Das Wichtigste in Kürze: Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Das sieht auch der Staat so und ermöglicht Ihnen deshalb, die Versicherung von der Steuer abzusetzen. Die private Haftpflichtversicherung können Sie als Sonderausgabe in der Anlage "Vorsorgeaufwand" in Zeile 48 (Stand 2020) eintragen. Sie können Sonderausgaben bis zu der Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte, Rentner:innen und Beamte oder Beamtinnen eintragen. Für Selbständige liegt die Höchstgrenze bei 2.800 Euro. An Unterlagen benötigen Sie für die Steuererklärung einen Beitragsnachweis oder eine Kopie des Versicherungsvertrags mit Kontoauszügen, auf denen die Beitragszahlung zu sehen ist.
Dies ist eine allgemeine Übersicht zum Thema private Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin.