Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az.: C-80/17) braucht jedes Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsland zugelassen und fahrbereit ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das gilt auch, wenn Ihr Oldtimer auf Privatgelände parkt – zum Beispiel in Hofeinfahrt oder Garage.
Die Versicherungspflicht entfällt nicht automatisch, weil der Eigentümer das Kfz nicht mehr nutzen möchte und auf Privatgrund "aufbewahrt". Für jedes Fahrzeug, das nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist und deshalb jederzeit am Straßenverkehr teilnehmen kann, bleibt Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wer der Versicherungspflicht nicht nachkommt, riskiert eine Geldstrafe und bis zu sechs Punkte in Flensburg. Für vorsätzliches Handeln gibt es unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe.