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Wann Sie die Beiträge geltend machen können

Wohn­gebäude­ver­si­che­rung von der Steuer für 2023 absetzen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Berufstätige, die ihr Einkommen in Deutschland versteuern, können die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht von der Steuer absetzen
  • Nur wenn Sie als Eigentümer in Ihrer Wohnimmobilie ein Zimmer zur beruflichen Nutzung eingerichtet haben, können Sie die Wohn­gebäude­versicherung anteilig für dieses Zimmer geltend machen – entweder als Werbungs­kosten oder als Betriebs­ausgaben, wenn Sie selbstständig sind. 
  • Steuerlich geltend machen können Sie hingegen Versicherungen die der Vorsorge dienen. Das sind die Tarife Ihrer Privathaftpflicht-, Renten- oder Unfallversicherung.  
Dies ist eine allgemeine Übersicht zum Thema Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen. Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
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Wohngebäudeversicherung Steuererklärung
Die Wohngebäudeversicherung ist bis auf wenige Ausnahmen nicht steuerlich absetzbar. Denn anders als etwa eine Privat-Haftpflichtversicherung dient die Police nicht der eigenen Vorsorge. Vielmehr handelt es sich um eine Sachversicherung, die Sachwerte, aber keine Personen absichert. In der Einkommensteuererklärung geltend machen können Sie die Gebäudeversicherung nur in wenigen Ausnahmefällen – zum Beispiel, wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen und eines oder mehrere Zimmer beruflich nutzen.
 

Privatpersonen können Wohn­gebäude­ver­si­cher­ung nicht von der Steuer absetzen

Bewohnt der Eigentümer die versicherte Immobilie selbst, kann er die Kosten für die Wohn­gebäude­ver­si­che­rung nicht steuerlich geltend machen. Als Privatperson kann er aus­schließ­lich Versicherungen von der Steuer absetzen, die seiner persönlichen Absicherung und Vorsorge dienen. Dazu gehören neben der  Privat-Haftpflichtversicherung unter anderem Unfallversicherung, Pflegeversicherung und private Krankenversicherung.

Vermieter können Wohn­gebäude­ver­si­cher­ung steuerlich geltend machen

Vermietet der Versicherungs­nehmer seine Immobilie, kann er die Beiträge der Wohn­gebäude­ver­si­cher­ung in der Regel nicht von der Steuer absetzen.

Allerdings nennt § 2 der Betriebs­kosten­verordnung (BetrKV) die Wohn­gebäude­ver­si­cher­ung explizit als umlage­fähige Nebenkosten. Das heißt: Der Vermieter kann von ihm gezahlte Versicherungs­beiträge über sogenannte "Betriebsausgaben zur Vermietung und Verpachtung" auf seine Mieter umlegen und abrechnen. Allerdings darf der Vermieter keine Policen abschließen, die den Interessen seiner Mieter widersprechen oder sie benachteiligen. Entsteht ein Schaden an der Immobilie, ist der Vermieter dazu verpflichtet, ihn zu beheben.

Ist die Wohn­gebäude­ver­si­che­rung steuerlich absetzbar, wenn ich meine Immobilie beruflich nutze?

Eine Ausnahme gilt für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und eines oder mehrere Zimmer als Homeoffice beruflich nutzen. Zum Beispiel, weil sie selbstständig sind und von zu Hause arbeiten oder als Lehrer in der Schule keinen Arbeitsplatz für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts haben.

In solchen Fällen kann der Gebäudebesitzer die Prämie für die Wohn­gebäude­ver­si­che­rung anteilig geltend machen. Voraussetzung ist, dass es sich um klar abgrenzbare Räume handelt, die sich für die berufliche Nutzung eignen und tatsächlich überwiegend dafür genutzt werden. Beruflich notwendige Gegenstände wie Schreibtisch, Stuhl, Regale, Bücher­schrank und Co. müssen die Einrichtung des Arbeitszimmers dominieren. Eine Arbeitsecke genügt nicht.

Das gilt jedoch nur, wenn es sich um eine echte Kostenbelastung handelt und die Versicherungs­beiträge nicht anderweitig umgelegt werden können.

Welchen Anteil der Gebäude­versicherung kann ich steuerlich geltend machen?

Wie hoch der anrechenbare Betrag Ihrer Wohn­gebäude­ver­si­che­rung ist, hängt von der Größe des Arbeitszimmers ab bzw. davon, welchen prozentualen Anteil an der Gesamtfläche es ausmacht. Wer zum Beispiel eine 200 Quadratmeter große Immobilie bewohnt und davon ein 20  Quadrat­meter großes Zimmer für berufliche Tätigkeiten nutzt, darf zehn Prozent der Versicherungs­prämie als Werbungs­kosten oder – bei Selbstständigen – als Betriebs­ausgaben absetzen. Bei jährlichen Beitrags­kosten von 350 Euro können Sie also 35 Euro absetzen.

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Angenommene Eckdaten:  
Wohnungsgröße 200 m²
Größe des Arbeitszimmers 20 m²
Jahresbeitrag für die Wohngebäudepolice 35 €

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Berechnung:

Größe des Arbeitszimmers  x  Jahresbeitrag
                       20 m²      x      350 €
         ___________________________

                       Wohnungsgröße
                                  200 m²

 = steuerlich relevanter Betrag: 35 €

Mit anteilig 35 Euro können Sie also Ihre Wohngebäudepolice von der Steuer absetzen.

Bei Immobilien, die komplett für eigene gewerbliche oder freiberufliche Zwecke genutzt werden, können Sie die Wohn­gebäude­versicherung in voller Höhe steuerlich geltend machen.

Tipp: Auch die Hausratversicherung ist anteilig für das selbst genutzte Arbeitszimmer steuerlich absetzbar. Weitere Infos zu ihrer steuerlichen Absetzbarkeit finden Sie hier: Hausratversicherung steuerlich absetzbar

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Gut zu wissen

Befindet sich die Immobilie noch in der Bauphase, gibt es eine weitere Möglich­keit, einen Teil der Versicherungs­kosten über die Steuererklärung zurück­zu­holen: über die Feuer-Rohbauversicherung. Diese ist in der Regel kostenloser Bestandteil der späteren Wohn­gebäude­ver­sicherung und schützt den Rohbau bis zu seiner Fertig­stellung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.

Sie können die Feuer-Rohbau­ver­si­che­rung nur dann von der Steuer absetzen, wenn der Bau mit dem Ziel der Vermietung erfolgt. Dies müssen Sie dem Finanzamt glaubhaft nachweisen. Werden Sie selbst einziehen, ist die Rohbau­versicherung nicht steuerlich absetzbar.

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Steuererklärung richtig ausfüllen
Arbeiten Sie von zu Hause, können Sie die Prämie Ihrer Wohngebäudeversicherung anteilig geltend machen und in der Steuererklärung angeben. Das Wo hängt von der Einkunftsart ab:
  • Bei Arbeitnehmern gelten Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungs­kosten, bei Selbst­ständigen als Betriebs­ausgaben.
  • Auszubildende, die für ihre Berufs­ausbildung ein eigenes Arbeits­zimmer benötigen und dieses ausschließlich für Lernzwecke nutzen, können die anteilige Wohn­gebäude­versicherung in der Steuer­erklärung als Sonderausgaben ausweisen.
  • Je nach Abzugsart unterscheiden sich die Formulare, in denen das Arbeits­zimmer angegeben werden muss: Selbst­ständige benötigen beispielsweise die Anlage EÜR, Arbeit­nehmer die Anlage N.

Welche Nachweise benötige ich für die Steuererklärung?

Möchten Sie Ihre Wohn­gebäude­ver­si­cher­ung anteilig geltend machen, reichen Sie beim Finanzamt folgende Belege ein:

  • Nachweis der Ver­si­cher­ungs­gesellschaft über die geleisteten Beiträge oder – alternativ – Versicherungs­vertrag und Kontoauszug mit Abbuchung des Versicherungs­beitrags
  • Aufführung der Gesamt­wohnfläche und der Größe des Arbeitszimmers
  • Daraus resultierend die Berechnung des absatzfähigen Betrags Ihrer Wohn­gebäude­ver­si­cher­ung
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Noch Fragen?

Finanzämter prüfen sehr genau, ob Sie alle Voraussetzungen für die Anrechnung eines beruflichen Arbeitszimmers erfüllen und Ihre Wohn­gebäude­versicherung anteilig von der Steuer absetzen können. 

Wer unsicher ist, ob das eigene Homeoffice den Anforderungen entspricht, kann sich bei einem Steuerberater oder Lohn­steuer­hilfe­verein informieren.

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