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Heißes Bügeleisen auf einem Bügelbrett mit Wäsche
Für mehr Schutz im Schadenfall

Grobe Fahrlässig­keit in der Hausratversicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Grob fahrlässig handelt, wer in hohem Maße unbedacht und unvorsichtig agiert und somit seine Sorgfaltspflicht verletzt, zum Beispiel Wachskerzen auf dem Weihnachtsbaum unbeaufsichtigt brennen lässt.
  • Unachtsamkeit und grobe Fahrlässigkeit können bei der Hausrat erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Ob und wie mögliche Folgen versichert sind, hängt von den Tarifdetails Ihrer Hausratversicherung ab.
  • Bei der Allianz Hausratversicherung sind ab dem Tarif Smart auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, mitabgesichert.
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Definition
Grob fahrlässig handelt, wer in hohem Maße unbedacht und unvorsichtig agiert und somit seine Sorgfaltspflicht verletzt. Hier haben wir einige Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten und daraus resultierende Schäden aufgelistet.
Info: Illustration Gut zu wissen
Info: Illustration Gut zu wissen

Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten: Wenn eine Person ...

  • die Waschmaschine einschaltet und anschließend das Haus verlässt. Möglicher Schaden: Der Zulaufschlauch ist undicht und Leitungswasser überflutet unbemerkt die Küche und Teile der Wohnung.
  • bei längerem Verlassen der Wohnung die Tür nur zuzieht und nicht abschließt. Möglicher Schaden: Einbruchdiebstahl. Ein Einbrecher knackt ohne große Mühe Ihr Türschloss, bricht in die Wohnung ein und stiehlt mehrere Wertgegenstände.
  • brennende Kerzen längere Zeit unbeaufsichtigt lässt. Möglicher Schaden: Eine Gardine kommt zu nah an die offene Flamme und fängt Feuer. Der Brand greift schnell auf die Einrichtung über.
  • ein eingeschaltetes Bügeleisen am Bügelbrett abstellt und für längere Zeit den Raum verlässt. Möglicher Schaden: Das Bügeleisen kippt auf das Bügelbrett und dort aufliegende Wäsche fängt Feuer.
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Grobe Fahrlässig­keit
Unachtsamkeit und grobe Fahrlässigkeit können bei der Hausrat erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Wenn jemand beispielsweise Türen oder Fenster unverschlossen lässt, erhöht sich das Risiko von Sachschäden oder Diebstahl. In solchen Fällen kann die Versicherung argumentieren, dass die unachtsame Handlung eine grobe Fahrlässigkeit darstellt und die Mitschuld des Versicherungsnehmenden an dem entstandenen Schaden erhöht. Sie können sich aber gegen Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, absichern. Die Absicherung von Folgen grob fahrlässigen Handelns ist nicht immer Bestandteil einer Hausratversicherung. Prüfen Sie daher vor Abschluss, ob Ihre Hausrat grobe Fahrlässigkeit abdeckt.
Brennende Kerzen auf einem Kaminsims

Ein entsprechender Schutz – also der Verzicht auf Anrechnung grober Fahrlässigkeit – kann jedoch je nach Tarif abgeschlossen werden.

Wie kann ich grobe Fahrlässigkeit in meiner Hausratversicherung mitversichern?

Abhängig von der Versicherungs­gesellschaft gibt es verschiedene Möglichkeiten, Schäden zu versichern, die Folge grob fahrlässigen Verhaltens sind:

Bei der Allianz Hausratversicherung sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit in folgenden Tarifen bis zur Versicherungssumme versichert: 

  • Verzicht auf Anrechnung der groben Fahrlässigkeit ab dem Smart-Tarif.
  • In den Tarifen Smart, Komfort, Premium kommt die Hausratversicherung für Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme auf.
  • Nicht versichert bleiben Schäden, die aus so genannten Obliegenheitsverletzungen entstehen. Also Frostschäden, wenn Sie Ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit nicht ausreichend beheizen oder Wasser für die Anlagen und Einrichtungen nicht entleeren.
Brennende Kerzen auf einem Kaminsims
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Schadens­regulierung
Ob überhaupt und in welcher Höhe die Versicherungsgesellschaft einen Schaden infolge grob fahrlässigen Verhaltens zahlt, hängt davon ab, was in Ihrer Hausratpolice mitversichert ist. 

Wichtig ist auch, dass Sie bei Vertragsabschluss darauf achten, bis zu welcher Höhe die Versicherung einen Schaden aufgrund grob fahrlässigen Handelns zahlt.

Ist die Summe nämlich zu niedrig, bleiben Sie am Ende im Zweifelsfall dennoch auf hohen Kosten sitzen, und der restliche Teil der Schadensumme wird um den Grad Ihres Verschuldens gekürzt – obwohl Sie grobe Fahrlässigkeit in Ihrem Vertrag abgedeckt haben. Lassen Sie sich hierzu am besten fachkundig beraten.

Ist grobe Fahrlässigkeit in der Hausratpolice nicht enthalten, übernimmt die Versicherung im Schadensfall nicht die volle Summe des Schadens. Stattdessen kürzt sie ihre Leistung – abhängig von der Schwere des Verschuldens.

Nicht selten liegt diese Kürzung bei 50 Prozent und nicht selten werden solche Versicherungsfälle vor Gericht entschieden. Nachweisbare mildernde oder belastende Umstände verschieben die Kürzungsquote dann nach oben oder unten.

Sie haben das Haus verlassen, während die Waschmaschine lief. In dieser Zeit kam es zu einem Wasserschaden in Höhe von 3.000 Euro. Die Versicherung geht von grob fahrlässigem Verhalten aus und kürzt ihre Leistungen daher um 40 Prozent.

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Eckdaten  
Gesamtschaden (Wasserschaden) 3.000 €
Volle Kostenerstattung 100 %
Leistungskürzung wg. grober Fahrlässigkeit 40 %
Anteilige Kostenübernahme 60 %

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Berechnung
Gesamtschaden: 3.000 € 
x
Anteilige Kostenübernahme: 60 %
______________________________
Volle Kostenerstattung: 100 %
 = Kostenübernahme: 1.800 €
Statt des Gesamtschadens von 3.000 Euro übernimmt der Versicherer also anteilig nur 1.800 Euro. Die Differenz müssen Sie selbst tragen.
Beim wem grobe Fahrlässigkeit in der Hausratpolice enthalten ist und wer sich so umfassend absichert, dem werden die Kosten im Schadensfall komplett erstattet. Der Versicherer zahlt in diesen Fällen den Schaden ohne Abzüge bis zur vereinbarten Summe. Das heißt: Er nimmt keine Kürzung aufgrund von grober Fahrlässigkeit vor.
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Was sind die Unterschiede?
Unachtsamkeit ist gerade im Alltag schnell passiert. Die Unterscheidung zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit kann nicht pauschal erfolgen, sondern ist immer eine Abwägung der Gesamtumstände im Einzelfall. Das heißt: Da die Entscheidung darüber, ob grob oder einfach fahrlässig gehandelt wurde, nicht immer leicht zu treffen ist, obliegt sie im Zweifelsfall einem Gericht. Hier aufgeführte Beispiele dienen daher ausschließlich dem besseren Verständnis.
Topf auf Herd

Wie unterscheidet sich grobe von leichter Fahrlässigkeit?

Wer grob fahrlässig handelt, verletzt die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße. Bei leichter (einfacher) Fahrlässigkeit lassen Sie die gebotene Sorgfalt zwar ebenfalls außer Acht, jedoch in geringfügigem Maße.

Ein Beispiel: Eine Pfanne mit heißem Fett steht auf dem eingeschalteten Herd, das Telefon klingelt und Sie verlassen kurzfristig den Raum, um den Anruf entgegenzunehmen. Während Ihrer kurzen Abwesenheit entzündet sich ein Feuer auf dem Herd, es entsteht ein größerer Brandschaden. In diesem Fall liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Die Tatsache, dass Sie jedoch anfangs die Pfanne beobachtet und den Raum nur kurz verlassen haben, macht Ihr Handeln zu einem einfach fahrlässigem.

Zur groben Orientierung dient diese Faustformel: Ist eine angemessene Reaktion auf einen Schadensvorgang "Das kann jedem mal passieren", liegt vermutlich eine einfache Fahrlässigkeit vor. Heißt es "So etwas darf einfach nicht passieren", wurde eher grob fahrlässig gehandelt. Der Versicherungsnehmer ist hier aufgefordert, einen Nachweis zu erbringen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz?

Wer vorsätzlich handelt, nimmt Folgen billigend in Kauf beziehungsweise führt sie willentlich herbei. Liegt einem Schaden nachweislich vorsätzliches Handeln zugrunde, haftet der Versicherer nicht. Die Beweispflicht bei Vorsatz liegt auf Seiten des Versicherers, da dies in der Regel einen Ausschluss darstellt. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Versicherer je nach Verschulden anteilig, voll oder auch gar nicht.

Was ist eine vertragliche Obliegenheitsverletzung?

Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben und dort in den Versicherungsbedingungen benannt sind.

Eine typische Obliegenheit bei der Hausratversicherung ist zum Beispiel, dass sich der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit verpflichtet, die Wohnung zu heizen, um Kälteschäden zu vermeiden. Tut er dies nicht, liegt eine vertragliche Obliegenheitsverletzung vor. Ob der Versicherer dann in der Leistungspflicht ist, richtet sich nach dem Grad des Verschuldens.

Tipp: Damit Sie sich den Schutz Ihrer Hausratversicherung uneingeschränkt erhalten, müssen Sie die im Vertrag aufgeführten Obliegenheiten beachten bzw. sich bei Ihrer Versicherung nach dem Schutz erkundigen.

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Wohngebäude & Co.
Unbedachtes und leichtsinniges Handeln geschieht nicht nur im Haushalt. Daher sollten Sie auch andere Policen auf den Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit prüfen. Bei der Allianz ist grobe Fahrlässigkeit in den meisten Policen mitabgedeckt.

Wenn Sie beispielsweise eine Kerze unbeaufsichtigt lassen und es kommt deshalb zu einem Brand, handeln Sie grob fahrlässig – Ihre Versicherung kommt für den Schaden nicht oder nur anteilig auf. Damit Sie davor geschützt sind, ist es auch bei der Wohngebäudepolice empfehlenswert, Schäden aufgrund grob fahrlässiger Herbeiführung abzusichern.

Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung sind Schäden aufgrund grob fahrlässigen Handelns ab dem Smart-Tarif mitversichert

In der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung ist grobe Fahrlässigkeit automatisch mitversichert. Anders verhält es sich bei einem absichtlich herbeigeführten Schaden: Dann handelt es sich um Vorsatz, und der Versicherer lehnt die Deckung in diesem Fall ab.

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Das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschilds gehört ebenso zu grob fahrlässigem Handeln wie das Aufheben eines heruntergefallenen Handys während des Fahrens. Um sich gegen eine Leistungskürzung nach einem Unfall durch Fahrlässigkeit abzusichern, können Sie einen „Verzicht auf Anrechnung grober Fahrlässigkeit“ in Ihrer Kfz-Police vereinbaren. Dann übernimmt Ihre Versicherung im Schadensfall die vollen Kosten bis zur festgesetzten Höchstsumme.

Bei der Allianz Kfz-Versicherung sind grob fahrlässige Handlungen bei der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko in allen Tarifen mit abgedeckt.

Schäden, die in Privathaushalten infolge eines Brands entstehen, sind in der Regel in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt. Im gewerblichen und industriellen Bereich hingegen ist der Abschluss einer eigenständigen Feuerversicherung üblich. Ob als separate oder als Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung – es gilt: Wer grob fahrlässig handelt, muss mit Leistungskürzungen rechnen.
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Häufige Fragen
Wurden alle Ihre Fragen zur groben Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung beantwortet? Falls nicht, finden Sie sicher hier die richtige Antwort.
  • Ist grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung sinnvoll?

    Ja. Denn wenn Sie keine Absicherung gegen grobe Fahrlässigkeit in Ihrer Hausratpolice haben, kann es bei einem Schaden schnell teuer werden, da die Versicherung nicht die volle Summe des Schadens übernimmt.

    Nicht selten liegt diese Kürzung bei 50 Prozent und oft werden solche Versicherungsfälle vor Gericht entschieden. 

    Siehe auch Kapitel Schadensregulierung

  • Wie können Maßnahmen ergriffen werden, um grobe Fahrlässigkeit zu vermeiden?

     
    • Bügeleisen, Lockenstäbe oder andere hocherhitzbare Elektrogeräte nicht für längere Zeit unbeaufsichtigt lassen.
    • Räume wie Heizkeller oder Sauna nicht als Abstellkammer oder Rumpelkammer verwenden.
    • Drehen Sie, wenn Sie in den Urlaub fahren oder längere Zeit außer Haus sind, den Hauptwasserhahn zu.

    Eine ausführliche Liste, auf was Sie im Haushalt achten sollten, um optimal gegen grobe Fahrlässigkeit abgesichert zu sein, können Sie sich hier downloaden. 

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