Wassermassen eines Starkregens einbricht, sind die Schäden hingegen nicht versichert.