Sie sitzen gerade vor Ihrer Steuererklärung und fragen sich, ob und wie Sie Ihre Rechtsschutzversicherung eintragen können? Die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen ist gar nicht so kompliziert, wie es scheint.
Bei der Rechtsschutzversicherung können Sie nur den Arbeitsrechtsschutz in der Steuererklärung geltend machen. Die Versicherung springt ein, wenn Sie zum Beispiel gegen eine Kündigung vorgehen möchten oder andere rechtliche Unstimmigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber haben. Alle anderen Rechtsschutzversicherungen, zum Beispiel für den privaten Bereich oder Verkehr, können Sie nicht von der Steuer absetzen.
Der Arbeitsrechtschutz hingegen gehört zu den Werbungskosten und kann deshalb vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
Werbungskosten in der Steuererklärung sind die Kosten, die in Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis entstehen.
Dazu zählen zum Beispiel die Fahrtkosten von und zur Arbeit, Berufsbekleidung, Fachbücher rund um Ihren Beruf, Fort- und Weiterbildungen und die Arbeitsrechtsschutzversicherung.
Als Arbeitnehmer können Sie nur die Arbeitsrechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen.
Sind Sie selbständig und haben eine Rechtsschutzversicherung für Ihren Betrieb, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben und vollständig von der Steuer absetzen.
Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung können Sie in der
Die Zeilen befinden sich in der Regel auf der zweiten Seite und gehören zu dem Punkt „Sonstiges“.
(*) Stand November 2020
Haben Sie einen Kombinationsrechtsschutz, also zum Beispiel eine Versicherung für Arbeitsschutzrecht, Mietrechtsschutz und Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz zusammen, müssen Sie den anteiligen Betrag der Arbeitsrechtsschutzversicherung herausfinden.
Dazu können Sie entweder:
Bei Ihrer Steuererklärung werden automatisch 1.000 Euro Werbungskosten verrechnet. Die Pauschale erhalten Sie, ohne dass Sie etwas in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.
Es lohnt sich also erst dann die Arbeitsrechtsschutzversicherung anzugeben, wenn Sie mit Ihren Werbungskosten insgesamt über 1.000 Euro kommen. Denn alles über 1.000 Euro können Sie voll von der Steuer absetzen.
Die 1.000 Euro können Sie zum Beispiel durch folgende Werbungskosten erreichen:
(*) Stand November 2020
Neben der Arbeitsrechtsschutzversicherung können Sie unter anderem folgende Versicherungen von der Steuer absetzen:
Ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhält das Finanzamt automatisch. Ihre privaten Versicherungen können Sie einfach in der Steuererklärung angeben. Einen Nachweis müssen Sie nur dann an das Finanzamt schicken, wenn es explizit danach fragt.
Als Privatperson können Sie Sachversicherungen nicht von der Steuer absetzen. Dazu zählen die Kfz-Kaskoversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Gebäudeversicherung und die Fahrradversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung vertritt Sie in vielen Lebensbereichen. Sollten Sie mit dem Finanzamt oder gar dem Finanzgericht in Konflikt geraten, hilft Ihnen die Allianz Rechtsschutzversicherung in Sachen Steuerrecht. Hier sind Sie bei Steuerstreitigkeiten vor deutschen Finanzgerichten geschützt. In der Plus-Deckung unterstützen wir Sie sogar bereits ab dem Einspruchs-/Widerrufsverfahren vor deutschen Finanzbehörden und Gerichten und in der Best-Deckung auch vor ausländischen Steuerbehörden und Gerichten.
Die Rechtsschutzversicherung springt ebenfalls bei einem Streit mit Ihrem Chef, mit dem Vermieter oder Problemen bei Online-Bestellungen ein.
Bei familiären Streitigkeiten, zum Beispiel einer Scheidung oder Erbsache, erhalten Sie von uns eine Erstberatung im Rahmen des privaten Bereichs. In der Plus-Variante übernehmen wir bis zu 500 Euro und in der Best-Variante bis 1.000 Euro über die Beratung hinaus.