Bei vielen Versicherern ist die Forderungsausfalldeckung in den Premium Tarifen bereits fester Bestandteil der Versicherungspolice. In den Basis Tarifen ist die Ausfalldeckung zumeist nicht mitversichert. Bei Verträgen, die älter als zehn Jahre sind, ist die Forderungsausfalldeckung zumeist auch nicht inbegriffen. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag und lassen Sie sich auch von Ihrer Allianz Agentur vor Ort beraten. Gegebenenfalls lohnt es sich, die bestehende Privat-Haftpflicht zu kündigen und eine neue abzuschließen, die eine Ausfalldeckung bereits enthält.
Beachten Sie beim Vertragsabschluss Folgendes:
- Die Forderungsausfalldeckung sollte auch im Ausland gelten.
- Wenn möglich, vereinbaren Sie keinen Selbstbehalt.
- Die Mindestschadenshöhe sollte gering sein, im besten Fall gibt es keine.
- Ein Schadenersatzrechtsschutz kann eine sinnvolle Ergänzung sein.
Fragen Sie nach, ob ein Schadenersatzrechtsschutz Bestandteil der Ausfalldeckung ist. Einige Versicherer bieten diese Rechtshilfe ergänzend zur Ausfalldeckung an. Falls Ihr Schadensfall vor Gericht verhandelt wird, unterstützt Sie der Schadenersatzrechtsschutz bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche, die sich auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ergeben.
Tipp: Im Tarif SicherheitBest der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung ist die kostenlose telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt inklusive. Auch die Kostenübernahme für eine Rechtsverfolgung von bis zu 60.000 Euro ist im Tarif enthalten.
Alle Punkte finden Sie auch in unserer praktischen Checkliste zum Download.