Drittwagen versichern: Eine Frau steht vor einem neuen Auto
Besonder­heiten, Kos­ten und Ta­rife

Drittwagen versichern: Opti­male Absiche­rung für Ihr drittes Fahr­zeug

  • Eine Drittwagen-Versicherung können Sie auf dieselbe Weise wie eine Zweit­wagen-Versicherung ab­schließen.
  • Fahrzeug­halter:innen können alle drei Fahr­zeuge auf sich selbst zu­lassen. Hier gibt es keine Besonderheiten bei der gesetz­lichen Regelung.
  • Bei den Kosten für eine Dritt­wagen-Versiche­rung sparen vor allem Fahr­anfänger:innen, indem sie zum Beispiel ein Auto mit niedriger Tyklasse wählen oder begleitetes Fahren nach­weisen.
     
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Die meisten Versiche­rungs­an­bieter behandeln eine Dritt­wagen-Versiche­rung wie eine Zweit­wagen­-Versicherung. Unter­schiede ergeben sich je nach Kfz-Versiche­rer in der Hand­habung der Schaden­freiheits­klasse. Gerade für Familien mit Nach­wuchs im fahr­fähigen Alter wird ein Dritt­wagen oft interessant.

Eine Zweit­wagen­-Versicherung ist meist deutlicher günstiger als eine Erst­wagen-Versicherung. Versicherer stufen Zweit­wagen zum Beispiel von Anfang an in eine höhere Schaden­freiheits­klasse ein (standard­mäßig SF-Klasse ½, sogenannte Zweit­wagen­regelung).

Wollen Sie eine Kfz-Haft­pflicht­versiche­rung für einen Dritt­wagen abschließen, behandeln die meisten Versiche­rer die Situation genau wie eine Zweit­wagen­-Versiche­rung. Das heißt, auch hier profitieren Sie in der Regel von einer höheren Schaden­freiheits­klasse schon zu Versicherungs­beginn.

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Einen Drittwagen versichern Sie in der Regel günstiger als einen Erst­wagen. Zu den Voraus­setzungen gehört, dass Sie die Versi­che­rung für Ihr drittes Auto beim gleichen Unter­nehmen ab­schließen, bei dem auch Ihr Erst- und Zweit­wagen versichert sind. Darüber hinaus müssen alle Kfz auf die­selbe Person zuge­lassen sein. Es gibt keine Be­grenzung, wie viele Autos eine Person zu­lassen darf.

Vorteile einer Drittwagen-Versicherung

Da Versicherer einen Dritt­wagen für gewöhnlich wie einen Zweit­wagen versichern, profitieren Sie auch bei Ihrem dritten Auto von einer günsti­geren Versiche­rung. Der Grund: Die sogenannte Zweitwagenregelung gilt auch für jedes weitere Auto und erlaubt eine auto­matische Ein­stufung in eine höhere Schaden­freiheits­klasse.

Gelten keine abwei­chenden Rege­lungen, fällt Ihr Dritt­wagen dank der Zweit­wagen­regelung in SF-Klasse ½. Dadurch sinkt Ihre Versi­cherungs­prämie je nach Versiche­rungs­anbieter auf ca. 70 Prozent im Vergleich zu SF-Klasse 0.
 

Voraussetzungen für eine Drittwagen-Versicherung

Wie auch bei der Versicherung eines Zweit­wagens gelten für die Kfz-Versi­cherung eines Dritt­wagens bestimmte Voraus­setz­ungen:

  • Erst- und Zweit­wagen sind auf den­selben bzw. die­selbe Versi­cherungs­nehmer:in oder den bzw. die Partner:in zuge­lassen.
  • Erst- und Zweit­wagen sind über dasselbe Versi­cherungs­unter­nehmen versichert.
  • Die Schaden­freiheits­klasse des Erst­fahrzeugs ent­spricht mindestens SF ½ oder besser (je nach Anbieter verschieden).
  • Fahrer oder Fahrerin des Dritt­fahr­zeugs haben ein bestimmtes Mindest­alter (je nach An­bieter ver­schieden).
     

Wie viele Fahrzeuge können Sie als Zweitwagen versichern?

Ob Sie drei Autos versichern oder zehn, spielt für die Zweit­wagen­versicherung keine Rolle. Kfz-Versicherer kennen für gewöhn­lich kein Limit für die An­zahl der Fahr­zeuge, die eine Person auf sich zu­lassen kann. Sie können die Son­der­kon­di­tio­nen für Zweit­autos daher auch für Ihre Dritt­wagen-Versiche­rung nutzen.
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Allianz Vorteile

Sie suchen nach einer passenden Drit­twagen-Versiche­rung und führen einen Kasko- oder Kfz-Haft­pflicht­versicherungs­vergleich durch? Entscheiden Sie sich für die Allianz, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Ist auf Sie oder Ihre:n Partner:in bereits ein Pkw, Kraft­rad, Wohn­mobil oder Nutz­fahrzeug mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung zugelassen, stufen wir Sie in Ihrer Dritt­wagen-Versicherung in SF-Klasse 1 ein. Alter­nativ besitzen Sie seit mindes­tens vier Jahren eine gültige Fahrer­laubnis.
  • Ist Ihr Erst­wagen (Pkw, Kraftrad oder Wohnmobil) mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung bei einem Unter­nehmen der Allianz Gruppe versichert, erhalten Sie eine noch bessere Sonder­einstufung Ihres Dritt­wagens. Voraus­gesetzt, Sie und alle Fahrer:innen des hinzu­kommen­den Fahr­zeugs sind mindestens 25 Jahre alt.
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Die Kosten Ihrer Dritt­wagen-Versi­cherung hängen unter anderem von den Rege­lungen Ihres Versi­cherungs­anbieters und Faktoren wie Typ- und Regional­klasse ab. Kosten sparen können Sie, indem Sie ein Auto mit niedriger Typ­klasse wählen oder ein Familien­mitglied seine oder ihre Schaden­freiheits­klasse überträgt.

Die Höhe Ihrer Dritt­wagen-Versi­cherung hängt je nach Versi­cherungs­anbieter von mehreren Faktoren ab. Zu den wichtigsten gehören:

  • Wer fährt den Dritt­wagen – und wollen Sie eine Zusatz­fahrer-Versi­cherung ab­schließen?
  • Wie alt sind die zuge­lassenen Fahrer:innen?
  • Wieviel Fahr­erfahrung besitzen die fahrenden Personen?
  • Welche Typklasse und Regional­klasse hat das Fahrzeug­modell?
  • Wie hoch ist die jährliche Fahr­leistung?
  • In welche Schadens­freiheits­klasse wird das Dritt­auto eingestuft?
  • Greift die Zweit­wagen­regelung?
  • Handelt es sich lediglich um eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung, oder wollen Sie eine Teil­kasko oder Voll­kasko abschließen?
     

Sie haben verschiedene Möglich­keiten, die Kosten für Ihre Dritt­wagen-Versiche­rung niedrig zu halten. Unter anderem können Sie:

  • Ein Auto mit niedriger Typ­klasse wählen: Sind Sohn oder Tochter noch Fahr­anfänger:in, suchen Eltern gerne ein Auto mit niedriger Leistung aus. Gerade solche bei Fahr­anfängern beliebte Kfz sind jedoch besonders häufig in Unfälle verwickelt und deshalb meist in hohe Typ­klassen eingestuft. Achten Sie daher beim Auto­kauf auf Autos mit niedriger Typklasse, um Versicherungs­kosten niedrig zu halten.
  • Schaden­freiheit­sklasse übertragen: Entscheiden sich zum Beispiel die Groß­eltern, das Fahren aufzu­geben, können sie in der Regel auf Kinder oder Enkel ihre Schaden­freiheits­klasse übertragen. Diese steigen dadurch automatisch in eine höhere SF-Klasse ein und sparen so bei der Versi­cherungs­prämie.
  • Fahr­leistung und begleitetes Fahren: Wissen Sie bereits, dass Ihr Dritt­wagen nur begrenzt im Einsatz sein wird, können Sie durch das Angeben einer niedrigen Fahr­leistung bei Versiche­rungs­abschluss die Prämie reduzieren. Ebenfalls positiv wirkt sich begleitetes Fahren aus: Da ein Führer­schein mit 17 zum Beispiel begleitetes Fahren voraussetzt, werten dies viele Versicherer als positiv und bieten in diesem Fall günstigere Prämien an als für einen Führerschein mit 18. 
     
Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
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Ist es möglich, drei Wagen auf eine Person zu versichern?

Ja, Sie können so viele Kfz auf dieselbe Person zulassen, wie Sie wollen. Eine Ober­grenze kennen Versi­cherungs­unter­nehmen für ge­wöhnlich nicht. Auch gesetz­liche Rege­lungen gibt es hierzu keine.

Ist ein Drittwagen teurer in der Versicherung als ein Erst- oder Zweitwagen?

Nein, in der Regel ist ein Dritt­wagen günstiger als ein Erst­wagen und ähnlich teuer wie ein Zweit­wagen in der Versi­cherung. Wollen Sie einen Dritt­wagen versichern, hängt die Höhe der Versicherung vor allem davon ab, welche SF-Klasse Ihr Versi­cherer dem Dritt­wagen gewährt. Viele Anbieter bieten unter bestimmten Voraus­setzungen auch bei Dritt­wagen den soge­nannten Zweit­wagen­bonus an. Mit diesem rutscht Ihr Dritt­wagen auto­matisch in SF-Klasse ½ oder höher.

Wie viele Autos darf man privat versichern?

Sie dürfen als Privat­person theo­retisch beliebig viele Autos auf sich selbst ver­sichern. Hierzu gibt es weder gesetz­liche Richt­linien noch Vor­gaben von Ver­sicherungs­unter­nehmen.
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