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Drittwagen versichern: Opti­male Absiche­rung für Ihr drittes Fahr­zeug

Besonder­heiten, Kos­ten und Ta­rife
Drittwagen versichern: Eine Frau steht vor einem neuen Auto
  • Eine Drittwagen-Versicherung können Sie auf dieselbe Weise wie eine Zweit­wagen-Versicherung ab­schließen.
  • Fahrzeug­halter:innen können alle drei Fahr­zeuge auf sich selbst zu­lassen. Hier gibt es keine Besonderheiten bei der gesetz­lichen Regelung.
  • Bei den Kosten für eine Dritt­wagen-Versiche­rung sparen vor allem Fahr­anfänger:innen, indem sie zum Beispiel ein Auto mit niedriger Tyklasse wählen oder begleitetes Fahren nach­weisen.
     
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Die meisten Versiche­rungs­an­bieter behandeln eine Dritt­wagen-Versiche­rung wie eine Zweit­wagen­-Versicherung. Unter­schiede ergeben sich je nach Kfz-Versiche­rer in der Hand­habung der Schaden­freiheits­klasse. Gerade für Familien mit Nach­wuchs im fahr­fähigen Alter wird ein Dritt­wagen oft interessant.

Eine Zweit­wagen­-Versicherung ist meist deutlicher günstiger als eine Erst­wagen-Versicherung. Versicherer stufen Zweit­wagen zum Beispiel von Anfang an in eine höhere Schaden­freiheits­klasse ein (standard­mäßig SF-Klasse ½, sogenannte Zweit­wagen­regelung).

Wollen Sie eine Kfz-Haft­pflicht­versiche­rung für einen Dritt­wagen abschließen, behandeln die meisten Versiche­rer die Situation genau wie eine Zweit­wagen­-Versiche­rung. Das heißt, auch hier profitieren Sie in der Regel von einer höheren Schaden­freiheits­klasse schon zu Versicherungs­beginn.

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Einen Drittwagen versichern Sie in der Regel günstiger als einen Erst­wagen. Zu den Voraus­setzungen gehört, dass Sie die Versi­che­rung für Ihr drittes Auto beim gleichen Unter­nehmen ab­schließen, bei dem auch Ihr Erst- und Zweit­wagen versichert sind. Darüber hinaus müssen alle Kfz auf die­selbe Person zuge­lassen sein. Es gibt keine Be­grenzung, wie viele Autos eine Person zu­lassen darf.

Vorteile einer Drittwagen-Versicherung

Da Versicherer einen Dritt­wagen für gewöhnlich wie einen Zweit­wagen versichern, profitieren Sie auch bei Ihrem dritten Auto von einer günsti­geren Versiche­rung. Der Grund: Die sogenannte Zweitwagenregelung gilt auch für jedes weitere Auto und erlaubt eine auto­matische Ein­stufung in eine höhere Schaden­freiheits­klasse.

Gelten keine abwei­chenden Rege­lungen, fällt Ihr Dritt­wagen dank der Zweit­wagen­regelung in SF-Klasse ½. Dadurch sinkt Ihre Versi­cherungs­prämie je nach Versiche­rungs­anbieter auf ca. 70 Prozent im Vergleich zu SF-Klasse 0.
 

Voraussetzungen für eine Drittwagen-Versicherung

Wie auch bei der Versicherung eines Zweit­wagens gelten für die Kfz-Versi­cherung eines Dritt­wagens bestimmte Voraus­setz­ungen:

  • Erst- und Zweit­wagen sind auf den­selben bzw. die­selbe Versi­cherungs­nehmer:in oder den bzw. die Partner:in zuge­lassen.
  • Erst- und Zweit­wagen sind über dasselbe Versi­cherungs­unter­nehmen versichert.
  • Die Schaden­freiheits­klasse des Erst­fahrzeugs ent­spricht mindestens SF ½ oder besser (je nach Anbieter verschieden).
  • Fahrer oder Fahrerin des Dritt­fahr­zeugs haben ein bestimmtes Mindest­alter (je nach An­bieter ver­schieden).
     

Wie viele Fahrzeuge können Sie als Zweitwagen versichern?

Ob Sie drei Autos versichern oder zehn, spielt für die Zweit­wagen­versicherung keine Rolle. Kfz-Versicherer kennen für gewöhn­lich kein Limit für die An­zahl der Fahr­zeuge, die eine Person auf sich zu­lassen kann. Sie können die Son­der­kon­di­tio­nen für Zweit­autos daher auch für Ihre Dritt­wagen-Versiche­rung nutzen.
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Allianz Vorteile

Sie suchen nach einer passenden Drit­twagen-Versiche­rung und führen einen Kasko- oder Kfz-Haft­pflicht­versicherungs­vergleich durch? Entscheiden Sie sich für die Allianz, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Ist auf Sie oder Ihre:n Partner:in bereits ein Pkw, Kraft­rad, Wohn­mobil oder Nutz­fahrzeug mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung zugelassen, stufen wir Sie in Ihrer Dritt­wagen-Versicherung in SF-Klasse 1 ein. Alter­nativ besitzen Sie seit mindes­tens vier Jahren eine gültige Fahrer­laubnis.
  • Ist Ihr Erst­wagen (Pkw, Kraftrad oder Wohnmobil) mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung bei einem Unter­nehmen der Allianz Gruppe versichert, erhalten Sie eine noch bessere Sonder­einstufung Ihres Dritt­wagens. Voraus­gesetzt, Sie und alle Fahrer:innen des hinzu­kommen­den Fahr­zeugs sind mindestens 25 Jahre alt.
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Nur vier Schritte: Hier den voraus­sicht­lichen Beitrag Ihrer Allianz Drittwagen-Versicherung berechnen.
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Die Kosten Ihrer Dritt­wagen-Versi­cherung hängen unter anderem von den Rege­lungen Ihres Versi­cherungs­anbieters und Faktoren wie Typ- und Regional­klasse ab. Kosten sparen können Sie, indem Sie ein Auto mit niedriger Typ­klasse wählen oder ein Familien­mitglied seine oder ihre Schaden­freiheits­klasse überträgt.

Die Höhe Ihrer Dritt­wagen-Versi­cherung hängt je nach Versi­cherungs­anbieter von mehreren Faktoren ab. Zu den wichtigsten gehören:

  • Wer fährt den Dritt­wagen – und wollen Sie eine Zusatz­fahrer-Versi­cherung ab­schließen?
  • Wie alt sind die zuge­lassenen Fahrer:innen?
  • Wieviel Fahr­erfahrung besitzen die fahrenden Personen?
  • Welche Typklasse und Regional­klasse hat das Fahrzeug­modell?
  • Wie hoch ist die jährliche Fahr­leistung?
  • In welche Schadens­freiheits­klasse wird das Dritt­auto eingestuft?
  • Greift die Zweit­wagen­regelung?
  • Handelt es sich lediglich um eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung, oder wollen Sie eine Teil­kasko oder Voll­kasko abschließen?
     

Sie haben verschiedene Möglich­keiten, die Kosten für Ihre Dritt­wagen-Versiche­rung niedrig zu halten. Unter anderem können Sie:

  • Ein Auto mit niedriger Typ­klasse wählen: Sind Sohn oder Tochter noch Fahr­anfänger:in, suchen Eltern gerne ein Auto mit niedriger Leistung aus. Gerade solche bei Fahr­anfängern beliebte Kfz sind jedoch besonders häufig in Unfälle verwickelt und deshalb meist in hohe Typ­klassen eingestuft. Achten Sie daher beim Auto­kauf auf Autos mit niedriger Typklasse, um Versicherungs­kosten niedrig zu halten.
  • Schaden­freiheit­sklasse übertragen: Entscheiden sich zum Beispiel die Groß­eltern, das Fahren aufzu­geben, können sie in der Regel auf Kinder oder Enkel ihre Schaden­freiheits­klasse übertragen. Diese steigen dadurch automatisch in eine höhere SF-Klasse ein und sparen so bei der Versi­cherungs­prämie.
  • Fahr­leistung und begleitetes Fahren: Wissen Sie bereits, dass Ihr Dritt­wagen nur begrenzt im Einsatz sein wird, können Sie durch das Angeben einer niedrigen Fahr­leistung bei Versiche­rungs­abschluss die Prämie reduzieren. Ebenfalls positiv wirkt sich begleitetes Fahren aus: Da ein Führer­schein mit 17 zum Beispiel begleitetes Fahren voraussetzt, werten dies viele Versicherer als positiv und bieten in diesem Fall günstigere Prämien an als für einen Führerschein mit 18. 
     
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
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Ist es möglich, drei Wagen auf eine Person zu versichern?

Ja, Sie können so viele Kfz auf dieselbe Person zulassen, wie Sie wollen. Eine Ober­grenze kennen Versi­cherungs­unter­nehmen für ge­wöhnlich nicht. Auch gesetz­liche Rege­lungen gibt es hierzu keine.

Ist ein Drittwagen teurer in der Versicherung als ein Erst- oder Zweitwagen?

Nein, in der Regel ist ein Dritt­wagen günstiger als ein Erst­wagen und ähnlich teuer wie ein Zweit­wagen in der Versi­cherung. Wollen Sie einen Dritt­wagen versichern, hängt die Höhe der Versicherung vor allem davon ab, welche SF-Klasse Ihr Versi­cherer dem Dritt­wagen gewährt. Viele Anbieter bieten unter bestimmten Voraus­setzungen auch bei Dritt­wagen den soge­nannten Zweit­wagen­bonus an. Mit diesem rutscht Ihr Dritt­wagen auto­matisch in SF-Klasse ½ oder höher.

Wie viele Autos darf man privat versichern?

Sie dürfen als Privat­person theo­retisch beliebig viele Autos auf sich selbst ver­sichern. Hierzu gibt es weder gesetz­liche Richt­linien noch Vor­gaben von Ver­sicherungs­unter­nehmen.
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