Immer mehr Menschen in Deutschland schließen eine Privat-Haftpflichtversicherung ab. Im Jahr 2016 gab es in Deutschland knapp 46 Millionen Haftpflichtverträge. Trotzdem haben immer noch viele Personen keine Haftpflichtversicherung – das Risiko, dass Sie bei einem Schaden, den Ihnen jemand zufügt, keine Kostenerstattung bekämen, ist deshalb recht hoch. Um sich davor zu schützen, ist der Abschluss einer Forderungsausfalldeckung ratsam.
Ihre Nachbarn machen im Garten ein Lagerfeuer – leider zu dicht an Ihrem Geräteschuppen. Funken springen über, der Schuppen gerät in Brand. Die Nachbarn besitzen weder eine Privat-Haftpflicht, noch sind sie in der Lage, selbst für den Schaden aufzukommen. Besitzen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung, übernimmt Ihre Versicherung den Schaden. Denn eine Forderungsausfalldeckung kommt immer dann zum Tragen, wenn die Person, die Sie geschädigt hat, nicht zahlen kann. Haben Sie bei Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung jedoch keine Ausfalldeckung vereinbart, bleiben Sie als Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen.
Tipp: Im allen Linien ab dem Smart-Tarif ist der Gewaltopferschutz bereits inklusive. Das bedeutet, der Versicherungsschutz bei Forderungsausfall greift nicht nur, wenn Sie durch ein Missgeschick zu Schaden kommen, sondern auch, wenn Sie Opfer einer Gewalttat wurden.
Die Zahlungshöchstgrenzen bei einer Ausfalldeckung entsprechen meistens der vereinbarten Versicherungssumme Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet: Beträgt die Deckungssumme Ihrer Versicherung beispielsweise 5 Millionen Euro für Personenschäden und Sachschäden, bekämen Sie über die Forderungsausfalldeckung ebenfalls maximal diese Summe erstattet.
Bei vielen Versicherern ist eine Mindestschadenhöhe bei einer Ausfalldeckung vorausgesetzt. Erst, wenn diese erreicht ist, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Kleinschäden bis zu einer Summe von 2.500 Euro, zum Beispiel die Reparatur eines Fahrrads oder eine neue Fensterscheibe, sind üblicherweise nicht versichert.
Tipp: Im Tarif Premium bietet die Allianz eine verbesserte Forderungsausfall-Deckung bis zu 100 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Schadensgrenze liegt dabei schon im Tarif Smart bei 0 Euro.
Was bedeutet die Ausfalldeckung bei der Haftpflicht für Kinder? Die Privat-Haftpflicht übernimmt keinen Schaden, der durch deliktunfähige Kinder entstanden ist. Kinder sind erst ab dem siebten Geburtstag für ihr Handeln verantwortlich, also deliktfähig. Im Straßenverkehr liegt diese Grenze sogar erst bei zehn Jahren.
Wenn es sich um Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen und Immobilien handelt, übernimmt die Ausfalldeckung die Kosten nicht.
In diesen Fällen greifen spezielle Versicherungen:
Bei vielen Versicherern ist die Forderungsausfalldeckung in den Premium-Tarifen bereits fester Bestandteil der Versicherungspolice. In den Basis-Tarifen ist die Ausfalldeckung meist nicht mitversichert. Bei Verträgen, die älter als zehn Jahre sind, ist die Forderungsausfalldeckung in vielen Fällen auch nicht inbegriffen. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag und lassen Sie sich auch von Ihrer Allianz Agentur vor Ort beraten. Gegebenenfalls lohnt es sich, die bestehende Privat-Haftpflicht zu kündigen (hier: Musterkündigung als PDF Download) und eine neue abzuschließen, die eine Ausfalldeckung bereits enthält.
Diese Punkte sollten Sie vor Vertragsabschluss überprüfen:
Die Allianz Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie unter anderem dabei, Ihr Recht auf Schadenersatz durchzusetzen und einen rechtskräftigen Titel zu erlangen.
Alle Punkte finden Sie auch in unserer praktischen Checkliste zum Download.