Die Neuanschaffung einer Photovoltaikanlage ist kostenintensiv. Gerade jetzt, wo die staatlichen Zuschüsse für den Kauf von neuen Solarmodulen nicht mehr in der Höhe gezahlt werden wie zu Beginn des Photovoltaik-Booms. Auch deshalb erfolgt die Anschaffung einer Solaranlage häufig mit Hilfe eines Kredits.
Durch den Klimawandel und den damit verbundenen Wetterkapriolen steigt das Risiko eines Schadens für Ihre Anlage. Naturgewalten wie Blitz, Stürme, Starkregen, extremer Frost und Hagel können Ihre Solaranlage beschädigen und sie im schlimmsten Falle teilweise oder ganz unbrauchbar machen. Eine Photovoltaikversicherung sichert Sie unter anderem in diesen Schadenfällen ab und bietet ebenso Schutz bei Diebstahl und mutwilliger Beschädigung Ihrer Anlage durch Dritte.
Die Photovoltaikversicherung deckt Sachschäden an betriebsfertigen Dach- und/oder Fassadenanlagen mit einer Versicherungssumme von bis zu 1 Mio. Euro ab.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Photovoltaikversicherung nur bereits betriebsfertige Photovoltaikanlagen absichert. Durch die vorgezogene subsidiäre Baudeckung, sind aber auch sich im Bau befindliche Anlagen im Rahmen definierter Gefahren geschützt. Dieser Versicherungsschutz beginnt bereits bis zu vier Wochen vor der Abnahme der Solaranlage.
Die weit verbreitete Annahme, eine Photovoltaikversicherung sei in der Gebäudeversicherung automatisch enthalten, entspricht leider nicht der gängigen Praxis. Deshalb ist es ratsam, seine Anlage separat zu versichern, um im Schadenfall nicht auf hohen Kosten sitzenzubleiben.
Wichtig: Natürlich ist eine höhere Versicherungssumme auch möglich. Diese können Sie dann durch ein individuelles Konzept mit Ihrem Allianz-Berater und zubuchbaren Optionen festlegen.