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So können Sie Steuern sparen

Hausrat­versicherung 2023 von der Steuer absetzen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Hausratversicherung von der Steuer anteilig absetzen können Sie, wenn Sie zu Hause ein Arbeitszimmer haben – egal ob Mieter oder Eigentümer.
  • Als Sachversicherung können Sie die Hausratversicherung nicht pauschal steuerlich geltend machen.
  • Für die Absetzung eines Homeoffice gelten strenge Vorschriften.
  • Um die Hausratversicherung steuerlich absetzen zu können, müssen Sie dem Finanzamt einen Versicherungsnachweis vorlegen und die Größe des Arbeitszimmers angeben.
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Ist die Hausrat­versicherung komplett steuerlich absetzbar?
Illustration Info: Gut zu wissen

Das Absetzen der Hausratversicherung ist nicht pauschal möglich. Eine Abschreibung ist in der Einkommensteuererklärung nur unter bestimmten Bedingungen möglich, denn die Hausrat­versicherung gehört zu den Sach­versicherungen

Sachversicherungen schützen mit ihrer Versicherungssumme Sachwerte (z. B. den privaten Hausrat oder das Auto) und können nicht steuerlich geltend gemacht werden – im Gegensatz zu Vorsorge­versicherungen, die Gesundheit und Vermögen absichern. Gesetzliche Vorsorge­versicherungen sind immer absetzbar. Private Vorsorgeversicherungen und Policen, die Ihrem persönlichen Schutz dienen, können Sie teilweise abschreiben.

Illustration Info: Gut zu wissen
Sie haben noch keine Hausratversicherung und möchten wissen, was diese für Sie leisten kann? Wir bieten Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Punkte.
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Bedingungen
Mann sichtet Unterlagen in seinem Arbeitszimmer

Wer zu Hause nachweislich ein Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzt, kann die Hausrat­versicherung in der Einkommen­steuererklärung unter bestimmten Bedingungen als Betriebs­ausgaben, Werbungs­kosten oder Sonder­ausgaben anteilig geltend machen und damit seine Finanzen aufpolstern. Die Hausratversicherung pauschal von der Einkommensteuer abzusetzen, ist dagegen nicht möglich. Dabei ist egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter der bewohnten Wohnung sind.

Wann kann ich die Hausrat­versicherung absetzen?

Um die Hausratversicherung anteilig steuerlich geltend zu machen, müssen Sie die Nutzung eines Arbeitszimmers nachweisen. Folgende Voraussetzungen will das Finanzamt dazu erfüllt sehen:

  • Sie sind zum Beispiel Lehrer oder Außendienstmitarbeiter und haben in der Schule beziehungsweise in Ihrer Firma keinen Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung Ihrer Tätigkeit.
  • Sie arbeiten selbstständig oder sind angestellter Heimarbeiter, und das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt Ihres beruflichen Schaffens.
  • Die Nutzung des Arbeitszimmers erfolgt zu 90 Prozent beruflich.

Darüber hinaus gelten strikte räumliche Vorgaben:

  • Das Homeoffice ist ein eigenständiges Zimmer. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer, ein durch einen Raumteiler getrennter Bereich oder ein Durchgangszimmer zählen nicht.
  • Der Arbeitsraum gehört zur Privatwohnung.
  • Beruflich notwendige Gegenstände wie Schreibtisch, Stuhl, Regale, Bücherschrank usw. dominieren die Einrichtung.
Illustration Info: Gut zu wissen
Gut zu wissen
Illustration Info: Gut zu wissen

Studenten können die Kosten für die Hausrat­versicherung anteilig als Sonder­ausgaben absetzen, wenn sie das Arbeitszimmer nachweislich hauptsächlich zum Lernen nutzen. 

Vermieter, die einen Großteil ihrer Vermietungs­aufgaben von zu Hause aus erledigen, können ein dafür genutztes Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen. Zwar ist die Vermietung eine berufliche Tätigkeit, doch die Einkünfte stammen aus der vermieteten Immobilie und nicht aus den im häuslichen Arbeitszimmer erledigten Aufgaben. Folglich ist das Homeoffice in diesem Fall nicht Mittelpunkt des beruflichen Schaffens und das Absetzen der Beiträge nicht möglich.

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Die Allianz Hausratversicherung
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Formulare, Berechnungen und Co.
Wer sich ein beruflich genutztes Arbeitszimmer steuerlich anrechnen lassen möchte, kann dies unabhängig von Einkunfts- und Abzugsarten machen. Eine gesetzliche Unterscheidung gibt es nicht. Arbeitnehmer, Selbstständige, Gewerbetreibende, Auszubildende oder Studenten können gleichermaßen ihre Hausratversicherung steuerlich geltend machen, sofern sie die Nutzung eines Arbeitszimmers belegen und einen Beitragsnachweis ihrer Hausratversicherung vorlegen.

Je nach Einkunftsart muss das Arbeitszimmer allerdings anders in der Steuererklärung angegeben werden – unabhängig davon, ob Sie Ihre Daten per Post oder online als Elektronische Steuererklärung (ELSTER) einreichen:

  • Selbstständige geben die Kosten in der Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) unter Betriebsausgaben an. Die Versicherungsgebühren mindern den steuerpflichtigen Teil des Gewinns.
  • Arbeitnehmer, die für ihre berufliche Tätigkeit ein Arbeitszimmer im eigenen Haushalt benötigen, geben die Kosten der Versicherung für das Homeoffice anteilig in Anlage N unter Werbungskosten an.
  • Studenten und Azubis, die ein eigenes Arbeitszimmer benötigen und dieses nahezu ausschließlich für Lernzwecke nutzen, geben die anteiligen Gebühren in der Anlage Sonderausgaben unter Berufsausbildung an.
Wie hoch der anrechenbare Beitrag Ihrer Hausratversicherung ausfällt, hängt von der Größe Ihres Arbeitszimmers ab. Ist Ihre Wohnung beispielsweise 80 Quadratmeter groß und das Homeoffice zehn Quadratmeter, entspricht dies einem Achtel der Gesamtfläche. Somit dürfen Sie auch ein Achtel des jährlichen Versicherungsbeitrags, den Sie für Ihre Hausratpolice zahlen, steuerlich geltend machen.

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Angenommene Eckdaten:
 
Wohnungsgröße 80 m²
Größe des Arbeitszimmers 10 m²
Jahresbeitrag für die Hausratpolice 72 €

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Berechnung:

Größe des Arbeitszimmers  x  Jahresbeitrag
               72 €               x               10 m2      
         ___________________________

                       Wohnungsgröße
                                  80 m2

 = steuerlich relevanter Betrag: 9 €

Mit anteilig 9 Euro können Sie also Ihre Hausratpolice von der Steuer absetzen.

Damit das Finanzamt der Anrechnung eines Arbeitszimmers stattgibt, müssen Sie folgende Angaben machen beziehungsweise Belege einreichen:

  • Aufführung der Gesamtwohnfläche und der Größe des Arbeitszimmers
  • Daraus resultierend die Berechnung des absatzfähigen Betrags
  • Nachweis der Versicherung über die geleisteten Beiträge, alternativ Versicherungsvertrag und Kontoauszug mit Abbuchung des Versicherungsbeitrags
Gut zu wissen
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Finanzämter prüfen sehr genau, ob alle Voraussetzungen für die Anrechnung eines beruflichen Arbeitszimmers erfüllt sind. Wer unsicher ist, ob das eigene Homeoffice beziehungsweise dessen Nutzung den Anforderungen entspricht, kann sich bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein informieren und Steuertipps geben lassen.
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Weitere steuerlich absetzbare Policen

Neben der Hausratversicherung können Sie weitere Policen in der Einkommen­steuer­erklärung angeben.

Absetzbare Versicherungen

Teilweise absetzbare Versicherungen

Nicht absetzbare Versicherungen

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