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Zwei Männer gehen über ein Dach mit einer großen Photovoltaikanlage.
Versicherungs­schutz für PV-Anlagen

Photo­voltaik­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Schadenrisiko: Die Anschaffung und Wartung einer Photovoltaikanlage ist meist mit großen Investitionen verbunden. Um sich im Schadenfall vor den hohen Kosten für Reparatur und Ersatzbeschaffungen zu schützen, ist eine ausreichende Absicherung sinnvoll.
  • Richtig geschützt: Da eine Gebäudeversicherung Ihre PV-Anlage meist nicht komplett absichert, ist eine separate Photo­voltaik­versicherung für Ihre Anlage zu Hause oder auf dem Firmengebäude sehr ratsam. 
  • Versicherte Gefahren: Eine Photovoltaikversicherung schützt Ihre betriebsfertige Anlage inklusive aller Bauteile gegen viele Sachschäden und Gefahren umfassend ab. Dazu zählen z. B. Brand, Blitzschlag, Hagelschäden, Diebstahl oder Tierverbiss.
  • Leistungen: Die Versicherung leistet nach einem Sachschaden unter anderem für Reparatur oder Neubeschaffung und bei Ertragsausfall. Beschädigtes Zubehör (z. B. Energiespeicher) ist bis zu 100.000 Euro im Versicherungsschutz inbegriffen.
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Leistungen im Über­blick
Die Photovoltaikversicherung schützt Ihre komplette betriebsfertige PV-Anlage vor Schäden durch beispielsweise Unwetter, Brand, Diebstahl, mutwillige Beschädigung oder Bedienungsfehler. Im Schadenfall übernimmt die Versicherung Ihre Reparaturkosten oder erstattet bis zu einer festgelegten Versicherungssumme zusätzliche Kosten, wenn diese über die Behebung des Sachschadens hinausgehen.

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Versicherungsschutz
Beinhaltete Bausteine
Weitere Leistungen
  • Versichert sind unvorhergesehene Sachschäden, z. B. Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Schneedruck, Tierverbiss, Diebstahl sowie Bedienungsfehler.
  • Versichert sind Anlagen auf Dächern und/oder Fassaden bis 10 kWp/ bis 1 Million Euro Versicherungsneuwert.
  • Versichert ist auch Zubehör wie z. B. Energiespeicher mit bis zu 100.000 Euro.

 

 

  • Schutz gegen Sachschaden.
  • Absicherung bei Ertragsausfall- und/oder Mehrkosten im Rahmen festgelegter Entschädigungsregelungen.
  • Differenzkaskodeckung für Kredit-/Leasingnehmer im Totalschadenfall bei Nicht-Wiederherstellung/-Wiederbeschaffung.
  • Einspeisedifferenzdeckung nach einem entschädigungspflichtigen Totalschadenfall.
  • Ertragsgarantieabsicherung für Mindererträge infolge verminderter Globalstrahlung.
  • Beitragsfreie vorgezogene Baudeckung für die Dauer von maximal 4 Wochen, die auf bestimmte Gefahren beschränkt ist und für die keine anderweitige Versicherung besteht. 
  • Verzicht auf Quotelung/Abzüge bei Schäden bis 50.000 Euro wegen grober Fahrlässigkeit.
  • Berücksichtigung des technischen Fortschritts bei der Entschädigungsberechnung (bis zu 10 % der Versicherungssumme für die Anlage).
  • Vorsorgeversicherung für Anlagenerweiterungen (bis zu 30 % der  Versicherungssumme).
Falls gewünscht, kann eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden. Durch ein individuelles Konzept und zubuchbaren Optionen können Sie die Photo­voltaik­versicherung auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden. Die Allianz-Berater:innen stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

In allen Schadenfällen gilt der Versicherungsschutz für folgende im Lieferumfang der Photovoltaikanlage enthaltene Komponenten:

  • Module, Wechselrichter, Trafo, Modulhalterungen/ Gestelle, Verkabelung für die Photovoltaik­anlage, im Wert enthaltene Energie­speicher­anlagen (bis zu einem Versicherungsneuwert von 100.000 Euro).
  • Schalt- und Regeltechnik
  • Stationäre Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge
  • Elektrisch beheizte Warmwasserboiler (inkl. dazugehörender Pumpen- und Steuerungstechnik), wenn diese ausschließlich mit dem durch die versicherte Photovoltaikanlage erzeugten Strom beheizt werden und im Lieferumfang der Photovoltaikanlage enthalten sind (keine Kombinationsgeräte im Rahmen der Haustechnik)

Kann die versicherte Photovoltaikanlage nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden keinen Strom mehr erzeugen, werden der dadurch entstandene Ertragsausfall wie etwa entgangene Erlöse aus dem Stromverkauf bzw. die entstandenen Mehrkosten für Fremdstrombezug bei Eigenbedarf, im Rahmen festgelegter Entschädigungsregelungen ersetzt. Dies erfolgt aber nur, sofern die Ertragsausfall- und/oder Mehrkostenversicherung nicht bei Vertragsabschluss abgewählt worden sind.

Kompetent, kunden­nah, flexibel

Die Allianz Esa bietet ihren Kundinnen und Kunden innovative Versicherungskonzepte für die Transport- und Logistikbranche, die gewerbliche Schifffahrt, technische Versicherungen sowie für den Bereich Wassersport. Durch die kundenorientierten und bedarfsgerechten Versicherungs­lösungen der Allianz Esa sowie der internationalen Ausrichtung und Finanzstärke der Allianz haben Sie stets einen starken Partner an Ihrer Seite.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, ausgezeichneten Produkten und exzellenten Serviceleistungen.

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Erklärung
Naturereignisse oder technische Defekte, die schwere Schäden an einer Photovoltaikanlage verursachen, sind zwar nicht häufig, dennoch können sie im Laufe des Betriebs auftreten. Damit Sie am Ende nicht auf hohen Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung sitzen bleiben, empfiehlt sich eine leistungsstarke Photovoltaikanlagenversicherung.

Grundsätzlich sind Betreiber:innen von Photovoltaik­anlagen nicht verpflichtet, Ihre PV-Anlage zu versichern. Dennoch ist der Abschluss einer Photovoltaik­versicherung sehr ratsam. Denn Photovoltaikanlagen sind nicht immer automatisch in der Gebäude­versicherung enthalten, sodass gewisse Schäden möglicherweise nicht abgedeckt sind.

Die Photovoltaik­versicherung sichert die PV-Anlage Ihres Privat- oder Firmengebäudes gegen Risiken wie beispielsweise Blitze, Stürme, Starkregen, Hagel, Diebstahl oder mutwillige Beschädigung durch Dritte ab und schützt Sie vor hohen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz.

Die Allianz deckt Sachschäden an betriebsfertigen Dach- und/oder Fassaden­anlagen mit einer Versicherungs­summe von bis zu 1 Million Euro ab. Darüber hinaus sind durch die vorgezogene subsidiäre Baudeckung, nicht nur betriebsfertige Photovoltaik­anlagen abgesichert, sondern auch sich im Bau befindliche PV-Anlagen im Rahmen definierter Gefahren. Der Versicherungs­schutz beginnt bereits bis zu vier Wochen vor der Abnahme der Solaranlage.

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Versicherungs­schutz erweitern
Neben dem Abschluss einer eigenen Photovoltaikversicherung, besteht auch die Möglichkeit, einen bereits bestehenden Versicherungsschutz mit einer Zusatzversicherung auf Ihre Photovoltaikanlage auszuweiten. Beispielsweise können Sie sich über die Immobilienversicherung absichern.

Die Immobilienversicherung zählt zu den gewerblichen Gebäudeversicherungen und ist ein sinnvoller Schutz für gewerblich genutzte Gebäude. Bereits ein defekter Wasserhahn kann über Nacht ein ganzes Stockwerk unter Wasser setzen. Ob selbst genutzt oder vermietet – die Versicherung deckt eine Vielzahl an Schäden ab und schützt Sie vor den ungeplanten Kosten einer Reparatur oder der Wiederherstellung Ihrer zerstörten Immobilie.

Die Gebäude-Sachversicherung ist die Basis der Immobilienversicherung. Sie ist aber keine spezielle Photovoltaikversicherung. Sie sichert Sie gegen die klassischen Schäden durch Naturgewalten wie Feuer, Sturm und Hagel sowie Innere Unruhen, Glasbruch, unbekannte Gefahren, defekte Haustechnik und Elementarschäden ab. Mit dem Zusatzbaustein für Photovoltaik passen Sie die Versicherung individuell an Ihre Immobilie (egal ob die Solar-Paneele auf dem Dach oder an der Fassade angebracht sind) und die bestehenden Risiken an. Die Versicherung bietet Ihnen einen Allgefahrenschutz und deckt Ertragsausfälle ab.

Der Ertragsausfall ist wie folgt geregelt: Eine Entschädigung bei Ertragsausfall, ohne Selbstbehalt, für 365 Tage je nach kWp (Kilowatt Peak) beträgt 2,50 Euro pro kWp (bei Anlagen kleiner 10 kWp) bzw. 1,30 Euro (für Anlagen mit einer Leistung größer 10 kWp).

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Klarheit im Schaden­fall
  • Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Wasser und Feuchtigkeit
  • Sturm, Hagel, Schneedruck und Frost
  • Tierverbiss (z. B. Marderbiss)
  • Überschwemmung nach Risikoprüfung
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Kriegsereignisse, innere Unruhen, sofern die im Versicherungsschein dokumentierte Grenze überschritten wird
  • Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Erdbeben
  • betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
  • Garantieschäden (gilt nicht für Ertragsausfälle und Mehrkosten)
  • Vorhandensein von und/oder die Beaufschlagung von Krankheitserregern, pathogenen Organismen, Bakterien, Viren
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FAQ

Wer braucht eine Photovoltaikversicherung?

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist immer mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden. Wer ein Mini-Solarkraftwerk auf dem Hausdach installiert, finanziert es meist mit einem Kredit. Um im Schadenfall nicht auf erheblichen Kosten sitzenzubleiben, sollten Sie Ihre Investition ausreichend absichern. Eine Versicherung ist für Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen zu privaten oder gewerblichen Zwecken und für jeden, der den Bau einer solchen PV-Anlage plant, sinnvoll. Die Versicherung der eigenen Photovoltaikanlage ist in Deutschland zwar keine Pflicht, der umfassende Versicherungsschutz bewahrt Sie aber vor finanziellen Risiken.

Was kostet eine Photovoltaikversicherung?

Die Kosten für die Photovoltaikversicherung hängen u. a. von den von Ihnen zu versichernden Anlagen, der Versicherungssumme sowie den gewählten Versicherungsleistungen ab. Wir beraten Sie dazu gerne.

Ist auch eine Photovoltaikanlage im Bau abgesichert?

Die Photovoltaikversicherung sichert nur bereits betriebsfertige Anlagen umfassend ab. Allerdings sind bei der Allianz durch die befristete vorgezogene subsidiäre Baudeckung auch im Bau befindliche PV-Anlagen im Rahmen definierter Gefahren geschützt. Dieser Versicherungsschutz gilt bis zu vier Wochen vor der Betriebsfertigkeit Ihrer Solaranlage.

Kann die Photovoltaikversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen von der Steuer absetzbar. Neben den Kosten für die Anschaffung können auch Wartungs- und Betriebskosten geltend gemacht werden. Die für den laufenden Betrieb der PV-Anlage anfallenden Kosten können direkt als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Hierzu zählen auch die Beiträge zur Photovoltaikversicherung.

Für tiefergehende Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Photovoltaikanlagen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin oder den Betreiber.

Für welche Schäden übernimmt die Versicherung der PV-Anlage die Kosten?

Die Photovoltaikversicherung greift, wenn Ihre Solaranlage beispielsweise durch folgende Gefahren beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt:

  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Feuer
  • Tierverbiss
  • Diebstahl

Abgedeckt sind etwa die notwendigen Wiederherstellungskosten im Teilschadenfall, z. B. Kosten für Ersatzteile, De- und Remontagekosten und Ähnliches. Nach einem Totalschaden ersetzt die Versicherung mit wenigen Ausnahmen den Neuwert der Solaranlage, wenn diese neu installiert werden muss, und erstattet die anfallenden Kosten. Entscheidet der Besitzer oder die Besitzerin sich gegen eine Neuinstallation, zahlt der Versicherer lediglich den Zeitwert der Anlage. Dieser entspricht dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Wertverlusts durch Abnutzung und Alter. Auf eine Anrechnung des Wertes des Altmaterials wird verzichtet.

Kann die versicherte Photovoltaikanlage nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden keinen Strom mehr erzeugen, werden der dadurch entstandene Ertragsausfall (entgangene Erlöse aus dem Stromverkauf) bzw. die entstandenen Mehrkosten für Fremdstrombezug (bei Eigenbedarf) im Rahmen festgelegter Entschädigungsregelungen ersetzt, sofern die Ertragsausfall- und/oder Mehrkostenversicherung nicht im Einzelfall abgewählt wird.

Welche Schäden werden nicht von der Versicherung für Photovoltaik gedeckt?

Auch wenn eine Photovoltaikversicherung für viele Arten von Schäden aufkommt, einige Ausnahmen bestehen im Bereich der Sach- und Gefahrenabdeckung. Die Photovoltaikversicherung zahlt nicht bei Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen durch z.B.

  • Kriegsereignisse, innere Unruhen, sofern die im Versicherungsschein dokumentierte Grenze überschritten wird
  • Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Erdbeben
  • betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
  • Garantieschäden (gilt nicht für Ertragsausfälle und Mehrkosten)
  • Vorhandensein von und/oder die Beaufschlagung von Krankheitserregern, pathogenen Organismen, Bakterien, Viren
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