- Eine Forderungsausfalldeckung greift, wenn Ihnen jemand Schaden zufügt und der Verursacher für diesen finanziell nicht aufkommen kann.
- Eine gute Forderungsausfalldeckung gilt auch im Ausland.
- Wichtig: Eine Forderungsausfalldeckung ist in der Privat-Haftpflicht nicht zwingend enthalten. Alte Versicherungsverträge beispielsweise enthalten meist keine Forderungsausfalldeckung. Eine Prüfung und gegebenenfalls ein Wechsel der Versicherung lohnt!
- Eine Rechtsschutzversicherung kann die Forderungsausfalldeckung sinnvoll ergänzen.
Forderungsausfalldeckung: Schadensersatz durch die Privat-Haftpflichtversicherung

Forderungsausfalldeckung und Haftpflicht
Die ausgezeichnete private Haftpflichtversicherung der Allianz
Warum eine Forderungsausfalldeckung sinnvoll ist
Immer mehr Menschen in Deutschland schließen eine Privat-Haftpflichtversicherung ab. Im Jahr 2016 gab es in Deutschland knapp 46 Millionen Haftpflichtverträge. Trotzdem haben immer noch viele Personen keine Haftpflichtversicherung – das Risiko, dass Sie bei einem Schaden, den Ihnen jemand zufügt, keine Kostenerstattung bekämen, ist deshalb recht hoch. Um sich davor zu schützen, ist der Abschluss einer Forderungsausfalldeckung ratsam.
Ein Beispiel aus dem Leben: Ein Fahrradfahrer fährt Sie auf dem Gehweg an und verletzt Sie schwer. Die brechen sich den Ellbogen, müssen ins Krankenhaus und operiert werden. Danach haben Sie eine lebenslange Bewegungseinschränkung im Arm. Der Fahrradfahrer besitzt weder eine Privat-Haftpflicht, noch ist er in der Lage, selbst für den Schaden aufzukommen. Besitzen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung, bezahlt Ihre Versicherung Ihre Ansprüche. Denn eine Forderungsausfalldeckung kommt immer dann zum Tragen, wenn die Person, die Sie geschädigt hat, nicht zahlen kann. Haben Sie bei Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung jedoch keine Forderungsausfalldeckung vereinbart, bleiben Sie als Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen.
Tipp: Bei der Allianz ist ab dem Smart-Tarif der Gewaltopferschutz bereits inklusive. Das bedeutet, der Versicherungsschutz bei Forderungsausfall greift nicht nur, wenn Sie durch ein Missgeschick zu Schaden kommen, sondern auch, wenn Sie Opfer einer Gewalttat wurden.
Forderungsausfalldeckung: Das zahlt Ihre Privat-Haftpflichtversicherung


Die Zahlungshöchstgrenzen bei einer Forderungsausfalldeckung entsprechen meistens der vereinbarten Versicherungssumme Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet: Beträgt die Deckungssumme Ihrer Versicherung beispielsweise 5 Millionen Euro für Personenschäden und Sachschäden, bekämen Sie über die Forderungsausfalldeckung ebenfalls maximal diese Summe erstattet.
Bei vielen Versicherern ist eine Mindestschadenhöhe bei einer Forderungsausfalldeckung vorausgesetzt. Erst, wenn diese erreicht ist, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Kleinschäden bis zu einer Summe von 2.500 Euro, zum Beispiel die Reparatur eines Fahrrads oder eine neue Fensterscheibe, sind üblicherweise nicht versichert.
Tipp: Im Premium-Tarif bietet die Allianz den Schutz der Forderungsausfalldeckung sogar bis zu einer Versicherungssumme von 100 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Gut zu wissen: Die private Haftpflichtversicherung der Allianz ist ebenfalls besonders leistungsstark bei Schäden an geliehenen Gegenständen, Entschädigungen zum Neuwert und der Absicherung von Drohnen.
Wie nimmt man die Forderungsausfalldeckung in Anspruch?

Um eventuelle Schadensansprüche über die Forderungsausfalldeckung Ihrer eigenen Privat-Haftpflichtversicherung gelten machen zu können, müssen Sie den oder die Verursacher:in zuerst auf Schadenersatz verklagen. Das Gericht stellt fest, ob und welchen Schadenersatzanspruch Sie haben. Sie erhalten ein rechtskräftiges Urteil (kein Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil) oder einen vollstreckbaren Vergleich (Titel gegen den Dritten/Verursacher).
In einem zweiten Schritt muss über einen offiziellen Vollstreckungsversuch festgestellt worden sein, dass der oder die Schadenersatzpflichtige den Betrag nicht selbst aufbringen kann. Die Unterlagen, die Sie dazu erhalten, reichen Sie zusammen mit Ihrer Schadenmeldung bei der Allianz ein. Unsere Schadenexperten und Schadenexpertinnen prüfen, ob und in welchem Umfang wir Ihnen Ihren Schadenersatz zahlen können.

In diesen Fällen greift der Schutz der Forderungsausfalldeckung nicht

Wenn es sich um Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen und Immobilien handelt, übernimmt die Forderungsausfalldeckung die Kosten in der Regel nicht.
In diesen Fällen greifen spezielle Versicherungen:

Darauf sollten Sie bei Vertragsabschluss achten

Achtung, in den Basis-Tarifen ist die Forderungsausfalldeckung meist nicht mitversichert. Und auch bei Verträgen, die älter als zehn Jahre sind, ist die Forderungsausfalldeckung in vielen Fällen nicht inbegriffen. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag und lassen Sie sich auch von Ihrem Ansprechpartner vor Ort beraten. Gegebenenfalls lohnt es sich, die bestehende Privat-Haftpflicht zu kündigen (hier: Musterkündigung als PDF Download) und eine neue abzuschließen, die eine Forderungsausfalldeckung bereits enthält.
Diese Punkte sollten Sie vor Vertragsabschluss überprüfen:
- Die Forderungsausfalldeckung sollte auch im Ausland gelten.
- Wenn möglich, vereinbaren Sie keinen Selbstbehalt.
- Die Mindestschadenshöhe sollte gering sein, im besten Fall gibt es keine.
- Eine Rechtsschutzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein.



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