Hausversicherung absetzen: Auf den Punkt gebracht
- Berufstätige, die ihr Einkommen in Deutschland versteuern, können die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht von der Steuer absetzen.
- Nur wenn Sie als Eigentümer in Ihrer Wohnimmobilie ein Zimmer zur beruflichen Nutzung eingerichtet haben, können Sie die Wohngebäudeversicherung anteilig für dieses Zimmer geltend machen – entweder als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben, wenn Sie selbstständig sind.
- Steuerlich geltend machen können Sie hingegen Versicherungen die der Vorsorge dienen. Das sind die Tarife Ihrer Privathaftpflicht-, Renten- oder Unfallversicherung.
Feuer-Rohbauversicherung von Steuer absetzen – geht das?

Befindet sich die Immobilie noch in der Bauphase, gibt es eine weitere Möglichkeit, einen Teil der Versicherungskosten über die Steuererklärung zurückzuholen: über die Feuer-Rohbauversicherung. Diese ist in der Regel kostenloser Bestandteil der späteren Wohngebäudeversicherung und schützt den Rohbau bis zu seiner Fertigstellung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.
Sie können die Feuer-Rohbauversicherung nur dann von der Steuer absetzen, wenn der Bau mit dem Ziel der Vermietung erfolgt. Dies müssen Sie dem Finanzamt glaubhaft nachweisen. Werden Sie selbst einziehen, ist die Rohbauversicherung nicht steuerlich absetzbar.

Wohngebäudeversicherung absetzen: Hilfe vom Steuerberater

Finanzämter prüfen sehr genau, ob Sie alle Voraussetzungen für die Anrechnung eines beruflichen Arbeitszimmers erfüllen und Ihre Wohngebäudeversicherung anteilig von der Steuer absetzen können.
Wer unsicher ist, ob das eigene Homeoffice den Anforderungen entspricht, kann sich bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein informieren.




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