Ausfalldeckung und Haftpflicht
- Eine Forderungsausfalldeckung greift, wenn Ihnen jemand Schaden zufügt und der Verursacher für diesen finanziell nicht aufkommen kann.
- Eine gute Ausfalldeckung gilt auch im Ausland.
- Wichtig: Eine Ausfalldeckung ist in der Privat-Haftpflicht nicht zwingend enthalten. Alte Versicherungsverträge beispielsweise enthalten meist keine Ausfalldeckung. Eine Prüfung und gegebenenfalls ein Wechsel der Versicherung lohnt!
- Eine Rechtsschutzversicherung kann die Forderungsausfalldeckung sinnvoll ergänzen.
In diesen Fällen greift der Schutz der Ausfalldeckung nicht

Wenn es sich um Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen und Immobilien handelt, übernimmt die Ausfalldeckung die Kosten in der Regel nicht.
In diesen Fällen greifen spezielle Versicherungen:

Darauf sollten Sie bei Vertragsabschluss achten

Achtung, in den Basis-Tarifen ist die Ausfalldeckung meist nicht mitversichert. Und auch bei Verträgen, die älter als zehn Jahre sind, ist die Forderungsausfalldeckung in vielen Fällen nicht inbegriffen. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag und lassen Sie sich auch von Ihrem Ansprechpartner vor Ort beraten. Gegebenenfalls lohnt es sich, die bestehende Privat-Haftpflicht zu kündigen (hier: Musterkündigung als PDF Download) und eine neue abzuschließen, die eine Ausfalldeckung bereits enthält.
Diese Punkte sollten Sie vor Vertragsabschluss überprüfen:
- Die Forderungsausfalldeckung sollte auch im Ausland gelten.
- Wenn möglich, vereinbaren Sie keinen Selbstbehalt.
- Die Mindestschadenshöhe sollte gering sein, im besten Fall gibt es keine.
- Eine Rechtsschutzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein.



passenden Tarif