Wie unterscheidet sich grobe von leichter Fahrlässigkeit?
Wer grob fahrlässig handelt, verletzt die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße. Bei leichter (einfacher) Fahrlässigkeit lassen Sie die gebotene Sorgfalt zwar ebenfalls außer Acht, jedoch in geringfügigem Maße.
Ein Beispiel: Eine Pfanne mit heißem Fett steht auf dem eingeschalteten Herd, das Telefon klingelt und Sie verlassen kurzfristig den Raum, um den Anruf entgegenzunehmen. Während Ihrer kurzen Abwesenheit entzündet sich ein Feuer auf dem Herd, es entsteht ein größerer Brandschaden. In diesem Fall liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Die Tatsache, dass Sie jedoch anfangs die Pfanne beobachtet und den Raum nur kurz verlassen haben, macht Ihr Handeln zu einem einfach fahrlässigem.
Zur groben Orientierung dient diese Faustformel: Ist eine angemessene Reaktion auf einen Schadensvorgang "Das kann jedem mal passieren", liegt vermutlich eine einfache Fahrlässigkeit vor. Heißt es "So etwas darf einfach nicht passieren", wurde eher grob fahrlässig gehandelt. Der Versicherungsnehmer ist hier aufgefordert, einen Nachweis zu erbringen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz?
Wer vorsätzlich handelt, nimmt Folgen billigend in Kauf beziehungsweise führt sie willentlich herbei. Liegt einem Schaden nachweislich vorsätzliches Handeln zugrunde, haftet der Versicherer nicht. Die Beweispflicht bei Vorsatz liegt auf Seiten des Versicherers, da dies in der Regel einen Ausschluss darstellt. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Versicherer je nach Verschulden anteilig, voll oder auch gar nicht.
Was ist eine vertragliche Obliegenheitsverletzung?
Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben und dort in den Versicherungsbedingungen benannt sind.
Eine typische Obliegenheit bei der Hausratversicherung ist zum Beispiel, dass sich der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit verpflichtet, die Wohnung zu heizen, um Kälteschäden zu vermeiden. Tut er dies nicht, liegt eine vertragliche Obliegenheitsverletzung vor. Ob der Versicherer dann in der Leistungspflicht ist, richtet sich nach dem Grad des Verschuldens.
Tipp: Damit Sie sich den Schutz Ihrer Hausratversicherung uneingeschränkt erhalten, müssen Sie die im Vertrag aufgeführten Obliegenheiten beachten bzw. sich bei Ihrer Versicherung nach dem Schutz erkundigen.