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Arbeitsvertrag – worauf Sie achten müssen

Das Fundament des Arbeits­verhältnisses
Arbeitsvertrag: Eine blonde Frau unterschreibt einen Arbeitsvertrag, während eine dunkelhaarige Frau mit einem blauen Kugelschreiber auf wichtige Passagen zeigt

Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern und bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Dabei dürfen gesetzliche Regelungen – etwa zum Mindesturlaub, zu Pausenzeiten oder zur maximalen Arbeitszeit – nicht unterschritten werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Inhalte in einen Arbeitsvertrag gehören, worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten und wie Sie fehlerhafte Klauseln erkennen. Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen möchten, unterstützt Sie die Allianz Rechtsschutzversicherung im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung oder mit Hilfe des Dokumenten Checks im Tarif Premium.

Beim Arbeitsvertrag handelt es sich um eine Sonderform eines Dienstvertrages, bei dem sich die Parteien über die zu erbringende Dienstleistung einigen. Einfacher gesagt: Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern. Ihre Hauptpflicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer liegt in der Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung – die Ihres Arbeitgebers in der pünktlichen Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts.

Die gesetzliche Grundlage zum Arbeitsvertrag findet sich in den Paragrafen 611 bis 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zusätzlich zu den Hauptpflichten geht ein Arbeitsvertrag noch mit zahlreichen Nebenpflichten für beide Parteien einher.

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Bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages sind Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Einige Punkte werden allerdings trotzdem in beinahe jedem Arbeitsvertrag festgehalten.

Dazu gehören:

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsinhalte und Beschreibung der Tätigkeiten
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Probezeit
  • Urlaubsanspruch
  • Arbeitsentgelt: Höhe des Gehalts und Auszahlungszeitpunkt
  • Kündigungsfrist
  • Fristen für Krankmeldungen
  • Überstundenregelung
  • Konkurrenz- und Geheimhaltungsklauseln
  • Meldepflicht für Nebenerwerb
  • Ausschlussklausel (Frist, nach welcher etwaige Ansprüche der beiden Vertragsparteien erlöschen)
  • Salvatorische Klausel

Auch wenn Vertragsfreiheit beim Arbeitsvertrag gilt, darf Ihr Arbeitgeber sich nicht über gesetzliche Bestimmungen hinwegsetzen. Er darf Sie beispielsweise  zu keiner höheren Arbeitszeit verpflichten, als gesetzlich im Arbeitszeitgesetz festgelegt ist. Auch den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer Fünftagewoche darf er nicht unterschreiten. Sind laut Ihrem Arbeitsvertrag beispielsweise nur 18 Tage Urlaub bei einer Fünftagewoche vorgesehen, ist diese Klausel automatisch unwirksam. Es stünden Ihnen in diesem Fall mindestens 20 Arbeitstage zu. Dasselbe gilt im Übrigen auch bei Tarifverträgen: Ist ein Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar, so darf der Arbeitsvertrag auch nicht gegen diesen verstoßen, also keine gegenteiligen Regelungen vorsehen. Auch hier gelten im Zweifelsfall die Regelungen aus dem zugrunde liegenden Tarifvertrag.

Auch bei Betriebsvereinbarungen verhält es sich ähnlich. Hierbei handelt es sich um eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag können zwar von der Betriebsvereinbarung abweichen, aber nur, wenn sie vorteilhaft für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind. Eine nachteilige Individualvereinbarung wäre entsprechend nicht wirksam.

Wenn gesetzliche Grenzen unter- oder überschritten werden, greift immer automatisch die jeweilige gesetzliche Regelung. Die Salvatorische Klausel, die meist am Ende eines Vertrages steht, sorgt dafür, dass der Arbeitsvertrag dennoch Gültigkeit behält. Das gilt auch dann, wenn einzelne Klauseln ungültig sind oder im Nachhinein wegfallen.

Rund um das Thema Arbeitsrecht kann es zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen kommen. Geht ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin beispielsweise gerichtlich gegen eine Kündigung oder eine Klausel im Arbeitsvertrag vor, wird dieser Streitfall vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Wie ein solches Verfahren abläuft und weitere Informationen haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zum Thema Arbeitsgericht zusammengefasst.

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Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, wird dieser rechtlich wirksam. Lassen Sie den Arbeitsvertrag vorab überprüfen, können Sie sichergehen, dass alle Vertragsklauseln gültig sind und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Sie können so auch unvorteilhafte Vereinbarungen erkennen und gegebenenfalls nachverhandeln.

Ein Beispiel: In Ihrem Arbeitsvertrag ist ein sogenannter Widerrufsvorbehalt enthalten. Demnach kann der Arbeitgeber eine bestimmte vertraglich vereinbarte Leistung durch einseitige Erklärung wieder abschaffen – häufig bei Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Durch die Prüfung des Arbeitsvertrags könnten Sie eine solche Klausel vorab erkennen und ändern lassen. Einen Arbeitsvertrag können Sie zum Beispiel durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Die Kosten können variieren – vergleichen Sie vorab die Preise.

Tipp: Wenn Sie Mitglied eines Sozialverbandes oder einer Gewerkschaft sind, können Sie Ihren Arbeitsvertrag häufig kostenlos prüfen lassen.

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Während ein regulärer Arbeitsvertrag grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden kann, muss ein befristeter Arbeitsvertrag gemäß Gesetz zwingend schriftlich vorliegen. Fehlt die Schriftform, ist nur die Befristung ungültig – Sie sind automatisch unbefristet angestellt.

Bei befristeten Arbeitsverträgen wird zwischen zwei Varianten unterschieden:

  1. Zeitbefristung: Es wird vorab definiert, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis endet (z. B. nach zwei Jahren).
  2. Zweckbefristung: Das Arbeitsverhältnis endet, wenn ein bestimmter Zweck erfüllt wurde (z. B. Fertigstellung eines Projekts, Krankheitsvertretung).

Bei einer Neueinstellung muss Ihr Arbeitgeber nicht zwingend einen Sachgrund für die Befristung nennen. Dafür darf die Befristung nur maximal zwei Jahre betragen und während dieses Zeitraums höchstens dreimal verlängert werden. Mit Sachgrund kann ein befristeter Arbeitsvertrag hingegen auf unbestimmte Dauer geschlossen werden.

Wenn Sie nach mindestens sechs Monaten befristeter Anstellung den Wunsch nach einem unbefristeten Arbeitsvertrag äußern, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen innerhalb eines Monats eine begründete Antwort in Textform schicken.

Kommt es bei einer Befristung, Verlängerung oder Kündigung zum Streit, übernimmt die Allianz Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Berufs-Rechtsschutz Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.

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Mit dem optionalen Baustein Berufs-Rechtsschutz (ab dem Tarif Smart) sind Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten abgesichert – zum Beispiel bei Konflikten wegen Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis oder Gehaltsansprüchen.

Im Streitfall übernimmt die Allianz unter anderem:

  • Anwaltskosten (gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • Gerichtskosten einschließlich Sachverständigenentschädigungen
  • Kosten der Gegenseite, wenn eine gerichtliche Erstattungspflicht besteht
  • Kostenlose telefonische Erstberatung durch Anwältinnen und Anwälte – rund um die Uhr, ohne Wartezeit

Im Tarif Premium steht Ihnen zusätzlich der Service DokumentenCheck zur Verfügung: Fachanwältinnen und Fachanwälte prüfen Ihren Arbeitsvertrag auf Rechtsgültigkeit und Formfehler.

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Sie wünschen eine persönliche Beratung? Gemeinsam finden wir den passenden Schutz für Ihre Situation.

Sie haben noch Fragen zum Arbeitsvertrag?

Wie kündige ich einen Arbeitsvertrag?

Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats – per Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine andere Frist vereinbart sein. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Wie Sie ordentlich und fristgerecht kündigen, erfahren Sie in unserem Ratgeber – inklusive Musterkündigung.

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Nein – auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam, sofern er unbefristet ist.

Beim Arbeitsvertrag gilt grundsätzlich Formfreiheit. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen aber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Bedingungen schriftlich aushändigen (§ 2 NachwG). Die elektronische Form genügt dafür nicht. Bei befristeten Verträgen ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben – fehlt sie, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet.

Sind pauschale Überstundenklauseln wirksam?

Eine Klausel wie „Überstunden sind pauschal mit dem Gehalt abgegolten" ist in der Regel unwirksam. Wirksam kann sie sein, wenn der Arbeitsvertrag eine maximale Anzahl an Überstunden pro Tag und Monat definiert, die mit dem Gehalt abgegolten sind. Bei unwirksamen Klauseln können Sie darauf bestehen, die Überstunden abzufeiern oder ausbezahlt zu bekommen.

Kommt es darüber zum Streit mit Ihrem Arbeitgeber, unterstützt Sie der Berufs-Rechtsschutz der Allianz – von der telefonischen Erstberatung bis zur Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten.

Wann sollte ich meinen Arbeitsvertrag prüfen lassen?

Vor der Unterschrift – insbesondere wenn Sie sich bei einzelnen Klauseln unsicher sind, etwa bei Widerrufsvorbehalten, Überstundenregelungen oder nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Auch bei bestehenden Verträgen kann eine Prüfung sinnvoll sein, z. B. wenn Informationen fehlen, die nach dem Nachweisgesetz vorgeschrieben sind. Im Tarif Premium der Allianz Rechtsschutzversicherung steht Ihnen der Service DokumentenCheck zur Verfügung.

Was tun bei fehlerhaften Klauseln im Arbeitsvertrag?

Einzelne unwirksame Klauseln machen den Vertrag in der Regel nicht ungültig. Die Salvatorische Klausel sorgt dafür, dass der Rest des Vertrages bestehen bleibt – statt der ungültigen Klausel greift automatisch die gesetzliche Regelung (z. B. gesetzlicher Mindesturlaub). Sprechen Sie kleinere Fehler direkt mit Ihrem Arbeitgeber an. Bei Täuschung oder Irrtum können Sie den Vertrag anfechten.

Tipp: Mit dem DokumentenCheck im Tarif Premium der Allianz lassen Sie Ihren Vertrag vorab prüfen – bevor es zum Streit kommt.

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?

Eine ordentliche Kündigung ist bei befristeten Verträgen in der Regel nicht möglich – das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der Befristung. Bei einer Zweckbefristung muss Ihr Arbeitgeber Sie rechtzeitig informieren, dass der Zweck bald erfüllt ist.

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist jedoch möglich, wenn schwerwiegende Vertragsverletzungen vorliegen – etwa wenn der vereinbarte Lohn nicht gezahlt wird. Wenn Ihr Arbeitgeber gegen Vertragspflichten verstößt, übernimmt die Allianz Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Berufs-Rechtsschutz Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.

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