- Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Verträge nur mit Unterschrift gültig sind!
- Die meisten Verträge können auch mündlich geschlossen werden, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich eine bestimmte Form vorschreibt (zum Beispiel bei Grundstückskauf- oder Eheverträgen).
- (Fern)mündliche Verträge, die Sie mit gewerblichen Händlern und Händlerinnen am Telefon schließen, können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen problemlos widerrufen.
- Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich in den meisten Fällen, Verträge schriftlich festzuhalten.
Mündlicher Vertrag: Was tun, wenn er gebrochen wird?
Vertragsschluss per Handschlag

Mündlicher Vertrag: Das Wichtigste in Kürze

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