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Welche Schäden kann ich an meinem Haus versichern?

Ihr Zuhause ist mehr als nur vier Wände – es ist Ihr Rückzugsort, Ihre Sicherheit und oft auch eine der größten Investitionen Ihres Lebens. Damit Sie sich in jeder Hinsicht gut geschützt fühlen, ist der passende Versicherungsschutz ratsam. Ob Schutz für Ihr Eigenheim und Ihre Besitztümer oder rechtliche Absicherung: Hier erfahren Sie, welche Versicherungen für Sie sinnvoll sind und wie Sie sich und Ihr Haus versichern können.

Ob ein plötzliches Unwetter, ein Missgeschick im Alltag oder ein unvorhersehbarer Unfall – Schäden passieren schneller, als man denkt, und können hohe Kosten verursachen. Wir zeigen Ihnen reale Beispiele aus der Praxis und welche finanziellen Folgen solche Situationen haben können.

Wenn Sturm, Feuer oder Wasser Ihr Haus beschädigen, zählt vor allem, schnell und in der richtigen Reihenfolge zu handeln. So gehen Sie vor:

  1. Leben vor Besitz: Sichern Sie zuerst sich und andere – nichts ist kostbarer als Leben. Riskante Rettungsversuche für Ihr Hab und Gut sollten Sie unbedingt vermeiden.
  2. Versicherer informieren: Melden Sie den Schaden so früh wie möglich, idealerweise noch am selben Tag. Über die Online-Schadenmeldung der Allianz geht das rund um die Uhr in wenigen Minuten.
  3. Schaden dokumentieren: Halten Sie alles mit Fotos oder einem kurzen Video fest, bevor Sie aufräumen. Notieren Sie beschädigte Gegenstände und legen Sie Kaufbelege oder Rechnungen dazu.
  4. Reparaturen erst nach Rücksprache beauftragen: Warten Sie mit Handwerksaufträgen, bis Ihr Versicherer den Schaden freigegeben hat. Sonst riskieren Sie, dass Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden. Notmaßnahmen zur Sicherung sind davon ausgenommen.

Die sogenannte Schadenminderungspflicht besagt, dass Sie als versicherte Person dazu verpflichtet sind, den Schaden so gering wie möglich zu halten, um Leistungskürzungen zu vermeiden. Das bedeutet zum Beispiel:

  • Bei einem Wasserschaden sofort den Haupthahn zudrehen
  • Nach einem Sturm ein zerbrochenes Fenster provisorisch abdichten, damit kein weiteres Regenwasser eindringt
  • Strom im betroffenen Bereich abschalten, wenn Wasser an Leitungen oder Steckdosen kommt
  • Heizungen im Winter auch bei Abwesenheit auf Frostschutz laufen lassen
  • Rückstauklappen schließen, Kellerfenster und Lichtschächte abdichten
  • Schlösser austauschen, wenn Schlüssel entwendet wurden

Solche Sofortmaßnahmen erwartet Ihr Versicherer von Ihnen – die Kosten dafür übernimmt er in der Regel.

Im Notfall erhalten Sie schnelle Hilfe bei unseren zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Schadenhilfe. Rufen Sie einfach die kostenfreie Schadenhotline 0800 11 22 33 44 an und halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Der Notfallservice Zuhause ist 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche für Sie erreichbar.

Noch schneller als Telefon: Melden Sie uns Ihren Schaden ganz einfach online.

Um Ihr Haus sinnvoll abzusichern, empfehlen sich Wohngebäude-, Hausrat-, Privat-Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung:

Die Allianz Wohngebäudeversicherung schützt Dach, Wände und Struktur Ihres Hauses. Die Allianz Hausratversicherung versichert Ihr bewegliches Inventar. Diese Gebäudeteile und Gegenstände sind jeweils versichert: 

Das versichert die Allianz Wohngebäudeversicherung 
  • Gebäude – Wohnhaus sowie Nebengebäude (wenn ausdrücklich im Versicherungsschein genannt)

  • Garagen und Carports – auch außerhalb des versicherten Grundstücks

  • Gebäudebestandteile – z.B. Türen, Einbauküchen, Einbaumöbel, fest verklebte Bodenbeläge, Solaranlagen, Wärmepumpen, Wallboxen für E-/Hybridfahrzeuge

  • Gebäudezubehör – wenn es sich im oder außen am Gebäude befindet, z. B. Antennen, Markisen, Leitern, Balkonkraftwerke

  • Baustoffe während der Rohbauphase – zur Errichtung des Gebäudes notwendige Baustoffe auf dem Baugrundstück, zeitlich begrenzt bis zur bezugsfertigen Herstellung

Das versichert die Allianz Hausratversicherung 
  • Alle privat genutzten, gebrauchten oder verbrauchten Gegenstände (z. B. Möbel, Geschirr, Kleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel)

  • Wertsachen – Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände, Bargeld (je nach Tarif mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen)

  • Eingebaute Sachen – z. B. Einbauküchen, Treppenlifte, Antennen, Markisen, sofern auf eigene Kosten beschafft/übernommen

  • Kleine Motorfahrzeuge – z. B. Pedelecs, Rasenmäher, Rollstühle, sofern sie im Haus aufbewahrt werden

  • Luft- und Wasserfahrzeuge – Drohnen, Flugmodelle, Gleitschirme, Kanus, Schlauchboote, Surfgeräte, SUPs

  • Beruflich/gewerblich genutzte Sachen – Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände im Arbeitszimmer

  • Haustiere – Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Schildkröten etc.

Bündeln Sie Ihre Versicherungen, wie es am besten zu Ihrer Lebenssituation passt. Egal, ob Sie eine Tier- und Rechtsschutzversicherung oder eine Kombi aus Hausrat-, Wohngebäude- und privater Haftpflichtversicherung wünschen: Mit unserem Online-Konfigurator stellen Sie sich Ihr Versicherungspaket selbst zusammen und profitieren von unserem Kombinachlass von bis zu 20 % – ganz einfach.

Um sich vor den finanziellen Folgen von Elementarschäden wie Über­schwemmung durch Stark­regen, Schnee­druck oder Erd­beben ab­zu­sichern, ist es sinnvoll, die Wohn­gebäude- und Haus­rat­versicherung mit dem Bau­stein "Extrem­wetter­schutz" zu kombinieren.

Der Allianz Extremwetterschutz der Allianz Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert Ihr Gebäude oder Ihren Hausrat als Elementarschutz gegen:

  • Starkregen/Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben 

Eine gute Versicherung schützt Sie finanziell – doch mit einfachen Vorsorgemaßnahmen können Sie viele Schäden an Ihrem Haus von vornherein vermeiden. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, Ihr Zuhause das ganze Jahr über sicher zu halten.

Je umfangreicher die Versicherungsleistungen, desto teurer ist es, ein Haus zu versichern. Gewisse Versicherungen sind jedoch ratsam, um Ihr Haus sinnvoll abzusichern:

  • Wohngebäudeversicherung: Ab 13,40 Euro im Monat können Sie Ihr Haus bei der Allianz versichern.
  • Extremwetterschutz: Ab 3,25 Euro im Monat können Sie sich mit dem Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung zusätzlich gegen Elementarschäden an Ihrem Gebäude absichern.
  • Privat-Haftpflicht: Ab 3,46 Euro im Monat sind Sie bei Schadensersatzforderungen Dritter versichert.
  • Hausratversicherung: Ab 3,21 Euro sind Ihre Möbel, Elektrogeräte und Kleidung in Ihrem Zuhause gegen Schäden abgesichert.
  • Rechtsschutzversicherung: Ab 15,72 Euro sind Gerichts- und Anwaltskosten bei Rechtsstreitigkeiten finanziell abgesichert.
  • Schon gewusst? Mit unseren Privatschutz-Kombipaketen sparen Sie bis zu 20 Prozent beim Abschluss mehrerer Versicherungen.

Informationen zur Berechnungs­grundlage:

  • PLZ: 17424 Ostseebad Heringsdorf, bzw. Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63 Jahre
  • Baujahr Haus: 2024
  • Gesamtwohnfläche: 100 m² ohne ausgebauten Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Tarif: Basis
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • monatliche Zahlweise
  • Selbstbeteiligung 500 EUR

Der Ab-Preis von zusätzlich 3,25 EUR / mtl. gilt für den Extremwetterschutz-Baustein zur Wohngebäudeversicherung.

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • PLZ: 17424 Ostseebad Heringsdorf, bzw. Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63 Jahre
  • Baujahr Haus: 2024
  • Gesamtwohnfläche: 100 m² ohne ausgebauten Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Tarif: Basis
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • monatliche Zahlweise
  • Selbstbeteiligung Wohngebäudeversicherung: 500 EUR
  • Selbstbeteiligung Extremwetterschutz: 1.000 EUR bei Schäden durch Überschwemmung/ Rückstau und 3.000 EUR bei Erdbebenschäden

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • Tarif: Basis
  • Alter: 25 Jahre
  • Single ohne Kind
  • Wohnort: 01069 Dresden
  • Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren: keine
  • Versicherungssumme: 15 Millionen
  • Selbstbehalt: 150 Euro 
  • Vertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Zahlweise: monatlich

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • Tarif: Basis 
  • Alter: 25 Jahre
  • Wohnort: 80797 München 
  • 40 m² Wohnfläche, ständig bewohnt
  • 150 EUR Selbstbehalt
  • Versicherungssumme: 26.000 EUR
  • Vertragslaufzeit: 3 Jahre 
  • Zahlweise: monatlich

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • Privat, Verkehr
  • Alter: 20 Jahre
  • Single
  • 150 EUR Selbstbehalt
  • PLZ: 09548
  • Vertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Zahlweise: jährlich

Bis zu 20 % Ersparnis bei einer Kombination aus folgenden Versicherungen gegenüber dem Einzelabschluss: 

  • Privat-Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Tierkrankenversicherung
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Unfallversicherung

Der Versicherungswert Ihres Hauses basiert auf dem sogenannten gleitenden Neuwert. Dabei wird nicht einmalig ein fester Betrag festgelegt, sondern Ihre Versicherungssumme jährlich automatisch an die Entwicklung von Baupreisen und Lohnkosten angepasst – auf Grundlage des Baupreisindex des Statistischen Bundesamts. So ist sichergestellt, dass im Schadensfall ein vollständiger Wiederaufbau zu aktuellen Preisen finanziert werden kann. Wichtig: Widersprechen Sie der Anpassung nicht – sonst droht eine Unterversicherung.

Der in vielen Policen genannte Wert 1914 ist eine rein rechnerische Bezugsgröße: Der Neubauwert Ihres Gebäudes wird fiktiv in den stabilen Baupreisen von 1914 (Goldmark) ausgedrückt und über den aktuellen Anpassungsfaktor auf heutige Preise hochgerechnet.

  • Stellen Sie Ihr individuelles Kombipaket online zusammen oder entscheiden Sie sich für eines unserer Beispielpakete.

  • Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne unverbindlich zu unseren Kombi-Versicherungen.

Sie bewohnen Ihr Einfamilien- oder Zweifamilienhaus nicht selbst oder vermieten einen Teil Ihres Hauses? Dann sollten Sie darüber nachdenken, welche weitere Versicherungen für Vermieter:innen sinnvoll sein könnten.

Als Vermieter:in Ihrer Immobilie ist es sinnvoll, folgende Versicherungen abzuschließen:

  • Wohngebäudeversicherung: Schützt Ihr vermietetes Haus inklusive Nebengebäude auf dem Grundstück, sofern sie diese im Versicherungsschein vereinbart haben.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Eine private Haftpflicht reicht für Vermieter:innen nicht aus. Die Haushaftpflicht sichert Sie ab, wenn sich Passanten oder Passantinnen auf Ihrem Grundstück verletzen – beispielsweise, wenn jemand auf Glatteis ausrutscht und sich den Knöchel bricht. Um in solchen Fällen optimal abgesichert zu sein, ergänzen Sie unsere Wohngebäudeversicherung einfach um den Baustein "Haus-Haftpflichtschutz".
  • Vermieterhaftpflicht: Schützt Sie, wenn sich Ihr Mieter oder Ihre Mieterin aufgrund eines Mangels innerhalb der Wohnung verletzt. Zum Beispiel, wenn ein Türrahmen nicht richtig installiert war und umkippt. Für diese Absicherung wählen Sie bei der Allianz zur Privat-Haftpflicht den Baustein "Wohnungs-Haftpflichtschutz" dazu.
  • Heizöltank-Haftpflichtversicherung: Sichert Sie finanziell ab, wenn aus dem Heizöltank auslaufendes Öl Schäden verursacht. Bei der Allianz können Sie den "Öltank-Haftpflichtschutz" als Baustein zur Privat-Haftpflicht- oder zur Wohngebäudeversicherung abschließen.
  • Vermieterrechtsschutz: Bei der Allianz sichert Sie dieser Zusatzbaustein zur Rechtsschutzversicherung ab, wenn es Konflikte mit Mieter:innen, Nachbar:innen oder Miteigentümern und Miteigentümerinnen in einer Eigentümergemeinschaft gibt.

Für jedes Haus sind in der Regel eine Wohngebäudeversicherung und eine Haushaftpflicht ausreichend. Bei Mehrfamilienhäusern werden diese Verträge üblicherweise durch die Hausverwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Wenn Sie das Haus versichern, werden die Kosten auf alle Parteien verteilt. Sie müssen die Police nicht selbst abschließen.

Sie haben einen Schaden in Ihrem Zuhause? Wir sind für Sie da.

Ihnen ist ein Schaden an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung entstanden – etwa durch Unwetter, Leitungswasser, Brand oder Einbruch? Melden Sie ihn uns. Wir kümmern uns sofort um alles Weitere und sorgen für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung.

Gibt es Pflichtversicherungen für Hauseigentümer:innen?

Nein, es gibt keine gesetzlichen Pflichtversicherungen für Hauseigentümer:innen. Der Abschluss einer Wohngebäude-, Hausrat- oder Privat-Haftpflichtversicherung ist immer freiwillig. Finanzieren Sie Ihr Haus, kann die Bank als Bedingung für einen Kredit aber eine Wohngebäudeversicherung von Ihnen fordern.

Diese Immobilienversicherungen sind aber für jede Hausbesitzerin und jeden Hausbesitzer sinnvoll. Ohne Versicherungsschutz zahlen Sie alle Schäden und Schadensersatzforderungen rund um Ihr Haus selbst. Da die Kosten im Falle eines Feuers oder einer Schmerzensgeldforderung schnell in hohe sechsstellige Bereiche gehen, kann das den finanziellen Ruin bedeuten.

Welche Versicherungen sind sinnvoll beim Hausbau?

Zu den empfohlenen Bauversicherungen zählen Bauherren­haftpflicht, Bauleistungs­versicherung und Feuer­rohbau­versicherung. Die Policen sichern Sie ab, wenn auf Ihrer Bau­stelle ein Unfall passiert oder wenn während der Bau­phase ein Schaden an Ihrer Immobilie entsteht.

Auf Baustellen und im Leben kann viel passieren. Ratsam ist deshalb auch eine private Unfallversicherung. Wenn Ihnen Freunde und Freundinnen oder Bekannte beim Hausbau helfen, kann eine betriebliche Unfallversicherung von Vorteil sein. Über diese können Sie sich für einen befristeten Zeitraum auch selbst versichern.

Kann ich Versicherungen für mein Haus steuerlich absetzen?

Welche Versicherungen rund um Ihr Haus Sie steuerlich absetzen können, hängt davon ab, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Eigenheimbewohner:innen können nur die private Haftpflichtversicherung absetzen. Vermieter:innen haben die Möglichkeit, Haus- und Grundversicherung, Privat-Haftpflicht und Wohngebäudeversicherung anteilig abzusetzen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Hausrat- und Rechtsschutzversicherung ist im Einzelfall zu prüfen.

Wie können gewerbliche Immobilien versichert werden?

Für Immobilienbesitzer und Immobilienbesitzerinnen gewerblich genutzter Immobilien empfiehlt sich ein umfangreicher Versicherungsschutz. Der Grund: Das Schadensrisiko wird bei Gewerbeimmobilien höher eingeschätzt. Besitzer:innen von Gewerbeimmobilien können eine gewerbliche Gebäudeversicherung abschließen. Auch eine Betriebshaftpflicht ist sinnvoll.

Sind Photovoltaikanlagen über eine Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Ja. In der Regel sind Photovoltaikanlagen mit einer Wohngebäudeversicherung gegen die Grundgefahren wie Feuer-, Sturm- und Hagelschäden sowie Leitungswasserschäden versichert. Einen erweiterten Versicherungsschutz Ihrer PV-Anlage, zum Beispiel gegen Diebstahl und unvorhergesehene Beschädigungen, erhalten Sie bei der Allianz mit dem Baustein "Haus- und Technikschutz", den Sie in Kombination mit der Wohngebeäudeversicherung abschließen können. Wer darüber hinaus seine PV-Anlage umfassender versichern möchte, sollte den Abschluss einer separaten Photovoltaikversicherung in Betracht ziehen.

Informieren Sie allerdings Ihren Wohngebäudeversicherer, wenn Sie eine Photovoltaikanlage nachträglich installieren. Da es sich um eine Wertsteigerung des Gebäudes handelt, muss die Police angepasst werden.

Was ist eine Haushaltsversicherung?

Der Begriff "Haushaltsversicherung" wird von Versicherungen in Deutschland in der Regel nicht verwendet. In Österreich hingegen ist die Haushaltsversicherung ein gängiges Versicherungsprodukt und ist vergleichbar mit der Kombination aus Hausrat- und Haftpflichtversicherung in Deutschland.

Was passiert mit meiner Hausratversicherung bei Kauf, Verkauf oder Erbschaft einer Immobilie?

Beim Verkauf einer Immobilie geht die bestehende Wohngebäudeversicherung per Gesetz automatisch auf die neuen Eigentümer:innen über ( § 95 VVG). Das bedeutet: Das Gebäude ist auch während des Übergangs lückenlos versichert – die Käufer:innen müssen sich nicht sofort um eine neue Police kümmern.

Allerdings haben die neuen Eigentümer:innen ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb von einem Monat nach der Eintragung ins Grundbuch können sie die übernommene Versicherung kündigen und sich für einen anderen Anbieter oder Tarif entscheiden ( § 96 VVG). Wird dieses Recht nicht genutzt, läuft der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter.

Wichtig bei einer Erbschaft: Hier greift das Sonderkündigungsrecht nicht, da die Erb:innen im Wege der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge vollständig in den bestehenden Vertrag eintreten. Der Vertrag läuft also unverändert weiter. In jedem Fall – ob Kauf oder Erbschaft – sollten Sie den Eigentümerwechsel zeitnah Ihrem Versicherer melden, damit es im Schadensfall nicht zu Problemen bei der Regulierung kommt.

Was bedeutet „grobe Fahrlässigkeit“ bei der Wohngebäudeversicherung?

Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn jemand die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt – also deutlich nachlässiger handelt, als es ein aufmerksamer Mensch in derselben Situation tun würde. Es geht dabei nicht um kleine Unachtsamkeiten, sondern um Verhalten, bei dem man sich denkt: „Das hätte wirklich nicht passieren dürfen."

Ein typisches Beispiel: Sie verlassen das Haus, während auf dem Wohnzimmertisch noch eine Kerze brennt. Es kommt zu einem Brand. Ein Gericht könnte hier grobe Fahrlässigkeit feststellen – und der Versicherer wäre grundsätzlich berechtigt, die Leistung anteilig zu kürzen ( § 81 VVG).

Ab welcher Windstärke zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden?

In der Wohngebäudeversicherung gilt branchenüblich Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala (ab ca. 62 km/h) als Schwelle, ab der ein Wetterereignis als „Sturm" im versicherungsrechtlichen Sinne gilt. Der Grund: Ab dieser Stärke können Windböen bereits Dachziegel lösen, Äste abbrechen und erhebliche Gebäudeschäden verursachen.

Gut zu wissen: Im aktuellen Allianz Privatschutz Wohngebäude sind Sturmschäden bereits ab Windstärke 7 (ab ca. 50 km/h) versichert – in den Tarifen Basis, Smart und Komfort. Die Premium-Linie verzichtet sogar ganz auf eine Windstärke-Begrenzung.

Hagelschäden sind im Übrigen unabhängig von der Windstärke versichert. Selbst wenn es bei Windstille hagelt und Ihr Dach oder Ihre Fassade beschädigt wird, greift der Versicherungsschutz.

 

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