Eine Zweitwagen-Versicherung ist meist deutlicher günstiger als eine Erstwagen-Versicherung. Versicherer stufen Zweitwagen zum Beispiel von Anfang an in eine höhere Schadenfreiheitsklasse ein (standardmäßig SF-Klasse ½, sogenannte Zweitwagenregelung).
Wollen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Drittwagen abschließen, behandeln die meisten Versicherer die Situation genau wie eine Zweitwagen-Versicherung. Das heißt, auch hier profitieren Sie in der Regel von einer höheren Schadenfreiheitsklasse schon zu Versicherungsbeginn.