Hausratversicherung steuerlich absetzen
- Die Hausratversicherung von der Steuer anteilig absetzen können Sie, wenn Sie zu Hause ein Arbeitszimmer haben – egal ob Mieter:in oder Eigentümer:in.
- Als Sachversicherung können Sie die Hausratversicherung nicht pauschal steuerlich geltend machen.
- Für die Absetzung eines Homeoffice gelten strenge Vorschriften.
- Um die Hausratversicherung steuerlich absetzen zu können, müssen Sie dem Finanzamt einen Versicherungsnachweis vorlegen und die Größe des Arbeitszimmers angeben.
So setzen Sie die Hausratpolice von der Steuer ab
Wo trägt man die Hausratversicherung in der Steuererklärung ein?
Je nach Einkunftsart muss das Arbeitszimmer allerdings anders in der Steuererklärung angegeben werden – unabhängig davon, ob Sie Ihre Daten per Post oder online als Elektronische Steuererklärung (ELSTER) einreichen:
- Selbstständige geben die Kosten in der Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) unter Betriebsausgaben an. Die Versicherungsgebühren mindern den steuerpflichtigen Teil des Gewinns.
- Arbeitnehmer:innen, die für ihre berufliche Tätigkeit ein Arbeitszimmer im eigenen Haushalt benötigen, geben die Kosten der Versicherung für das Homeoffice anteilig in Anlage N unter Werbungskosten an.
- Studenten oder Studentinnen und Azubis, die ein eigenes Arbeitszimmer benötigen und dieses nahezu ausschließlich für Lernzwecke nutzen, geben die anteiligen Gebühren in der Anlage Sonderausgaben unter Berufsausbildung an.
Welchen Anteil kann ich steuerlich geltend machen?
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Angenommene Eckdaten:
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Wohnungsgröße | 80 m² |
Größe des Arbeitszimmers | 10 m² |
Jahresbeitrag für die Hausratpolice | 72 € |
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Berechnung:
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Größe des Arbeitszimmers x Jahresbeitrag Wohnungsgröße = steuerlich relevanter Betrag: 9 € Mit anteilig 9 Euro können Sie also Ihre Hausratpolice von der Steuer absetzen. |
Welche Nachweise benötige ich für die Steuererklärung?
Damit das Finanzamt der Anrechnung eines Arbeitszimmers stattgibt, müssen Sie folgende Angaben machen beziehungsweise Belege einreichen:
- Aufführung der Gesamtwohnfläche und der Größe des Arbeitszimmers
- Daraus resultierend die Berechnung des absatzfähigen Betrags
- Nachweis der Versicherung über die geleisteten Beiträge, alternativ Versicherungsvertrag und Kontoauszug mit Abbuchung des Versicherungsbeitrags
Noch Fragen? Ein Steuerberater kann helfen
Welche Versicherungen sind außerdem steuerlich relevant?
Neben der Hausratversicherung können Sie weitere Policen in der Einkommensteuererklärung angeben.
Absetzbare Versicherungen
- gesetzliche Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung)
- private Vorsorgeversicherungen (z.B. Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung), private Altersvorsorge (Riester, Rürup)
- Versicherungen zum persönlichen Schutz (z.B. private Haftpflichtversicherung)
Teilweise absetzbare Versicherungen
- Rechtsschutzversicherung (nur der Anteil für den Arbeitsrechtsschutz)
- Kfz-Versicherung (nur der Anteil für die Kfz-Haftpflicht)
- Hausratversicherung (nur der Anteil für ein häusliches Arbeitszimmer)
- Gebäudeversicherung (nur der Anteil für ein häusliches Arbeitszimmer)
Nicht absetzbare Versicherungen
- Privat-, Miet- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen
- Kfz-Vollkasko oder Teilkasko