Achtung, in den Basis-Tarifen ist die Forderungsausfalldeckung meist nicht mitversichert. Und auch bei Verträgen, die älter als zehn Jahre sind, ist die Forderungsausfalldeckung in vielen Fällen nicht inbegriffen. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag und lassen Sie sich auch von Ihrem Ansprechpartner vor Ort beraten. Gegebenenfalls lohnt es sich, die bestehende Privat-Haftpflicht zu kündigen (hier: Musterkündigung als PDF Download) und eine neue abzuschließen, die eine Forderungsausfalldeckung bereits enthält.
Diese Punkte sollten Sie vor Vertragsabschluss überprüfen:
- Die Forderungsausfalldeckung sollte auch im Ausland gelten.
- Wenn möglich, vereinbaren Sie keinen Selbstbehalt.
- Die Mindestschadenshöhe sollte gering sein, im besten Fall gibt es keine.
- Eine Rechtsschutzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein.