Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung
- Bei der Rechtsschutzversicherung können Sie nur den Arbeitsrechtschutz von der Steuer absetzen. Alle anderen Rechtsschutzleistungen lassen sich nicht absetzen.
- Die Arbeitsrechtsschutzversicherung tragen Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten ein.
- Haben Sie eine Kombinationsrechtsschutzversicherung, müssen Sie den Anteil des Arbeitsrechtsschutzes kennen. Den erfahren Sie auf Ihrer Rechnung oder durch Nachfragen bei Ihrer Versicherung.
- Die Angabe der Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Steuererklärung lohnt sich erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten 1.000 Euro übersteigen.
Dies ist eine allgemeine Übersicht zum Thema Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen. Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.
Pauschalbetrag bei Werbungskosten
Bei Ihrer Steuererklärung werden automatisch 1.000 Euro Werbungskosten verrechnet. Die Pauschale erhalten Sie, ohne dass Sie etwas in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.
Es lohnt sich also erst dann die Arbeitsrechtsschutzversicherung anzugeben, wenn Sie mit Ihren Werbungskosten insgesamt über 1.000 Euro kommen. Denn alles über 1.000 Euro können Sie voll von der Steuer absetzen.
Die 1.000 Euro können Sie zum Beispiel durch folgende Werbungskosten erreichen:
- Fahrtkosten von/zur Arbeitsstätte (mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln), Zeile 31-39 (*) in der Steuererklärung
- Berufskleidung und deren Reinigung, Zeile 46-48 (*)
- Feierkosten (wenn eine beruflich veranlasste Feier ansteht), Zeile 46-48 (*)
- Fort- und Weiterbildungen, Zeile 45 (*)
- Beruflich bedingte Umzugskosten, Zeile 46-48 (*)
(*) Stand November 2021
So ermitteln Sie den korrekten Versicherungsbeitrag
Haben Sie einen Kombinationsrechtsschutz, also zum Beispiel eine Versicherung für Arbeitsschutzrecht, Mietrechtsschutz und Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz zusammen, müssen Sie den anteiligen Betrag der Arbeitsrechtsschutzversicherung herausfinden.
Dazu können Sie entweder:
- auf Ihrer Rechnung nachsehen. Manche Versicherer geben den Anteil für den Rechtsschutz extra an.
- oder bei Ihrer Versicherung nachfragen und sich eine schriftliche Bestätigung zuschicken lassen.
Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen
Die 25 Euro trägt er in der Anlage N in Zeile 48 (Stand November 2021) ein, mit der Bezeichnung „Arbeitsrechtsschutzversicherung“.
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Neben der Arbeitsrechtsschutzversicherung können Sie unter anderem folgende Versicherungen von der Steuer absetzen:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Haftpflichtversicherungen
- Kapital-Lebensversicherung
- Kfz-Versicherung
- Krankenversicherung
- Krankenzusatzversicherung
- Pflegeversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Risikolebensversicherung
- Unfallversicherung
- Sterbegeldversicherung
Muss ich dem Finanzamt meine Versicherungsbeiträge nachweisen?
Ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhält das Finanzamt automatisch. Ihre privaten Versicherungen können Sie einfach in der Steuererklärung angeben. Einen Nachweis müssen Sie nur dann an das Finanzamt schicken, wenn es explizit danach fragt.
Gibt es Versicherungen, die ich nicht von der Steuer absetzen kann?
Als Privatperson können Sie Sachversicherungen nicht von der Steuer absetzen. Dazu zählen die Kfz-Kaskoversicherung, Reisegepäckversicherung, Gebäudeversicherung, Fahrradversicherung und die Hausratversicherung-Kosten.
Wann springt die Rechtsschutzversicherung ein?
Die Allianz Rechtsschutzversicherung beispielsweise vertritt Sie in vielen Lebensbereichen. Sie erhalten Rechtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich, im Arbeits- und Berufsleben, im Straßenverkehr sowie in miet- und eigentumsrechtlichen Angelegenheiten. Das kann zum Beispiel ein Streit mit der Nachbarin oder dem Nachbarn, dem Finanzamt, in Strafsachen oder mit einem Unfallgegner oder einer Unfallgegnerin sein. Zudem erhalten Sie Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.