Berufstätige, die ihr Einkommen in Deutschland versteuern, können die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Nur wenn Sie als Eigentümer:in in Ihrer Wohnimmobilie ein Zimmer zur beruflichen Nutzung eingerichtet haben, können Sie die Wohngebäudeversicherung anteilig für dieses Zimmer geltend machen – entweder als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben, wenn Sie selbstständig sind. Steuerlich geltend machen können Sie hingegen Versicherungen die der Vorsorge dienen. Das sind die Tarife Ihrer Privathaftpflicht-, Renten- oder Unfallversicherung.
Dies ist eine allgemeine Übersicht zum Thema Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen. Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.